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Lieferung von fünf neutralen Funkstreifenwagen-Transportern mit acht Sitzplätzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 13:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabemarktplatz-mv.de

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Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV M-V) Abteilung Beschaffung, Dienstleistungen Lübecker Straße 289 19059 Schwerin

Bewerbungsbedingungen

Kennziffer: 0540-099MR-2026

Nachstehende Bewerbungsbedingungen der Vergabestelle im LAiV M-V gelten für die Vergabe von Leistungen.

  1. Allgemeines

Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern (https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/) durchgeführt. Informationen hierzu sind auf dem Vergabemarktplatz unter: „Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe“, bei der Bieterhotline (Tel.: +49 9001-243837) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980) verfügbar. Die Vergabeunterlagen werden durch die Vergabestelle unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zur Ansicht sowie zum Abruf für die Angebotsabgabe auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellt. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch vorzunehmen. Dazu ist eine einmalige Registrierung auf dieser Vergabeplattform notwendig. Die Vergabe erfolgt auf Basis der beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen mit ihren Anlagen. Die Abfragen bzw. Angaben des Leistungsverzeichnisses werden im Auftragsfall durch den Auftraggeber in die Besonderen Vertragsbedingungen eingearbeitet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Legt ein Bieter seine AGB dennoch bei, gilt dies als unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen und hat den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Gleiches gilt, sofern der Bieter AGB von Unterauftragnehmern erkennbar als Konditionen zugrunde legen will. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Ebenso gelten Abweichungen zu den Formulierungen der Besonderen Vertragsbedingungen sowie Veränderungen des Leistungsverzeichnisses sowie der Leistungsbeschreibungen als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Sobald der Bieter im Angebot Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Referenzgeber benennt, müssen diese von ihm darüber informiert werden, dass Ihre benannten Daten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO im Vergabeverfahren, entsprechend den beigefügten Datenschutzhinweisen des LAiV M-V verwendet werden. Die Information der Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Referenzgeber ist im Vordruck „Angebot“ mit der Angebotsabgabe entsprechend zu bestätigen. Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung gewährt. Alle Angebotsunterlagen, Dokumente, Schriftwechsel und sonstige Kommunikation sind in deutscher Sprache einzureichen.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Fragen zum Vergabeverfahren

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Ein späterer Verweis auf bestehende Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ist ausgeschlossen. Sämtliche Anfragen zum Vergabeverfahren sowie die gesamte Kommunikation zwischen dem Bieter und der Vergabestelle haben ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Mecklenburg-Vorpommern (enthalten in der Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“)

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zu erfolgen. Dazu ist eine einmalige Registrierung auf dieser Vergabeplattform notwendig (siehe Nr. 1). Anfragen per E-Mail, Telefon, Post oder Fax sind nicht zulässig. Alle Informationen zum Vergabeverfahren sowie Bieterfragen grundsätzlicher Art und deren Antworten werden allen Bietern durch die Vergabestelle immer zeitgleich elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt und sind dort einsehbar. Die Identität der Fragesteller wird nicht preisgegeben.

Die Information gemäß § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung wird elektronisch in Textform auf den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern übermittelt und ist dann im persönlichen Nutzerbereich des Bieters der Vergabeplattform zugänglich. Die Vergabestelle behält sich vor, dem Bieter die Mitteilung gemäß § 134 GWB auch alternativ per Post oder Fax zuzustellen. Die Antworten auf Bieterfragen sowie sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren grundsätzlicher Art werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden, falls notwendig, mit Zuschlagserteilung in die Vertragsunterlagen übernommen. Informationen zum Vergabeverfahren, welche der Bewerber bzw. der Bieter nicht von der Vergabestelle erhält, gelten als unverbindlich.

  1. Angebot

Die Bearbeitung und die Abgabe des Angebotes müssen über die im Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern enthaltene Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ vorgenommen werden. Dafür sind die von der Vergabestelle elektronisch eingestellten Dateien (Angebot, Leistungsverzeichnis) zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen ist unzulässig. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich im aidf-Format über die Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ auszufüllen und mit der Angebotsabgabe in diesem Format einzureichen. Angebote, welche kein Leistungsverzeichnis im aidf-Format enthalten, werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Das zusätzlich auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern bereitgestellte Leistungsverzeichnis im pdf-Format dient ausschließlich zur Ansicht. Bei notwendigen Aktualisierungen der Vergabeunterlagen wird durch die Vergabestelle eine neue Version auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Bieter müssen für die Erstellung ihres Angebotes die Version mit der höchsten Nummer (die zuletzt eingestellte Version) verwenden. Wurde die Teilnahme an der Ausschreibung bereits vorgenommen, erfolgt die Information über die Übermittlung einer neuen Version per E-Mail bzw. per Nachricht im Postfach der Vergabeplattform. Bei bereits erfolgter Angebotsabgabe auf eine vorherige Version muss über die Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ ein komplettes neues Angebot eingereicht werden. Ein vorheriges eingereichtes Angebot ist nicht mehr gültig und muss elektronisch zurückgezogen werden. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen eines Angebotes sind der Vergabestelle in gleicher Weise wie das Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch nachzureichen. Das Zurückziehen von Angeboten kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Angebote, welche auf anderem Wege wie z.B. per Post, E-Mail, Fax oder per Bote übermittelt werden, gelten als nicht formgerecht eingegangen und werden daher gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV vom Wettbewerb ausgeschlossen. Bilden Unternehmen eine Bietergemeinschaft, ist die Nr. 4 im Vordruck „Angebot“ entsprechend auszufüllen und zu bestätigen.

Das Angebot muss folgende Unterlagen enthalten:

• vollständig ausgefüllter Vordruck „Angebot“ (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)

• vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis im aidf-Format

• vollständig ausgefüllter Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben

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oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)

• vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)

• vollständig ausgefüllte Eigenerklärung bezüglich der Russland-Sanktionen (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)

• Datenblätter und/oder Produktbeschreibungen sowie ggf. Abbildungen zu den angebotenen Fahrzeugen, anhand derer die Leistungsanforderungen verifiziert werden können. Alternativ können konkrete Internetadressen (URL) benannt werden. Diese müssen unmittelbar zu entsprechenden Produktinformationen führen. Wichtig hierbei: Verweise auf Internetseiten (wie bspw. die Startseite einer Firmen-Homepage, ein nicht vorausgefüllter Fahrzeugkonfigurator o.Ä.), denen nicht unmittelbar aussagekräftige Informationen entnommen werden können, genügen nicht. Sobald der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, ist im Vordruck „Angebot“ (Nr. 5) anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) mit einzureichen. Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).

Werden geforderte Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist bzw. bis zum Ablauf der im vorgenannten Satz genannten Nachfrist nicht eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Angebotes nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Losaufteilung

Es besteht die Möglichkeit, Angebote für eines oder beide Lose einzureichen. Für eine Berücksichtigung ist es erforderlich, dass innerhalb eines Loses sämtliche Positionen angeboten werden.

  1. Eignung

Durch den bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft muss auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung ein von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnetes Dokument innerhalb von 4 Tagen nachgereicht werden.

Der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann auch ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Sobald die Eignung durch eine erfolgte Präqualifizierung nachgewiesen wird, müssen der Vergabestelle mit dem Angebot die entsprechenden Zugangsdaten der Präqualifizierungsstelle mitgeteilt werden.

  1. Preise

Das Angebot hat sämtliche Kosten zu enthalten. Spätere Nachforderungen können nicht anerkannt werden und bleiben unberücksichtigt.

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Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zur endgültigen Erledigung des Auftrages. Für die anzugebende Umsatzsteuer ist der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Steuersatz anzusetzen. Preisvorbehalte, etwa in Form “Preis freibleibend“ bzw. “bei Kostenänderung behalten wir uns die Angleichung unserer Preise vor“, werden nicht anerkannt. Solche Hinweise schließen eine Berücksichtigung von Angeboten für die Vergabe aus. Die Vergabestelle behält sich vor, von der für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörde eine Preisprüfung durchführen zu lassen.

  1. Realisierung der Leistung

Die Realisierung der Leistung soll schnellstmöglich erfolgen. Im Leistungsverzeichnis ist für jedes angebotene Los ein möglicher Lieferzeitraum einzutragen.

  1. Zuschlagskriterien

Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgt nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema.

  1. Register-Auskünfte

Wettbewerbsregister Gemäß § 6 Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) und dem Vergabebeschleunigungsgesetz ist die Vergabestelle vor Erteilung des Zuschlags bei einem geschätzten Auftragswert über 50.000 EURO (netto) verpflichtet, abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Zur Überprüfung von § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) wird bei Bietern, welche in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, ebenfalls eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Register über ausgeschlossene Unternehmen (Ausschlussregister M-V) Gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, eine Überprüfung der Bieter auf Zuverlässigkeit im Ausschlussregister M-V vorzunehmen. Sofern Eintragungen in den Registern vorhanden sind, entscheidet die Vergabestelle nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften über den Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.

  1. Technische Anforderungen

Die angebotenen Leistungen müssen den aktuell geltenden Regeln der Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie den in der Anlage 1 der VgV aufgeführten Technischen Anforderungen entsprechen.

  1. Nachprüfungsbehörde

Gegen ein Vergabeverfahren kann bei der zuständigen Stelle: Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Fax: +49 385 588 485 15817 ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 155 GWB gestellt werden.

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In jedem Fall können Beschwerden gegen ein Vergabeverfahren auch direkt an die Vergabestelle gerichtet werden.

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