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6734_Besondere_Vertragsbedingungen_Pflanzenlieferung_2026.pdf

Lieferung von Hochstämmen und Heistern für Ersatzpflanzungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 15:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Beschreibung Im Stadtgebiet Kassel werden jährlich rund 200 Einzelbaum- und Gehölzpflanzungen durchgeführt. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Lieferung der Pflanzen entsprechend der geforderten Arten und Qualitäten im Leistungsverzeichnis. Sollte die Art / Qualität nicht verfügbar sein, kann ein Nebenangebot abgegeben werden. Es gilt grundsätzlich die DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten sowie die anerkannten Regeln der Technik. Gehölze müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der FLL entsprechen.

  2. Lieferung Gehölze sind im nicht zurück geschnittenen Zustand anzuliefern. Vorherige Entblätterung ist unzulässig. Bei Lieferung der Pflanzen sind diese leicht zählbar und übersichtlich sortiert zu lagern und ggf. einzuschlagen. Nach Zuschlag der Ausschreibung ist die Pflanzware im Zeitraum vom 01.11. bis zum 12.11. zu liefern. Die Lieferung hat aus maximal zwei Teillieferungen zu bestehen. Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist der Auftraggeber umgehend zu verständigen. Dabei sind ihm entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden gesondert vereinbart. Es ist Sache des Auftragnehmers, den Auftraggeber rechtzeitig (zwei Tage im Vorfeld) über die Lieferung per Mail (Max.Staubesand@kassel.de) oder per Telefon unter 0561 787 6741 (Mobil 0163 787 5323) zu benachrichtigen.

Öffnungszeiten Betriebshof Mo - Do 7:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 7:00 - 11:30 Uhr

Lieferadresse Betriebshof Umwelt- und Gartenamt Bosestraße 15 34121 Kassel

Die Überprüfung der Pflanzenlieferung erfolgt durch den Auftraggeber bei Anlieferung, solange die Pflanzen noch nach Art und Sorten getrennt sind. Bei der Lieferung sind die Pflanzenlieferscheine (Bezeichnung der Stückzahl, Art, Wuchsform und Größe) zu übergeben.

  1. Einzelbaumkennzeichnung Die Einzelbäume sind bei Auslieferung gut lesbar mit der Blattnummer entsprechend der Auftragserteilung bzw. der Lieferliste der Teillieferung zu beschriften.

  2. Preise und Rechnungen 4.1. Alle Preise sind in € anzugeben und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden. 4.2. Für eine Teillieferung kann eine Teilrechnung gestellt werden.

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4.3. Rechnungen sind einfach, die beizufügenden Nachweise (Lieferscheine etc.) ebenfalls einfach einzureichen. Die Unterlagen sollen, sofern nicht ausdrücklich anders gefordert, vorzugsweise in digitaler Form an die Mailadresse Rechnungen67@kassel.de übermittelt werden.

– Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen –

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