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Lieferung von Gleisen, Weichen und Ausstattung für die Wendeanlage Gliesmarode

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:40 (Europe/Berlin)

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SB+_12 Wendeanlage Gliesmarode – Gleis- und Weichenlieferung - Leistungsbeschreibung

Projekt: Braunschweig Stadtbahn +

Teilprojekt 1.2: Wendeanlage Gliesmarode

LV: Gleis- und Weichenlieferung

Anlage: Leistungsbeschreibung

Auftraggeber: Braunschweiger Verkehrs GmbH

Stand: 11.10.2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines .................................................................................................................................... 4
  2. Allgemeine Lieferbedingungen ........................................................................................................ 4 2.1 Sprache .................................................................................................................................. 4 2.2 Versand .................................................................................................................................. 4
  3. Technische Lieferbedingungen ....................................................................................................... 6 3.1 Richtlinien ............................................................................................................................... 6 3.2 Zusätzliche Bedingungen ....................................................................................................... 6 3.3 Stoffe ...................................................................................................................................... 7 3.4 Spurweite ............................................................................................................................... 7 3.5 Schienenstöße ....................................................................................................................... 7 3.6 Schweißungen........................................................................................................................ 8 3.7 Bearbeitung ............................................................................................................................ 8 3.8 Kennzeichnung....................................................................................................................... 8 3.9 Korrosionsschutz .................................................................................................................... 8 3.10 Schienenbefestigung .............................................................................................................. 9 3.11 Toleranzen ............................................................................................................................. 9 3.12 Güteprüfung im Weichenwerk (Werksabnahme)..................................................................... 9 3.13 Zerlegung für den Transport ................................................................................................. 10 3.14 Lage- und Verlegepläne ....................................................................................................... 10 3.15 Technische Lieferbedingungen Kammerfüll- und Spurstangenprofile und Montage............... 11 3.15.1 Vorbemerkung .............................................................................................................. 11 3.15.2 Allgemeines .................................................................................................................. 11 3.15.3 Anforderungen .............................................................................................................. 11 3.15.4 Vorlage technischer Unterlagen .................................................................................... 12
  4. Technische Einzelheiten ............................................................................................................... 13 4.1 Zungenvorrichtung ............................................................................................................... 13 Weiche 1 (Spitz befahren): Tiefbettzungenvorrichtung, Zungenangriffe mit Hammerkopfschrauben 13 4.2 Stellvorrichtungen ................................................................................................................. 18 4.3 Herzstücke (Weichen und Kreuzungen) ............................................................................... 20 4.4 Radlenkerschienen (Weichen und Kreuzungen) ................................................................... 24 4.5 Rillengleise (60R1 und 60R2) ............................................................................................... 24 4.6 Befestigungsteile .................................................................................................................. 24 4.7 Schleiftechnische Wartung bei Inbetriebnahme .................................................................... 24 4.8 Heizeinrichtungen ................................................................................................................. 25 4.9 Weichensteuerung ............................................................................................................... 25 4.9.1 Allgemeines .......................................................................................................................... 26 4.9.2 Betriebliche Vorgaben ...................................................................................................... 26

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4.9.3 Technische Vorgaben 4.9.3.1 Allgemeines ....................................................................... 26 4.9.4 Weitere Anforderungen..................................................................................................... 29 4.10 Schleiftechnische Wartung bei Inbetriebnahme .................................................................... 31 5. Schienenschmiersystem im eingedeckten Rillengleis 60 R1.......................................................... 32 5.1 Allgemeines .......................................................................................................................... 32 5.2 Beschreibung der Komponenten und der geforderten technischen Merkmale: ...................... 32 5.3 Dokumentation und Nachweise ............................................................................................ 34

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  1. Allgemeines Gegenstand der vorliegenden Verdingungsunterlagen ist die Leistungsbeschreibung für die Liefe- rung der im Umbauabschnitt einzubauenden Rillenschienengleise, Weichen und Kreuzung. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um folgende Liefer- und Montageleistungen einschließlich Ausführung der gesamten Schienenstoßschweißungen als Lichtbogenverbindungsschweißung / Metallfülldraht (EV/MF) innerhalb der Weichen- und Kreuzungskonstruktionen sowie der komplet- ten, betriebsbereiten Montage der Weichenstellvorrichtungen und -steuerungen auf der Baustelle mit Erstellen vollständiger Dokumentationsunterlagen. Ausführung Weichen mit beheizbaren Zungen. Außerdem Ausführung der Lieferung und Montage von streustromisolierten Schienenentwässe- rungskästen und gemäß LV-Position am fertigen Gleisjoch (incl. Abdichtung gegen den Austritt von Streustrom am Übergang an anschließendes, benachbartes Isolationsmaterial). Entwässerungs- schlitze sind mittels Fräsen im Werk herzustellen. Für die gesamten Gleisanlagen des Lieferumfangs sind die erforderlichen Konstruktions- und Schie- nenteilungspläne (einschließlich der Gleisbögen) zu liefern. Die Vergütung für das Erstellen und Liefern der Pläne erfolgt gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses. Der Ersteller der STP hat vor Nummerierung der Schweißstöße Rücksprache mit der BSVG, Herr Kudlatschek, zu halten! Die Gleisanlagen und Gleise sind als Spurstangengleis 60R1/ 60R2 auszuführen. Spurstangen, Be- festigungsteile und sonstiges Kleineisen gehören zum Lieferumfang. Der Einbau der Gleis- und Weichenanlagen erfolgt durch den GU der Bauleistungen auf der vorhan- denen Betontragplatte und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Verdingungsunterlagen.

  2. Allgemeine Lieferbedingungen

2.1 Sprache Sämtliche zu liefernden Unterlagen, einschließlich aller Angaben in den Plänen und Zeichnungen, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Alle Maßeinheitsangaben müssen dem deutschen Einheitengesetz entsprechen.

2.2 Versand

Die einzelnen Liefertermine für die Gleis-, Weichen- und Kreuzungsmaterialien sind den in den Be- sonderen Vertragsbedingungen genannten Termine zu entnehmen und der hierfür erforderliche Auf- wand entsprechend einzukalkulieren. Die Arbeiten vor Ort erfolgen unter Einstellung des Stadtbahnbetriebes. Die Liefersortierungen und –zeitabfolgen, sowie die Abladestellen sind mit dem AG abzustimmen. Die Sortierungen der Gleisjoche, Weichen- und Kreuzungsteile vor und während den Aufladevor- gängen auf LKW´s für die Antransporte auf die Baustelle ist einzukalkulieren. Vorbereitend ist eine werksseitig durch den AN zu gewährleistende Lieferabfolge (entsprechend Abrufplan des GU für die Bauleistungen) aufzustellen. Für die Lieferungen ist ab Beginn der Bauphase Lieferbereitschaft herzustellen. Die Kosten für die Zwischenlagerung bis zum Abruf durch den Baubetrieb sind in die Angebotspreise der Positionen einzukalkulieren. Die Anforderung der Gleisanlagen erfolgt gemäß den Abrufplänen (für die einzelnen

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Herstellungsbereiche), welche jeweils durch den bauausführenden Betrieb erstellt wird. Es kann zu unterschiedlichen Abrufterminen für die Lieferung der Gleisanlagen kommen, diese sind zu berücksichtigen. Zudem sind nächtliche Anlieferungen, auch an Wochenenden einzukalkulieren. Der AG kündigt jede Lieferung spätestens 4 Werktage vor Eingang beim AN an. Beim Abgang jeder Lieferung reicht der AN Versandpapiere beim AG ein. Der Einbau der restlichen Materialien, dies betrifft im Wesentlichen die Montageleistungen des Zu- behörs (Schienenschmiersystem, Umstellvorrichtungen, Weichensteuerung, Kammerfüllprofile etc.) sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den bauausführenden Auftragnehmern vorzu- nehmen und für die Inbetriebnahme funktionsgerecht herzustellen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend unter Einstellung des Stadtbahnlinienbetriebes in den entsprechenden Abschnitten / Zeiträumen. Jede Arbeitsstelle, welche sich im Gefährdungsbereich, der sich in Betrieb befindlichen Stadtbahn befindet, darf nur unter Aufsicht von Sicherungsposten entsprechend Dienstanweisung der BSVG, betreten / befahren werden. Die erforderlichen Aufwendungen, SiPo-Stunden hierfür trägt der AN, die Kosten hierfür sowie für evtl. Leistungsminderungen sind in die Einheitspreise der betroffenen Positionen im Leistungsverzeichnis einzurechnen. Der Gefährdungsbereich endet erst 1 m außerhalb des Lichtraumbedarfs, sofern sichergestellt ist, dass Arbeiten auch außerhalb dieses 1 m breiten Streifens stattfinden. Alle Arbeiten innerhalb die- ses 1 m breiten Streifens sind mit SiPo durchzuführen. Es dürfen nur bei der BSVG ausgebildete SiPo eingesetzt werden. Sämtliche Erschwernisse und Sicherungsmaßnahmen für das Abladen oder/und Arbeiten unter Bahnbetrieb gemäß den Hinweisen in der Baubeschreibung sind in die Leistungspositionen einzu- kalkulieren. Dafür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Falls nach der Werkabnahme noch Änderungen an den Anlagen vorgenommen wurden, erhält der AG mit den Versandpapieren die Endfassung sämtlicher Lage- und Verlegepläne in vierfacher Aus- fertigung in Papierform und in Datenform. Das Datenformat ist mit dem AG abzustimmen. Die Gleisanlagen sind frei Baustelle zur Einmündung Querumer Straße / Berliner Straße in Braun- schweig zu liefern. Das Abladen der Gleisanlagen und Gleise erfolgt bauseits.

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  1. Technische Lieferbedingungen

3.1 Richtlinien

Es gelten:

 BOStrab Betriebsordnung für den Bau und Betrieb von Straßenbahnen,

 TR Sp Technische Regel Spurführung (Ausgabe Mai 2006)

 VDV 600 Oberbau- und Oberbauzusatzrichtlinien des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV Schrift 600, aktuelle Fassung 08/2018),

 VDV Schrift 609 Oberbauschweißen bei Nahverkehrsunternehmen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

 DIN EN 13232

 Aktuellste Quermaßtabelle der BSVG. Der AN hat vor der Erstellung der Konstruktionspläne die aktuell gültige Quermaßtabelle beim AG abzufordern.

3.2 Zusätzliche Bedingungen Der AN erstellt einen Übersichtsplan im Maßstab 1:100 und für alle Weichen/Kreuzungen einen Verlegeplan im Maßstab 1:50 mit der Angabe der erforderlichen technischen Einzelheiten; dabei ist die Technische Regel Spurführung (TR Sp) zu beachten. Für alle Sonderkonstruktionen des Zun- gen- und Herzstückbereiches fertigt und liefert der AN alle erforderlichen Konstruktionszeichnungen. Alle gelieferten Gleisanlagen müssen von den Stadtbahnfahrzeugen des AG betriebssicher befah- ren werden können. Erforderliche Angaben zu den Fahrzeugen (Radumrisse, Verschleißmaße, Fahrzeugdaten) sind beim AG zu erfragen. Die Herzstücke sind nach Möglichkeit (siehe auch nachstehender Absatz) in Tiefrille auszuführen. Hinweis: Für die Ausbildung der Herzstücke ist den Ausschreibungsunterlagen ein Gutachten ange- fügt. Die Herzstücke sind entsprechend diesem Gutachten auszubilden. Die Spurführung nach dem DH-Prinzip (=Ambivalente Führung) ist bevorzugt anzuwenden, um Tie- frille zu ermöglichen und einen geräuschärmeren Herzrücküberlauf zu erhalten. Der AN ermittelt unter Berücksichtigung dieser Bedingungen die für die Gleise erforderliche Querge- ometrie. Hierbei ist das Rillenschienenprofil 60 R1 zugrunde zu legen. Alle Unterlagen der technischen Bearbeitung sind im Gauß-Krüger-Koordinatensystem zu erstellen. Weiter sind die Stationen der Achshauptpunkte (Bogenanfang, -ende, Radienwechsel etc.) darzu- stellen. Eine betriebssichere und verschleißarme Spurführung ist im Rahmen der Technischen Regel Spur- führung unter Berücksichtigung der Fahrzeuge des AG und der aktuellen Quermaßtabelle festzule- gen und nachzuweisen. Siehe auch hierzu die Anlagen Nachweis der Spurführung zur Bemessung und Empfehlung für die Auslegung der Quermaße für die Weiche 1, 2 und Kreuzung. Die Weichen- und Konstruktionspläne sind dem AG rechtzeitig vor Fertigungsbeginn digital als dwg und pdf zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Der AG wird die Unterlagen innerhalb zwei Wo- chen nach Zugang prüfen. Die angebotene Konstruktion ist detailliert zu beschreiben. In den Zeichnungen sind die Abmessun- gen und Verladegewichte der Einzel- und Großteile und der Gesamtanlage auszuweisen.

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3.3 Stoffe Es dürfen nur Stoffe erster Wahl verwendet werden. Für die Rillenschienen 60R1 bzw. 60R2, Backenschienen 60R1, Zungen, Dickstegschienen 105C1 oder MRS125, Vollkopfschienen und Blockschienen 310C1 oder C.C.397 gelten die technischen Lieferbedingungen nach OR 10.4 (VDV-Schrift 600) und DIN EN 14811. Es sind folgende Schienenqualitäten vorzusehen: Regelschienen, gerade und gebogen R260 V (Kohlenstoffgehalt <= 0,60 %) bzw. R290GHT mit Kopfhärtung 960 N/mm2 (Kohlenstoffgeh- alt <= 0,550 %)

Zungen R260 V (Kohlenstoffgehalt <= 0,60 %) bzw. R290GHT mit Kopfhärtung 960 N/mm2 (Kohlenstoffgehalt <= 0,550 %) Alternativ: R290GHT

Backenschienen aus Regelschienen 60R1 mit R260 V (Kohlenstoffgehalt <= 0,60 %) o.glw. Alternativ: R290GHT

Dickstegschienen 105C1 oder MRS125 R260 V (Kohlenstoffgehalt <= 0,60 %) o.glw. Alternativ: R290GHT

Vollkopfschienen 73C1 R260 V (Kohlenstoffgehalt <= 0,60 %) o.glw. Alternativ: R290GHT

Blockschienen 310C1 oder C.C.397 R260 V (Kohlenstoffgehalt <= 0,60 %) o.glw. Alternativ: R290GHT

Grundplatte, Kastenkonstruktion SA S235JRG2, Nach Möglichkeit sollte die gesamte Fahrbahn einheitlich mit den Schienenwerkstoff R260V herge- stellt werden (Alternativ R290GHT).

3.4 Spurweite Das Grundmaß der Spurweite beträgt 1100 mm.

3.5 Schienenstöße Die Schienen erhalten Montage- und Spurstangenlochung. Beim montierten Gleisjoch müssen die Spurstangen in Radienbereichen orthogonal zur Gleisachse sein. Es soll keine offenen Stöße zwi- schen Dick- und Dünnsteg geben. Die Schienenstöße sind so weit wie möglich im Herstellerwerk zu schweißen. Nicht zu vermeidende Baustellenstöße sind möglichst ohne Lücke zu verlegen; vorhandene Lücken sind zu markieren. Diese Schienen sind mit einem zweiten Laschenloch und mit einer 400 mm langen Laschenkam- mer zur provisorischen Laschung zu versehen.

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3.6 Schweißungen Alle konstruktiv vorgesehenen Schweißungen sind nach VDV 609 auszuführen. Die Ausführung der noch vor Ort erforderlichen Schienenstoßschweißungen als Lichtbogenverbin- dungsschweißung / Metallfülldraht (EV/MF) erfolgt durch den GU der Bauleistungen und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Verdingungsunterlagen. Werksschweißungen: Die Ausführung aller notwendigen Werksschweißungen für die Weichen und Kreuzungen ist Be- standteil der Verdingungsunterlagen und ist in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen im LV einzurechnen. Alle konstruktiv vorgesehenen Schweißungen sind nach VDV-Schrift 609 auszuführen und zu prü- fen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Das Lieferwerk hat den Nachweis zu erbringen, dass die in der VDV-Schrift 609 dokumentierten Forderungen bezüglich der eingesetzten Schweißfachkräfte sowie Anlagen und Geräte eingehalten werden. Als Alternative wird auch eine aktuelle Zulassung von der DB AG, entsprechend der Richtlinie 826 (Grundlagen der Freigabe von Betrieben und Ingenieurbüros für Oberbauschweißarbeiten, Herstel- lung lückenloser Gleise und Weichen und Schienentechnik – Überwachung) akzeptiert. Der AN hat vor Beginn der Ausführung die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Die schweißtechnische Vergütung von Verschleißteilen muss gemäß den Empfehlungen des VDV erfolgen. Der Schweißzusatzwerkstoff muss im Angebot angegeben und vom AG zugelassen wer- den. Der AG behält sich die Überwachung der schweißtechnischen Vergütung vor. Der AN hat da- her die vorgesehenen Bearbeitungstermine rechtzeitig vorher bekannt zu geben. Eine qualifizierte WPS ist bei der Abnahme vorzulegen. Schweißstöße sind direkt und spannungsfrei vorzusehen und in ihrer Anzahl auf das Mindestmaß zu begrenzen. Stöße im Wechsel der Trassierungselemente Bogen/Gerade sind zu vermeiden. Weiter sind diese min. 1000mm in der Geraden vorzusehen.

3.7 Bearbeitung Mechanisch bearbeitete Flächen, die mit einem Fahrzeugrad in Berührung kommen, müssen der Rauhigkeitsklasse N12 nach DIN lSO 1302 entsprechen. Alle bearbeiteten Kanten und Bohrungen sind zu entgraten.

3.8 Kennzeichnung Alle Einzelteile sind entsprechend Verlegeplan mit wetterbeständiger Farbe zu kennzeichnen. Bei gleichzeitiger Lieferung mehrerer Weichen sind die zusammengehörigen Einzelteile gleichfar- big zu markieren und mit der entsprechenden Weichennummer zu versehen.

3.9 Korrosionsschutz

Alle Flächen, die sich konstruktiv berühren, sind nach dem Entfernen von Zunder und Rost einmal deckend mit Rostschutzfarbe zu beschichten. Alle bearbeiteten Flächen und Fugen, die nach dem Zusammenbau auf der Baustelle frei liegen, sind nach der Werkabnahme einmal mit Rostschutz- farbe zu beschichten. Alle bearbeiteten Flächen, die der gleitenden Bewegung von Einzelteilen dienen, sind mit Rost- schutzfett zu behandeln.

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Alle Normteile sind aus nicht rostendem Material zu liefern. Die verwendeten Rostschutzfarben und -fette müssen die Zulassung der DEUTSCHEN BAHN AG oder gleichwertiges besitzen.

3.10 Schienenbefestigung Zur Schienenbefestigung sind Spurstangen aus Flachstahl für die Regelschienen 60R1 / 60R2 in gekröpftem Zustand (siehe nachfolgender Absatz) zu verwenden. Zum Ausgleich von Spurtoleran- zen dürfen keine Ausgleichsplättchen mit 1 mm Dicke verwendet werden. Die Gleis- und Weichen-/Kreuzungsteile sind mit besonderen Spurstangen bzw. die Bohrungen für die Spurstangen sind so vorzusehen, dass auch mit der nachträglich angebrachten Spurstangeniso- lierung eine Überdeckung von OK Schiene bis OK isolierter Spurstange für das Schienenprofil 60R1 / 60R2 von mindestens 9 cm gewährleistet ist. Im Anhang befindet sich eine Musterzeichnung für das Schienenprofil 60 R1.

3.11 Toleranzen Es gelten die in OR 10.4 (VDV-Schrift 600) angegebenen Toleranzen sowie die neueste Technische Regel Spurführung und der Vorgaben aus der Quermaßtabelle.

3.12 Güteprüfung im Weichenwerk (Werksabnahme) Die Güteprüfung erfolgt nach rechtzeitiger Ankündigung im Werk des Herstellers durch einen vom AN beauftragten externen Sachverständigen oder einen nach DIN EN ISO 9001 zertifizier- ten QM- Beauftragten des Werkes. Der AN hat in diesem Fall mit Abgabe des Angebotes den Nachweis über ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Management-Systems nach DIN EN ISO 9001 zu erbringen. Der Sachverständige ist dem AG im Voraus zu benennen. Der AG behält sich vor, bei Abnahmeterminen anwesend zu sein. Für alle Gleisanlagen ist zur Güteprüfung dem AG ein "Abnahmeprüfzeugnis 3.1 " gemäß DIN EN 10204 einzureichen. Das Zeugnis ist von einer von der Fertigungsabteilung unabhängigen Stelle des AN zu erstellen und von dem vom AN beauftragten Sachverständigen zu bestätigen. Das Zeugnis ist für die Eigenschaften der gefertigten Gleisanlagen und nicht nur für die Eigen- schaften der Ausgangswerksstoffe zu erstellen. Der AN stellt alle für die Güteprüfung erforderlichen Hilfsmittel und das Hilfspersonal. Sämtliche Abnahmekosten sind in die Angebotspreise einzurechnen. Die Weichen/Kreuzungen sowie die vorgebogenen Gleise sind auf einer waagerechten Auflageun- geteilt und spannungsfrei als komplette Einheit(oder nach Absprache mit dem AG) zu montie- ren. Dabei dürfen die Schienenstöße nicht verspannt sein. Folgende Körnerschläge sind anzubringen: am Weichenanfang ohne das Maß V, am Zungenanfang und am Zungenangriff. Die theoretische Herzstückspitze ist durch eine kleine Bohrung zu markieren. Die Anordnung der Bohrungen ist auf den Lage- bzw. Verlegeplan vorzugeben. Die Streustromisolierung ist erst nach der Güteprüfung der Weichenanlage anzubringen. Alle Prüfungen bzw. Qualitätsprüfungen (Werksabnahme) sind nach den Vorschriften der DIN EN ISO 9001 durchzuführen. Über die Abnahme ist ein Protokoll gemäß VDV - Oberbaurichtlinie (OR 10) anzufertigen. Es sind für alle verwendeten Blöcke und Schienen Werkszeugnisse des Herstel- lers nach DIN EN 10204 den Abnahmeunterlagen beizufügen.

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Eine qualifizierte WPS für die Schweißungen ist vom AN vorzulegen. Die Prüfbedingungen nach der VDV 609 sind einzuhalten. Der Einbau der Stellvorrichtungen erfolgt im Weichenwerk. Die Abnahme der Stellvorrichtungen er- folgt nach der Inbetriebnahme und Vorabnahme der erforderlichen Einstellungen unter Mitwirkung des Herstellers im eingebauten Zustand vor Ort. Der Aufwand hierfür ist in das Angebot entspre- chend einzurechnen. Die Güteprüfung im Weichenwerk ersetzt nicht die förmliche Abnahme nach Fertigstellung aller Leistungen auf der Baustelle.

3.13 Zerlegung für den Transport Die Gleisanlagen sind für den Transport möglichst komplett zu verladen und nur soweit zu zerlegen, dass die Beförderung per Lkw ohne Sondermaßnahmen möglich ist und beim Ver- und Abladen so- wie beim Transport keine Verbiegungen an ihnen entstehen. Beim Ver- und Abladen ist darauf zu achten das die Bauteile nicht magnetisiert werden. Eventueller Mehraufwand beim Schweißen durch magnetisierte Bauteile ist von AN zu übernehmen. (z.B. Ther- mit- statt Lichtbogenschweißung) Die Gewichte der Segmente und die Mittelpunktslage sind in den Verlegeplänen anzugeben. Bei Anlieferung von fertigen Jochen mit fertiger Streustromisolierung sind beim Beladen ordnungs- gemäße Anschlagmittel zu verwenden, damit die Isolierung nicht verformt und/oder verrutscht. Dem GU auf der Baustelle sind Anweisungen für die Entladung zur vorgenannten Verhinderung an den Isolationsprofilen zu übergeben, bzw. im Vorweg zu übermitteln. Die örtliche Bauüberwachung und der AG sind darüber zu informieren.

3.14 Lage- und Verlegepläne Alle Lage- und Verlegepläne erhält der AG in digitaler Form im Datenformat (pdf und dwg) und in vierfacher Ausfertigung in Papierform bei der Werkabnahme ausgehändigt bzw. umgehend zuge- stellt. Aufgrund des Bauablaufes und der Verkehrsführung wird die Anordnung von Zwangsstößen erfor- derlich. Detaillierte Angaben hierzu werden dem AN nach Auftragsvergabe übermittelt.

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3.15 Technische Lieferbedingungen Kammerfüll- und Spurstangenprofile und Montage

3.15.1 Vorbemerkung Alle nachfolgend aufgeführten Anforderungen und Leistungen sind in die entsprechenden Einheits- preise des Leistungsverzeichnisses mit einzurechnen.

3.15.2 Allgemeines Der vorliegenden Technischen Lieferbedingung sind die bei der Erstellung des Oberbaus zu beach- tenden technischen Randbedingungen zu entnehmen. Weiterhin sind die im Rahmen der Angebots- abgabe und nach Auftragserteilung vorzulegenden technischen Unterlagen und Prüfnachweise auf- gelistet. Darüber hinaus sind die entsprechenden Pläne (Lageplan / Querschnitte) sowie die sta- tisch-konstruktive Entwurfsplanung des Betonunterbaus zu beachten. Die Ausbaugeschwindigkeit beträgt maximal 50 km/h.

3.15.3 Anforderungen

3.15.3.1 Systembeschreibung Die Kammerfüll- und Spurstangenprofile sind in die neu herzustellende Oberflächeneindeckung zu integrieren. Die Gleis- und Weichenanlagen wird mit einem Gleispflaster bzw. Asphalt eingedeckt. Die Schienen sind seitlich mit Elementen mit senkrechten Außenflächen zu umhüllen. Die Spurstangenummantelung muss einen Verschluss aufweisen, der die Beanspruchung während der Bauarbeiten erträgt, ohne sich wieder zu öffnen. Es ist eine Spurstangenummantelung anzubieten, welche für das Schienenprofil 60R1 / 60R2 mindestens 9 cm unter OK Schiene endet. Die bei Verwendung von Kammerfüllprofilen entstehenden Fugen, als auch die Öffnungen der Schienenniederhalter oberhalb am Schienenfuß sind so zu verschließen, dass kein Betonschlamm bis zum Metall von Schienen eindringen kann.

3.15.3.2 Lieferung und Herstellung des Systems Lieferung der einbaufertigen Vorfertigung des Systems durch die Kombination Spurstangenumman- telungsprofil sowie Kammerfüllprofil für alle Gleis- und Weichenanlagen einschl. deren Montage im Werk (so weit wie möglich) und Restmontage auf der Baustelle. Die Montage im Werk beinhaltet auch den Zusammenbau der Einzelteile zu einem fertig gespurten Gleisjoch einschließlich Anbau der Profile. Die Ausführung ist durch den Systemlieferanten zu kontrollieren und nachweislich abzunehmen. Für die erstmalige Herstellung des Systems und dem späteren Schienentausch ist eine Montagean- leitung vorzulegen. Beim Schienentausch muss es möglich sein, die tragende Betonunterkonstruk- tion weiter zu verwenden.

3.15.3.3 Bauseitige Leistungen Auf vorhandener Betonplatte werden die Gleis- und Weichenanlagen einschließlich angrenzender Gleise lage- und höhenmäßig aufgekeilt und verankert. Danach ist der Schienenunterguss einzubringen. Nach dem Erhärten werden die Keile entfernt und die entstehenden Zwischenräume vergossen. Dem Lieferanten steht es frei, dass er sein Produkt beim Einbau durch den GU begleitet, um die Funktionsfähigkeit für den Endzustand sicher stellen zu können.

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Die BSVG würde eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit durch den Lieferanten vor Ort vor dem Überdecken der Materialien begrüßen, auch in Bezug auf die Gewährleistungspflicht, siehe nachfol- genden Punkt. Bei schlechtem/mangelndem/falschem o.ä. Umgang mit dem Material kann die örtl. Bauüberwa- chung sofort unterrichtet werden. Alle Aufwendungen der Eigenkontrolle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

3.15.3.4 Streustromschutz Das System auf Betonunterkonstruktion muss einschließlich sämtlicher Anbauteile (z.B. Entwässe- rungskästen, Anschlüsse Schienen- und Gleisverbinder) grundsätzlich so konstruiert sein, dass im eingebauten Zustand die Beeinflussung durch Streuströme in der Nachbarschaft gering ist. Es sind mindestens die Richtwerte für Ableitungsbeläge von Nahverkehrsbahnen in geschlossener Bettung mit G = 2,5 S/km entsprechend EN 50122-2 einzuhalten. Hierzu ist ein Bericht über die Messung der Ableitungsbeläge an einer mit dem System ausgeführten Gleisanlage vorzulegen. Der Systemlieferant ist für die Einhaltung der geforderten Isolierwerte verantwortlich und übernimmt hierfür ebenfalls die Gewährleistung. Nach Fertigstellung der neuen Gleisanlage hat der Systemlie- ferant den Ableitungsbelag Fahrschiene - Erdboden nach VDV-Schriften 401/4/93 und 506 bzw. den Streustromisolationswert gemäß DIN EN 50122-2 zu messen und somit die ausreichende Isolation gegen Streustrom nachzuweisen.

3.15.3.5 Gebrauchstauglichkeit der Kammerfüll- und Spurstangenprofile Für die Kammerfüll- und Spurstangenprofile ist die Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen:

 Nachweis des Wasseraufnahmevermögens ,

 Nachweis der Wasserbeständigkeit ,

 Nachweis der Frost-Tau-Beständigkeit ,

 Nachweis der Alterungsbeständigkeit. Die Gebrauchstauglichkeit ist alternativ gegeben, wenn der Nachweis eines mindestens 5-jährigen Einsatzes der Kammerfüll- und Spurstangenprofile in einem Betriebsgleis bei gleicher Beanspru- chung erbracht wird. Hierzu ist ein entsprechender Bericht vorzulegen. In dem Bericht müssen die Randbedingungen des Einsatzes detailliert beschrieben werden.

3.15.4 Vorlage technischer Unterlagen

3.15.4.1 Im Angebotsstadium Für die technische Angebotsprüfung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 Skizzierung der Kammerfüll- und Spurstangenprofile im Gesamtsystem

 Nachweis der Streustromanforderung

 Referenzen

 Beschreibung Einbau des Oberbaus und das Austauschen der Gleiskonstruktion

 Beschreibung der Qualitätssicherung.

3.15.4.2 Nach Auftragserteilung Die Bauausführung ist vom Lieferanten zu begleiten. Er hat die Mitarbeiter der Baufirma und die Mit- arbeiter der Braunschweiger Verkehrs GmbH und deren Vertreter vor Ort über das fertig montierte Produkt aufzuklären.

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Nach Fertigstellung der Gleisanlage hat der Lieferant auf seine Kosten von einem anerkannten Gut- achter den Streustromisolationswert zu messen und somit die ausreichende Isolation des Gesamt- systems gegen Streustrom nachzuweisen. Die Nachmessung erfolgt unter Stadtbahnbetrieb.

  1. Technische Einzelheiten Grundsätzlich sind alle Entwässerungsanschlüsse für eine einfachere Handhabe auf der Baustelle zu vereinheitlichen. Alle Entwässerungsanschlüsse müssen einen Mindestaußendurchmesser von DN 100 mm aufweisen (Ausnahmefälle für geringeren Durchmesser sind zu begründen)

4.1 Zungenvorrichtung

Weiche 1 (Spitz befahren): Tiefbettzungenvorrichtung, Zungenangriffe mit Hammerkopfschrauben Weiche 2 (Stumpf befahren): Flachbettzungenvorrichtung , Zungenangriffe mit Hammerkopfschrauben

Zungenvorrichtung gem. VDV 600, Kapitel 10 mit Federzungen aus R260V herstellen. Zungenvorrichtung in geschweißter Ausführung mit eingelassenen Federzungen aus R260V aus Konstruktionsschienen 49E1A1 oder Vollmaterial ca. 80120 mm. Die Backenschienen sind aus Profil 60R1 hergestellt und mit der Grundplatte im Lochschweißverfahren oder gleichwertig verbun- den. Die Beiwinkel sind hergestellt aus L-förmig verschweißtem 30 mm dickem Flachstahl. Diese sind mit der Grundplatte verschweißt und zur Abstützung sind Beiwinkelstützen in geeignetem Ab- stand nach VDV 600 angebracht. Die Zungenauflager bestehen aus Einzelgleitstühlen. In dem Gleitstuhl ist eine Niederhaltung für den Backenschienenfuß sowie eine Durchgangsöffnung für das Heizrohr vorgesehen. Die Gleit- stühle sind aus hochfestem Material, z.B. DILLIDUR 400, und geschlichteter Gleitstuhlfläche herge- stellt. Der Abstand der Gleitstühle beträgt ca. 600 mm mit einer Auflagefläche von 100 mm. Die Gleitstühle müssen so konstruiert sein, dass ein Säubern der Zungenbetten mittels Hochdruckreini- ger problemlos möglich ist. Die Zungen sind aus der Konstruktionsschiene 49E1A1 oder dem Blockprofil ca. 80120 mm herge- stellt und als Federzungen ausgebildet. An den Zungen der Weichen ist für das Stellsystem ein An- griffslappen gemäß VDV 600 vorbereitet. Die Bohrungen erhalten exzentrische Spannbuchsen. Zur Backenschiene werden die Zungen mit Zungenstützen in geeignetem Abstand versehen. Die Zungen sind eingelassen nach VDV 600 ausgeführt und mit einer Fahrflankenneigung von 1:6 be- arbeitet. Die Kopfform der Zungenbearbeitung entspricht der Kopfform 60R1. Für den Schmutz- freiraum wird am Zungenfuß auf der Anschlagseite eine Schmutzkante eingearbeitet. Der Zungenaufschlag beträgt 40-45 mm. Die Zungen sind an der Zungenwurzel mit der Zungenanschweißschiene aus den Profil 60R1 nach einem zugelassenen Verfahren zu verschweißen. (WPS zur durchgeführten Schweißung ist vorzu- legen). Die Zungenanschweißschiene ist mittels Lochschweißverfahren mit der Grundplatte verbunden. Die Durchfahrtrille zwischen abliegender Zunge und Backenschienen muss bei Zungenvorrichtungen mit R = 25 bis R=150m >30 mm betragen. Bei Vorgezogenen Zungenvorrichtung muss die Durchfahrtrille

25 mm sein (siehe Abbildung 5). Die Grundplatten werden aus Flachstahl 15 oder 20 mm dick hergestellt. Die Füllkeile sind aus Riffelblech 15 mm dick hergestellt und 10 mm unter der Schienenoberkante ver- senkt, Spreizmaß der Füllkeile ca. 500 mm.

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Die Entwässerung am Zungenanfang erfolgt am Weichenanfang zwischen Heizungsschutzkasten und Beiwinkel (siehe Abbildung 2 und 3). Zusätzlich sind im Bereich der Zungenwurzel die 2. Entwässerung für das hintere Zungenbett anzu- bringen (siehe Abbildung 7) sowie im Bereich des Montagekasten der Zungenverschraubung ge- mäß Abbildung 3 und 7. Die Zungenvorrichtung ist für eine Kammerheizung vorbereitet. Hierfür wird unter den entsprechend geformten Gleitstühlen auf dem Fuß der Backenschiene ein Rohr mit einem Innendurchmesser von 30 mm eingelegt, welches in den Schutzkasten mündet. Die Heizstäbe gehören zum Lieferanteil der Weichen. Die Zungenvorrichtungshälften werden durch Spurstangen verbunden. Bei Weichen mit elektrischen Stellvorrichtungen kommen isolierte Spurstangen zum Einsatz.

Abbildung 1: Ausbildung der Zungenspitze für Kopfform 60R (Darstellung für Messebene -10)

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Abbildung 2: Beispiel für die Ausbildung der Zungenvorrichtung am Zungenvorrichtungsanfang

Bei der Gestaltung des Einlaufes vor der Zungenspitze ist darauf zu achten, dass die Einlaufnei- gung der Leitflanke vor der Zungenspitze mit einer Einlaufneigung von <1:40 und einer Neigung der Leitflanke mit 1:6 ausgeführt wird (siehe Abbildung 2).

Abbildung 3: Beispiel für die Ausbildung der vorderen Entwässerung vor der Zungenspitze

Die abliegende Zungenspitze soll mindestes 3 mm aus der Leitkantenflucht zurückliegen, damit die Spitze nicht von Rad angefahren werden kann.

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Abbildung 4: Beispiel für die Ausbildung des Zungenangriffs Die Zungenangriffe erfolgen bei beiden Weichen mittels Hammerkopfschrauben!

Abbildung 5: Schnittdarstellung im Bereich der mittleren Zungenvorrichtung mit Vorgabe der Durchfahrtrille

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Abbildung 6: Ausbildung der Leitflanke am Übergang Backenschienen / Zunge

Abbildung 7: Beispiel für die Anordnung der hinteren Entwässerung

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4.2 Stellvorrichtungen Stellvorrichtungen gemäß Abschnitt 3.15.3.4 dieser Leistungsbeschreibung in streustromisolierter Ausführung. Die spitz befahrene Weiche erhält die elektromagnetische Weichenstellvorrichtung HANNING & KAHL Typ HW 61.1 AVV- ZVV, oder technisch gleichwertig, mit auffahrbarem Verschluss in den Endlagen an Antriebs- und Zungenprüfergestänge, mit Stelltaschenschalter, komplett mit Erdkasten und Schmutzkästen für die Zungenprüfergestänge in robuster Schweißkonstruktion sowie allen er- forderlichen Anbauteilen. Die Weichenstellvorrichtung ist in komplett montierten, betriebsbereiten Zustand zu liefern. Dazu gehört auch die Einstellung des Antriebes sowie sonstige notwendige Ein- stellungen vor Ort. Technische Mindestanforderungen der Stellvorrichtung:

 Stellvorrichtung mittig eingebaut zum Antrieb der Zungen gleichzeitig, mit Antriebs- und Zun- genprüfergestänge

 Weiche mit maximal zulässiger Strab - Geschwindigkeit befahrbar

 Nachweislich nach SIL3 (bzw. AK6-konform) DIN EN 50129 zertifiziert. Der Prüfbericht zum Si- cherheitsintegritätslevel eines unabhängigen Prüfinstitutes ist dem Angebot beizufügen

 Der Weichenantrieb muss von einem IRIS (International Railway Industrie Standard) zertifizier- ten Lieferanten hergestellt sein.

 Erfüllt die internationalen Qualitäts- und Sicherheitsmaßnahmen der CENELECNormen (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique) EN 5012X

 Die Hauptbaugruppen der HW 61.1 müssen größtenteils auch in vorhandenen Antrieben der HW 61 einsetzbar sein.

 Schweißungen nur durch Fachleute mit Zulassung der DEUTSCHE BAHN AG oder gleichwertig

 Stellweg von 32 bis 70 mm stufenlos und ohne Teiletausch einstellbar

 Der Aufbau der Weichenstellvorrichtung muss durchgängig modular sein. Nach Ausbau einer Baugruppe müssen die übrigen in Ihrer Funktion uneingeschränkt sein

 HW 61.1- Erdkasten für 12 t Achslast in robuster Schweißkonstruktion, mit stirnseitigem Ab- flussstutzen (DU 100/150 mm außen) und Wasserablaufrinnen zur Zungenbettentwässerung Am Erdkasten sind zwei metrische Verschraubungen für die Einführung zweier Leerrohre, mit einem Außendurchmesser von DN25 und DN 32, vorzusehen. Die Verschraubungen, an der gegenüberliegenden Seite des Wasserabflusses, sind so einzubauen, dass sie im inneren des Erdkastens festgezogen werden können. Es ist ein Erdungsanschluss für die Verbindung zwischen Weichenantrieb und Schiene an und durch die gegenüber des Wasserabflusses befindliche Außenwand herzustellen. Dieser Er- dungsanschluss soll die Möglichkeit der Verbindung innen zwischen Antrieb und innerer Au- ßenwand ermöglichen, wie auch die Möglichkeit der Verbindung außen zwischen äußerer Au- ßenwand und Schiene. Siehe Vorgaben der BSVG in den Detailplänen zum Sperrkreis und Er- dungskonzept Weichenkasten. Die äußere Verbindung zwischen der äußeren Außenwand und der Schiene ist erst abschließend mit der Streustromisolierung zu versehen.

 Der Schlitz für den Weichensteller im äußeren Deckelblech muss so groß sein, dass der Ab- stand in der Draufsicht zwischen der langen Seite des Schlitzes im Deckel und der langen Seite der Weichenstelleraufnahme auf beiden Seiten 10 mm beträgt.

 Zur höheren Verfügbarkeit und zum universellen Einsatz mit Adapterrahmen einsetzbar in vor- handene Hanning & Kahl-Erdkästen der Baureihen HW 40, HW(E) 60

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 Antriebs- und Zungenprüfergestänge sind bei anliegender Zunge formschlüssig mit nur einem Verschluss in den Endlagen festgelegt

 Die Weichenstellvorrichtung ist über die abliegende Zunge auffahrbar. Nach einem Auffahrvor- gang muss die Weichenstellvorrichtung ohne zusätzliche Handlung sofort wieder elektrisch stellbar sein

 Handumstellung Links/Rechts mit nur einer Stelleisentasche (Niro-Ausführung), direkt mecha- nisch wirkend. Die Handumstellung muss im Störungsfall mittels einmaliger Betätigung mit dem Stelleisen unter geringen Kraftaufwand möglich sein. Der Verschluss muss dabei weiterhin voll wirksam sein

 Alle Leitungen im Gehäuse müssen in Leitungsführungskanälen verlegt und so gegen Beschä- digung geschützt sein.

 Die Gestängedurchführungen müssen mit gewebeverstärkten Faltenbälgen ausgeführt sein.

 voreingestellte, Industriestoßdämpfer (beide Stellrichtungen sind unabhängig voneinander ein- stellbar)

 Signalisierung der ordnungsgemäßen Weichenendlage und des Verschlusseinfalles über je 2 verschleißfreie, induktive Näherungsschalter

 Keine Einstellung der Näherungsschalter am Einbauort erforderlich. Einstellung erfolgt bereits werksseitig und ist unabhängig vom Zungenaufschlag durch gleichbleibende Hubbewegung des Verschlussstückes

 Als Antrieb ist ausschließlich ein Doppelzugmagnet für Fahrdrahtspannung DC 600/750 V (- 30%/+20%) zulässig.

 Alle Baugruppen einschließlich Dämpfung und Magnetantrieb sind in nur einem wasserdichtem Gehäuse nach IP 67 geschützt eingebaut

 Verschleißfreie Führungen durch chromatierte Führungsstangen und durchgebuchste Lagerstel- len. Schmierung ist nicht erforderlich

 Alle Gewinde im Antriebs- und Zungenprüfergestänge sind gerollt

 Einstellung der Antriebs- und Zungenprüfergestänge ohne in der Weiche verbleibende Hilfsmit- tel (z.B. Bleche)

 Der Anschluss der Näherungsschalter (DC 24 V) und der Zuleitung (DC 600/750 V) erfolgt in getrennten, nicht rostenden Klemmenkästen.

 Alle Verschraubungen sind den verwendeten Anschlusskabeln anzupassen. Der Klemmenkas- ten für die Näherungsschalter soll mit Näherungsschalterauswertung ausgerüstet sein.

 Die Kabelzuführung, des Erdkastens, soll auf der Seite der Klemmenkästen erfolgen, an der gegenüberliegenden Seite des Wasserabflusses. Dafür sind zwei Verschraubungen, aus nicht- rostendem Material, im Erdkasten für die Einführung zweier Leerrohre mit einem Außendurch- messer von 25mm (DN25) und 32mm (DN32) so einzubauen, dass sie im inneren des Erdkas- tens festgezogen werden können. An der gegenüber liegender Seite des Erdkasten (Seite Ab- fluss) sind für ggf. einzusetzenden Verschraubungen zwei Bohrungen mit Blindverschraubung vorzusehen.

 Die Anpresskraft der Weichenzunge in Endlage hat unabhängig vom Verschlusssystem zu sein und durch Schraubenfederpakete zu erfolgen. Aufgrund ihres nachhaltigen Setzens und der ge- ringeren Lebensdauer sind Tellerfedern nicht zulässig

 Die Bauhöhe des Stellvorrichtungsgehäuses (ohne Erdkasten) soll 200 mm zu sein.

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Zum Lieferumfang gehört eine komplette Dokumentation der Funktionen, Einzelteile, Ersatzteillisten sowie Wartungs- und Bedienungsanleitung einschließlich erforderlicher Pläne in deutscher Sprache. Ferner sind die Mitarbeiter des AG vor Ort in die erforderlichen Montage und Wartungstätigkeiten so einzuweisen, dass die Montage, Demontage, Einstellung und Wartung zukünftig durch die Mitarbei- ter des AG durchgeführt werden kann.

Die stumpf befahrene Weiche 2 erhält die Stellvorrichtung Hanning und Kahl Typ HWU 40 D oder gleichwertig in komplett montiertem betriebsbereitem Zustand. Technische Mindestanforderungen der Stellvorrichtung:

 Die Stellvorrichtung muss für den Einsatz als Umstell- und Rückfallweichen geeignet sein

 Die Stellvorrichtung muss auffahrbar sein

 Stellvorrichtung mittig eingebaut zum Antrieb der Zungen

 Erdkasten in robuster Schweißkonstruktion mit verschraubbarem Deckel für 12 t Achslast, mit stirnseitigem Abflussstutzen (DU 100/150 mm außen) und Wasserablaufrinnen zur Zungenbett- entwässerung

 Stellvorrichtung mit Stelleisentasche im Erdkasten verschraubt. Der Schlitz für den Weichensteller im äußeren Deckelblech muss so groß sein, dass der Ab- stand in der Draufsicht zwischen der langen Seite des Schlitzes im Deckel und der langen Seite der Weichenstelleraufnahme auf beiden Seiten 10 mm beträgt.

 Alle Lagerstellen mit verschleißarmen und auswechselbaren Teflonbuchsen ausgerüstet

 Einstellbares Federpaket mit Schraubenfedern

 Ölhydraulischer Dämpfung, für beide Stellrichtungen unabhängig einstellbar

 Zum Lieferumfang gehört eine komplette Dokumentation der Funktionen, Einzelteile, Ersatzteil- listen sowie Wartungs- und Bedienungsanleitung einschließlich erforderlicher Pläne in deut- scher Sprache. Ferner sind die Mitarbeiter des AG vor Ort in die erforderlichen Montagetätigkei- ten so einzuweisen, dass die Montage, Demontage, Einstellung und Wartung zukünftig durch die Mitarbeiter des AG durchgeführt werden kann. Sämtliche Erdkästen und Stellvorrichtungen sind an die Zungenvorrichtung angepasst.

4.3 Herzstücke (Weichen und Kreuzungen) Das der Ausschreibung beiliegende Gutachten zur Ausbildung der Rillen in den Herzstücken ist zu beachten. Rillenschienenherzstücke für Weichen und Kreuzung: Die angebotene Technik ist detailliert zu beschreiben. Das technisch und wirtschaftlich beste Angebot ist mit auftragsentscheidend. Schraubenloses Tiefrillenherzstück in Blockkonstruktion, gemäß VDV 600, hergestellt aus einem geschmiedeten oder gewalzten Block. Der Block wird mit 4 Anschweißschienen (Flachrille = 105C1 (D180/105) oder MRS 125, Tiefrille = 73C1) mit einem in der VDV 609 beschriebenen Schweißverfahren verbunden. Bei Tiefrillen ist über die gesamte Länge (außer Herzstückspitze, siehe Abbildung 8) die Kopfform

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60R2 herzustellen. Am Herzstückschenkel am EH Ende muss eine Anrampung zu den bestehenden Flachrillen herge- stellt werden. Die Spur und Rillenweiten sowie der Rillentiefe sind durch ein örtliches Aufmaß vor der Erstellung der Konstruktionszeichnung durch den Hersteller der Weichenanlage zu ermitteln.

Fahr- und Führungsrillen: Die Verengung an den Leitflanken der Herzstücke ist gemäß OR 10.3 (Abbildung 10.3 - 20) herzu- stellen. Der Rillenquerschnitt ist dabei für Tiefrille nach OR 10.3 (Abbildung 10.3. – 23), Flachrille nach OR 10.3 (Abbildung 10.3. – 24) mit der vorgeschriebenen Rillenweite herzustellen. Die Ausbildung der Herzstückspitzen bei Tiefrillenherzstücke ist nach Abbildung 8, Bearbeitung der Herzstückspitzen, vorzusehen. Bei Verwendung des Profils 105C1 (D180/105) oder MRS 125 erhalten die Enden keine Laschen- kammerbearbeitung. Der Profilquerschnitt wird bei Stoßschweißung angepasst. Zwischen den Anschweißschienen und dem Herzstück sind Füllkeile aus Riffelblech, 15 mm dick, bis zur Spreize von 500 mm vorzusehen. Ihre Oberfläche muss 10 mm unter der Schienenober- kante liegen.

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Abbildung 8, Bearbeitung der Herzstückspitzen (Tiefrille)

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Abbildung 9, Bearbeitung der Herzstückspitzen (Tiefrille)

Zusätzliche Bearbeitung der Herzstücke: Eine zusätzliche Bearbeitung der Fahr- und Leitkanten erfolgt nur bei Herzstücken mit Halbmessern der Fahrkanten kleiner als 100m und Herzstückwinkeln flacher als 30gon (1:2). Dann erhalten die Fahr- und Leitkanten, die den Fahrtrichtungen entgegenstehen, an den Spitzen eine seitliche Anrampung mit einer Neigung von 1:50 bei gleichen Neigungen und Radien wie die Regelbearbeitung der Rillen. (siehe Abbildung 9)

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Abbildung 9

4.4 Radlenkerschienen (Weichen und Kreuzungen) Die Radlenker, gemäß OR10.3, sind aus dem Profil 105C1 (D180/105) oder MRS 125 bei Flachrille und in 73C1 bei Tiefrille herzustellen. Bei Tiefrillen ist über die gesamte Länge die Kopfform 60R1 herzustellen. Fahr- und Führungsrillen: Die Verengung an den Leitflanken der Herzstücke ist bei Flach- und Tiefrillen gemäß OR 10.3 (Ab- bildung 10.3 – 32) herzustellen. Der Rillenquerschnitt ist dabei für Tiefrille nach OR 10.3 (Abbildung 10.3 – 23), Flachrille nach OR10.3 (Abbildung 10.3 – 24) mit der vorgeschriebenen Rillenweite und Rillentiefe entsprechend der Quermaßtabelle herzustellen.

4.5 Rillengleise (60R1 und 60R2) Die Schienenlängen für die Rillenschienen dürfen maximal 15 m betragen.

4.6 Befestigungsteile Die Befestigung der gesamten Gleisanlagen und Gleise aus Rillenschienenprofil erfolgt mit beson- deren Spurstangen (siehe 3.10). Als Regelteilung sind 1500 mm auszuführen. Alle Befestigungsteile einschl. Spurstangenschrauben und sonstige Kleineisenteile (z.B. Ausgleichsplättchen) gehören zum Lieferumfang.

4.7 Schleiftechnische Wartung bei Inbetriebnahme Der Erstschliff der Anlagen soll nach ca. 6 Wochen nach Inbetriebnahme der Weichen vom Liefe- ranten durchgeführt werden. Der Zeitpunkt für die Durchführung wird je nach Fortschritt der Gratbil- dung durch den AG festgelegt. In den Einheitspreisen ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten während des Betriebes oder wäh- rend der nächtlichen Betriebsruhe durchgeführt werden müssen. Es sollen erste Grate in der Weiche, insbesondere im Bereich der Zungenvorrichtung und am Herz- stück entfernen werden.

