Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung.pdf

Lieferung von fünf neutralen Funkstreifenwagen-Transportern mit acht Sitzplätzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 13:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabemarktplatz-mv.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV M-V) Abteilung Beschaffung, Dienstleistungen Lübecker Straße 289 19059 Schwerin

Verpflichtungserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft

zur Tariftreue und Mindestentlohnung

für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen

hier: Vergabe der Leistung

Kennziffer:

  1. Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen)

Die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Dezember 2023 (TVgG M-V, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 28/2023 vom 29. Dezember 2023, Seiten 934-939, in Verbindung mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung MinArbV M-V, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 09/2026 vom 30. März 2026, Seiten 199-225) wurden zur Kenntnis genommen und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben:

Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung der Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen der in Mecklenburg-Vorpommern einschlägig und repräsentativ erklärten, mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge zu gewähren.

Regelungen in der MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Bran- chentarifverträgen (§ 2):

  1. Erklärung nach § 8 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn, Verordnungs- ermächtigung)

Wenn für die Leistung kein einschlägig und repräsentativ abgeschlossener Tarifvertrag nach Nummer 1 besteht, verpflichtet sich mein Unternehmen nach § 8 Absatz 1 TVgG M-V in Verbindung mit der MinArbV M-V in der jeweils geltenden Fassung (MinArbV M-V), den bei der Ausführung der Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden einen vergaberechtlichen Mindestlohn zu zahlen, welcher in § 4 MinArbV M-V festgelegt ist (derzeit 15,27 Euro brutto pro Stunde). Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen bleiben unberührt.

Seite 1 von 2

[Seite 2]

  1. Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)

Soweit Leistungen auf Nachunternehmen übertragen werden, verpflichtet sich mein Unternehmen, dem/den Nachunternehmen die für ihn geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die Nachunternehmen zu überwachen. Mein Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen eigene Befugnisse und Pflichten diesbezüglich zu vereinbaren.

Ort / Datum:

Benennung der erklärenden Person in Textform:

oder

Unterschrift:

oder

elektronische Signatur:

Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung