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Abschließende Nachweisliste - VgV
§ 48 Abs 2 VgV Der öffentliche Auftraggeber fordert grundsätzlich die Vorlage von Eigenerklärungen an. Wenn der öffentliche Auftraggeber Bescheinigungen und sonstige Nachwiese anfordert, verlangt er in der Regel solche, die vom Online-Dokumentenarchiv e-Certis abgedeckt sind.
§ 49 VgV Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
| Nachweis | Original | Kopie |
|---|---|---|
| Auszug aus dem Handelsregister | ||
| Gewerbeanmeldung/ -erlaubnis | ||
| Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung) gültige Police (Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht) | X | |
| Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer berufsständigen Kammer oder Erklärung der Zugehörigkeit zu den freien Berufen | X | |
| Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen) (Falls Ausstellung nicht möglich, eigenhändige Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben) | X | |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft | ||
| Bescheinigungen über die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse, ausgestellt von der betreffenden Krankenkasse | ||
| Bescheinigung der Versicherung/des Versicherungs- vermittlers einschließlich der Angabe der versicherten Risiken, Laufzeit und Deckungssummen |
Abschließende Nachweisliste EU