Zuständigkeiten:

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Die schleiftechnische Instandsetzung darf nur von Oberbauschweißern mit DB-Zulassung durchgeführt werden. Bearbeitung des Herzstückes: Bei starker Gratbildung (>2 mm) am Herzstück ist ein Vorschliff mit der Entgratungsmaschine durchzuführen. Die Einstellung des Schleifwinkels für diesen Arbeitsgang ist bei Stillstand der Maschine vorzunehmen. Der Planschliff ist mit einem Winkelschleifer und Fächerscheibe durchzuführen. Nach der Entgratung ist die Bearbeitungskante mit der Fächerscheibe zu brechen. Bei den Bearbeitungs- gängen ist ein Abtrag an der Fahrkante zu vermeiden.

Bearbeitung der Backenschiene: Bei starker Gratbildung (>2 mm) an der Backenschiene ist ein Vorschliff mit der Entgratungsma- schine im Bereich der Unterhobelung durchzuführen. Die Einstellung des Schleifwinkels für diesen Arbeitsgang ist der Unterhobelung anzupassen und bei Stillstand der Maschine vorzunehmen. Der Planschliff der Unterhobelung ist mit einem Winkelschleifer und Fächerscheibe durchzuführen. Nach der Entgratung ist die Bearbeitungskante der Anschlagseite mit der Fächerscheibe zu brechen. Bei den Bearbeitungsgängen ist ein Abtrag an der Fahrkante zu vermeiden.

Zungenbearbeitung: Die Innenfläche der Zunge ist mit einem Winkelschleifer mit Topfscheibe plan zu schleifen und die Fahrkante anschließend zu entgraten. Nach der Zungenbearbeitung muss die Zungenauflage über- prüft werden.

Reinigen: Nach der Arbeitsausführung sind die Gleitstuhlplatten zu reinigen.

Kalkulation: Der komplette Aufwand für die unter 4.7 beschriebenen Leistungen ist in die entsprechenden Positi- onen im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.

4.8 Heizeinrichtungen

Die Zungenvorrichtungen sind für den Einbau von Heizstäben Typ " SL-S2-3200-281-650-2- C0,5- Y“ der Fa. NIBE Element, c/o Danotherm Electric A/S, An den drei Hasen 4, 61440 Oberursel vorzu- bereiten. Hierfür werden innenliegende, geschweißte Schutzkästen, Schutzrohre aus rostfreiem Stahl und Anschlussstutzen für die Heizstäbe montiert. Die Dimensionierung der Bauteile ist den Erfordernissen der Zungenvorrichtung und der Heizstäbe anzupassen. Die Lieferung und Montage der Heizstäbe ist Leistungsbestandteil. Die Länge der Heizstäbe ist ent- sprechend der Schutzrohre zu wählen. Die Weichen sind aus einer Anlage zu beheizen. Als Heizspannung ist die Spannung der Fahrlei- tung zu nutzen. Für die Versorgung der Heizstäbe sollen neue Leitungen (NYY 1x4) geliefert und zu den vorhandenen Steuerschränken gezogen und fachgerecht angeschlossen werden.

4.9 Weichensteuerung

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4.9.1 Allgemeines Die elektrische Weichenstellvorrichtungen für die spitz befahrenen Weichen aus Abschnitt 4.2 soll mit einer Weichensteuerung der Firma Stadler - ehemals Baudis Bergmann Rösch (BBR), Pillaustraße 1e, D-38126 Braunschweig, angesteuert werden. Typ EWS-600 (Sicherheitsanforderungsstufe SIL 3, AK6-konform) oder gleichwertig. Die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Weichensteuerung des Meldungsempfangs und der Außenanlage sind Leistungsbestandteil. Die Weichensteuerung muss allen Forderungen der Prü- fung und Abnahme (nach BOStrab) durch die zuständige Technische Aufsichtsbehörde entspre- chen. Die betrieblichen Vorgaben sind dabei zu beachten.

4.9.2 Betriebliche Vorgaben Das Fahren und die Weichenlagesignalisierung erfolgt nach BOStrab. Die Fahrgeschwindigkeit beträgt im Weichenbereich max. 50 km/h. Es findet Fahrgastverkehr statt.

4.9.3 Technische Vorgaben 4.9.3.1 Allgemeines Die Weichensteuerung soIl vor Ort eine einfache Wartung gewährleisten und Handeingaben durch das Betriebspersonal gestatten. Mitarbeiter des AG sind vor Ort in erforderlichen Arbeiten so einzuweisen, dass die Wartung zukünf- tig durch die Mitarbeiter des AG durchgeführt werden kann. Die elektronische Weichensteuerung soll über einen Fernsteueranschluss (für Modem- Datenlei- tung) für eine Betriebsüberwachung und eine Diagnoseschnittstelle mit entsprechender Hard-/Soft- ware verfügen.

4.9.3.2 Aufbau Die Weichensteuerung soll in einem Kabelverteilerschrank (SiCab08 der Fa.Sichert oder technisch und baulich gleichwertig) montiert sein. Schrank mit Türfeststeller, mit Aufnahme für Planunterlagen an Tür, mit Scharnier, Schwenkhebelverschluss, vorbereitet zum Einbau von zwei Profilhalbzylin- ders (nach Angabe des AG). Hiervon ist einer als Blindzylinder auszuführen und einzubauen. Der Schwenkhebelverschluss ist wasser- und staubdicht nach Schutzart IP 55DIN EN 60529, VDE 047. Der erforderliche Schranksockel SiCab08 (ohne Lüftung, mit 4 Einführungen für DN 100) gehört zum Leistungsumfang. Kabelverteilerschrank liefern und fachgerecht setzen, incl. fachtechnisch einwandfreiem An- schluss aller Kabel innerhalb des Schranks. Dafür muss die Weichensteuerung mindestens den Temperaturbereich von - 25° C bis + 70 ° C ab- decken können. Für die Spannungsversorgung des Schaltschrankes werden 230 V AC, 50 Hz mit Absicherung und 600 V DC mit Absicherung von der BSVG bereitgestellt. Die Verteilerschränke sind so zu konzipieren, dass die Bedienung der Weichenheizung ebenfalls mit untergebracht werden kann (Kombischränke).

4.9.3.3 Außenverkabelung Die Lieferung und Verlegung der Außenverkabelung vom Schaltschrank zu den Außenkomponenten erfolgt durch den Auftragnehmer.

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Folgende Kabeltypen sind vom Schaltschrank zu den Außenkomponenten zu verlegen. Die entspre- chenden Kabellängen sind im Plan zu ermitteln. Kabeltyp Schaltschrank Weichenantriebe: NYY-J 5x 4 mm2 Weichenlagen: A-2Y(L)2Y 6x 2x 0,8 mm2 Wei- chensperrkreise: L2Y2YCY 40SW 2x 1,5/3,5 mm2 Frequenzschaltpunkte: A-2Y(L)2Y 6x2x 0,8 mm2 Koppelspule: A-2Y(L)2Y 6x2x 0,8 mm2 Signalgeber: NYY-J 12x 1,5 mm2 Schiene: NYY-O 1x 120 mm2 (2 Stk. Schutzerde und Rückleiter) Alle Anschlussarbeiten an den Außenkomponenten sowie am Schaltschrank sind durch den Auf- tragnehmer auszuführen. Alle Verschraubungen an den Außenkomponenten sind den verwendeten Anschlusskabeln anzupassen. Incl. aller Nebenleistungen und Lieferung Kleinmaterialien durch AN.

4.9.3.4 Stellanforderung Der Weichenstellauftrag erfolgt über eine Koppelspule, eingebaut in einen zu liefernden Gleistrog TYP EK 278 der Fa. Langmatz (oder gleichwertig), für induktiven Meldungsempfang mit integriertem Überspannungsschutz, so dass eine Erdung nicht erforderlich ist. Die Abmaße und die Befestigungsmöglichkeiten der Koppelspule sind so zu wählen, dass ein Ein- bau in Straßenpflaster (zwei Normpflastersteine 160 mm x 160 mm x 140 mm), in bituminöse Stra- ßenoberbauschichten als auch die Montage in einer Betongrube möglich sind. Die Ansteuerung der Weiche muss für die induktiv vom Fahrzeug übertragenen Daten des beste- henden Systems der induktiven Meldungsübertragung (lMU 91) mit 91 kHz-Trägerfrequenz für das Codiersystem 2 von 10 sowie für das Codiersystem 2 von 5 bis maximal 6 Dekaden ausgelegt und bestückt sein. Es sollen bis zu 6 Meldungsübertragungen gespeichert werden können. Mit dem Belegen des Weichensperrkreises, einem Weichenlageverlust und einer neuen Endlage soll der Anforderungsspeicher auf 1 zurückgesetzt werden. Die Meldeempfangskoppelspule sowie die entsprechende Frequenzauswerteeinheit gehören zum Leistungsumfang. Die Anforderungsmöglichkeit durch Schlüsseltaster soll vorbereitet sein.

4.9.3.5 Elektronische Weichensteuerung Die Weichensteuerung soll aus elektronischen Mikrocontroller-Funktionsbaugruppen im einfachen Europaformat aufgebaut sein und in einem 19"-Baugruppenträger gesteckt sein. Das Weichenstell- teil ist für zwei Doppelmagnetantriebe (Kernzug) für 750 V DC auszulegen. Integraler Bestandteil des Baugruppenträgers der Weichensteuerung soll ein auf einem Datenbus basierendes Gesamtsystem sein. Alle Elektronikbaugruppen müssen über eine einheitliche Daten- busschnittstelle die Auswerte- und Steuerdaten austauschen. Um die Zerstörung des Baugruppenträgers beim Umstürzen des Schrankes zu verhindern, soll er durch eine zusätzliche Abdeckung geschützt sein. Um Fremdeinflüsse und Störfrequenzen auszuschließen, ist der Baugruppenträger abzuschirmen. Folgende Schnittstellen sollen vorhanden sein:

 Historienspeicher / Diagnoseschnittstelle

 für Diagnoseabfragen mit Hilfe eines Standard– PC mit dem Betriebssystem Windows 98 und aufwärts

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 zum Fernprogrammieren der Elektronikbaugruppen Fernsteuerschnittstelle:

 zum Anschluss der Weichensteuerung an eine Wartungs-/Leitzentrale Steckplätze für zwei mik- rocomputergesteuerte Weichensperrkreisbaugruppen. Steckplatz für Sperrkreis- Einstell- / Prüf- baugruppe. Steckplatz für Signalstellteil. Steckplätze für Relaisbaugruppen und eine Relaisbaugruppe zur Bereitstellung potentialfreier Kontakte für die Ausgabe der Meldungen:

 nicht selbstauflösende Störung und vorbereitet für die Ansteuerung von VS- Anlagen

 externer WSK- Auswertung, etc.

 potentialfreie Wechsler Verschluss Links und Rechts. Art und Anzahl der Meldungen sind mit dem AG abzustimmen.

4.9.3.6 Gleisschaltmittel Damit die Weiche unter dem fahrenden Fahrzeug nicht umgestellt werden kann, soll ein 12 m lan- ger mikroprozessorgesteuerter Weichensperrkreis und ein Frequenzschaltpunkt 91kHz die Spitze der Weichen sichern. Die Weichensperrkreise sollen auf Achskurzschluss und auf die Masse des Fahrzeuges reagieren sowie Individual- und Schienenverkehr eindeutig beim Belegen des Abschnit- tes unterscheiden. Die Weichensteuerung muss für die Auswertung von zwei Weichensperrkreisen ausgelegt sein. Die Außenanlage der Weichensperrkreise muss für 60R1 / 60R2 Schienenprofil Spur 1100 mm geliefert werden. Die maximale Zugbelastung der Spurstangen muss mindestens 95 kN betragen. Die Anschlussgehäuse für die Weichensperrkreise sind an der Schiene zu montieren. Die Kabelan- schlusskästen sind mit einer nichtrostenden-, metrischen Verschraubung ausgerüstet. Die Ver- schraubung soll ein Leerrohr mit einem Außendurchmesser von 25mm aufnehmen. Sie ist so zu montieren, dass sie im inneren des Kastens festgezogen werden kann. Der Kondensator der Weichensperrkreise ist mit niedrigem Verlustfaktor auszulegen. Der Frequenzschaltpunkt soll sich ca. 0,5 m vor den Weichenspitzen befinden. Die Abmaße und die Befestigungsmöglichkeiten des Frequenzschaltpunktes sind so zu wählen, dass ein Einbau in nor- males Straßenpflaster (zwei Normpflastersteine 160mm x 160mm x 140mm) und in Asphalt, Beton und Schotter möglich sind.

4.9.3.7 Signalisierung Die Signalisierung der Weichenlage erfolgt nach BOStrab. Im Grundzustand ist das Signalbild dun- kel. Meldebild bei elektrisch und mechanisch verschlossener Weichenlage:

 W11

 W13 Die überwachten Signalgeber mit 200 mm Optikdurchmesser sind jeweils als hoch auflösende LED- Signalgeber mit gelben, sehr hellen 3 mm LED s und großem Ablesewinkel ( 45 Grad ) auszufüh- ren. Die Signalgeber sind in wetterfesten Kunststoffgehäusen (Farbe grau) mit Sonnenblende zu liefern. Mechanisch sind die Signalgeber modular aufzubauen, so dass ein Austausch defekter Teile (z.B. Frontscheibe, LED s) problemlos möglich ist. Die Signalgeber sind als Kombinationssignalgeber mit Montagesatz für Mastbefestigung zu lie- fern.

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Der Signalmast wird von der BSVG beigestellt. Für den Anschluss des Signalgebers an das bereitgestellte Kabel soll bei Mastmontage ein Kabel- anschlusskasten mit entsprechenden Klemmen geliefert und montiert werden.

4.9.4 Weitere Anforderungen

4.9.4.1 Historienspeicher/Diagnosemöglichkeit Zum Nachweis des Betriebsablaufes und zur Diagnose ist ein elektronischer Historienspeicher vor- zusehen. Jedes Ereignis muss die Zeitinformation (Stunde, Minute, Sekunde) und bei Tageswechsel zusätz- lich das Datum (Tag, Monat, Jahr) beinhalten (bereitgestellt durch eine Real-Time-Clock, extern prüf- und einstellbar). Das Speichervolumen der Hardware soll für ca. 2000 Überfahrten ausgelegt sein. Die gespeicherten Daten sollen in einer separaten Hardware hinterlegt werden. Hier sollen sie, ohne den laufenden Betrieb zu unterbrechen, über einen handelsüblichen Windows- PC oder - Notebook ausgelesen werden können. Die Hardware soll austauschbar sein. Die Daten sollen an einem beliebigen Ort ausgewertet werden können. Die gesamte entsprechende Hard- und Software ist Lieferbestandteil.

4.9.4.2 Anschluss der Weichenstellvorrichtung Die Weichensteuerung muss Weichenstellvorrichtungen unterschiedlicher Lieferanten ansteuern können. Im Angebot ist das Weichenstellteil für die Ansteuerung von 750 V DC Doppelmagnetan- trieben auszulegen. Der Verschluss und die Weichenlagen, die durch induktive Geber (24 V DC) geprüft werden, müssen ausgewertet werden können. Die für die Auswertung der induktiven Geber benötigte Hardware (2-kanalig, mit echter Antivalenz) soll Angebotsbestandteil sein.

4.9.4.3 Induktive Meldungsübertragung Die angebotene Erfassungs- und Auswerteeinheit der Fahrzeugsmeldungsübertragung muss voll kompatibel und technisch mindestens gleichwertig zu dem bei der BSVG eingeführten und installier- ten System lMU 91 mit 45 Informationen (Fa. Siemens) sein. Die realisierte Zeitspanne (ca. 400 ms) zwischen Meldungsempfang und Stellbefehl ist einzuhalten. Die Ansteuerung der Weiche muss für die induktiv vom Fahrzeug übertragenen Daten des beste- henden Systems sowie gleichzeitig für eine mögliche Systemerweiterung der induktiven Meldungs- übertragung mit 91 kHz- Trägerfrequenz auf das dezimale Codiersystem (2v5-Code) bis maximal 6 Dekaden ausgelegt sein. Ein gemischter Betrieb bei gleicher Auswerte-Hardware muss gewährleis- tet sein.

4.9.4.4 Software Alle für die Abwicklung, Bedienung, Speicherung, Visualisierung und den Betrieb der Anlage not- wendige Software ist im betriebsbereit installierten und konfiguriertem Zustand Lieferbestandteil. Für eine erneute Installation ist die Software als Datenträger zu liefern. Die Software soll auf allen Windows - Betriebsystemen (ab Windows 98) lauffähig sein. Der Quellcode der gesamten gelieferten Software ist dem AG spätestens bei der Abnahme im ver- schlossenen und versiegelten Umschlag zur Sicherungsverwahrung zu übergeben.

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4.9.4.5 Dokumentation Folgende Dokumentation in deutscher Sprache ist Lieferbestandteil: Hardware:

 Übersichtsschaltbilder, Konfigurationspläne,

 Funktionsbeschreibung aller zur Anlage gehörenden Geräte,

 Versorgungsanweisungen, Beschreibung der Funktionseinheiten,

 Stromlaufpläne und Spezifikation der Funktionseinheiten, Prüf- und Testunterlagen aller Funkti- onseinheiten,

 Bedienungs- und Wartungsanleitungen aller Steuerungseinrichtungen und peripheren Geräte,

 Leisten- und Kabelbelegungslisten,

 Ersatzteillisten,

 Wartungsbücher,

 alle zur Reparatur erforderlichen sowie zur Aufrechterhaltung des lfd. Betriebes notwendigen Unterlagen,

 lnbetriebnahmeprotokoll für Sperrkreise und Gesamtanlage. Software: Systemübersicht der gesamten Software und deren Zuordnung in leicht verständlicher Darstellung, Funktionsbeschreibung der einzelnen Programmteile, Datensicherung, Fehleranalysen und -diagnosen, Bedienungsanleitung und Aufgabenbeschreibung für sämtliche Programme, Parameterbeschrei- bung für alle frei wählbaren und anlagenspezifischen Programmparameter, Handbücher für die Be- dienung, Dialogbeschreibungen, Hilfsfunktionen, Erläuterung der Fehlermeldungen, Änderungsdienste. Die Dokumentation muss den Anforderungen einer Prüfung nach § 60 der BOStrab genügen. Unter- lagen für die Abnahme gemäß § 62 der BOStrab sind in geeigneter Form zu liefern. Dieses sind z.B. Lagepläne im Maßstab 1:100 der Weiche mit allen Komponenten und deren Vermaßung sowie der Erläuterungsbericht

4.9.4.6 Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers Lieferung und Verlegung der Leerrohre sowie die Lieferung und Einbau des Signalmastes und den fachgerechten Einbau des Schranksockels. Bereitstellung 230 V AC / 600 V DC. Erd-, Maurer-, Beton- und Stemmarbeiten

4.9.4.7 Sonstiges Das Angebot muss alle Lieferungen und Leistungen (Montage, Verlegung, Behördliche Abnahme mit Erweiterungsantrag Typzustimmung, Inbetriebnahme) enthalten, die zur Realisierung und zum Betrieb der angefragten Weichensteuerungsanlage benötigt werden. Die zum Zeitpunkt der Lieferung und Montage geltenden internationalen Normen, Europäischen Normen, VDE- Vorschriften sowie sonstige Verordnungen und Gesetze, die die Weichensteuerung mit allen Komponenten belangen, sind einzuhalten.

