[Seite 1]
Lieferung Höhenfördertechnischer Er-
satzteile über das Ariba Network
Bewerbungsbedingungen
für das Open-House-Verfahren
Vergabe Nr. 25FEA84811
Deutsche Bahn AG FE.AE 42 / FE.EA 44 Christian Hemmerden / Tamara Morhardt Version: 2.0
Seite 1
Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 2]
1 Gegenstand der Vergabe 3 2 Rechtlicher Rahmen 4 3 Kommunikation 4 4 Vergabeunterlagen 6 5 Vertraulichkeit 7 6 Form des Beitrittserklärungs 7 7 Frist für die Abgabe von Beitrittserklärungen 8 8 Inhalt des Beitrittserklärungs 8 9 entfällt 8 10 Hinweise zur Beitrittserklärungsbearbeitung 8 11 Anzahl der HauptBeitrittserklärungen/NebenBeitrittserklärungen/Rabatte 10 12 Bietergemeinschaften 10 13 Nachunternehmer 10 14 Beitrittserklärungswertung 11 15 Weiterer Ablauf des Open-House-Verfahrens 12 16 Rechtsmittelbelehrung 12 17 Anlagen zur Vergabe 14
Seite 2 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 3]
1 Gegenstand der Open-House-Verfahrens
1.1 Gegenstand der Vergabe ist ein Open-House-Verfahren für den Abschluss von Rahmen- verträgen über die Lieferung von Ersatzteilen der Höhenfördertechnik. Die Bestellung er- folgt über die Anbindung des Online Shops der Bieter an den DB Marktplatz im Punch- Out-Verfahren des Ariba Networks.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Unternehmen, die Interesse an dem Abschluss eines Rahmenvertrages über Lieferung Hö- henfördertechnischer Ersatzteile über das Ariba Network haben und die in der Auftragsbe- kanntmachung und den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen erfüllen, haben über die Laufzeit des Rahmenvertrages ein jederzeitiges Beitrittsrecht.
1.2 Schätz- und Höchstwerte
Der geschätzte Wert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzwert), beträgt
für alle Vereinbarungen: 15.000.000,- EUR
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abge- rufen werden kann, beträgt:
für alle Vereinbarungen: 30.000.000,- EUR
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnah- memengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei An- spruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
1.3 Auftraggeber in diesem Open-House-Verfahren ist:
Deutsche Bahn AG und alle mit ihr verbunden Konzernunternehmen vertreten durch die in Ziffer 3.3 benannte Vergabestelle.
1.4 Fragen zum Open-House-Verfahren und zu den dazugehörigen Unterlagen können über das „Fragen-Antworten-Forum“ im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal) eingereicht werden. Die hierfür geltenden Fristen entnehmen Sie bitte jeweils dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Über- sicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ (vgl. auch Ziffer 4.3).
Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah im Rahmen eines anonymisierten Fragen- und-Antworten-Forums beantwortet und auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG veröffentlicht.
Seite 3 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 4]
2 Rechtlicher Rahmen
2.1 Das Open-House-Verfahren erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) nach Maßgabe der Vorschriften für ein offenes Verfahren (§ 119 Abs. 1 und Abs. 3 GWB).
2.2 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Open-House-Verfahren auch vor Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit aufzuheben und die Rahmenverträge vorzeitig zu beenden, sofern sachliche Gründe dies rechtfertigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
(cid:1) kein Beitrittserklärung eingegangen ist, das den Vergabeunterlagen entspricht, (cid:1) keine Rahmenvertragspartner (mehr) gebunden sind, (cid:1) sich die Grundlagen der Vergabe bzw. des Open-House-Verfahrens geändert haben bzw. (cid:1) das Open-House-Verfahren auch vor Ablauf der Rahmenverträge kein wirtschaftli- ches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.
2.3 Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts.
3 Kommunikation
3.1 Das Open-House-Verfahren wird über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen.
Der Auftraggeber, vertreten durch die Vergabestelle, kommuniziert mit den Unternehmen, die sich auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert haben, in der Regel über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informatio- nen/Dokumente abzurufen.
Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Ver- antwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o.g. Plattform eingestellt werden.
3.2 Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wenden Sie sich bitte an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieter- portal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben.
3.3 Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders angegeben, ist die nachfolgend ge- nannte Stelle der alleinige Ansprechpartner in allen Fragen des Open-House-Verfahrens (Vergabestelle).
Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Deutsche Bahn AG Vorstandsressort Finanzen und Controlling Beschaffung Facility Management Frau Tamara Morhardt Wilhelm-Leuschner-Str. 78 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 26561418 E-Mail: tamara.morhardt@deutschebahn.com
Seite 4 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 5]
3.4 Für die Einreichung von Beitrittserklärungen gelten die Anforderungen nach den Ziffern 6 bis 8.
Seite 5 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 6]
4 Vergabeunterlagen
4.1 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deut- sche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zur Verfügung ge- stellt.
4.2 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind abschließend in der unter Ziffer 17 enthaltenen „Checkliste Vergabeunterlagen“ aufgeführt.
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständig- keit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen.
4.3 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, un- klare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung der Bei- trittserklärung oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen, jedoch spätestens innerhalb der auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ genannten Fristen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach Fristablauf gestellt werden.
Antworten, die für die Erstellung der Beitrittserklärung relevant sind, werden gemäß Zif- fer 3.1 zur Verfügung gestellt.
4.4 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Open-House-Verfahrens zu Än- derungen an den Vergabeunterlagen kommen kann. Der Auftraggeber behält sich daher ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen für das Open-House-Verfahren und die nachge- lagerten Wettbewerbe, insbesondere die Eignungskriterien, Musskriterien, Leistungsbe- schreibung, Vertragsbedingungen sowie Zuschlagskriterien für die nachgelagerten Wett- bewerbe anzupassen bzw. zu ändern. Das gilt auch für die in den Vergabeunterlagen ggfs. aufgestellten Mindestanforderungen. Wesentliche Änderungen an den Vergabeun- terlagen vor Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit macht der Auftraggeber im Wege einer Korrekturmeldung (Berichtigungsbekanntmachung) oder einer neuen Auftragsbekanntma- chung europaweit bekannt. Auf Ziffer 15.5.1.2 wird hingewiesen.
4.5 Erwerb von Normen, Merkblättern etc.
DIN-Normen, UIC-Merkblätter und DB Standards (ehemals Bahn-Normen) sind vom Unter- nehmen selbst zu beschaffen. UIC-Merkblätter und DB Standards können beschafft werden bei: DB Kommunikationstechnik Medien & Kommunikation Griesbachstr. 7 76185 Karlsruhe E-Mail: auftraege.zu.technischen.regeln@deutschebahn.com Telefon +49 (0) 721 938 3846 DIN-Normen können beschafft werden bei: Beuth-Verlag GmbH Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin E-Mail: kundenservice@beuth.de Telefon +49 (0) 30 2601 2260 Telefax +49 (0) 30 2601 1260
Seite 6 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 7]
5 Vertraulichkeit
5.1 Das Unternehmen hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die es im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem ande- ren Zweck als diesem Open-House-Verfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informatio- nen, die
(cid:1) bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren; (cid:1) ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; (cid:1) die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wur- den; (cid:1) die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden; (cid:1) die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind.
5.2 Beabsichtigt das Unternehmen auf die Aufforderung zur Beitrittserklärung hin keine Erklä- rung abzugeben, hat es dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Digitale Unterlagen sind zu löschen. Die Vernichtung/ Löschung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.
5.3 Das Unternehmen hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunterla- gen oder der Erstellung der Beitrittserklärung betraut werden, entsprechend Zif- fern 5.1 und 5.2 zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgesehene Nachunternehmer.
5.4 Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme für Zwecke der Beitrittserklärungserstellung von Nachunternehmern) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.
5.5 Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Open- House-Verfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.
5.6 Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses O- pen-House-Verfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.
6 Form der Beitrittserklärung
Beitrittserklärungen sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG einzureichen.
Abgabe über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG in Textform nach § 126b BGB:
Der Bieter nutzt die "Bieterkommunikation" des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG, um die mit der Beitrittserklärung geforderten Angaben zu machen und ggf. Beitrittsdo- kumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Beitrittserklärungen, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumen- ten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen (z.B. bei Vertraulichkeitserklärungen nach Ziffer 4.1).
6.1 Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Da- tenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z.B. Word, Excel) bearbei- tet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateifor- mate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unter- nehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungsprogramm
Seite 7 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 8]
ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Wegen programmbedingter Begrenzungen für Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen. An- derenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien ergeben.
7 Frist für die Abgabe von Beitrittserklärungen
7.1 Die Frist für die Abgabe der Beitrittserklärungen ist in der Bekanntmachung im EU-Amts- blatt angegeben.
7.2 Für die Fristberechnung gilt die Ortszeit der Vergabestelle. Die Frist für die Abgabe von Beitrittserklärungen ist unbedingt einzuhalten.
7.3 Der Bieter kann seine Beitrittserklärung bis zum Ablauf Rahmenvertragslaufzeit ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein.
Die Änderung einer Beitrittserklärungserklärung erfolgt durch Neueinstellung des geänder- ten Beitrittserklärung auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG.
7.4 Sollte es beim Hochladen der Beitrittserklärungsdokumente technische Probleme geben, dann muss sich der Bieter unverzüglich an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/por- tal/tabs/vergaben wenden. Ist dies nachweislich nicht oder erst nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Beitrittserklärungen erfolgt, kann dies zu einer Nichtaufnahme zu dem O- pen-House-Verfahren führen.
8 Inhalt der Beitrittserklärung
8.1 Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen sind der Einreichung der Bei- trittserklärungen und der Kalkulation vollständig zugrunde zu legen.
8.2 Die Beitrittserklärung ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen; ausgenommen sind fremdsprachige feststehende Fachbegriffe.
8.3 Elektronische Beitrittserklärungen sind in dem Format des Bieterportals des Vergabepor- tals der Deutsche(n) Bahn AG für Angebotsabgaben zu erstellen. Bei Widersprüchen zwi- schen Eintragungen im Angebotsportal und Angaben in hochgeladenen Beitrittserklä- rungsunterlagen gehen die Eintragungen im Angebotsportal vor.
8.4 Der Beitrittserklärung sind die in diesen Bewerbungsbedingungen oder gegebenenfalls später vom Auftraggeber entsprechend bezeichneten Unterlagen beizufügen. Andere Un- terlagen sind nicht zugelassen.
8.5 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf § 51 Abs. 2 und 3 SektVO wird hingewiesen.
9 entfällt
10 Hinweise zur Bearbeitung der Beitrittserklärung
10.1 Allgemeine Hinweise
10.1.1 Die im Rahmen des Open-House-Verfahrens von den Unternehmen eingereichten Unter- lagen gehen in das Eigentum der Deutsche Bahn AG über. Die Deutsche Bahn AG und
Seite 8 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 9]
die mit ihr gem. §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen erhalten das vollumfängliche Recht, diese im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu nutzen. 10.1.2 Für die Bearbeitung oder Abgabe einer Beitrittserklärung wird keine Kostenerstattung ge- währt. 10.1.3 Beitrittserklärungen müssen auf sämtlichen Vergabeunterlagen basieren und verbindlich sein.
