Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Leistungsbeschreibung Strom_Quierschied_20260910.pdf

Lieferung von elektrischer Energie für Straßenbeleuchtung und kommunale Liegenschaften 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 23:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Lieferung von elektrischer Energie

für die Gemeinde Quierschied

Leistungsbeschreibung

[Seite 2]

Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis Seite 1 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG .......................................................... 3 2 VERTRAGSBEDINGUNGEN ............................................................................. 3 3 KRITERIEN FÜR DIE VERGABE ....................................................................... 3 3.1 Wertungs-/ Zuschlagskriterien ................................................................................. 3 4 TECHNISCHE SPEZIFIKATION ......................................................................... 4 4.1 Durchführung der Lieferung ..................................................................................... 4 4.2 Messeinrichtungen .................................................................................................. 4 4.3 Eigenerzeugungsanlagen ........................................................................................ 4 5 ANGEBOTSPREISE ........................................................................................... 4 6 RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ............................. 5 ANLAGEN ................................................................................................................... 6

agstaUMWELT GmbH Seite 2

[Seite 3]

Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied Leistungsbeschreibung

1 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG

Der Auftraggeber schreibt die Lieferung von elektrischer Energie aus. Ausgeschrieben wird die Lieferung von 30 % regenerativ erzeugtem Ökostrom, welcher aus einem Strom-Mix besteht, der

• mindestens 30 % regenerativ erzeugtem Ökostrom mit Regionalnachweis (gem. § 79a EEG 2017) sowie • 100 % im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes registrierter Ökostrom beinhaltet. Die Lieferzeiten sind den Ausführungsfristen zu entnehmen. Mit der Zuschlagserteilung kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Liefervertrag für die Abnahmestellen zustande, die in der Leistungsbeschreibung bzw. der Übersicht mit den Abnahmestellen genannt sind. Die Lieferung von elektrischer Energie erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Lieferung einschließlich Netznutzung).

2 VERTRAGSBEDINGUNGEN

Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen:

• Das Angebot des Auftragnehmers. • Die dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren schriftlich erteilten Auskünfte und Mitteilungen. • Die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung). • Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. • Sämtliche Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. • Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftraggebers festgelegt. Es werden nur Angebote ohne Mengenklausel akzeptiert. Es findet eine Gesamtvergabe aller Abnahmestellen statt. Wenn der Auftraggeber im Laufe der Vertragslaufzeit in geringem Umfang (max. 10 % der Liefermenge) zusätzliche Abnahmestellen hinzukommen, sollen diese zu dem Preis der anderen Abnahmestellen der entsprechenden Titel mit in den Vertrag aufgenommen werden. Bei einer Schließung von Abnahmestellen werden diese aus dem Vertrag herausgenommen. Bei der Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit erforderlich, erhält der Auftragnehmer zur Abwicklung der Netznutzung eine Vollmacht zur Vorlage beim Netzbetreiber.

3 KRITERIEN FÜR DIE VERGABE

3.1 Zuschlagskriterien Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem zum Zeitpunkt der Angebotsfrist günstigsten Gesamtwert erteilt. Der Gesamtwert errechnet sich aus dem

agstaUMWELT GmbH Seite 3

[Seite 4]

Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied Leistungsbeschreibung

voraussichtlichen Jahresverbrauch für den ausgeschriebenen Zeitraum und dem angebotenen Angebotspreis (reiner Energiepreis). Aufgrund der Bindefrist bzw. der Zeitspanne bis zur Zuschlagserteilung ist der Energiepreis (ct/kWh) für den Vertrag der gemäß Indexierung ermittelte Energiepreis.

4 TECHNISCHE SPEZIFIKATION

4.1 Durchführung der Lieferung Die genannten Abnahmestellen sind mit elektrischer Energie zu beliefern. Die Lieferung erfolgt mit der jeweils angegebenen Nennspannung über das öffentliche Netz entsprechend dem Bedarf an der jeweiligen Abnahmestelle. Es gelten die technischen Bestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers. Die angegebenen Verbrauchs- und Leistungswerte stellen lediglich einen Orientierungsrahmen dar und sind keine verbindlichen Abnahmemengen bzw. - größen. Die Übergabestelle ist die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilnetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Aufnahme und Durchführung der Lieferung der einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:

• Netznutzung (Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem Netzbetreiber), • Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle und Lieferung der elektrischen Energie, • Messung der Verbrauchs- und Leistungsdaten und Abrechnung. 4.2 Messeinrichtungen Die Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten erfolgt grundsätzlich mit den vorhandenen Messeinrichtungen, sofern der Netzbetreiber keine anderen Messeinrichtungen fordert und für die Abrechnung der Lieferung keine anderen Messeinrichtungen erforderlich sind. 4.3 Eigenerzeugungsanlagen Der Auftraggeber ist berechtigt, Eigenerzeugungsanlagen zu betreiben. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das beabsichtigte Inbetriebnahmedatum mindestens drei Monate im Voraus mit.

