Grundlagen des Dynamischen Beschaffungssystem.pdf

Lieferung von Haushalts- und Großküchengeräten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.11.2026, 04:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Wichtige Informationen

Auftraggeberin (AG): Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts Leopoldstraße 15 80802 München Bezeichnung des Verfahrens: Verfahrensart: Dynamisches Beschaffungssystem Laufzeit: 25.11.2024 bis 24.11.2028 Erfüllungsort: München Verfahrensabwicklung: elektronisch über das eVergabeportal Kontakt/Anfragen: elektronisch über das eVergabeportal Anfragen bis: Anfragen können jederzeit gestellt werden

Ende der Teilnahmeantragsfrist: Teilnahmeanträge für das dynamische Beschaffungssystem können jederzeit gestellt werden Ort der Abgabe des Teilnahmenantrags: elektronisch über das eVergabeportal

Übersicht einzureichender Unterlagen für die Teilnahmephase:

Eigenerklärung zur Eignung_Los 1 Küchengeräte bzw. Los 2 Haushaltsgeräte L127 Erkärung Bezug Russland L234 Bietergemeinschaft L235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Gegenstand des dynamischen Beschaffungssystems

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Wohnheime des Studierendenwerks München Oberbayern mit Haushaltsgeräten (hauptsächlich Kühlschränke, Herdplatten und Öfen) und der Gastronomiebetriebe mit Küchengeräten (für Großküchen) in zwei Losen.

Wie Sie den beigefügten Listen entnehmen können, verfügen wir über zahlreiche Betriebsstellen in München und ganz Oberbayern. Küchengeräte werden in der Regel an unsere gastronomischen Betriebe, Haushaltsgeräte an unsere Wohnheime geliefert. Die Anlieferzeiten für die Wohnheime sind Mo-Fr 9:00–12:00h oder nach Absprache. Für die Gastronomiebetriebe Mo-Fr 9:00–14:00h oder nach Absprache.

Küchengeräte müssen teilweise frei Verwendungsstelle geliefert werden. Bei größeren Geräten schreiben wir inklusive Lieferung, Montage und Entsorgung des Verpackungsmaterials aus. Haushaltsgeräte werden normalerweise in das Lager des jeweiligen Wohnheims geliefert. Die Lieferung erfolgt frei Haus.

Als Anlage wurde das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung Küchengeräte aus dem Jahr 2023 beigefügt. Sie sehen hier die Lieferorte und die Artikelbeschreibungen. Voraussichtlich wird es jedes Jahr mindestens eine entsprechende Ausschreibung geben. Haushaltsgeräte sollen einmal pro Quartal beschafft werden. Auch hier ist dem Leistungsverzeichnis beispielhaft zu entnehmen um welche Art von Artikeln es sich handelt und welche Mengen voraussichtlich pro Jahr bezogen werden.

Vorteile des dynamischen Beschaffungssystem gegenüber der „normalen“Ausschreibung: • kein Rahmenvertrag • keine langfristige Verpflichtung auf Preise oder Lieferfähigkeit • keine Preisgleitklausel oder Miniwettbewerbe während der Laufzeit • Einzelaufträge mit relevanter Menge • 10 Tage Angebotsfrist

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• keine Verpflichtung zur Angebotsabgabe bei einer Angebotsaufforderung, aber automatisch bei nächster Aungebotsaufforderung wieder mit dabei • Abruf genau definierter Mengen (siehe Beispiel Lvs)

Übersicht über die Verfahrensschritte (Stand August 2024)

Es wird ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zur Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems gemäß § 22 ff. VgV i.V.m § 120 GWB durchgeführt. Die Teilnahmephase ist dabei für die gesamte Dauer des dynamischen Beschaffungssystem geöffnet.

Im Wesentlichen sind aus heutiger Sicht folgende Verfahrensschritte vorgesehen:

Das Verfahren zur Errichtung des dynamischen Beschaffungssystems wird wie folgt durchgeführt:

- Teilnahmephase / Kategorisierung: Die gegenständliche

Teilnahmephase wurde mit einer Bekanntmachung eingeleitet.

• Alle Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen, sind eingeladen, sich am dynamischen Beschaffungssystem zu beteiligen und dafür einen Teilnahmeantrag einzureichen

• Alle Unternehmen, die die Eignungskriterien der jeweiligen Kategorie erfüllen, werden anhand der nachgewiesenen Eignung in die unterschiedlichen Kategorien eingeteilt

• Während der gesamten Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems können (ab Bekanntmachung) von InteressentInnen über das eVergabeportal jederzeit neue Teilnahmeanträge zur Aufnahme in das dynamische Beschaffungssystem gestellt werden oder von TeilnehmerInnen am dynamischen Beschaffungssystem über das eVergabeportal jederzeit neue Nachweise für die Kategorisierung vorgelegt werden.

Die Eignungskriterien sind:

• Umsatz der letzten 3 Jahre mit vergleichbarer Leistung (ähnlichen Produkten) mind. 100.000,00 € netto pro Jahr für Küchengeräte und 400.000,00 € netto für Haushaltsgeräte

• 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

• Nachweis Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1 Mio € auf Verlangen bei Auftragserteilung

• Firma muss seit mind. 3 Jahren bestehen

Mit dem Teilnahmeantrag haben die BewerberInnen ihre Eignung in der jeweiligen Kategorie nachzuweisen. Dazu sind alle geforderten Abgaben in den Formblättern zu machen und ggf. weitere Nachweise vorzulegen. Sämtliche geforderten Nachweise sind in aktueller Fassung (nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrags) vorzulegen.

Die Eignung muss grundsätzlich zum Zeitpunkt • der Zulassung zum dynamischen Beschaffungssystem sowie • jeder gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe bestehen.

Die AG ist berechtigt, die Eignung während der Dauer des dynamischen Beschaffungssystems fortlaufend und neuerlich – insbesondere auch im Hinblick auf Änderungen des Leistungsgegenstandes – zu prüfen. Die/Der BewerberIn ist verpflichtet, der Auftraggeberin eignungsrelevante Änderungen nach Abgabe des Teilnahmeantrags unverzüglich mitzuteilen.

Auf Aufforderung der Auftraggeberin hat die/der BewerberIn Nachweise bzw. sonstige für die Beurteilung notwendige zusätzliche Unterlagen und Auskünfte zu übermitteln. Eine Frist ist dabei jedenfalls dann angemessen, wenn sie in der Regel sechs Werktage beträgt.

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• Die AG wird die Teilnahmeanträge jeweils prüfen und sodann entscheiden, welche Unternehmen geeignet sind und zum dynamischen Beschaffungssystem in der/den jeweiligen Kategorie/n zugelassen werden. Die AG wird darüber hinaus zusätzliche (neu) vorgelegte Nachweise spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen prüfen und das jeweilige Unternehmen dementsprechend wieder der/den entsprechenden Kategorie/n zuteilen.

• Die AG wird jede/n BewerberIn über die Zu- oder Nichtzulassung zum dynamischen Beschaffungssystem verständigen.

Abrufe aus dem dynamischen Beschaffungssystem erfolgen in folgenden Phasen:

- Angebotsphase:

Die Angebotsphasen werden während der Laufzeit bzw. dem aufrechten Betrieb des dynamischen Beschaffungssystems jeweils gesondert eingeleitet:

• Die AG wird für den jeweiligen Abruf alle in der jeweiligen Kategorie zugelassenen BewerberInnen auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt jeweils auf Grundlage von für den jeweiligen Abruf angepassten Ausschreibungsunterlagen.

• Die AG wird die Angebote prüfen und sodann die/den ZuschlagsempfängerIn gemäß dem/den mit der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegten Zuschlagskriterium/ien ermitteln.

