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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
zur Lieferung von Erdgas für Liegenschaften der Stadt
Oebisfelde-Weferlingen
Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Theodor-Müller-Str. 16a
39646 Oebisfelde-Weferlingen
im Rahmen der europaweiten Ausschreibung
des Lieferauftrags im offenen Verfahren
Auskünfte erteilt:
Zentrale Vergabestelle Frau Weis Theodor-Müller-Straße 16a 39646 Oebisfelde-Weferlingen
Telefon: 039002/480541 Telefax: 039002/48010 E-Mail: c.weis@stadt-oebisfelde-weferlingen.de
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Inhaltsverzeichnis
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Vorbemerkung ......................................................................................................... 2
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Lieferumfang ........................................................................................................... 2
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Lieferzeitraum ......................................................................................................... 2
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Losbildung ............................................................................................................... 2
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Erdgaslieferpreise................................................................................................... 2
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Rechnungslegung................................................................................................... 3
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Zuschlagskriterien .................................................................................................. 3
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Fristen ...................................................................................................................... 4
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Kosten ...................................................................................................................... 4
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Geheimhaltung ........................................................................................................ 4
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Verzeichnis der Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung ............................. 4
Anlage 1: Abnahmestellen........................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Anlage 2: Preisblatt ............................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
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1. Vorbemerkung
Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt für ihre Entnahmestellen die Lieferung von Erdgas europaweit im offenen Verfahren aus.
2. Lieferumfang
Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Erdgasentnahmestellen des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
2.784.389 kWh/Jahr
Die zu den einzelnen Entnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Entnahmemengen dar.
Bei den Erdgasabnahmestellen handelt es sich um SLP-Abnahmestellen.
3. Lieferzeitraum
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Entnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
vom 01.01.2027 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr.
Der Erdgasliefervertrag endet zum 31. Dezember 2027, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung und ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4. Losbildung
Der Auftrag zur Erdgaslieferung erfolgt als Gesamtvergabe. Eine Losbildung erfolgt nicht.
5. Erdgaslieferpreise
Für die abgenommene Energie zahlt der Auftraggeber einen Erdgaspreis in Cent pro Kilowattstunde.
In die angebotenen Erdgaslieferpreise sind folgende Preisbestandteile einzurechnen, die bei der Erdgaslieferung im Lieferzeitraum anfallen:
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• Entgelte für die Lieferung und Abrechnung der Energie
Nicht in die Angebotspreise sind einzurechnen:
• Energiesteuer / Erdgassteuer • Umsatzsteuer.
Entgelte, die vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, sind ebenfalls nicht in die Angebotspreise einzurechnen. Dies betrifft insbesondere:
• Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers • Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber • Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) • CO -Preis 2 • Bilanzierungsumlage • Gasspeicherumlage § 35e EnWG
Für alle Entnahmestellen sind die Erdgasbezugskosten (netto) auf Basis der prognostizierten Erdgasliefermengen und dem Angebotspreis zu berechnen (Preisblatt als Anlage 2).
Änderungen oder Ergänzungen des Preisblattes sind unzulässig. Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen. Anderenfalls wird das Angebot nicht gewertet.
Der Erdgaslieferpreis ist als reiner Arbeitspreis zu kalkulieren und anzubieten, d. h. es wird weder ein Grundpreis pro Entnahmestelle noch ein Leistungspreis vereinbart.
Auf eine Mehr- oder Mindermengenregelung ist zu verzichten.
6. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung der jeweiligen Kalenderjahre (01.01. bis 31.12.) hat bis spätestens 28.02. des Folgejahres zu erfolgen.
7. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der niedrigste Angebotspreis.
Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Erdgaslieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber,
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Konzessionsabgabe, CO -Preis, Bilanzierungsumlage, Gasspeicherumlage und 2 Energiesteuer).
8. Fristen
Die Angebotsfrist endet am 24.08.2026 10:00 Uhr.
Die Bindefrist endet am 23.09.2026
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag am 14.09.2026 zu erteilen.
9. Kosten
Für die Kalkulation und Erstellung der Angebote sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden den Bietern keine Kosten erstattet.
10. Geheimhaltung
Alle Unterlagen und Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der etwaigen anschließenden Vertragserfüllung überlassen oder kenntlich gemacht werden, dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Geheimhaltung aller personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Angebotsabgabe und Auftragserfüllung bekannt werden.
Jeder Bieter haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig entstanden ist.
11. Verzeichnis der Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung
Anlage 1 – Abnahmestellen Anlage 2 – Preisblatt