Lieferung von Fernwärme für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Münster

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
30.06.2026
CPV-Codes
Fernwärme (09323000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
446131-2026
Verfahrensnummer
093a3747-0e43-44e4-bcdd-e44f91cdd52d

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Kurzbeschreibung

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat einen Liefervertrag für Fernwärme für ihr Verwaltungsgebäude in Münster vergeben. Der Auftrag wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die Stadtwerke Münster GmbH erteilt. Die Vertragslaufzeit beträgt 750 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Fernwärme für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fernwärme für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL

    Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist der Abschluss eines Liefervertrages über die Versorgung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL (Auf der Horst 25, 48147 Münster) mit Fernwärme. Die Leistung wurde mit Zuschlagserteilung vom 03.06.2026 an die Stadtwerke Münster GmbH vergeben. Diese ist im Raum Münster die einzige Anbieterin von Fernwärme, da sie alleinige Betreiberin des örtlichen Fernwärmenetzes ist, welches sich über eine Länge von rund 200 Kilometern erstreckt und eine Vielzahl von Haushalten sowie öffentlichen und privaten Gebäuden versorgt. Die Versorgung der KZVWL mit Fernwärme setzt zwingend den Anschluss an das bestehende, leitungsgebundene Fernwärmenetz voraus. Dieses stellt eine geschlossene technische Infrastruktur dar, die ausschließlich von der Stadtwerke Münster GmbH betrieben wird. Ein Zugang für Dritte besteht nicht. Andere Unternehmen sind daher weder tatsächlich noch rechtlich in der Lage, die Leistung zu erbringen. Insbesondere verfügen sie über kein eigenes Netz im relevanten Gebiet; der Aufbau alternativer Infrastruktur ist nicht rechtzeitig realisierbar. Es bestehen somit unüberwindbare technische Hindernisse; eine objektive Alternativlosigkeit der Leistungserbringung ist gegeben. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 30.06.2028. Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt zehn Jahre ab Vertragsbeginn (Höchstlaufzeit).

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
100 %

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