Anhang C2.1_Rahmenvertrag Punch-Out-HFT-Ersatzteile_Neu.pdf

Lieferung von Ersatzteilen für Aufzüge und Fahrtreppen über das Ariba Network

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 14:50 (Europe/Berlin)

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Projekt: Vergabe Nr. 25FEA84811

Lieferrahmenvertrag Nr.

Über die Lieferung von Höhenfördertechnischen Ersatzteilen über den Online Shop des Auftragnehmers im Punch-Out Verfahren aus dem DB Marktplatz

Zwischen

Deutsche Bahn AG Tender Office Facility Management FE.EA 44 Wilhelm-Leuschner-Straße 5-11 60329 Frankfurt am Main

(nachstehend Auftraggeber genannt)

und

(nachstehend Auftragnehmer genannt)

wird folgender Vertrag geschlossen:

Lieferrahmenvertrag über die Lieferung von Höhenfördertechnischen Ersatzteilen über den Online Shop des Auftragnehmers im Punch-Out Verfahren aus dem DB Marktplatz

1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Höhenfördertechnischen Ersatzteilen über den DB Marktplatz zu den nachstehenden Bedingungen.

1.2 Dieser Rahmenvertrag ist kein Leistungsvertrag. Er regelt ausschließlich die Option der nach Zif- fer 4 berechtigten Besteller auf Abschluss von Einzelverträgen zu den Bedingungen dieses Rah- menvertrages.

Der Auftragnehmer wird Angebote des Bestellers auf Abschluss dieser Einzelverträge nach Ziffer 4.4 annehmen und die darin genannten Leistungen vollständig erbringen. Es besteht keine Ver- pflichtung, diese Option auszuüben. Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, anderen Auftragneh- mern die gleichen Leistungen zu übertragen

2 Vertragsbestandteile

2.1 Für diesen Vertrag gelten - unter Ausschluss anderer Bedingungen - die folgenden Bedingungen:  Dieser Vertragstext  Preisblatt Anlage 1

208.1210V01 Lieferrahmenvertrag Seite 1

Gültig ab: 01.11.2024 In Fassung: 01.04.2025

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 Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen – AEB Ausgabe 01. Mai 2025 (Anlage 2)

  • Auftraggeber-Drucksache 208.1210A03 -  Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Un- ternehmen zu Tariftreue, Mindestentlohnung - EVB Mindestlohn Ausgabe Januar 2022 (An- lage 3)
  • Auftraggeber-Drucksache 208.1210A08 –  DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Anlage 4)  Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der mit ihr verbun- denen Unternehmen zur Nutzung von SAP Business Network und SAP Ariba "Supply Chain Collaboration" (SCC) (EVB SAP Business Network und SCC) – Ausgabe 01.05.2025
  • Auftraggeber-Drucksache 208.1210A16 – (Anlage 5)  EVB Informationssicherheit – Ausgabe 01.05.2025 (Anlage 6)  Anhang 3 zur EVB Informationssicherheit Vernetzte Hardware (IT / OT), Maschinentechni- sche Anlagen Ausgabe 01.11.2024 (Anlage 6.1)

2.2 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Rahmenvertrages und denen der Ver- tragsbestandteile haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang; die Vertragsbestandteile gelten bei Widersprüchen unabhängig von der Anlagennummerierung in der angegebenen Rei- henfolge.

2.3 Vertragsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann nicht, wenn der Besteller in Kenntnis dieser Vertragsbedingungen die Leistungen des Auftragnehmers vorbehaltlos annimmt bzw. ab- nimmt.

3 Preise

3.1 Es gelten die tagesaktuellen Preise in dem jeweiligen Online Shop des Auftragnehmers exklusive Versandkosten inkl. dem vereinbarten Rabatt.

Der im Preisblatt (Anlage 1) angegebenen Discount ist für das laufende Jahr fest vereinbart. Ra- battänderungen können jährlich beantragt werden. Eine jährliche Rabattänderung ist mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen, sie entfalten dann Wirkung zum 01. Januar des Folgejahres.

3.2 Die Preise enthalten nicht die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer des Auftragnehmers. Die Vergütung der Umsatzsteuer setzt voraus, dass der Auftragnehmer nach den jeweiligen gesetz- lichen Vorschriften berechtigt und verpflichtet ist, die Steuer gesondert zu erheben und dass die Steuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

3.3 Sofern in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) Preise als „Bruttopreise“ bezeichnet werden, handelt es sich um Nettopreise gemäß Ziffern 3.1 f. zuzüglich Zu- und Abschläge und diese ent- halten keine Umsatzsteuer.

4 Zustandekommen von Einzelverträgen (Bestellung)

4.1 Einzelverträge kommen durch Bestellung des Bestellers unter Bezug auf diesen Rahmenvertrag und Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer auf der Bestellung oder durch geson- derte Annahmeerklärung des Auftragnehmers zu Stande. Einzelvertragsverhältnisse werden aus- schließlich zwischen dem Besteller und dem Auftragnehmer begründet.

4.2 Jede Bestellung erfolgt in Textform. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind vom Besteller in Textform zu bestätigen. Für die Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer gelten die gleichen Formvorschriften. Maschinell erstellte Bestellungen bedürfen zu Ihrer Gültig- keit keiner Unterschrift, sofern diese als maschinelle Bestellung gekennzeichnet sind.

Seite 2 Gültig ab: 01.11.2024 In Fassung: 01.04.2025

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4.3 Folgende Stellen dürfen bestellen (Besteller):

Die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unterneh- men.

4.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm zugegangene Bestellungen innerhalb von zwei Kalender- tagen zu bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche oder konkludente bzw. eine von der Bestellung abweichende Bestätigung des Auftragnehmers, so kommt der Einzelver- trag nach Ablauf der fünf Kalendertage verbindlich gemäß der Bestellung zu Stande. Kann der Auftragnehmer in Ausnahmefällen die in der Bestellung angegebenen Liefertermine bzw. -fristen nicht einhalten, ist er verpflichtet, dem Besteller innerhalb von fünf Kalendertagen ein Gegenan- gebot hinsichtlich der Liefertermine bzw. fristen zu unterbreiten, dass der Besteller annehmen oder ablehnen kann. Lehnt der Besteller das Gegenangebot des Auftragnehmers ab, so kommt der Einzelvertrag nicht zu Stande.

4.5 Die Einzelverträge sind auf die Maximalsumme von 400.000 EUR pro Einzelauftrag be- grenzt.

5 Ausführungstermin

5.1 Die bestellten Gegenstände sind zu dem in der Bestellung genannten Liefertermin bzw. spätes- tens bis zu dem angegebenen Ende der Lieferfrist, bei der Empfangsstelle anzuliefern.

6 Bleibt frei

7 Verpackung, Versand

7.1 Die Gegenstände sind verpackt zu liefern.

7.2 Für die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Logistikleistungen und Gütertransporte gilt Ziffer 6.3 der AEB.

7.3 Der Lieferant ist verpflichtet, Materialien mit beschränkter Lagerfrist auf den Bestell- und Liefer- dokumenten zu kennzeichnen und den Artikel bzw. die (Einzel-) Verpackung des Artikels mit fol- genden Angaben dauerhaft haltbar zu beschriften:  Hersteller  Materialbezeichnung entsprechend der Leistungsbeschreibung  lagerfähig bis

8 Mängelansprüche

8.1 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Lieferung an der Empfangsstelle.

8.2 Ist die Lieferung mangelhaft und verlangt die bestellende Stelle Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes, so hat der Auftragnehmer diese innerhalb von 7 Tagen zu erbringen.

9 Rechnung, Saldenabgleich

9.1 Die Fälligkeit der Vergütung wird im Einzelvertrag geregelt.

Seite 3 Gültig ab: 01.11.2024 In Fassung: 01.04.2025

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9.2 Der Auftragnehmer hat bei der Rechnungstellung die Vorgaben der Deutsche Bahn AG zur Rech- nungsstellung zu beachten, die im Lieferantenportal zu finden sind:

deutschebahn.com/rechnungsstellung

Der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über etwaige Änderungen dieser Vorgaben.

9.3 Gemäß den Vorgaben der Deutsche Bahn AG zur Rechnungsstellung sind Rechnungen

 elektronisch im Format XRechnung oder Peppol BIS Billing,  nachprüfbar,  unter Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften

sowie unter Angabe insbesondere von

 Leitweg-ID 992-90009-96  Bestellnummer und abgerechnete Bestellpositionen  Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger mit vollständiger Anschrift  IBAN (BIC) mit Kontoinhaber  Zahlungsbedingungen  Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer

zu erstellen und an die im Vertrag oder der Bestellung genannte Rechnungsempfangsstelle zu adressieren.

9.4 Rechnungen sind entweder an folgende E-Mail-Adresse elektronisch zu versenden:

e-invoicing@deutschebahn.com

oder über das Peppol-Netzwerk an den Peppol-Participant-Identifier (Peppol-ID) der Deutsche Bahn AG.

Ausgenommen hiervon sind:  Rechnungen aus dem Bestellkanal SAP Ariba. Diese sind über das SAP Ariba Netzwerk ein- zureichen.  Rechnungen über ELFE (Djinvoice). Diese werden per elektronischem Rechnungsverfahren mittels EDI-Schnittstelle abgewickelt.

9.5 Sind Rechnungen nicht bedingungsgemäß, geht die verlängerte Bearbeitungszeit zu Lasten des Auftragnehmers.

9.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber (oder dessen Beauftragten), auf dessen Wunsch, zum Zwecke eines sog. Saldenabgleichs innerhalb angemessener Frist eine Auflistung der zu einem vom Auftraggeber festgelegten Stichtag offenen Posten gegenüber dem Auftragge- ber und/oder einem oder mehreren, vom Auftraggeber bestimmten, mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) über sämtliche Geschäftsbeziehungen zukommen zu lassen. Die Aufstellung muss mindestens alle offenstehen- den Rechnungen, Gutschriften, nicht abgeglichenen Zahlungen, Überzahlungen, Posten auf dem Zwischenkonto und alle sonstigen Posten betreffend den Auftraggeber und/oder die von diesem bestimmten DB-Unternehmen enthalten.

9.7 Sofern zwischen der Europäischen Union und dem Herkunftsland des Liefergegenstandes Prä- ferenzabkommen bestehen oder autonome Präferenzmaßnahmen angewendet werden, fügt der Auftragnehmer der jeweiligen Rechnung gültige Präferenznachweise (sofern vom Hersteller vor- handen und geliefert) z.B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, A.TR, Formblatt A oder Ur- sprungserklärung auf der Rechnung, bei.

Seite 4 Gültig ab: 01.11.2024 In Fassung: 01.04.2025

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10 Vertragslaufzeit

Der Vertrag tritt am XX.XX.20XX in Kraft und endet am 31.12.2033. Der Vertrag gilt für alle inner- halb der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangenen Bestellungen, auch wenn der Aus- führungstermin außerhalb dieser Laufzeit liegt.

11 Qualität, Funktion

11.1 Wesentliche Voraussetzungen für diese Vereinbarung sind, dass die Produkte in qualitativer, technischer und preislicher Hinsicht mindestens denen vergleichbarer Wettbewerber entsprechen und ausreichende Produktions- und Lieferkapazitäten bereitgehalten werden.

11.2 Unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen hat der Auftragnehmer an der Entwicklung kostengünstiger Erzeugnisse weiterzuarbeiten.

12 Verhaltenskodex

Der Auftragnehmer verpflichtet sich hiermit, den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang beste- henden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Im Falle eines Ver- stoßes durch den Auftragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen die in Ziffer 5 des DB Ver- haltenskodex für Geschäftspartner bezeichneten Konsequenzen vor.

13 Sicherheit im Schienenverkehr

Im Zusammenhang mit der EU-weiten Harmonisierung von Regelungen und Vorgaben zur Un- terstützung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus im Schienenverkehr bedarf es Regelungen und Ansätze für die Risikosteuerung. So benötigen Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastruk- turunternehmen in diesem Zusammenhang insbesondere gemäß den Verordnungen (EU) 2018/762 und 2019/780 für den Nachweis einer solchen Risikosteuerung durch ein Sicherheits- managementsystem, welches an den unternehmerischen Tätigkeiten ausgerichtet ist. Auch ist die Instandhaltung von Güterwagen eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung nach § 7g des Allgemeinen Eisenbahngesetztes (AEG) erforderlich, die auf Basis eines nachgewiesenen In- standhaltungssystems erteilt wird (ECM-Zertifizierung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/779). Im Rahmen der Risikosteuerung sollen Risiken erkannt, Informationen hierzu zwi- schen den Beteiligten ausgetauscht, Verbesserungen umgesetzt sowie deren Wirksamkeit kon- trolliert werden. Dies kann auch Schnittstellen zu dem Auftragnehmer betreffen. Grundlage für eine ausreichende Risikosteuerung seitens der hierfür Verantwortlichen kann u.a. eine Verbes- serung der Identifizierbarkeit und Rückverfolgbarkeit von sicherheits- und verfügbarkeitsrelevan- ten Produkten sein. Soweit für von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen Anforderun- gen an die eindeutige Identifizierbarkeit und Rückverfolgbarkeit der durch den Auftragnehmer gelieferten Produkten zu stellen sind, finden für die in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leis- tungsverzeichnis entsprechend gekennzeichneten Gegenstände die Bestimmungen der EVB Se- rialisierung Anwendung.

14 Dokumentation

14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu Ende eines jeden Vertragsjahres eine Übersicht der be- stellten Ersatzteile inkl. für Dritte nachvollziehbare Materialnummern in Excel zur Verfügung zu stellen.

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15 Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über seine Person

15.1 Für Verträge mit aktiven oder ehemaligen Vorständen und Geschäftsführern bzw. Personen der Geschäftsleitung von deutschen und ausländischen Gesellschaften, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden sind, sowie Konzernführungskräften (KFK) und Personen mit politisch exponierter Stellung (PEP) gelten aufgrund besonderer gesetzlicher und DB-interner An- forderungen oder besonderem öffentlichen Interesse bzw. Reputationsrisiko besondere Bestim- mungen und Freigabeprozesse bei dem Auftraggeber und der Deutsche Bahn AG.

PEP in diesem Sinne ist jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf inter- nationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat (oder ein öffentliches Amt von vergleichbarer politischer Bedeutung unterhalb der nationalen Ebene ausübt oder aus- geübt hat). Dies umfasst insbesondere a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre, b) Parlamentsabge- ordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane, c) Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, d) Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen, e) Mitglieder der Ver- waltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen, jeweils im In- und Aus- land.

Ehemalig ist a) das Ausüben eines vorbezeichneten Amtes, wenn es weniger als zwei Jahre zu- rückliegt bzw. b) die Position als Vorstand, Geschäftsführer, Person der Geschäftsleitung oder KFK im DB Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt.

15.2 Aus diesem Grund verpflichtet sich der Auftragnehmer, sofern er natürliche Person ist, dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen, wenn er zu einer der unter der Ziffer 15.1 genannten Per- sonengruppen gehört. Ist der Auftragnehmer juristische Person bzw. Gesellschaft, verpflichtet er sich, dem Auftragge- ber in Textform mitzuteilen, wenn eine natürliche Person, die zu einer der unter der Ziffer 15.1 genannten Personengruppen gehört, unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapi- talanteile oder Stimmrechte an dem Unternehmen des Auftragnehmers hält.

15.3 Ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Ziffer 15.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte und An- sprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

16 Sonstiges

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein bzw. werden, so wird die Gül- tigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

16.2 Nach Abschluss des Vertrages teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Warennummern nach dem harmonisierten System der Weltzollorganisation mit.

16.3 Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die abgegebene Eignung aus dem Vergabeverfahren wiederholt, alle zwei Jahre, erneut zu prüfen.

16.4 Eine Kündigung dieses Vertrages kann von beiden Seiten mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Auftraggeber Auftragnehmer


[Signatur, Datum] [Signatur, Datum]

Seite 6 Gültig ab: 01.11.2024 In Fassung: 01.04.2025

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