10.2 Allgemeine Vorgaben für Preisangaben
10.2.1 Der Bieter hat im Rahmen seiner Beitrittserklärung eine Rabattierung auf Produkt- und/oder Lieferantengruppen anzugeben, die auf die im jeweiligen Online-Shop ausgewie- senen Listen- bzw. Verkaufspreise angewendet wird. Die Rabattierung bildet die Grund- lage der Preisstellung im Rahmen der Punch-Out-Anbindung an den betriebsinternen SAP-Ariba-Marktplatz des Auftraggebers. 10.2.2 Die angebotene Rabattierung muss technisch und kaufmännisch so ausgestaltet sein, dass sie im Punch-Out-Katalog bzw. im angebundenen Online-Shop für den Nutzer des SAP-Ariba-Marktplatzes unmittelbar im angezeigten Gesamtpreis der jeweiligen Bestel- lung berücksichtigt und transparent ausgewiesen ist. Der rabattierte Endpreis muss dem Nutzer im Rahmen des Bestellvorgangs eindeutig ersichtlich sein. 10.2.3 Für die Angabe der Rabattierungen kann der Bieter das Preisblatt gemäß Anlage 1 zu C2.1 verwenden. Alternativ kann der Bieter eine eigene Übersicht der angebotenen Ra- batte einreichen, sofern diese eine eindeutige Zuordnung der Rabattierung zu den jeweili- gen Produkt- oder Lieferantengruppen ermöglicht. 10.2.4 Alle Preispositionen sind zu bepreisen. Auf § 51 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen. 10.2.5 Alle Aufwände des Bieters sind in die vorhandenen Preispositionen einzupreisen. Eine Än- derung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (z.B. andere oder neue Spalten/Zeilen) ist nicht zulässig. 10.2.6 Beitrittserklärungen mit Preisen, die der Bieter an bestimmte, in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehene Bedingungen knüpft, (z.B. Laufzeiten, Abnahmemengen, Kopplung mit anderen Aufträgen, zusätzliche Beistellleistungen des Auftraggebers, etc.) stellen eine un- zulässige Änderung bzw. Ergänzung der Vergabeunterlagen dar und werden ausge- schlossen. 10.2.7 Alle Beitrittserklärungspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzugeben. 10.2.8 Alle Beitrittserklärungspreise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben.
10.3 Vertragsbedingungen
Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen einschließlich der Anlagen zum Rahmenvertrag zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen führen zum Beitrittserklärungsaus- schluss.
Seite 9 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 10]
10.4 Beschreibung der Auftragsausführung nach Durchführung eines nachgelagerten Wettbewerbs
10.4.1 Die Beitrittserklärung muss in jedem Fall den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Abweichungen von oder Einschränkungen der Muss-Kriterien führen zur Nichtzulassung zum Open-House-Verfahren bzw. zu dessen Ausschluss. 10.4.2 Grundsätzlich werden in diesem Open-House-Verfahren mehrere Online-Shops über eine Punch-Out-Lösung des Ariba Networks an den DB Marktplatz angeschlossen. Alle Bestel- ler sind dazu verpflichtet, die Online-Shops untereinander zu vergleichen und nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit die Beauftragung vorzunehmen. (Siehe auch 14.4)
11 Anzahl der Beitrittserklärungen
Es ist eine Beitrittserklärung pro Bieter zugelassen. Reicht ein Bieter mehr Beitrittserklä- rungen als zugelassen ein, führt dies zur Nichtberücksichtigung weiteren Beitrittserklärun- gen.
12 Bietergemeinschaften
12.1 Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bieter- gemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Teilnahme am Open-House-Verfahren. Voraussetzung für die Abgabe einer Beitrittserklä- rung durch eine Bietergemeinschaft ist, dass sich die Bietergemeinschaft unter der Be- zeichnung „BIEGE“ und ihrer genauen Firmierung im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert (siehe dort auch die „Hinweise zur Registrierung von Bewerber- und Bieter- gemeinschaften in der eVergabe“). Eine bestehende Registrierung der Mitglieder der Bie- tergemeinschaft ist nicht ausreichend. In ihrer Beitrittserklärung hat die Bietergemein- schaft sämtliche Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Open-House-Verfahren, den Abschluss und die Durchführung des Rah- menvertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (An- hang B5) zu verwenden.