• Die unterlegenen Bieter werden gem. § 134 GWB über den Namen des Unternehmens dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform über das eVergabrportal informiert.

• Im Anschluss erfolgt die Zuschlagserteilung an den Bestbieter über das eVergabeportal.

- Phase der Auftragsabwicklung:

• Nach Abschluss eines im Rahmen des dynamischen Beschaffungssystems abgewickelten konkreten Auftrages durch ein Unternehmen wird die AG die Abwicklung dieses Vertrages evaluieren und beurteilen.

Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems

Die AG richtet das dynamische Beschaffungssystem für die Dauer von vier Jahren ein. Während der gesamten Dauer des dynamischen Beschaffungssystems (bis zum Widerruf oder der Einstellung) kann die AG daher Aufträge aufgrund des dynamischen Beschaffungssystems vergeben. Während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems können auch Aufträge für Einrichtungen der AG vergeben werden, die zum Zeitpunkt der Einrichtung des dynamischen Beschaffungssystems für die Betriebsstellen des Studierendenwerk München Oberbayern (siehe Anlage xy) noch nicht bestanden haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet wurden. Der AG steht es frei, das dynamische Beschaffungssystem jederzeit formlos einzustellen. Die AG ist berechtigt, jederzeit Parallelausschreibungen durchzuführen und ist folglich nicht verpflichtet, Abrufe aus dem dynamischen Beschaffungssystem zu tätigen.

Abgabe eines Teilnahmeantrags

Mit Bekanntmachung des gegenständlichen Verfahrens bzw. in weiterer Folge während der Laufzeit bzw. Dauer des dynamischen Beschaffungssystems können interessierte Unternehmen sodann jederzeit einen Teilnahmeantrag in Hinblick auf die Aufnahme in das dynamische Beschaffungssystem stellen.

Die AG legt hiermit fest, dass bis spätestens 25.11.2024, 00:00 Uhr eingereichte Teilnahmeanträge – im Falle der Zulassung – jedenfalls beim ersten Abruf aus dem dynamischen Beschaffungssystem berücksichtigt werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in elektronischer Form über das

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eVergabeportal der AG einzubringen. Das Risiko für die Einreichung ihres/seines Teilnahmeantrags trägt ausschließlich die/der BewerberIn.

Allgemeines

Geplanter erster Abruf aus dem dynamischen Beschaffungssystem: Es besteht unmittelbarer Bedarf nach entsprechenden Leistungen im Los Küchengeräte. Die AG wird daher aus heutiger Sicht eine erste Angebotsphase jedenfalls unter Berücksichtigung aller bis 25.11.2024, 00:00Uhr eingelangten Teilnahmeanträge einleiten, und alle in der jeweiligen Kategorie zugelassenen Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern.

Weitere Abrufe aus dem dynamischen Beschaffungssystem können ferner immer dann erfolgen, wenn zusätzlicher, anderer oder neuer Bedarf der AG nach Leistungen im Bereich Küchengeräte oder Haushaltsgeräte besteht. Im Falle weiterer Abrufe wird die AG jeweils erneut alle in der jeweiligen Kategorie zugelassenen bzw. aufgenommenen Unternehmen auf Grundlage von jeweils angepassten Ausschreibungsunterlagen zur Abgabe von Angeboten auffordern.

Die Auftraggeberin beabsichtigt aus derzeitiger Sicht aus dem dynamischen Beschaffungssystem jeweils Abrufe im Los Haushaltsgeräte einmal pro Quartal vorzunehmen. Im Los Küchengeräte einmal pro Jahr. Voraussichtlich jeweils im 3. Quartal. Die Auftraggeberin definiert je Abruf einen bestimmten Leistungsumfang, welche von der/dem BieterIn mit ihrem/seinem Angebot entsprechend anzubieten sind. Auf Basis dessen wird die AG aus derzeitiger Sicht den wirtschaftlichsten Bieter anhand des niedrigsten Preises bezuschlagen.

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