02. B Bewerbungsbedingungen.pdf

Lieferung von Gleisen, Weichen und Ausstattung für die Wendeanlage Gliesmarode

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:40 (Europe/Berlin)

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,

Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor

Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte

darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen

verbunden ist.

  1. Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu

verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf

der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes

Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist

zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist

allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind

zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne

Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise

anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise.

Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner

Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,

von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne

Umsatzsteuer anzugeben.

Stand 16.11.2019 Seite 1 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am

Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt

werden

und

  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall

der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.8 Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten

Erklärungen und Angaben enthalten. Alle Änderungen des Bieters an seinen

Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

3.9 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Begleitschreiben

(einschließlich deren bedruckter Rückseiten) sind grundsätzlich Bestandteil des

Angebotes. Sollten darin Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten sein, führt

dies zum Ausschluss. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig

gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position)

nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der

Einheitspreis maßgebend.

3.10 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines

gewerblichen Schutzrechtes zu verwenden, hat er in seinem Angebot darauf

hinzuweisen.

  1. Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit

Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und

erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit

möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien

Ausführung der Leistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den

Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über

Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des

Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich

erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei

Stand 16.11.2019 Seite 2 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der

Wertung ausgeschlossen.

  1. Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in

Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags

bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.

fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von

Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus

aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen

oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,

finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu

bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot

benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr

bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen

Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den

Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben

und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in

Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die

Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das

entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle

gesetzten Frist zu ersetzen.

Stand 16.11.2019 Seite 3 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

  1. Eignung

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem

Angebot

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur

Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen und sonstige Nachweise)

  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis

vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen

die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten

anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten

Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in

deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache

beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit

die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb

nachgewiesen ist.

  1. Kosten

Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebots einschl. der Übermittlung zus.

Informationen, Präsentationen sowie Bietergesprächen wird keine Entschädigung gewährt.

  1. Fortschreibungen der Vergabeunterlagen

Die Vergabestelle behält sich vor, Fortschreibungen (Berichtigungen und / oder

Ergänzungen) zu den Vergabeunterlagen innerhalb der Angebotsfrist bzw. während der

Verhandlungsphase (bei Verhandlungsverfahren) vorzunehmen. Die Vergabestelle wird

diese Fortschreibungen gleichzeitig allen Bietern schriftlich mitteilen und erforderlichenfalls

die Angebotsfrist verlängern. Der Bieter ist verpflichtet, diese Fortschreibungen in seinem

Angebot zu berücksichtigen.

Stand 16.11.2019 Seite 4 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc

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Braunschweiger Verkehrs-GmbH Bereich Einkauf

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

  1. Datenverarbeitung

Der Bieter erklärt sich mit Einreichung seines Angebotes damit einverstanden, dass die von

ihm mitgeteilten (personenbezogenen) Daten und bereitgestellten Unterlagen für das

Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Die

Vergabestelle weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens

externer Dienstleister (z.B. Betreiber elektronischer Plattformen, ggf. Architektur- /

Ingenieurbüro, Rechtsberater) bedient und die an die Vergabestelle übermittelten

Unterlagen (einschließlich darin enthaltener (personenbezogener) Daten) an diese Dritten

zur Verarbeitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt.

Stand 16.11.2019 Seite 5 von 5 E-DN 02. B Bewerbungsbedingungen.doc

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