12.2 Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Abgabe der Bei- trittserklärung führen zum Ausschluss aus dem Open-House-Verfahren und zur vorzeiti- gen Beendigung des Rahmenvertrages. In einem solchen Fall muss eine erneute Beitritts- erklärung abgegeben werden.
13 Nachunternehmer
13.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Nachunternehmer (Unterauftrag- nehmer im Sinne von § 34 SektVO) zu vergeben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der dem Bieter verbundenen Nachunternehmer) in der Beitrittserklärung zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt „Nachunternehmerliste“ (siehe Anhang C5) zu verwenden. Im Fall der Eignungsleihe nach § 47 SektVO sind die gefor- derten Eignungsnachweise für das betreffende Eignungskriterium für den zur Eignungs- leihe benannten Nachunternehmer vorzulegen.
13.2 Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen in seiner Beitrittserklä- rung gemäß § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunter- nehmer können im Open-House-Verfahren nach Abgabe der Beitrittserklärung nicht mehr ausgetauscht werden. Änderungen führen zum Ausschluss aus dem Open-House-Verfah- ren und zur vorzeitigen Beendigung des Rahmenvertrages. In einem solchen Fall muss eine erneute Beitrittserklärung abgegeben werden.
Soweit keine Eignungsleihe gem. § 47 SektVO erfolgt, hat die Nachunternehmerbenen- nung nur vorläufigen Charakter. Der Auftraggeber kann vom Bieter vor einem nachgelager- ten Wettbewerb eine verbindliche Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer und
Seite 10 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 11]
den Nachweis verlangen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der benannten Nachun- ternehmer zur Verfügung stehen.
13.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Auftragsbekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise und Erklärungen zur Zu- verlässigkeit auch für die Nachunternehmer verlangen.
13.4 Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden.
13.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für Nachunternehmer aller Stufen § 128 Abs. 1 GWB Anwendung findet.
14 Prüfung der Beitrittserklärung und Grundsätze der Wertung
von Angeboten im nachgelagerten Wettbewerb
14.1 Allgemeine Hinweise zur Beitrittserklärungswertung
Die Prüfung der Beitrittserklärungen erfolgt unter Beachtung der §§ 51 ff. SektVO in einem vierstufigen Verfahren. Die vier Stufen der Prüfung sind:
(cid:1) Prüfung von Ausschlussgründen (cid:1) Eignungsprüfung (cid:1) Prüfung der Angemessenheit der Preise, sofern Anlass hierzu besteht (cid:1) Prüfung von Muss-Kriterien.
14.2 Ausschluss- und Nichtzulassungsgründe
14.2.1 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es zur Nichtzulassung zum Open-House-Verfah- ren führt, wenn der Bieter eine Beitrittserklärung einreicht, die mit den Beitrittserklärungen der Wettbewerber nicht vergleichbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Bieter:
(cid:1) die Beitrittserklärung nicht form- oder fristgerecht einreicht, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, (cid:1) er Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder diese außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen ergänzt, (cid:1) er eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, (cid:1) die Beitrittserklärung unter einem Gremienvorbehalt oder einem sonstigen Vorbehalt oder unter Bedingungen abgibt, (cid:1) er mit der Beitrittserklärung von zwingenden kommerziellen Bedingungen oder zwin- genden fachlichen Anforderungen des Auftraggebers abweicht oder (cid:1) er auf entsprechende Nachforderung des Auftraggebers die nachgeforderten Unterla- gen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreicht oder er zusätzliche Aus- künfte verweigert. 14.2.2 Es führt auch zur Nichtzulassung zum Open-House-Verfahren, wenn der Bieter ohne die vorherige und ausdrückliche mindestens in Textform erteilte Zustimmung des Auftragge- bers gegen die in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsregeln oder eine gesonderte Vertraulichkeitserklärung verstoßen hat. Mündliche Erklärungen ha- ben keine rechtlich verbindliche Wirkung. 14.2.3 Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe.
14.3 Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung
14.3.1 Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Informationen und Nachweise sind von den Unternehmen mit der Beitrittserklärung einzureichen.
Seite 11 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 12]
Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksich- tigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
14.3.2 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO).
14.4 Zuschlagskriterien im nachgelagerten Wettbewerb
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (Verfügbarkeit, Preis, Lieferzeit) erteilt.
14.5 Kommerzielle Bewertung der Angebote im nachgelagerten Wettbewerb
14.5.1 Zum Zwecke der kommerziellen Bewertung der Angebote im nachgelagerten Wettbewerb ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot den Bewertungspreis. Der Bewertungspreis wird wie folgt gebildet:
(cid:1) Angabe, wie schnell ein Ersatzteil geliefert werden kann (Lieferzeit) (cid:1) Angabe, welcher Preis (inkl. aller Rabatte und Lieferkosten) (cid:1) Angabe, ob das Ersatzteil bestellbar ist (Verfügbarkeit)
15 Weiterer Ablauf des Open-House-Verfahrens
15.1 Der Auftraggeber wird die Beitrittserklärungen anhand der bekannt gemachten Kriterien und Vorgaben prüfen.
15.2 Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab- geschlossenen Rahmenvertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.
16 Rechtsmittelbelehrung
16.1 Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu- ständig:
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn, Germany Fax: +49 (0)22894 99-163
16.2 Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeent- scheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprü- fungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Be- kanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teil- nahme- bzw. Frist für die Abgabe von Beitrittserklärungen gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, so- weit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Seite 12 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 13]
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weite- ren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
16.3 Der Bieter hat in den Beitrittserklärungsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeich- nen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterlie- gen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO erge- ben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsver- fahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.
Seite 13 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 14]
17 Anlagen zur Vergabe
Die folgende Auflistung enthält eine Übersicht über beiliegende und mit dem Beitrittserklä- rung einzureichende Unterlagen zu diesem Open-House-Verfahren.
Die aufgeführten Dokumente sind – soweit nicht anders gekennzeichnet – vollständig ausgefüllt einzureichen.
| Checkliste: Unterlagen zur Vergabe | ||||
|---|---|---|---|---|
| beiliegende Un- terlagen | mit dem Bei- trittserklä- rung zurück- zusendende Unterlagen | Bezeichnung der Unterlage | ||
| Bewerbungsbedingungen | ||||
| Anhang B1 | Eignungsmatrix | |||
| Anhang B3 | Lieferantenselbstauskunft | |||
| Anhang B4 | Eigenerklärung | |||
| Anhang B5 | Bietergemeinschaftserklärung | |||
| Anhang C1 | Beitrittserklärungsformblatt | |||
| Anhang C2 | Rahmenvertrag | |||
| Anhang C2.1 | Rahmenvertrag Punch-Out-HFT-Er- satzteile | |||
| Anlage 1 zu C2.1 | Preisblatt (wird Anlage des Vertrags) | |||
| Anlage 2 zu C2.1 | AEB Ausgabe 01. Mai 2025 (wird An- lage des Vertrags) | |||
| Anlage 3 zu C2.1 | EVB Mindestlohn - Ausgabe Januar 2022 (wird Anlage des Vertrags) | |||
| Anlage 4 zu C2.1 | DB Verhaltenskodex für Geschäfts- partner (wird Anlage des Vertrags) | |||
| Anlage 5 zu C2.1 | EVB SAP Business Network und SCC – Ausgabe 01.05.2025 (wird Anlage des Vertrags) | |||
| Anlage 6 zu C2.1 | EVB Informationssicherheit - Ausgabe 01.05.2025 (wird Anlage des Vertrags) | |||
| Anlage 6.1 zu C2.1 | Anhang 3 zur EVB Informationssicher- heit Vernetzte Hardware (IT / OT), Maschinentechnische Anlagen - Aus- gabe 01.11.2024 | |||
| Anhang C5 | Nachunternehmerliste |
Seite 14 Gültig ab: 01.05.2025