5 ANGEBOTSPREISE

Die Angebotspreise sind an den dafür vorgesehenen Stellen in das Preisblatt einzutragen. Änderungen oder Ergänzungen des Preisblattes sind unzulässig. Als Angebotspreis ist der reine Energiepreis anzugeben. Um die Bindefristrisiken der Bieter in dem Zeitraum vom Angebotsstichtag bis zum Tag des endgültigen Zuschlages niedrig zu halten, gleitet der abgegebene Festpreis (AP0) in diesem Zeitraum nach folgender (EEX-) börsenindizierten Formel: 𝐴𝑃 = 𝐴𝑃0+((𝐵𝑎𝑠𝑒2−𝐵𝑎𝑠𝑒1)+(𝑃𝑒𝑎𝑘2−𝑃𝑒𝑎𝑘1))/2

APEnergie-Arbeitspreis (Vertragspreis)
AP0Der vom Bieter mit Angebotsabgabe angegebene Energiepreis
Base1EEX Phelix Baseload Year Future ein Tag vor Angebotsfrist
Base2EEX Phelix Baseload Year Future am Tag der Zuschlagserteilung

agstaUMWELT GmbH Seite 4

[Seite 5]

Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied Leistungsbeschreibung

Peak1EEX Phelix Peakload Year Future ein Tag vor Angebotsfrist
Peak2EEX Phelix Peakload Year Future am Tag der Zuschlagserteilung

Für die Wertung der Angebote ist die Angabe des AP0 maßgeblich. Base und Peak entsprechen den EEX-Settlementpreisen (s. www.eex.de) für Phelix- Baseload und Phelix-Peakload des Lieferzeitraums für den Index 1 am letzten EEX- Handelstag vor Ablauf der Angebotsfrist und für den Index 2 am Tag der Zuschlagserteilung. Der endgültige Energie-Arbeitspreis wird abschließend auf Basis des EEX-Settlement Preises des endgültigen Zuschlagtages fixiert, sofern der Zuschlag bis 12:00 Uhr erfolgt ist. Wird der Zuschlag nach 12:00 Uhr erteilt, wird der finale Energie- Arbeitspreis auf der Basis des EEX-Settlement Preises des folgenden Börsentages fixiert. Der Vertragspreis wird in ct/kWh angegeben und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet. Die anzugebenden Preise verstehen sich zuzüglich:

• aller Steuern, Abgaben und Umlagen und gegebenenfalls zukünftiger Steuern, Abgaben und Umlagen, • Netzentgelte, • Eventuell anfallende Aufschläge des Netzbetreiber für Niederspannungsmessung bei Anschluss in Mittelspannung, • Kosten für Messung, Abrechnung und Zählerdatenbereitstellung durch den Netzbetreiber, • Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze) und • Konzessionsabgaben. Die gesetzlichen Mehrkosten aus Steuern, Abgaben oder Umlagen sind in ihrer jeweils geltenden Höhe zusätzlich zu zahlen. Sollten durch den Gesetzgeber weitere Steuern, Abgaben oder Umlagen auf die Lieferung von elektrischer Energie eingeführt werden bzw. sich diese ändern, können diese vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sobald diese in Kraft treten und sofern kein Befreiungstatbestand erfüllt wird. Der Auftragnehmer liefert die elektrische Energie im Rahmen eines All-inclusive- Vertrages (Lieferung von elektrischer Energie, einschließlich Netznutzung und Messstellenbetrieb). Da die Angebotspreise die Netzentgelte noch nicht enthalten, sind die Netzentgelte gemäß den für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gültigen, veröffentlichten Netzentgelten des für die jeweilige Abnahmestelle zuständigen Verteilnetzbetreibers dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ohne Aufschlag zu berechnen. Sofern der Netzbetreiber bei der Abrechnung einen Kommunalrabatt gewährt, ist dieser entsprechend zu berücksichtigen.

6 RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Rechnungen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es gelten die gesetzlichen Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen sind für jede Abnahmestelle gesondert zu erstellen. Rechnungsempfänger ist der Auftraggeber. Jede Rechnung hat insbesondere Angaben zu den Verbrauchsdaten (in kWh) sowie den Entgelten gemäß Preisblatt zu enthalten. Rechnungen für Abnahmestellen mit Leistungsmessung haben zusätzliche Angaben zur gemessenen Leistung (in kWh) zu enthalten.

agstaUMWELT GmbH Seite 5

[Seite 6]

Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied Leistungsbeschreibung

Für Abnahmestellen mit Leistungsmessung wird monatlich eine Rechnung anhand der tatsächlich gelieferten Verbrauchsmengen erstellt. Die Erhebung von Abschlagszahlungen im Voraus für Abnahmestellen mit Leistungsmessung ist nicht zulässig. Bei Abnahmestellen mit Standardlastprofil erfolgt die Abrechnung kalenderjährlich, wobei monatlich gleichbleibende Abschlagsbeträge vorzusehen sind. Sofern der Netzbetreiber dem Auftragnehmer Zählerstände mitteilt, sind diese in den Rechnungen auszuweisen. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer pro Abnahmestelle einen für den Einzelfall zu benennenden Rechnungsempfänger mitteilen. Zur Erleichterung der internen Buchhaltung des Auftraggebers ist bei allen Rechnungen ein Rechnungskennzeichen in Form eines Geschäftszeichens oder einer Haushaltsstellennummer vorzusehen. Der Auftragnehmer hat in jeder Rechnung die einzelnen Preisbestandteile separat auszuweisen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Wunsch für alle Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung und Fernauslesung die Daten der registrierenden Leistungsmessung ohne Berechnung weiterer Kosten elektronisch zur Verfügung.

ANLAGEN

• Abnahmestellen • Lastgänge

agstaUMWELT GmbH Seite 6

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung