2._Rahmenvertrag_Hygienematerial_2027-2028-1.pdf

Lieferung von Hygienematerial für 2027 und 2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 08:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Rahmenvertrag zur Lieferung von Hygienematerial

Zwischen

……………………………………………………………………………………………… Auftraggeber

und

……………………………………………………………………………………………… Auftragnehmer

wird dieser Vertrag über folgende Lieferungen abgeschlossen:

Präambel

Dieser Rahmenvertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftrag- nehmer untereinander. Er gilt für alle im Einzelnen auszulösenden Aufträge über die im Weiteren beschriebenen Vertragsgegenstände. Die Geltung allgemeiner Geschäfts- bedingungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, selbst wenn in Einzelkorrespondenz auf solche hingewiesen wird.

§ 1 Gegenstand des Rahmenvertrages

Der Aufraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung folgender Dienstleistungen:

• Lieferung von Hygienematerial, für die Vertragsjahre 2027 und 2028

Vertragsgegenstand ist zudem die längerfristige Verpflichtung zur Lieferung von Produkten durch den Auftragnehmer (folgend „Vertragsprodukte“ genannt) an den Auftraggeber und die damit verbundenen Ansprüche und Pflichten der Vertragsparteien untereinander.

Die Vertragsprodukte sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Das Leistungsverzeichnis liegt als Anlage bei.

§ 2 Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten: • die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers • der Rahmenvertrag • das Angebot –laut Preisverzeichnis- des Auftragnehmers (Anlage) • im Übrigen die Bestimmungen der UVgO

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§ 3 Art und Umfang der Leistungen

Bei den im Preisverzeichnis aufgeführten Produkten und deren Mengen handelt es sich um eine geschätzte Auftragssumme die seitens des Auftraggebers so genau wie möglich ermittelt wurde. Der Abruf der Leistungen erfolgt nach aktuellem Bedarf über Einzelbeauftragung zu den Positionen des Preisverzeichnisses. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet die angefragte jährliche Menge der verschiedenen Produkte zu bestellen.

§ 4 Einzelbestellung

Der Auftraggeber kann über bestimmte Mengen, mindestens 15 % der jeweiligen Position, Einzelaufträge erteilen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer hierzu eine Bestellung in Textform übermitteln, die mindestens enthält:

− Typ − Preis − Menge − Liefertermine − Lieferort

Sollte der Auftragnehmer nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang der schriftlichen Bestellung schriftlich widersprechen, gilt dies als Bestätigung der Bestellung. Der Auftraggeber erwirbt mit Zahlung Eigentum an dem Material und gibt dem Auftragnehmer vor, wie mit diesem Material weiter zu verfahren ist. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

§ 5 Lieferzeit und Lieferbedingungen

Die Lieferzeit bestimmt sich nach den im Einzelauftrag festgelegten Fristen von 14 Tagen. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die vom Auftraggeber angegebenen Lieferanschriften.

§ 6 Auftragserfüllung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

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§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Lieferung richtet sich nach dem Preisverzeichnis/Angebot des Auftragnehmers, das als Anlage zum Vertrag genommen wird. Die Rechnungslegung erfolgt nach beanstandungsfreier Abnahme jedes Einzelauftrages. Die Bezahlung wird, gemäß §17.1 Vertragsbedingungen des Landes NRW, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des möglichen vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.

§ 8 Mängelansprüche

Im Falle von mängelbehafteten Leistungen, übernimmt der Auftragnehmer folgende Verpflichtungen:

  1. Beseitigung der aufgetretenen Sachmängel in einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist

  2. Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände und Rückzahlung des jeweiligen Vertragspreises, falls eine Mängelbeseitigung nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer nicht durchgeführt wird oder in allen sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Nachbesserung.

Die Mängelanzeige hat innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Mangels durch den Auftraggeber zu erfolgen.

§ 9 Haftung

Für Schäden, die nicht an den Vertragsgegenständen selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer - aus welchen Rechtsgründen auch immer -

a) bei Vorsatz b) bei grober Fahrlässigkeit c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, e) bei Mängeln der Vertragsgegenstände, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem

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Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.

§ 10 Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung

Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.01.2027 in Kraft und gilt für das Jahr 2027 und 2028.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Kündigungsgrund ist für den Auftraggeber insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Einstellungen der Leistungen sowie die Zahlungs-einstellung des Auftragnehmers oder die Beantragung der Eröffnung des Insolvenz-verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers. Als weitere wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:

a. erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. b. Leistungsverzug.

Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

§ 12 Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schrifterfordernis.

§ 13 Sonstige Vertragsbedingungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kleve.


Ort, Datum Ort, Datum


Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

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