04.1 E Ergänzung BVB(L)_10_2026.pdf

Lieferung von Gleisen, Weichen und Ausstattung für die Wendeanlage Gliesmarode

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:40 (Europe/Berlin)

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Ergänzungsblatt Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen

Braunschweig Stadtbahn + Teilprojekt 1.2: Wendeanlage (Bau-)Maßnahme Gliesmarode

Leistung Gleis- und Weichenlieferung

9.2 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers werden in keiner Weise dadurch eingeschränkt, dass der Auftraggeber bei den zu erbringenden Leistungen mitwirkt, die vorgelegten oder beschafften Unterlagen prüft oder genehmigt oder dem Auftragnehmer Anordnungen erteilt, es sei denn, daß der Auftragnehmer wegen dieser Anordnungen auf bestehende fachliche Bedenken schriftlich hinweist.

Der Auftragnehmer verzichtet auf die Erhebung der Einrede der mitwirkenden Verursachung und des mitwirkenden Verschuldens des Auftraggebers. Dem Auftraggeber stehen seine Erfüllungsgehilfen, insbesondere die technischen Betreuer insoweit gleich.

Der Auftraggeber ist jedoch auf Anforderung verpflichtet, für Gewährleistungs- und Haftungsfälle, die der Auftragnehmer reguliert hat, seine eigenen Ansprüche gegen die technischen Betreuer an den Auftragnehmer abzutreten.

Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers tritt der Auftragnehmer die ihm gegen Dritte zustehenden Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an. Haften Auftraggeber und Auftragnehmer gegenüber Dritten gesamtschuldnerisch, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber frei.

Bei Erfüllung dieses Vertrages sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift UVV und UVV 19.2 bzw. VBG 38a, sowie UVV 2.0 bzw. VBG 11 zu beachten.

Rechtsmängel, gewerbliche Schutzrechte

Der Bieter / Auftragnehmer (AN) haftet für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dafür, dass weder durch die Herstellung, Lieferung noch durch die Benutzung des Vertragsgegenstandes gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der AN stellt den Auftraggeber (AG) von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Warenzeichen, Schutzmarken und sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten ("Immaterialgüterrechte") frei. Von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen und den Kosten der Verteidigung gegen bestehende oder vermeintliche Ansprüche stellt der AN den AG auf erstes schriftliches Anfordern frei.

In den angebotenen Preisen sind sämtliche Nutzungsrechte einschließlich Gebühren für die eventuelle Inanspruchnahme von Schutzrechten Dritter durch den AN zu berücksichtigen. Etwaige Patentgebühren oder Lizenzvergütungen sind in der Angebotssumme zu berücksichtigen.

Sollten gegen den AG wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Herstellung, Montage oder Benutzung der vom AN bzw. Subunternehmer gelieferten Teile Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche geltend gemacht werden, stellt der AN den AG von derartigen Ansprüchen frei.

Ergänzung zu Punkt Liefertermine

Der AG weist den Lieferanten ausdrücklich darauf hin, dass das von ihm „just-in-time“ zu den definierten Fixterminen zu liefernde Material jeweils unmittelbar auf der Baustelle benötigt wird. Jede Lieferverzögerung, Falsch- oder Schlechtlieferung kann deshalb zum Stillstand der Baustelle und damit zu großen Schäden / hohen Ersatzansprüchen führen.

Stand 23.10.2026 Seite 1 von 3 E-DN 04.1 E Ergänzung BVB(L)_10_2026.doc

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Ergänzungsblatt Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen

Zustimmungsvorbehalt Aufsichtsgremien

Grundsätzlich wird seitens des AG darauf hingewiesen, dass eine Bestätigung des Projektes durch den Fördermittelgeber und die Aufsichtsgremien des AG sowohl hinsichtlich des Grundes, des Umfanges als auch der Höhe nach noch nicht abschließend erfolgt ist. Insofern können die Leistungen zunächst nur mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgeschrieben werden. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf die Beauftragung die Leistungen besteht nicht. Mit seiner Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Bieter diesen Vorbehalt vorbehaltlos an.

Rechnungslegung

Ihre Rechnung richten Sie bitte an:

Braunschweiger Verkehrs-GmbH Am Hauptgüterbahnhof 28 38126 Braunschweig

Für die Übermittlung Ihrer Rechnung nebst aller Anlagen ist die Adresse rechnungseingang@bsvg.net zu verwenden.

Rechnungen bis zum 31.12.2026 können im pdf-Format oder als e-Rechnung (gemäß EN 16931) versendet werden, wobei wir für das aktuelle Jahr das pdf-Format bevorzugen. Bitte bedenken Sie, dass ab dem 01.01.2027 eine grundsätzliche E-Rechnungspflicht für in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige B2B-Umsätze gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab diesem Zeitpunkt können wir nur noch E- Rechnungen akzeptieren / bearbeiten, die uns in einem strukturierten elektronischen Format, welches der Europäischen Norm EN 16931, z.B. X-Rechnung bzw. ZUGFeRD, entspricht, zugehen. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Anpassungen in Ihrer Rechnungslegung zu vorgenanntem Termin notwendig sind oder ggf. Ausnahmetatbestände für Ihr Unternehmen gelten. Je Mail ist nur eine Rechnung zu übermitteln. Es werden systemseitig nur E-Mails bis zu einer max. Datengröße von je 25 MB zugelassen. Eine Rechnungsbereitstellung über Zusendung eines Downloadlinks bzw. über einen Portalzugang wird in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert.

Ihre Rechnungen erwarten wir mit Angabe unserer SAP-Bestellnummer. Geben Sie bitte unsere Bestellnummer auch an Ihren Spediteur weiter. Eine Bearbeitung Ihrer Rechnungen bzw. der Speditionsrechnungen ist ohne Angabe unserer Bestellnummer nicht möglich. Rechnungen ohne Angabe unserer Bestellnummer werden wir zukünftig zu unserer Entlastung zurücksenden. Eine Abrechnung Ihrer Lieferungen bzw. Leistungen muss immer auch einen eindeutigen Bezug zu den Positionen unseres Bestellschreibens ermöglichen. Gleiches gilt für Nachtragsbeauftragungen.

ES WIRD AN DIESER STELLE NOCH EINMAL DARAUF HINGEWIESEN, DASS RECHNUNGEN NUR IN KUMULIERTER FORM ZUGELASSEN WERDEN.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur zeitgleichen Rechnungsübersendung an den zuständigen Fachplaner. Sämtliche Aufmaßunterlagen / Zeichnungen / Lieferscheine etc. sowie Mengenermittlungen, welche Basis Ihrer Rechnungsstellung bis 31.12.2026 sind, senden Sie bitte an das projektspezifisch mit der Objektüberwachung / Bauleitung beauftragte Architektur-bzw. Ingenieurbüro bzw. die zugehörige Fachabteilung der BSVG. Sofern vorgenanntes E-Mail-Datenvolumen hierfür überschritten wird, ist die Zusendung eines Downloadlinks für die Übermittlung der Rechnungsanlagen an die vorgenannte Adresse möglich; die eigentliche Rechnung ist aber immer per Mail zu senden. Ein Portalzugang, welcher die Nutzung von Zugangs- / Anmeldedaten erfordert, wird in diesem Zusammenhang aber nicht akzeptiert. Stundennachweise sind zusammen mit der Rechnung an rechnungseingang@bsvg.net zu übermitteln. Eine Abrechnung Ihrer Lieferungen und (Bau-)Leistungen muss immer auch einen eindeutigen Bezug zu den Positionen unseres Bestellschreibens ermöglichen. Entsprechende Zwischensummen z.B. bei einer losweisen Vergabe bzw. bei unterschiedlichen Projektzuordnungen sind auszuweisen. Gleiches gilt für Nachtragsbeauftragungen. Ab dem 01.01.2027 müssen sämtliche Aufmaßunterlagen / Zeichnungen / Lieferscheine etc. sowie Mengenermittlungen, welche Basis Ihrer Rechnungsstellung sind, in das strukturierte elektronische Format, welches der Europäischen Norm EN 16931 entspricht, eingebunden sein. Bitte prüfen Sie auch hier rechtzeitig, ob Anpassungen in Ihrer Rechnungslegung zu vorgenanntem Termin notwendig sind oder ggf. Ausnahmetatbestände für Ihr Unternehmen gelten.

Stand 23.10.2026 Seite 2 von 3 E-DN 04.1 E Ergänzung BVB(L)_10_2026.doc

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Fabrikatsangaben

Sofern Bieterangaben zu angebotenen Produkten / Fabrikaten / Verfahren etc. abgefordert werden, sind diese in den entsprechenden Bereichen der Leistungsbeschreibung / des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen. Sofern bieterseitig keine Angaben explizit im Angebot vorgenommen werden, gelten die in der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis als Richt- / Leitfabrikat aufgeführten Produkte / Verfahren als Angebotsbestandteil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.

9.3 Ausführungsfristen zu Punkt 3

Umfängliche Lieferbereitschaft ab Werk

  • Gleismaterial ab 01.04.2027

  • Weichen ab 12.07.2027

Es ist von Einzellieferungen in Abhängigkeit vom Baufortschritt auszugehen.

Die schriftlichen Einzelabrufe erfolgen durch die zuständige Objektüberwachung bzw. Bauleitung des Gleisbauunternehmens im Rahmen der Gesamtbauzeit.

Die einzelnen Teillieferungen müssen spätestens 4 Tage nach erfolgtem Abruf auf der Baustelle angeliefert werden.

Der Auftragnehmer (AN) hat spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragserteilung einen Terminplan für die Zeitfenster der Erstellung von Werkszeichnungen, der gegenseitigen Prüfung von Werkszeichnungen nebst Überarbeitungen bis hin zur Freigabe der Werkszeichnungen zu erstellen, mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen und in finaler Fassung an den AG zu übergeben. In diesem Terminplan sind mindestens folgende Punke aufzuführen und mit Kalenderdaten (tt.mm.jjjj) zu versehen: • Datum der Auftragsvergabe des AG an den AN • Zeitpunkt Vorlage prüffähiger Werkszeichnungen durch AN beim AG für den 1. Prüfgang • Zeitdauer für 1. Prüfgang durch den AG • Zeitdauer für 1. Korrektur durch den AN • Zeitdauer für 2. Prüfgang durch den AG als Reserve • Zeitdauer für 2. Korrektur durch den AN als Reserve • Zeitdauer letztmalige Prüfung und Freigabe der Werkszeichnungen durch den AG • Datum für spätesten Beginn der Produktion der Weichen / Gleise und ggf. des gesamten Zubehörs durch den AN, damit die fristgerechte Lieferbereitschaft aller Materialien nicht gefährdet ist • Datum der Lieferbereitschaft aller zu liefernden Materialien gemäß Vertrag

9.4 Vertragsänderungen

Änderungen gegenüber dem Sachstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die die Rechtsform des Auftragnehmers betreffen, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Sollten ein Teil oder Teile dieses Vertrages aus irgendeinem Grund nichtig sein, so bleibt der Vertrag in seinen weiteren Teilen bestehen.

Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Stand 23.10.2026 Seite 3 von 3 E-DN 04.1 E Ergänzung BVB(L)_10_2026.doc

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