Lieferung von Fahrzeugscheiben für Straßenbahnen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.01.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 7
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
- CPV-Codes
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- Straßenbahnpersonenwagen (34622100)
- Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile (34900000)
- Fenster (44221100)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 832503-2025
- Verfahrensnummer
- 677d2fcd-8703-47e8-b482-8b44b1d10e36
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Bereich Einkauf und Materialwirtschaft, beschaffen Fahrzeugscheiben für Straßenbahnen. Die Ausschreibung umfasst sieben Lieferlose mit insgesamt zwölf unterschiedlichen Materialien und wird in Berlin ausgeführt. Die Angebote müssen bis zum 16. Januar 2026 um 14:00 Uhr Berliner Zeit eingereicht werden; für die Bewertung zählen der Preis mit 80 Prozent und die Lieferzeit mit 20 Prozent.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Fahrzeugscheiben für Straßenbahnen
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Lieferlos 1
Das Lieferlos 1 umfasst die 2 Materialien #66784 und #66785.
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Lieferlos 2
Das Lieferlos 2 umfasst 1 Material #68061.
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Lieferlos 3
Das Lieferlos 3 umfasst die 2 Materialien #68062 und #68063.
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Lieferlos 4
Das Lieferlos 4 umfasst die 2 Materialien #68064 und #68065.
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Lieferlos 5
Das Lieferlos 5 umfasst 1 Material #68066.
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Lieferlos 6
Das Lieferlos 6 umfasst die 2 Materialien #61996 und #61997.
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Lieferlos 7
Das Lieferlos 7 umfasst die 2 Materialien #65722 und #65723
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien" Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferlos 1
- Lieferzeit des Materials in Kalendertagen (ab Auftragserteilung bis Lieferung)
- 20 %
- Materialpreis (85%) und Preis für Werkzeuge (15%)
- 80 %
LOT-0002 · Lieferlos 2
- Lieferzeit des Materials in Kalendertagen (ab Auftragserteilung bis Lieferung)
- 20 %
- Materialpreis (85%) und Preis für Werkzeuge (15%)
- 80 %
LOT-0003 · Lieferlos 3
- Lieferzeit für Material in Kalendertagen (ab Auftragserteilung bis Lieferung)
- 20 %
- Materialpreis (85%) und Preis für Werkzeuge (15%)
- 80 %
LOT-0004 · Lieferlos 4
- Lieferzeit des Materials in Kalendertagen (ab Auftragserteilung bis Lieferung)
- 20 %
- Materialpreis (85%) und Preis für Werkzeuge (15%)
- 80 %
LOT-0005 · Lieferlos 5
- Lieferzeit des Materials in Kalendertagen (ab Auftragserteilung bis Lieferung)
- 20 %
- Materialpreis (85%) und Preis für Werkzeugkosten (15%)
- 80 %
LOT-0006 · Lieferlos 6
- Lieferzeit des Materials in Kalendertagen (ab Auftragserteilung bis Lieferung)
- 20 %
- Materialpreis (85%) und Preis für Werkzeugkosten (15%)
- 80 %
LOT-0007 · Lieferlos 7
- Lieferzeit des Materials in Kalendertagen (ab Auftragserteilung bis Lieferung)
- 20 %
- Materialpreis (85%) und Preis für Werkzeugkosten (15%)
- 80 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien" Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.03.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 183505-2026
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