Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

75a_Lieferungs-und-Zahlungsbedingungen der Stadt Münster.pdf

Lieferung von Fäll- und Flockmitteln für eine Sickerwasserbehandlungsanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 09:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Münster

für Lieferungen, Leistungen und/ oder Bauleistungen

  1. Aufträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich durch Auftragsschreiben oder Bestellschein erfolgen.

  2. Die Zahlung erfolgt nach Warenlieferung oder erfolgter Dienst- oder Bauleistung ab Rechnungs- eingang innerhalb von 30 Tagen „netto Kasse“. Soweit der Rechnungssteller/die Rechnungsstel- lerin Skontobedingungen einräumt, gelten diese.

Rechnungen und Gutschriften sind als Mailanhang im PDF-Format (originale digitale Formate) ausschließlich an rechnung@stadt-muenster.de zu senden. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Eine Rechnung pro E-Mail
  • Die Rechnung sollte den Zusatz „Rechnung“ im Dateinamen enthalten
  • Anlagen sind in derselben E-Mail, als eigene PDF-Datei mit dem Zusatz „Anlage“ im Datei- namen zu übersenden

XRechnungen können an XRechnung@stadt-muenster.de oder über das Portal des Landes NRW www.erechnung.nrw übersendet werden. Die Leitweg ID der Stadt Münster lautet 05515- 31001-18. Soweit es nicht möglich ist, die Rechnung in digitaler Form an die Stadt Münster zu senden, sind Rechnungen ausschließlich (!) an folgende zentrale Rechnungsadresse zu versenden: Stadt Münster Zentraler Rechnungseingang Postfach 7626 48041 Münster

Auf der Rechnung ist

  • die Bestell- oder Auftragsnummer und
  • die Nummer unter „Mein Zeichen“ oder der Name des Bestellers/der Bestellerin und das Amt anzugeben.
  1. Die Begleichung der Rechnung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Die Bankverbindung des Rechnungsstellers / der Rechnungsstellerin ist anzugeben.

  2. Für die Bearbeitung von Abtretungserklärungen, Zahlungsverboten und Pfändungs- und Über- weisungsbeschlüssen wird für jeden Einzelfall ein Bearbeitungsentgelt erhoben.

  3. Nur bei Lieferleistungen:

5.1. Lieferungen müssen in Qualität und Beschaffenheit den beim Angebot vorgelegten Proben und Mustern entsprechen, andernfalls steht es der Auftraggeberin frei, Ersatzlieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sie hat Anspruch auf Ersatz des aus verspäte- ter oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages entstehenden Schadens.

5.2. Die Ware muss handelsüblich verpackt sein. Es gelten die Rücknahmepflichten nach der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – Ver- packV) in der jeweils gültigen Fassung.

5.3. Soweit nichts Anderes vereinbart ist: • Haben die Lieferungen „frei Haus“ –hinter die erste verschlossene Tür- zu erfolgen. • Dürfen Frachten, Porti, Anfuhr-, Verpackungs- oder sonstige Kosten nicht in Rechnung gestellt werden. • Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmenden

5.4. Der Liefer- oder Empfangsstelle der Stadt Münster ist bei jeder Lieferung ein Lieferschein auszuhändigen. In ihm muss die Bestellschein-Nummer oder die Auftrags-Nummer angege- ben sein.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster.

Stand 04.12.2025

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung