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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) 28.10.2026
Vergabe-Nr.: KSl_1520_9.2026.LAVG
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Impfstoffen und Diagnostika für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und den Betriebsärztlichen Dienst des Landes Brandenburg im Jahr 2027
- Einleitung
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes, des Runderlasses des MASGF zu öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie der Impfstoffkosten-Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg (MASGF) und den Verbänden der Krankenkassen führen die Gesundheitsämter im Land Brandenburg zur Verbesserung des Impfschutzes der Bevölkerung Schutzimpfungen durch. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist u.a. für die jährliche Ausschreibung und Bestellung der Impfstoffe, die im jeweils nächsten Jahr vom Öffentlichen Gesundheitsdienst benötigt werden, verantwortlich.
Auf Grundlage der Vereinbarung gemäß § 132 e Abs. 1 in Verbindung mit § 20 i Abs. 1 und § 92 Abs. 1 Nr. 15 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zwischen dem Land Brandenburg vertreten durch das LAVG und diversen Krankenkassen/-verbänden führen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Schutzimpfungen bei Mitarbeitenden des Landes gegen übertragbare Krankheiten durch. Auch hier ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) u.a. für die Beschaffung der Impfstoffe verantwortlich.
- Aufgabenstellung
2.1 Bestellungen
Die in der Anlage 1 aufgeführten Impfstoffe sind für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 zur Verfügung zu stellen.
Der Mengenbedarf an Impfstoffen ist ein geschätzter Wert, welcher sich aus den prognostizierten Bedarfen der vergangenen Jahre aller Gesundheitsämter und dem Impfverhalten der Bediensteten des Landes Brandenburg ergibt. Das Impfverhalten der Bevölkerung ist nicht vorhersehbar, weshalb größere Abweichungen möglich sind. Es besteht keine Abnahmepflicht und die angegebene Menge ist nicht als Mindestabnahmemenge zu verstehen. Nicht abgeforderte Impfdosen verpflichten das LAVG nicht zur Zahlung.
Die Bestellung erfolgt nach Bedarf durch das LAVG. Aus besonderen Anlässen kann auch eine kurzfristige Bestellung erfolgen.
2.2 Lieferbedingen/ Rechnungslegung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lieferung unverzüglich nach Eingang der Bestellung auszuführen, in der Regel montags bis freitags, und den in der Bestellung genannten Liefertermin einzuhalten. Die Impfstoffe (auch Kleinstmengen) sind an die jeweiligen Gesundheitsämter und Betriebsarztzentren des Landes Brandenburg (Lieferanschriften s. Anlage 2) zu liefern.
Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Qualität der Impfstoffe während des Transportes bis zur Entgegennahme durch den Endverbraucher.
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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) 28.10.2026
Vergabe-Nr.: KSl_1520_9.2026.LAVG
Die Rechnungslegung erfolgt nach jeder Lieferung. Sämtliche Zahlungen erfolgen über das LAVG (Rechnungsempfänger, s. Anlage 2). Nicht mit dem LAVG abgestimmte Bestellungen der Gesundheitsämter bei den Impfstofflieferanten oder Überschreitungen des vorgesehenen Rahmens werden nicht vom LAVG bezahlt.
Fracht- und Versandkosten für die Lieferungen werden nicht erhoben, auch nicht für Kleinstliefermengen.
Bei Änderungen der Gebrauchs- oder Fachinformationen während des Vertragszeitraumes sind die jeweils aktuellen Fachinformationen dem LAVG zur Kenntnis zu geben.
2.3 Qualitätsansprüche an zu liefernde Impfstoffe, Diagnostika
• Nachweis der Zulassung der angebotenen Impfstoffe, Diagnostika durch das Paul-Ehrlich-Institut oder Vorlage der europäischen Zulassung
• keine Lieferung von Re-Importen
• Konservierungsmittelfreiheit
• bei Verfügbarkeit Lieferung der Impfstoffe zur intramuskulären Applikation als Fertigspritzen, möglichst ohne aufgesetzte Kanüle, sonst als Fertigspritzen mit aufgesetzter Kanüle bzw. als Pulver und Suspension
• Mindesthaltbarkeit von zwölf Monaten ab Auslieferung
• Hinweise auf Wirksamkeit der Hepatitis A-Impfstoffe bei Riegelungsimpfung
• Zulassung des Varizellen-Impfstoffes für die postexpositionelle Prophylaxe
• Zulassung des tetravalenten Meningokokken-Konjugatimpfstoffes zur Impfung ab einem Alter von 12
Monaten
- Hinweise zur Angebotsabgabe
Beachten Sie hierbei das Formular 3.4 „Zusammenstellung der Angebotsunterlagen“.
Das Preisangebot ist unter Nutzung der Anlage 1 abzugeben. Aufzuführen sind
• Preis je Impfdosis, Injektionslösung im Vertragszeitraum
• ggf. die Gewährung von Skonto
- Wertungskriterium
Das Wertungskriterium ist zu 100% der Preis je Impfstoffdosis, Injektionslösung.