Lieferung von Kleiderschränken für Feuerwachen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.11.2024, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.10.2024
- CPV-Codes
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- Möbel (39100000)
- Kleiderschränke (39143121)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 649491-2024
- Verfahrensnummer
- 96ff605c-88e7-451d-991a-0e817c944d75
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn beschafft Kleiderschränke für Feuerwachen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.500 Stück; Angebote müssen bis zum 26. November 2024 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von Kleiderschränken Feuerwache gem. Leistungsbeschreibung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 1/BIUD/W0386 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung v. Kleiderschränken Feuerwache
RV mit Höchstmenge über 1.500 EA
Frist: 26.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 1/BIUD/W0386 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung v. Kleiderschränken Feuerwache
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 66961-2025
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