04. D Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Lieferung von Gleisen, Weichen und Ausstattung für die Wendeanlage Gliesmarode

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:40 (Europe/Berlin)

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die

Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Braunschweig Stadtbahn + (Bau-)Maßnahme Teilprojekt 1.2: Wendeanlage Gliesmarode

Leistung Gleis- und Weichenlieferung

  1. Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten / Ingenieur

BPR, Hannover

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom

beauftragten Architekten / Ingenieur getroffen werden.

  1. Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Wendeschleife Gliesmaroder Strasse, Braunschweig

Gebäude / Raum ---

  1. Ausführungsfristen

Anlieferung: Siehe Punkt 9.3

Ende der Ausführung: ---

folgende Einzelfristen Siehe Punkt 9.3 sind Vertragsfristen:

Stand 16.11.2019 Seite 1 von 4 E-DN 04. D Besondere Vertragsbedingungen.doc

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen

  1. Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche xxxx v. H.

für jeden Werktag 0,1 v. H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur

Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht

nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu

erbringenden Leistungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v.H. der Auftragssumme (ohne

Umsatzsteuer) begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher

Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug

wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte

Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

  • 2 fach und zugleich

bei

dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekturbüro

dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro

  • 1 fach einzureichen.

Rechnungen sind nur in kumulierter Form zugelassen

Stand 16.11.2019 Seite 2 von 4 E-DN 04. D Besondere Vertragsbedingungen.doc

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen

  1. Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem

Vertrag ist in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne

Nachträge) für die Vertragserfüllung und der Abrechnungssumme einschl. erteilter

Nachträge für die Mängelansprüche (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten, sofern die

Auftrags- / Abrechnungssumme mindestens 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt,

und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich

erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft

geleistet werden.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt

„Vertragserfüllungsbürgschaft“ bzw. „Mängelansprüchebürgschaft“ des Vergabe- und

Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder

die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des

Auftraggebers entsprechen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

o Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische

Bürgschaft nach deutschem Recht.

o Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

o Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser

Bürgschaftsurkunde.

o Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung.

Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die

Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem

Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung

bindend.

o Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers

zuständigen Stelle."

Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu

stellen.

Stand 16.11.2019 Seite 3 von 4 E-DN 04. D Besondere Vertragsbedingungen.doc

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen

  1. Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

  1. – fei –

  2. Weitere Besondere Vertragsbedingungen

9.1 Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 5 Jahre.

9.2 - 9.4 weitere Besondere Vertragsbedingungen -> siehe Beiblätter (2 Blätter)

Stand 16.11.2019 Seite 4 von 4 E-DN 04. D Besondere Vertragsbedingungen.doc

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