114388-G26 - Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.pdf

Lieferung von Erdgas für die Landesmesse Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 14:06 (Europe/Berlin)

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Inhaltsverzeichnis

  1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ............................................................................ 2

  2. Kommunikation ............................................................................................................................. 2

  3. Verfahrensart................................................................................................................................. 2

  4. Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)..................................................... 2

  5. Bietergemeinschaften ................................................................................................................. 2

  6. Angebotsunterlagen .................................................................................................................... 2

  7. Bieterfragen ................................................................................................................................... 3

  8. Angebotsabgabe ........................................................................................................................ 3

  9. Nebenangebote .......................................................................................................................... 4

  10. Submission ................................................................................................................................. 4

  11. Zuschlagskriterien ..................................................................................................................... 4

  12. Nachforderung von Unterlagen ............................................................................................. 5

  13. Bieterinformationspflicht .......................................................................................................... 5

  14. Zuschlag .................................................................................................................................... 5

  15. Bindefrist des Angebotes ......................................................................................................... 5

  16. Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens ................................................................................ 5

  17. Ausschluss von Interessenkonflikten ....................................................................................... 6

  18. Vertragsabschluss ..................................................................................................................... 6

  19. Aufwandsentschädigung ....................................................................................................... 6

  20. Nachprüfung des Vergabeverfahrens .................................................................................. 6

  21. Datenschutzklausel .................................................................................................................. 6

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Bewerbungs- und Angebotsbedingungen

Beschaffung von Erdgas für die Landesmesse Stuttgart GmbH &

Co. KG für den Lieferzeitraum 2027 und 2028

  1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Der Auftraggeber ersucht Sie um die Abgabe eines vollständigen und verbindlichen Angebotes für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen unter Beachtung der nachfolgenden Informationen.

Grundlage für das Angebot sind neben diesem Schreiben die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere jene des Teils 4 des GWB und der VgV).

  1. Kommunikation Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabeportal der eVergabe zum Download bereit. Sämtliche Kommunikation (Bieterfragen, Angebotsabgabe, Nachforderungen etc.) erfolgt ausschließlich über dieses Portal.

  2. Verfahrensart Das vorliegende Verfahren findet als offenes Verfahren im Sinne des § 119 Abs. 3 GWB statt. Bieter haben ihre Angebote auf elektronischem Weg ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen und zwingend die geforderten Erklärungen beizufügen. Die Angebote können nicht verhandelt werden.

  3. Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags an Dritte zu vergeben, müssen die betroffenen Auftragsbestandteile sowie die Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift im Angebot benannt und die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachgewiesen werden.

Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Abs. 1 GWB. Der öffentliche Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung die Ausschlussgründe und Eignung der Unterauftragnehmer.

Bei zwingenden Ausschlussgründen verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei fakultativen Ausschlussgründen oder fehlender Eignung kann er dies ebenfalls verlangen und eine Frist setzen.

  1. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor Zuschlagserteilung beizubringen. Zudem haben Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben und Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen.

  2. Angebotsunterlagen Die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind □ 631 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU □ 632 EU Bewerbungsbedingungen EU

Die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden □ Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm □ 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen □ Bewerbungs- und Angebotsbedingungen □ Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue Mindestentgeltverpflichtungen □ Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014 i. d. Fassung v. 08.04.2022

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□ (Muster-)Erdgasliefervertrag □ Lieferstellenübersicht □ Lastgangdaten

Die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind □ 633 EU Angebotsschreiben □ Eigenerklärung zur Eignung □ Formular Angebot zur Erdgasbelieferung □ Eigenerklärung Russland Sanktionen □ Nachweis der Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens gem. Eigenerklärung Eignung (des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer) □ Nachweis bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung oder – schein) □ Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 3 Monate ab Auftragsbekanntmachung)

Nur wenn vorliegend □ 234 Erklärung Bietergemeinschaft □ 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern □ 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur wenn 235 eingereicht wird)

  1. Bieterfragen Rückfragen sind bis zum 07.04.2026 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die elektronische Plattform. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder ergeben sich Fragen aus den Vergabeunterlagen, so hat der Bieter den Auftraggeber (AG) vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach dem Ende der Angebotsfrist) von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Auskünfte von grundsätzlicher Natur werden allen Anbietern gem. § 9 VgV zeitnah über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.

Der Bieter ist verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen bzw. zusätzliche Informationen und Änderungen selbst zu informieren. Angebote, die auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, können ggf. ausgeschlossen werden.

  1. Angebotsabgabe Das Angebot ist vollständig ausgefüllt unter Beifügung aller geforderten Unterlagen und den ausgefüllten Preisblättern bis zum Angebotsfristende, dem 15.04.2026, 10:00 Uhr, über das Vergabeportal einzureichen. Nach dem Fristende ist eine Angebotseinreichung nicht mehr möglich.

Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die elektronische Abgabe darf hinsichtlich einer elektronischen Unterschrift gem. § 53 Abs. 1 VgV in Textform nach § 126b BGB erfolgen.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.

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Vertreter von Bietern haben auf Verlangen ihre Vertretungsmacht nachzuweisen, insbesondere durch Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Handelsregister.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Die Öffnung der Angebote findet ohne die Bieter statt.

  1. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zulässig.

  2. Submission Die Öffnung der Angebote findet gem. der Auftragsbekanntmachung statt.

  3. Zuschlagskriterien

BewertungskriteriumWobei gilt:Max.
Punktzahl
Vertragslaufzeit 2027-2028 Niedrigste EnergiekostenAngebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)800
Prozentuale Mehr- /MindermengentoleranzgrenzeAngebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: <= 15% 0 Punkte > 15 % <= 20% 25 Punkte > 20 % <= 25% 50 Punkte > 25 % <= 30% 75 Punkte > 30 % <= 40% 85 Punkte > 40 % <= 50% 95 Punkte > 50 % <= 60% 105 Punkte > 60 % <= 70% 115 Punkte > 70 % <= 80% 125 Punkte > 80 % <= 90% 135 Punkte > 90 % < 100% 145 Punkte = 100% 150 Punkte150
Dienstleistungsentgelt Mehr- /MindermengenabnahmeSofern der Bieter ein Dienstleisterentgelt für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengentoleranz berechnet, wird dieses wie folgt bewertet: = 0,00 ct./kWh 50 Punkte > 0,00 <= 0,10 ct./kWh 45 Punkte > 0,10 <= 0,20 ct./kWh 40 Punkte > 0,20 <= 0,30 ct./kWh 35 Punkte > 0,30 <= 0,40 ct./kWh 30 Punkte > 0,40 <= 0,50 ct./kWh 25 Punkte > 0,50 <= 0,60 ct./kWh 0 Punkte50
Max. Gesamtpunktzahl1.000

Werden Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze im Formular Angebot zur Erdgasbelieferung aufgeführt, gilt obige Bepunktung.

Indikation mit Angebotsöffnung Für die Planung des Haushaltes und zur weiteren Entscheidungsfindung, ist es für den Auftraggeber von entscheidender Bedeutung, frühzeitig eine preisliche Richtung zu erkennen.

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Aus diesem Grund wird im Formular Angebot zur Erdgasbelieferung der Börsenpreis an einem vorgegebenen Termin abgefragt, um eine Indikation des Angebots für die kommenden Energiekosten zu erhalten, welche sich aus folgender Rechnung ergeben:

Vertragslaufzeit Kosten in €: Kosten + Kosten 2027 2028 Wobei Kosten = (EP /100)*Verbrauchsmenge 2027 2027 Kosten = (EP /100)*Verbrauchsmenge 2028 2028

Es gilt: • Verbrauchsmenge gemäß Anlage Lieferstellenübersicht/Prognosewerte • Die Berechnung der Energiepreise (EP) je Lieferjahr erfolgt analog dem Angebot zur Erdgasbelieferung. • Die Energiepreise werden für die Berechnung der Kosten auf vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. • Die Kosten werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

Die Bezuschlagung erfolgt sodann: Das Angebot, welches in der Summenbildung aller genannten Bewertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht und damit die Rangfolge 1 erhält, bekommt den Zuschlag.

  1. Nachforderung von Unterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).

  2. Bieterinformationspflicht Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, erhalten eine Information gemäß § 134 GWB mit Begründung.

  3. Zuschlag Der Zuschlag wird nach Ablauf der Informationsfrist gemäß § 134 GWB durch den Auftraggeber erteilt.

  4. Bindefrist des Angebotes Das Angebot muss bis zum 11.05.2026 gültig sein.

  5. Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens Die Bieter sind verpflichtet, während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens die Verdingungsunterlagen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber Unternehmen, die mit dem Bieter verbunden sind. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiter.

Bitte kennzeichnen Sie sämtliche Angebotsbestandsteile, welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, im Falle eines Nachprüfungsverfahrens weitergehende Kennzeichnungen über eventuelle Geheimhaltungsbedürfnisse an den Angeboten der Bieter vorzunehmen. Die angebotenen Preise werden allerdings grundsätzlich geschwärzt.

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  1. Ausschluss von Interessenkonflikten Die Auftraggeberin erfüllt ihre gesetzliche Pflicht, bei der Durchführung des Verfahrens Interessenkonflikte auszuschließen. Personen, die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (§ 6 Abs. 1 VgV), sind an der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht beteiligt und können auch keinen Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens nehmen.

  2. Vertragsabschluss Für die Lieferstellen des Auftraggebers wird beigefügter (Muster-) Erdgaliefervertrag abgeschlossen. Weitere Vertragsbestandteile können dem jeweiligen Mustervertrag unter § 1 entnommen werden.

Die Unterzeichnung dieser Vertragsdokumente ist rein deklaratorisch und hat keinerlei rechtsgestaltende Wirkung.

  1. Aufwandsentschädigung Der Bieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Kostenerstattung für die Angebotserstellung, angeforderte Anlagen oder den Verfahrensverlauf.

  2. Nachprüfung des Vergabeverfahrens Vergabeverstöße sind bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen. Verstöße nach § 134 GWB müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Information gerügt werden. Die Rüge muss konkret, objektiv und eindeutig formuliert sein. Wird ihr nicht abgeholfen, kann innerhalb von 10 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag schriftlich bei der Vergabekammer gestellt werden.

  3. Datenschutzklausel Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung ihres Angebotes nach der VgV. Soll Ihr Angebot angenommen werden, so werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über Ihren Namen vor dem Vertragsschluss gemäß § 134 GWB informiert. Mit Angebotsabgabe erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden.

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