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Lieferung von Impfstoffen und Diagnostika für den öffentlichen Gesundheitsdienst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 11:30 (Europe/Berlin)

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Bezugsvertrag Vergabe-Nr.: KSl_1520_9.2026.LAVG

Dieser Bezugsvertrag wird zwischen den folgenden Vertragspartnern geschlossen:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Horstweg 57, 14478 Potsdam,

nachstehend Auftraggeber (AG) genannt,

und

Unternehmen << Anschrift <<

nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt.

Präambel Dem Auftragnehmer wird nach Durchführung eines Vergabeverfahrens der Zuschlag für

das Los ____ / die Lose __ … <<

erteilt. Bereits im Vergabeverfahren wurde darauf hingewiesen, dass die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Bbg (ZVG - Bbg) mit den VOL/B Anwendung finden. Darüber hinaus gelten die Regelungen dieses Vertrages.

§ 1 Auftrag (1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer folgenden Auftrag:

Lieferung von Impfstoffen und Diagnostika für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und den Betriebsärztlichen Dienst des Landes Brandenburg im Jahr 2027.

Los Nr.Impfstoff / ImpfstoffeProduktnamevoraussichtlicher Bedarf
___________________________________>>Anzahl<< ID

Die Abnahme der Impfstoffe richtet sich nach dem aktuellen Bedarf der Gesundheitsämter und Betriebsarztzentren. Der voraussichtliche Bedarf ist nicht als Mindestabnahmemenge zu verstehen.

(2) Bestandteile dieses Vertrages sind  die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom 28.10.2026 und  das Angebot des Auftragnehmers vom >> xx.xx.2026. <<

§ 2 Leistungsausführung

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(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu überwachen.

(2) Zentrale Ansprechpartner für alle mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten sind

 auf Seiten des Auftraggebers für die Gesundheitsämter: xxx  auf Seiten des Auftraggebers für die Betriebsarztzentren: xxx

 auf Seiten des Auftragnehmers: xxx

§ 3 Bestell- und Lieferfristen (1) Die aufgeführten Impfstoffe sind für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Laufzeit des Bezugsvertrags endet am 31.12.2027.

(3) Die Lieferpflicht des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrages wird durch die Bestellung des Auftraggebers begründet. Die Bestellung erfolgt nach Bedarf in schriftlicher Form per E-Mail. Bestellungen per Telefon erfolgen nur bei dringendem Bedarf. Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht der Bestätigung des Auftragnehmers.

(4) Die Lieferung erfolgt fracht- und versandkostenfrei an die in der Bestellung genannte Lieferanschrift der Gesundheitsämter und Betriebsarztzentren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen unverzüglich nach Eingang der Bestellung auszuführen.

§ 4 Abnahme und Vergütung (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen (§ 640 BGB). Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Billigung oder Bestätigung des Lieferscheines.

(2) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die Lieferung folgende Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer und aller Nebenkosten:

Los Nr.Impfstoff / ImpfstoffeBrutto-Preis / ID
______________, € /

(3) Mit der Vergütung sind sämtliche Ansprüche abgegolten.

(4) Die Bezahlung erfolgt innerhalb von >> ___ << Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von >> ___ << % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

(5) Die genannten Einzelpreise gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.

§ 5 Sonstige Regelungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Anstelle dieser Vertragsbestimmung soll eine Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, so nahe wie möglich kommt. Maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit oder Ungültigkeit erkannt hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Bestehens einer Vertragslücke.

Potsdam (Ort, Datum) (Ort, Datum)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Im Auftrag

Auftraggeber Auftragnehmer

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