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4.10 Schleiftechnische Wartung bei Inbetriebnahme Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Posi- tionen einzukalkulieren. Die Leistung beschreibt u.a. die Servicepflege nach sechs Wochen Bahn- betrieb (Kontrollieren, Entgraten, Schleifen) an den Weichen. Damit soll der saubere Radlauf in den Weichen kontrolliert werden, um unvorteilhafter Verschleißbildung entgegenzuwirken. Ausführung in zeitlicher Abstimmung mit der BSVG (Tagarbeit mit SiPo oder Nachtarbeit). Falls Nachtarbeit not- wendig wird, stellt die BSVG die Nachtarbeitsgenehmigung. Der Erstschliff der Anlagen soll nach ca. 6 Wochen nach Inbetriebnahme der Weichen durchgeführt werden. Der Zeitpunkt für die Durchführung wird je nach Fortschritt der Gratbildung durch den AG festgelegt. In den Einheitspreisen ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten während des Betriebes oder wäh- rend der nächtlichen Betriebsruhe durchgeführt werden müssen. Es sollen erste Grate in der Weiche, insbesondere im Bereich der Zungenvorrichtung und am Herz- stück entfernt werden. Zuständigkeiten: Die schleiftechnische Instandsetzung darf nur von Oberbauschweißern mit DB-Zulassung durchge- führt werden. Bearbeitung des Herzstückes: Bei starker Gratbildung (>2mm) am Herzstück ist ein Vorschliff mit der Entgratungsmaschine durch- zuführen. Die Einstellung des Schleifwinkels für diesen Arbeitsgang ist bei Stillstand der Maschine vorzuneh- men. Der Planschliff ist mit einem Winkelschleifer und Fächerscheibe durchzuführen. Nach der Entgra- tung ist die Bearbeitungskante mit der Fächerscheibe zu brechen. Bei den Bearbeitungsgängen ist ein Abtrag an der Fahrkante zu vermeiden. Bearbeitung der Backenschiene: Bei starker Gratbildung (>2mm) an der Backenschiene ist ein Vorschliff mit der Entgratungsma- schine im Bereich der Unterhobelung durchzuführen. Die Einstellung des Schleifwinkels für diesen Arbeitsgang ist der Unterhobelung anzupassen und bei Stillstand der Maschine vorzunehmen. Der Planschliff der Unterhobelung ist mit einem Winkelschleifer und Fächerscheibe durchzuführen. Nach der Entgratung ist die Bearbeitungskante der Anschlagseite mit der Fächerscheibe zu bre- chen. Bei den Bearbeitungsgängen ist ein Abtrag an der Fahrkante zu vermeiden. Zungenbearbeitung: Die Innenfläche der Zunge ist mit einem Winkelschleifer mit Topfscheibe plan zu schleifen und die Fahrkante anschließend zu entgraten. Nach der Zungenbearbeitung muss die Zungenauflage über- prüft werden. Reinigen: Nach der Arbeitsausführung sind die Gleitstuhlplatten und die Zungenrollvorrichtungen zu reinigen.

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  1. Schienenschmiersystem im eingedeckten Rillengleis 60 R1 Schienenschmiersystem mit integrierter Schienenkopfbenetzung, 2-Behälter Schrankausführung im eingedeckten Rillengleis (60R2/60R1), einschließlich Mobilfunktechnik für den Datenaustausch und Temperatursteuerung, Energieeinspeisung 230 V/AC

5.1 Allgemeines Zum Zwecke der Verschleißreduzierung und zum Abbau des Luftschallpegels im tonalen Frequenz- bereich, soll eine stationäre Schienenschmieranlage mit integrierter Schienenkopfbenetzung, plane- risch erfasst und installiert werden. Bestandteil des Angebots ist die Konzepterstellung für Anlage und Schmierstrecken, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Die für die Feinkonzeption notwen- digen Planungsunterlagen werden vom AG zur Verfügung gestellt. Das komplette System ist analog der Beschreibung unter 3.15.3.4 komplett streustromisoliert zu lie- fern. Lieferung und Montage von 2 Stück Schienenschmieranlage (2 Gleisschmierstellen. bzw. 3 Gleis- schmierstellen mit je einem Schrank) für neues Rillenschienengleis auf vorhandener Betontragplatte (ohne Tiefbauarbeiten), bestehend aus kompletten Pumpen-, Steuerungs- und Vorratsbehälter Schrank, Schmierleitungen, Schmiernippel, Schmiernippelkasten, etc.; fertig und einsatzfähig vor- montiert, inkl. Vorortmontage für Endzustand und funktionstüchtiger Inbetriebnahme. Die Aufstellung des zu liefernden Schranksockels erfolgt bauseits durch den GU Gleis- und Tiefbau. Ebenso erfolgt die Lieferung und Verlegung des erforderlichen Leerrohrsystems zum Einziehen der Schmierleitungen durch den GU Gleis- und Tiefbau.

5.2 Beschreibung der Komponenten und der geforderten technischen Merkmale: Die Systemtechnik ist in einem eintürigen Gehäuseschrank aus faserverstärktem Kunststoff auf- zubauen:

 Größe (B x T x H): 754mm x 400mm x 998

 Material: Nichtleitendes Polycarbonat

 Montage erfolgt auf einem ebenfalls zu liefernden revisionierbaren Kunststoffsockel mit Alumi- niumverstärkungen

Schmiermittelbevorratung in zwei wiederverwendbaren Fettvorratsbehälter (Druckspeicher)

 Druckbehälter als Zweikammersystem mit Rollmembrantechnologie

 Zugelassen für Nenndruck PN16

 Inhalt: 12 Liter

 Jedem Behälter ist eine Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 97/23/EG, bei einem Prüf- druck von 22,88 bar, beizulegen

 Druckausgleichs- bzw. Ausdehnungsgefäße sind nicht zulässig

Geschlossenes Hydrauliksystem

 Die gleichmäßige Entleerung beider Schmiermittelbehälter ist druckabhängig und durch passive Bauteile zu realisieren

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 Behälteraufnahme ist mit einem Abtropfschutz (Minimales Auffangvolumen: 20 ml) aus- zurüsten

 Steuerbare und überwachte Ventiltechnik zur Realisierung der parametrierbaren Schmiermittelausbringung.

 Die Förderung von Schmiermitteln bis zur NLGI-Klasse 2 erfolgt durch eine Zahnradpumpe

 Die Aufteilung der Schmiermittelmenge auf Innen- und Außenschiene erfolgt mit einem gestuft einstellbaren Mengenverhältnis

 Zwischen Anlagenkern und Gleisanschluss ist eine elektrische Isolierung vorzusehen

 Der Abstand zwischen Schaltschrank und Schmierstrecke muss bis zu 40 Metern betra- gen können.

Gleisanschluss und Fahrzeugerkennung (Überfahrbar – vormals Brückenklasse 60)

 Die Unterverteilung des Schmiermittels am Gleis erfolgt mit geometrischen Mengenteilern

 Zur Schmiermittelausbringung sind Schmierkanäle mit einem Durchmesser von maximal 4 mm in die Schiene einzubringen. Der Anschluss erfolgt zur Gleismitte

 Die Anzahl der Schmierkanäle je Schiene beträgt 6 bis 8

 Die Anordnung der Schmierkanäle in der Schiene müssen eine gleichmäßige Benetzung des Radreifens - über dem gesamten Umfang - ermöglichen

 Die gewindefreien Verbindungen zwischen den Schmierkanälen und dem Hydrauliksystem ist durch Anschlussröhrchen aus Edelstahl zu realisieren

 Für die Schmierstrecke sind 2 entwässerbare Kästen je Schiene revisionierbar herzustellen:  Überfahrbares Stahlgehäuse, (Brückenklasse 60)  Abmessungen (L x B): 980mm x 158mm  Abdeckung mit rutschhemmender Oberfläche, Pulverbeschichtet, RAL 9005 (Tiefschwarz),  Die Bus-Ventiltechnik ist in einem separaten Verteilerkasten unterzubringen

 Für die induktiv arbeitende Sensorik zur Detektion von Einzelrädern ist ein entwässerbarer und revisionierbarer Anschlusskasten herzustellen. Je Schmierstrecke ist ein Anschlusskasten mit zugehöriger Sensorik vorzusehen :  Überfahrbares Stahlgehäuse, (Brückenklasse 60)  Abdeckung mit rutschhemmender Oberfläche, Pulverbeschichtet, RAL 9005 (Tiefschwarz)

Verteilerkasten für hydraulische und elektrische Komponenten Der Verteilerkasten dient der zentralen Aufnahme und Unterbringung der hydraulischen und elektri- schen Komponenten der Gleistechnik. Ausführung als robuster Verteilerkasten für den Einsatz im Außen- bzw. Gleisbereich Werkstoff: Stahl Oberfläche: pulverbeschichtet Farbe: schwarz Beschichtung: eben, feinrau strukturiert Rutschhemmung der begehbaren Oberfläche: Klasse R9 gemäß DIN 51130 Belastbarkeit: Brückenklasse D400 gemäß DIN EN 124, sofern für den vorgesehenen Einbauort erfor- derlich

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Abmessungen (L × B × H): ca. 810 × 560 × 165 mm Ausführung mit integriertem bzw. vorbereitetem Entwässerungsstutzen DN 110

Steuerung im Anlagenkern (Schutzklasse 2):

 Ausbringungsmenge und Schmierung jeder, oder jeder x-ten Achse muss am Display der SPS einstellbar sein

 Die auszubringende Schmiermittelmenge muss in Abhängigkeit von der Außentemperatur durch die Steuerung vollautomatisch angepasst werden

 Stör- und Fehlermeldungen sind am Display der SPS auszugeben und zu benennen

 Die Behälter- und Betriebsdrücke müssen analog erfasst und am Display der SPS ausge- geben werden

 Energieversorgung: 230 V/AC primärseitig, 24V/DC sekundärseitig

Modem zur bidirektionalen Kommunikation über das Mobilfunknetz:

 Stör- und Fehlermeldungen werden per E-Mail und/oder SMS gesendet

 Sämtliche Anlagenzustände (analoge Druckinformation, Warn- und Störmeldungen, etc.) müs- sen in einer vorgegebenen, standardisierten Syntax automatisch und kontinuierlich an eine be- stehende Datenportalumgebung übergeben und von der empfangenden Datenschnittstelle ver- arbeitet werden können

 Die Mobilfunkantenne ist vandalismussicher innerhalb des Anlagenkerns zu installieren

 Es sind zu jeder Anlage zwei Ersatzfettbehälter zu liefern

5.3 Dokumentation und Nachweise

 Die Bau- und Ausführungsplanungen sind digital und editierbar zu übergeben (Dateiformat *.dxf oder *.dwg und pdf)

 Als Referenz ist eine für die Kopfbenetzung notwendige Zulassung der zuständigen Techni- schen Aufsichtsbehörde dem Angebot beizufügen

 Die Reduzierung der Quietschgeräusche ist ggf. durch Schallpegelmessung nach IEC 61672 nachzuweisen und durch FFT-Analysen zu dokumentieren

 Jedem Fettvorratsbehälter ist eine Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 97/23/EG, bei einem Prüfdruck von 22,88 bar, beizulegen

 Für das eingesetzte Schmiermittel ist ein Untersuchungsnachweis über die biologische Abbau- barkeit des gesamten Produkts vorzulegen. Einzelnachweise über Bestandteile (z.B. über das Basisöl) sind nicht ausreichend

 Die Herabsetzung der Griffigkeit von Asphaltoberflächen, durch das eingesetzte Schmier- bzw. Benetzungsmittel, muss ausgeschlossen werden. Hierzu ist ein unabhängiger Nachweis, in Form von kombinierten SRT und Ausflussmessverfahren beizulegen

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