[Seite 1]
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist.
- Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu
verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf
der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes
Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist
zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist
allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind
zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne
Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise
anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise.
Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner
Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben.
Stand 16.11.2019 Seite 1 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc
[Seite 2]
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt
werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall
der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.8 Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten
Erklärungen und Angaben enthalten. Alle Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
3.9 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Begleitschreiben
(einschließlich deren bedruckter Rückseiten) sind grundsätzlich Bestandteil des
Angebotes. Sollten darin Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten sein, führt
dies zum Ausschluss. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig
gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position)
nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der
Einheitspreis maßgebend.
3.10 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines
gewerblichen Schutzrechtes zu verwenden, hat er in seinem Angebot darauf
hinzuweisen.
- Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit
Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den
Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über
Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des
Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich
erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
Stand 16.11.2019 Seite 2 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc
[Seite 3]
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der
Wertung ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in
Textform abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu
bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr
bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den
Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen.
Stand 16.11.2019 Seite 3 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc
[Seite 4]
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
- Eignung
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur
Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen
die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit
die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
- Kosten
Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebots einschl. der Übermittlung zus.
Informationen, Präsentationen sowie Bietergesprächen wird keine Entschädigung gewährt.
- Fortschreibungen der Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, Fortschreibungen (Berichtigungen und / oder
Ergänzungen) zu den Vergabeunterlagen innerhalb der Angebotsfrist bzw. während der
Verhandlungsphase (bei Verhandlungsverfahren) vorzunehmen. Die Vergabestelle wird
diese Fortschreibungen gleichzeitig allen Bietern schriftlich mitteilen und erforderlichenfalls
die Angebotsfrist verlängern. Der Bieter ist verpflichtet, diese Fortschreibungen in seinem
Angebot zu berücksichtigen.
Stand 16.11.2019 Seite 4 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc
[Seite 5]
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
- Datenverarbeitung
Der Bieter erklärt sich mit Einreichung seines Angebotes damit einverstanden, dass die von
ihm mitgeteilten (personenbezogenen) Daten und bereitgestellten Unterlagen für das
Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Die
Vergabestelle weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
externer Dienstleister (z.B. Betreiber elektronischer Plattformen, ggf. Architektur- /
Ingenieurbüro, Rechtsberater) bedient und die an die Vergabestelle übermittelten
Unterlagen (einschließlich darin enthaltener (personenbezogener) Daten) an diese Dritten
zur Verarbeitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt.
Stand 16.11.2019 Seite 5 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc