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ANGEBOTS- UND
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Einsatzschnürstiefel für die Polizei Rheinland-Pfalz
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
Inhalt
1 Einleitung ....................................................................................................................... 4
Vorwort .............................................................................................................................. 4
2 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung ....................................................................... 5
2.1 Auftraggeber ........................................................................................................... 5
2.2 Ausschreibende Stelle ............................................................................................. 5
2.3 Gegenstand des Verfahrens .................................................................................... 5
2.4 Vertragslaufzeit ....................................................................................................... 6
2.5 Aufteilung in Lose .................................................................................................... 6
2.6 Reaktionszeit ........................................................................................................... 6
2.7 Vorproduktionsmuster ............................................................................................. 7
2.8 Lieferung ................................................................................................................. 7
3 Teilnahme- und Kommunikationsbedingungen ............................................................... 8
3.1 Registrierungspflicht beim Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP-RLP) ............ 8
3.2 Kommunikationsgrundsätze .................................................................................... 8
3.3 Anforderungen an vom Bieter beigelegte Dateien und Dokumente ......................... 8
3.4 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen .................................................................. 8
3.5 Sprache ................................................................................................................... 8
4 Hinweise zum Vergabeverfahren .................................................................................... 9
4.1 Art der Vergabe ....................................................................................................... 9
4.2 Nebenangebote ....................................................................................................... 9
4.3 Anwendung eigener Geschäftsbedingungen ........................................................... 9
4.4 Erstellen eines Angebots ......................................................................................... 9
4.5 Abgabe der Angebote ............................................................................................10
4.6 Angebotsmuster .....................................................................................................10
4.7 Technische Normen ...............................................................................................11
4.8 Preise .....................................................................................................................11
4.9 Verfahrenshinweise zur Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) .......................................................................................................12
4.10 Zuschlags- und Bindefrist .......................................................................................12
4.11 Zuschlag ................................................................................................................12
4.12 Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote ..............................................13
4.13 Wettbewerbsregisterauszug ...................................................................................13
4.14 Übersicht zum geplanten Verfahrensablauf ............................................................13
5 Öffnung und Bewertung des Angebots ..........................................................................13
5.1 Ort und Zeitpunkt der Angebotsöffnung ..................................................................13
5.2 Prüfung, Bewertung und Zuschlagskriterien des Angebots .....................................13
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 2
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
6 Sonstige Hinweise .........................................................................................................15
6.1 Bietergemeinschaften .............................................................................................15
6.2 Kapazitäten anderer Unternehmen .........................................................................17
6.3 Rügepflicht und Vergabekammer ...........................................................................18
6.4 Datenschutzhinweise für die Durchführung von Vergabeverfahren und Verträgen .18
6.5 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit .....................................................................20
6.6 Kostenerstattung ....................................................................................................20
6.7 Änderungen und Berichtigungen ............................................................................20
6.8 Aufklärungspflicht ...................................................................................................20
6.9 Ausschluss von Entschädigungsansprüchen ..........................................................21
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 3
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
1 Einleitung
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Ausschreibungsverfahren. Bitte lesen Sie die nach- folgenden Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufmerksam durch, um Fehler bei der Er- stellung und Abgabe des Angebots zu vermeiden.
Alle zum Angebot gehörenden Anlagen sind nach Möglichkeit deutlich zu kennzeichnen.
Dieses Dokument ist ein Leitfaden, welcher erläutert, wie folgende Ausschreibung durchge- führt wird und welche Angaben, Erklärungen und Unterlagen abzugeben sind. Ferner erhalten Sie wertvolle Hinweise, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie bei Fragen Kontakt mit uns aufnehmen können.
Auch wenn Sie bereits an einem oder mehreren unserer Ausschreibungsverfahren teilgenom- men haben, möchten wir Sie bitten dieses Dokument aufmerksam und vollständig zu lesen. Jedes Ausschreibungsverfahren hat seine eigenen Besonderheiten, die stets zu beachten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 4
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
2 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung
2.1 Auftraggeber Auftraggeber für die ausgeschriebene Leistung ist das Land Rheinland-Pfalz (RLP), dieses vertreten durch das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr (MdI), dieses vertreten durch die Leitung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT), Dekan-Laist- Straße 7 in 55129 Mainz.
2.2 Ausschreibende Stelle Ausschreibende Stelle für diese Rahmenvereinbarung ist das
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Abteilung Beschaffung und Logistik Dezernat Zentrale Beschaffung Sachgebiet ZB 1 – Vergabestelle Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz
Bitte beachten Sie die Kommunikationsgrundsätze, welche unter Nummer 3.2 dieser Ange- bots- und Bewerbungsbedingungen erläutert werden.
2.3 Gegenstand des Verfahrens Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einsatzschnürstiefeln für die Polizei RLP. Die konkret ausgeschriebene Leistung ergibt sich aus der technischen Leistungsbeschreibung (tLB) und den sonstigen Vergabeunterlagen. Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), sowie die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – Teil B (VOL/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung sind eben- falls Vertragsbestandteil.
Es wird während der Vertragslaufzeit aktuell von einer geschätzten Gesamtliefermenge (Mindestabnahmemenge + optionale Abnahmemenge) gemäß folgender Tabelle ausgegan- gen:
| Artikel | Menge insgesamt |
|---|---|
| Einsatzschnürstiefel Polizei RLP | 4.800 Paar |
Des Weiteren müssen in einer gesonderten Anlage Angaben gemäß Nr. 1.2.6 der tLB zu Son- deranfertigungen des Einsatzschnürstiefels in der Ausführung „weit“ wie folgt gemacht werden (Siehe hier auch „03 Angebotsschreiben“):
▪ Aufpreis je Paar für eine Sonderanfertigung „weit“,
▪ die maximale Lieferzeit für eine solche Sonderanfertigung sowie
▪ die organisatorische Abwicklung des Abrufverfahrens für eine Sonderanfertigung.
Für etwaige Sonderanfertigungen „weit“ wird keine Mindestabnahmemenge garantiert. Des Weiteren fließen die Angaben, insbesondere die Preisangaben, nicht in die Angebotsauswer- tung mit ein. Sie bilden jedoch die Basis für eine etwaige Beauftragung. Der Bieter muss sich an den angegebenen Preisen festhalten lassen.
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 5
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
Es wird dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Mindestabnahmemenge (2.000 Paar Passform „medium“ bzw. „regular“) gemäß folgender Tabelle garantiert:
| Vertragsjahr | Einsatzschnürstiefel | Abrufe pro Jahr |
|---|---|---|
| Polizei RLP/Menge | ||
| 2027 | 500 Paar | 1 |
| 2028 | 500 Paar | 1 |
| 2029 | 500 Paar | 1 |
| 2030 | 500 Paar | 1 |
Auf die Abnahme dieser Mindestmengen hat der Auftragnehmer einen Anspruch. Der Auftrag- geber hat dagegen Anspruch auf die Lieferung darüberhinausgehender Mengen zu den ver- einbarten Konditionen.
Optionale Abnahmemengen:
| Vertragsjahr | Einsatzschnürstiefel | Abrufe pro Jahr |
|---|---|---|
| Polizei RLP / Menge | ||
| 2027 | 700 Paar | 1 |
| 2028 | 700 Paar | 1 |
| 2029 | 700 Paar | 1 |
| 2030 | 700 Paar | 1 |
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der optionalen Abnahmemenge besteht nicht.
2.4 Vertragslaufzeit Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird für 48 Monate geschlos- sen. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine Verlängerungsoption besteht nicht. Die genauen Vertragslaufzeiten werden mit Zuschlags- schreiben mitgeteilt.
Im Einzelfall kann hiervon in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden.
2.5 Aufteilung in Lose Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung wird nicht in Lose aufgeteilt.
2.6 Reaktionszeit Der Auftragnehmer hat die abgerufene Ware schnellstmöglich innerhalb von 20 Wochen nach Abruf vollständig an die angegebene Lieferanschrift zu liefern.
Eine konkrete Terminabsprache ist erforderlich und vom Auftragnehmer gegenüber der abru- fenden Stelle schriftlich zu bestätigen.
Ein entsprechender Größenschlüssel wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung und beim jeweiligen Abruf übermittelt.
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 6
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
2.7 Vorproduktionsmuster Vor Produktionsstart sind dem Auftraggeber schnellstmöglich gemäß Nr. 4.1 der tLB zwei Paar Einsatzschnürstiefel in Größe 8 „medium“ zwecks Freigabe einzureichen. Ein Paar Stiefel wird mit Freigabevermerk zurückgesandt.
Die Vorproduktionsmuster sind ausschließlich mit den für die Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu fertigen. Die Fertigung der Vorproduktionsmuster muss in der späteren Fertigungsstelle der Serienproduktion erfolgen.
Mit der Serienfertigung darf erst nach erfolgter schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber begonnen werden.
Die Vorproduktionsmuster bilden nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber die Grundlage für die Serienfertigung bzw. dienen als verbindliche Referenzmuster für die Dauer der Rahmenvereinbarung.
2.8 Lieferung Die Lieferung erfolgt fracht- und verpackungsfrei, frei Haus und frei Verwendungsstelle an bis zu vier Bedarfsstellen innerhalb von RLP.
Nach Zuschlagserteilung werden die dementsprechenden Bedarfsstellen und die jeweilige Lie- ferdisposition dem Auftragnehmer angegeben.
Lieferanschriften Rheinland-Pfalz:
-
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Sachgebiet ZB 3 - Bekleidungslieferstelle Mainz Friedrich-König-Straße 3 55129 Mainz
-
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Sachgebiet ZB 3 - Bekleidungslieferstelle Enkenbach Birkenstraße 107 67677 Enkenbach-Alsenborn
-
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Sachgebiet ZB 3 - Bekleidungslieferstelle Wittlich Zur Polizeischule 54516 Wittlich-Wengerohr
-
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Sachgebiet ZB 3 - Bekleidungslieferstelle Koblenz Ernst - Sachs - Straße 8 56070 Koblenz
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 7
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3 Teilnahme- und Kommunikationsbedingungen
Es gelten folgende Teilnahme- und Kommunikationsbedingungen.
3.1 Registrierungspflicht beim Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP-RLP) Die Vergabeunterlagen werden über den VMP-RLP unentgeltlich, uneingeschränkt, vollstän- dig und direkt zum Download bereitgestellt. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren besteht eine dortige Registrierungspflicht. Registrierung und Freischaltung sind für den Bieter kosten- los und unverbindlich. Eine Abgabe von Angeboten ohne vorherige Registrierung beim VMP- RLP ist nicht möglich.
Der Bieter hat hierzu eine E-Mail-Adresse anzugeben, welche er bis zum Abschluss des Aus- schreibungsverfahren regelmäßig auf den Eingang neuer Nachrichten durch den VMP-RLP prüft. Es wird darauf hingewiesen, dass vom Bieter verwendete Drittsoftware, bspw.: E-Mail- Programme Nachrichten vom VMP-RLP falsch vorsortieren oder eigenständig löschen kön- nen. Die Verwendung entsprechender E-Mailprogramme geht zu Lasten des Bieters.
3.2 Kommunikationsgrundsätze Fragen und Anmerkungen zum Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist über die Kommunikationsplatt- form des VMP-RLP gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ende der Angebotsabgabefrist beantwortet werden können. Der Bieter hat hierfür den Menüpunkt „KOMMUNIKATION“ des Verfahrens zu nutzen. Fragen oder Anmerkungen, welche nicht über den oben geschilderten Weg gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Bei Anfragen die nach der genann- ten Frist eingehen, kann nicht garantiert werden, dass eine rechtzeitige Beantwortung erfolgt.
3.3 Anforderungen an vom Bieter beigelegte Dateien und Dokumente Neben reinen Textnachrichten können Dateianlagen bis zu einer Größe von 50 MB hinzuge- fügt werden. Diese müssen, sofern nicht anders ausdrücklich zugelassen, im PDF/A-Dateifor- mat vorliegen und dürfen keine Multimediaelemente (z. B. eingebettete Audio- oder Videoele- mente) enthalten. Ferner muss deren Inhalt auf einem handelsüblichen DIN-A4- oder DIN-A3- Drucker lesbar ausdruckbar sein. Weiterhin ist es nicht erlaubt, Dateianhänge mit Einschrän- kungen – wie z. B. Passworteingabe zum Öffnen, Kopieren oder Drucken – zu versehen.
3.4 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Sind die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters unvollständig oder enthalten sie nach dessen Auffassung Unklarheiten, die Einfluss auf die Preisermittlung haben können, hat der Bieter dem Auftraggeber vor Abgabe des Angebots entsprechend Nummer 3.2 unverzüglich darauf hinzuweisen.
3.5 Sprache Sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache zugelassen wird, gilt das Folgende: Die Ange- bote sowie sämtliche Erklärungen und alle weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Verwendung dem Auftragsgegenstand entsprechender, üblicher englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig. In allen anderen Fällen ist Schriftstücken, die in einer fremden Sprache eingereicht werden, eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestell- ten oder beeidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Bei der Auslegung ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut verbindlich.
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 8
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4 Hinweise zum Vergabeverfahren
4.1 Art der Vergabe Die Vergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens gem. §§ 14 ff. VgV.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch durchgeführt. Bitte beachten Sie zudem den Hinweis zur Einreichung der Angebotsmuster unter Nr. 4.6.
4.2 Nebenangebote Nebenangebote oder alternative Lösungen sind nicht zugelassen.
4.3 Anwendung eigener Geschäftsbedingungen Des Weiteren ist es nicht zulässig im Rahmen des Angebots auf die Anwendung eigener Ge- schäftsbedingungen zu verweisen oder diese dem Angebot beizulegen. In solchen Fällen liegt eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen vor, was zu einem Ausschluss des Angebots führt. Für die Rahmenvereinbarung gelten ausschließlich die Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers sowie Teil B (VOL/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
4.4 Erstellen eines Angebots Für das Angebot sind die vom Auftraggeber im VMP-RLP eingestellten Vordrucke zu verwen- den.
Dem Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen:
• 03 Angebotsschreiben • ggf. 03a Bietergemeinschaftserklärung • ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen • 04 Eignungskriterien • 06 Eigenerklärungen • 06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen • Angaben gem. Nr. 1.2.6 der tLB (Sonderanfertigung „weit“) • Nachweise siehe Nr. 6 der tLB
Zudem müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle folgende Angebots- muster gemäß der tLB zur Überprüfung der Anforderungen vorliegen:
• ein Paar Einsatzschnürstiefel der Größe 8 „medium“ • ein Paar Einsatzschnürstiefel Größe 10 „medium“
Angebote ohne Muster können nicht gewertet werden.
Weiterhin ist ein Schnittmodell (Längsschnitt) des angebotenen Stiefels sowie entspre- chende Skizzen einzureichen. Zudem muss bereits mit Angebotsabgabe die Informations- broschüre mit Hinweisen zur Pflege gemäß 1.2.11 der tLB mit eingereicht werden.
Angebote ohne Schnittmodell bzw. entsprechende Skizzen oder Informationsbroschüre mit Hinweisen zur Pflege werden nicht gewertet.
Weiterhin sind mit dem Angebot, entsprechend der am Angebotsmuster eingesetzten Materi- alien, konform der tLB, einzureichen:
Version: 1.0 Geschäftszeichen: 0213 -ZB1-2025-bp 9
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
• 0,5 m² Oberleder • 2 x Materialabschnitt in A4-Größe des Oberleders • 0,5 m² Manschettenleder • 1,0 m² Blatt-, Laschen-, Quartierfutter • 1,0 m² Manschettenfutter • 1 Paar Laufsohlen • 1 Paar Schnürsenkel
Angebote die nicht die kompletten vorbenannten geforderten Materialmuster enthalten, wer- den nicht gewertet.
Die geforderten Materialeigenschaften sind mit dem Angebot durch Materialdatenblätter/ Werkszeugnisse nachzuweisen (siehe Nr. 2.2 der tLB).
Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften oder Kurzfassungen ist – wenn nicht ausdrücklich im Einzelfall zugelassen – nicht zulässig. Soweit Ergänzungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf einer gesonderten Anlage beigefügt werden. Änderungen oder Ergän- zungen des Bieters an den Vergabeunterlagen führen zwingend zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Gleiches gilt für Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen die nicht zweifelsfrei sind.
Die beigefügten Nachweise sind so zu kennzeichnen/zu beschriften, dass eine einfache und eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Anlagen zum Angebot sind im Dokument „03 Angebots- schreiben“ auszuweisen (soweit nicht bereits im Vordruck enthalten).
4.5 Abgabe der Angebote Die Bieter haben ihr Angebot mit den vollständigen Angaben und unter Beifügung der gefor- derten Unterlagen bis spätestens zum 15. Dezember 2026, 12:00 Uhr über den Menüpunkt „ANGEBOTE“ im VMP-RLP einzureichen. Angebote, welche nicht über VMP-RLP eingereicht werden – hierzu gehören persönliche, postalische oder per E-Mail erfolgte Abgaben – werden nicht berücksichtigt.
Für die Abgabe des Angebots über den VMP-RLP werden neben einer Registrierung und Frei- schaltung für das entsprechende Vergabeverfahren (siehe Nummer 3.1) auch Anforderungen an den Webbrowser und an das Betriebssystem gestellt. Es wird dringend empfohlen, recht- zeitig vor Ablauf der Abgabefrist die entsprechenden technischen Voraussetzungen zu prüfen und ggf. zu schaffen.
Nach Ablauf vorgenannter Frist eingehende Angebote werden zwingend vom weiteren Ver- fahren ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
4.6 Angebotsmuster Für die Abgabe der Angebotsmuster ist der postalische Weg zugelassen. Mit dem Angebot sind die in Nummer 4.4 genannten Artikel zur Überprüfung der Leistungskriterien als Ange- botsmuster abzugeben.
Die Angebotsmuster müssen mit Ablauf der Angebotsfrist am 15. Dezember 2026, 12:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle vorliegen. Der Eingang von Angebotsmustern nach Ablauf der Frist führen zum Ausschluss des Angebots, gleich aus welchem Grund sie nicht rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle angekommen sind.
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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Einsatzschnürstiefel für die Polizei RLP
Die Angebotsmuster sind mit dem in den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellten Dokument „07 Kennzettel Angebotsmuster“ an folgende Anschrift zu übersenden:
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Abteilung Beschaffung und Logistik (Abt. BuL) SG ZB 3 - Bekleidungswirtschaft Ausschreibung Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz
Hinweis: Der „07 Kennzettel Angebotsmuster“ ist gut sichtbar auf dem verschlossenen Paket oder Umschlag anzubringen, sowie mit Namen und Anschrift des Bieters versehen sein. Sen- dungen, welche aufgrund der fehlenden Kennzeichnung vor Ablauf der Angebotsfrist geöffnet werden, müssen ausgeschlossen werden.
Die Muster dürfen den Hersteller nicht erkennen lassen. Muster deren Hersteller erkennbar ist, werden ausgeschlossen bzw. können nicht gewertet werden. Das Angebotsmuster muss allen Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und im Auftragsfall mit der spä- ter zu erfolgenden Lieferung identisch sein. Abweichungen in Material und Aufbau des zu lie- fernden Angebotsmusters führen zum Ausschluss des Angebots.
Die Konfektionierung der Muster muss der jeweiligen tLB entsprechen. Das Etikett darf bei den Angebotsmustern abweichend zur tLB als Papiervorlage vorgestellt werden.
Der Auftraggeber haftet bei Proben und Mustern nicht für Wertminderung und Verlust, die als Folge notwendiger Prüfungen entstehen.
Der Bieter kann nach vorheriger Terminvereinbarung während der üblichen Dienstzeiten beim PP ELT in Mainz die z. Zt. verwendeten Exemplare der Einsatzschnürstiefel in Augenschein nehmen.
Die Angebotsmuster verbleiben nach Abschluss des Vergabeverfahrens bei dem Sachgebiet (SG) ZB3 – Bekleidungswirtschaft und gehen als Referenzmuster in deren Eigentum über. Die Erstellung und Lieferung der Angebotsmuster werden nicht vergütet. Sofern der Bieter den Zuschlag nicht erhält, werden die Muster kostenfrei zurückgesandt.
4.7 Technische Normen Sofern in der tLB oder den Technischen Richtlinien Normen genannt sind, die zwischenzeitlich durch neuere Fassungen ersetzt wurden, so gilt jeweils die aktuellste Fassung der genannten Norm zum Zeitpunkt der Ausschreibung.
4.8 Preise Preise sind in Euro (EUR) anzugeben. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV).
Die Preise gelten stets für die gesamte Vertragslaufzeit, auch im Falle der Ausübung etwaig vorgesehener Verlängerungsoptionen, sofern in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) keine anderweitige Regelung getroffen wurde.
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4.9 Verfahrenshinweise zur Verwendung der Einheitlichen Europäischen Ei- generklärung (EEE) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein elektronisches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen (= Wirtschaftsteilnehmern) über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Mit der Übermittlung der EEE weist das Unternehmen in einem Vergabeverfahren seine Eignung zur Ausführung des öffentlichen Auftrags und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig nach. Die europaweit einheitliche Form der EEE wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5. Januar 2016 vorgegeben.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind die Bewerber zur Abgabe von Eigenerklärungen ver- pflichtet. Bewerber können hierzu das veröffentlichte Dokument „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 42 Abs. 1 VgV“ (vgl. Dokument „06 Eigenerklärungen/06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen“) oder die Ein- heitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden.
Sollte das Dokument „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 42 Abs. 1 VgV“ zusammen mit dem Angebot eingereicht werden, ist die Abgabe der EEE entbehrlich.
Sofern der Bewerber mit dem Angebot eine EEE vorlegt, ist das Dokument „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 42 Abs. 1 VgV“ nur einzureichen, wenn er den Zuschlag erhalten soll. Die Anforderung erfolgt durch die Vergabestelle.
Verfahrenshinweise zur Nutzung einer EEE:
Sofern der öffentliche Auftraggeber eine elektronische EEE vorausgefüllt und den Vergabeun- terlagen beigefügt hat, lädt sich der Bieter die vorausgefüllte EEE herunter und füllt diese aus. Wenn dies nicht der Fall ist, wird dem Bieter das elektronische EEE-Formular über den kos- tenlosen Webdienst der Europäischen Kommission (https://espd.eop.bg/espd-web/fil- ter?lang=de) zur Verfügung gestellt.
Nach der Identifikation als „Wirtschaftsteilnehmer“ auf die Frage „Wer sind Sie“ und der Ein- gabe zur Frage „Was möchten Sie tun?“ bei der Sie die Option „Eine Antwort erstellen“ ange- ben, füllen Sie bitte das Formular aus. Wenn das elektronische EEE-Formular ausgefüllt ist, muss der Bieter auf „Exportieren“ klicken, um die EEE-Datei herunterzuladen und sie als XML- oder PDF-Datei (eventuell über die Funktion „Drucken“ mit einen lokal installierten PDF-Dru- ckertreiber) auf seinem Computer zu speichern. Der EEE-Dienst allein speichert keine Daten. Der Bieter übermittelt anschließend die ausgefüllte EEE zusammen mit den weiteren Teilen des Angebots elektronisch an den öffentlichen Auftraggeber.
4.10 Zuschlags- und Bindefrist Die Zuschlags- und Bindefrist endet frühestens am 26. Februar 2027
Bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
4.11 Zuschlag Die Zuschlagserteilung erfolgt über die im VMP-RLP bereitgestellten Kommunikationsmittel.
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4.12 Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote Der Auftraggeber informiert gem. § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nicht- berücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass nichtberücksichtig- ten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebots darüber hinaus auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 62 VgV.
4.13 Wettbewerbsregisterauszug Der Auftraggeber fordert für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, vor der Zu- schlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG an. Der Auf- traggeber behält sich bei entsprechenden Eintragungen vor, das betroffene Unternehmen nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften von der Teilnahme an dem Vergabever- fahren auszuschließen.
4.14 Übersicht zum geplanten Verfahrensablauf
Veröffentlichungsbeginn 08. September 2026
Frist zur Einreichung von Bieterfragen 04. Dezember 2026
Spätester Eingang des Angebots bei der Vergabe- 15. Dezember 2026, stelle (Angebots- und Ausschlussfrist) 12:00 Uhr
Absendung Vorabinformation gem. § 134 GWB 08. Februar 2027
Geplante Zuschlagserteilung durch die Vergabe- 19. Februar 2027 stelle (Zuschlagsfrist)
5 Öffnung und Bewertung des Angebots
5.1 Ort und Zeitpunkt der Angebotsöffnung Die Angebote der Bieter müssen formell ordnungsgemäß und damit vollständig sein und frist- gerecht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein.
Die Öffnung der eingereichten Angebote findet nach Ablauf der Angebotsfrist statt. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
5.2 Prüfung, Bewertung und Zuschlagskriterien des Angebots Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen.
Die Angebote müssen die Anforderungen der einzelnen Wertungsstufen erfüllen, um in der nächsten Wertungsstufe berücksichtigt werden zu können.
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- Stufe: Formale Prüfung der Angebote
Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf ihre Vollständigkeit und die Erfüllung der festgelegten formalen Anforderungen überprüft. Darüber hinaus werden die Angebote auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft.
- Stufe: Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde des Bieters
Der Auftrag wird nur an geeignete, d. h. zuverlässige, leistungsfähige und fachkundige Unter- nehmen vergeben. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leis- tung durch Vorlage der in dieser Ausschreibung geforderten Unterlagen nachweisen.
Für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist eine, den geforderten Tätigkeiten entsprechende, Eintragung des Bieters in das Berufs- oder Handelsregister zwingend erfor- derlich – „04 Eignungskriterien“.
Seit dem 1. August 2022 sind alle "Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Ver- eins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das ge- meinsame Registerportal" auf der Webseite Handelsregister.de ohne Registrierung und kos- tenfrei verfügbar. Diese Änderung erfolgte mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Bei Abruf des geforderten Auszugs über das Registerportal der Länder ist ein „AD - Aktueller Abdruck“ zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Re- gister geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nach- weis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Des Weiteren müssen folgende Nachweise und Angaben gemacht werden - „04 Eignungs- kriterien“:
▪ Ein gültiger Nachweis mit aktuellem Datum einer EN ISO 9001 Zertifizierung oder eine detaillierte Beschreibung des Qualität Management Systems (siehe hierzu Nr. 3. I. 1.
- 4. der tLB). ▪ Ein gültiger Nachweis mit aktuellem Datum einer EN ISO 14001 Zertifizierung oder eine detaillierte Beschreibung (siehe hierzu Nr. 3. III. 1. - 5. der tLB). ▪ Der Ausschreibungsteilnehmer muss den Namen und die Adresse der Produktions- stätte offenlegen, in der die Angebotsmuster gefertigt wurden und im Auftragsfall, die Produktion stattfindet. Die Angebotsmuster müssen in der Produktionsstätte gefertigt sein, in der auch ggf. der Auftrag abgearbeitet wird. Eine Verlagerung der Produktion in eine andere Produktionsstätte darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers statt- finden.
Als Nachweis der Zuverlässigkeit legt der Bieter das Dokument „06 Eigenerklärungen“ vor.
Bei allen aufgeführten Eignungskriterien handelt es sich um Ausschlusskriterien. Wird nur eine Forderung nicht erfüllt, liegt keine Bietereignung vor und folglich ist dieses Angebot zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen.
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- Stufe: Prüfung der Angemessenheit des Preises
Angebote die die vorgenannten Wertungsstufen erfüllt haben, werden gem. § 60 VgV einer Prüfung der Angebotspreise und -kosten unterzogen. Im Wege einer Einzelfallprüfung wird festgestellt, ob der angegebene Preis oder die Kosten im Verhältnis zur ausgeschriebenen Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Stellt der Auftraggeber eine solches Missverhältnis fest, fordert er vom Bieter eine Aufklärung. Kann der Auftraggeber auch nach der Prüfung der vom Bieter im Rahmen der Aufklärung dar- gelegten Informationen, die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Ein solches Angebot kann ausgeschlossen werden.
- Stufe: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
4.1 Einhaltung aller Ausschlusskriterien
Die Leistungsfähigkeit des Bieters wird Anhand der eingereichten Angebotsmuster geprüft. Die Angebote, welche die 4. Stufe erreicht haben, werden einem Gremium vorgelegt, welches die fachlichen Kenntnisse besitzt, die geforderten Angebots-, Materialmuster sowie die Nach- weise/Zertifikate gem. der tLB auf deren Erfüllung zu prüfen. Die Prüfung umfasst ebenfalls das geforderte Dokument „06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen“.
Die Erfüllung aller in der tLB geforderten Kriterien sind Mindestanforderungen und zwingend erforderlich. Wird nur ein Kriterium nicht erfüllt, ist das vorliegende Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebotsmuster – zur Überprüfung einzelner Werte – an ein unabhängiges akkreditiertes Prüfinstitut zu geben.
4.2 Wertungsmethode
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gem. § 58 VgV auf Grundlage der rei- nen Preiswertung.
Bei der reinen Preiswertung ist einziges Zuschlagskriterium der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis im Wettbewerb – bei Erfüllung aller vorgenannten Stufen – erhält den Zu- schlag.
Etwaig angegebenes Skonto wird bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.
Für den Fall, dass nach Anwendung der vorgenannten Schritte kein wirtschaftlichstes Angebot ermittelt werden kann, entscheidet das Los.
Für die Angebotsauswertung ist ein Zeitraum von ca. acht Wochen vorgesehen.
6 Sonstige Hinweise
6.1 Bietergemeinschaften Einzelne Wirtschaftsteilnehmer können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschlie- ßen. In diesem Fall haben sie in Anlage „03a Bietergemeinschaftserklärung“ alle Bieterge-
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meinschaftsmitglieder sowie das federführende Bietergemeinschaftsmitglied (sog. „Konsorti- alführer“) zu benennen und die in dem Formblatt geforderten Angaben sowie Erklärungen an- und abzugeben.
Folgende Anlagen und Erklärungen sind jeweils allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen:
-
04 Eignungskriterien
-
06 Eigenerklärungen
-
06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen
Bei Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unter- nehmen der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in RLP als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unter- nehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem Auftraggeber auf gesondertes Ver- langen vorzulegen.
Hinweis: Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung (Um- bildung) bzw. Neubildung einer gebildeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle ge- genüber unverzüglich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bie- tergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzuläs- sig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. ihres Ange- bots. Die Vergabestelle wird eine Um- oder Neubildung vergaberechtlich prüfen; der Aus- schluss der betroffenen Bietergemeinschaft sowie ihrer Mitglieder und ihres Angebots von dem Vergabeverfahren bleibt dabei ausdrücklich vorbehalten.
Eine parallele Beteiligung an diesem Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich als Mit- glied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt zum Ausschluss der be- troffenen Angebote. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn die beteiligten Unternehmen unaufge- fordert und im Falle einer Bietergemeinschaft spätestens mit Abgabe der verbindlichen Ange- bote nachweisen können, dass es vorliegend entgegen der aktuellen Vergaberechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl.v.16.09.2003, VII-Verg 52/03) aufgrund gesondert getroffener Maßnahmen ausnahmsweise zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbsprinzips gekom- men ist und auch in Zukunft nicht kommen wird. In einem solchen Fall wird die Vergabestelle die entsprechenden Ausführungen der Bietergemeinschaft sowie die tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall prüfen und nach eigenem Ermessen entscheiden, ob das Angebot aus- nahmsweise zuzulassen werden kann. Das Gleiche gilt für eine parallele Beteiligung zweier oder mehrerer Unterauftragnehmer eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft.
Unabhängig davon sind Angebote von Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren auszu- schließen, wenn die Vereinbarung über die Bildung einer Bietergemeinschaft zugleich eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 1 GWB darstellt, da eine solche Verein- barung geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs einzu- schränken. Anlass für eine Überprüfung der Bildung von Bietergemeinschaften besteht für die Vergabestelle insbesondere dann, wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die auch als Einzelbieter den Auftrag (allein) ausführen könnten. Die unternehmerischen Entscheidungen der beteiligten Unternehmen für die Bildung einer Bietergemeinschaft müssen insoweit nach wirtschaftlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten nachvollziehbar sein. Dazu werden die entsprechenden Angaben gemäß „03a Bietergemeinschaftserklärung“ ausgewertet. Erscheint
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demgemäß die Bildung der Bietergemeinschaft als wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmän- nisch vernünftige Entscheidung vertretbar, so wird diese zum Vergabeverfahren zugelassen.
6.2 Kapazitäten anderer Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 VgV. (auch „Nachunternehmer“ oder „Subunternehmer“ genannt) zu erbringen, hat er die hiervon betroffe- nen Auftrags-/Leistungsteile in der zur Verfügung gestellten Anlage „03b Erklärung Eignungs- relevante Unternehmen“ (Teil 1) entsprechend anzugeben.
Jeder vom Bieter in Anspruch genommene Unterauftragnehmer gem. § 36 VgV muss mit dem Angebot des Bieters das nachfolgende Dokument einreichen:
• 06 Eigenerklärungen • 06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen
Will der Bieter die wirtschaftlichen und finanziellen bzw. berufliche und technische Leistungs- fähigkeit („Eignung“) eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV), ist es erforderlich, dass die entsprechenden Unternehmen („Eignungsleiher“) im Angebot namentlich benannt und unter Verwendung der von der Vergabestelle dafür zur Verfügung gestellten Anlage „03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen“ (Teil 2) ver- bindlich angegeben werden. Zudem sind entsprechend des Umfangs der beabsichtigten Eig- nungsleihe die für die jeweiligen Eignungskriterien geforderten Unterlagen (Nachweise oder Angaben in den entsprechenden Vordrucken) für den eignungsrelevanten Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Austausch eines solchen „eignungsre- levanten Nachunternehmers“ im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens sowie der späteren Auftragsausführung grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Das Ausscheiden oder der Aus- tausch eines „eignungsrelevanten Nachunternehmers“ im laufenden Verfahren oder der spä- teren Auftragsausführung kann insoweit nur in besonderen Ausnahmefällen und mit ausdrück- licher Zustimmung der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers erfolgen. Die Vergabestelle bzw. der Auftraggeber sind für diesen Fall verpflichtet, die Eignung des Bieters erneut positiv fest- zustellen.
Die Vergabestelle weist weiter darauf hin, dass nach der ständigen Vergaberechtsprechung, ein anderes Unternehmen i. S. d. § 47 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter recht- lich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes bzw. -angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.03.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
Jeder vom Bieter in Anspruch genommene eignungsrelevante Nachunternehmer gem. § 47 VgV muss dabei mit dem Angebot des Bieters die nachfolgenden Unterlagen/Dokumente ein- reichen:
• 04 Eignungskriterien • 06 Eigenerklärungen • 06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen
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6.3 Rügepflicht und Vergabekammer
Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten.
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeich- nen. Die Vergabestelle bittet darum, entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikati- onsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein- reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in- nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig.
Zuständige Vergabekammer ist die
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon: + 49 (0) 6131 / 165240
6.4 Datenschutzhinweise für die Durchführung von Vergabeverfahren und Ver- trägen Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des PP ELT und versetzen Sie in die Lage, über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das PP ELT, dass Sie unter folgenden Kontakt- daten erreichen:
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz
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Telefon: +49 (0) 6131 / 65-0 E-Mail: ppelt@polizei.rlp.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben genannten Post- adresse, mit dem Zusatz „An den behördlichen Datenschutzbeauftragten“, der oben genann- ten Telefonnummer oder unter ppelt.datenschutz@polizei.rlp.de.
Die von Ihnen mitgeteilten Daten einschließlich Ihrer Kommunikationsdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Bankverbindung, ggf. Steuernummer) verarbeiten wir, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können sowie um das Vergabeverfahren durchführen und im Falle einer Auftragserteilung den Vertrag abwickeln zu können.
Dies gilt auch, wenn wir Sie im Rahmen eines Vergabeverfahrens oder der späteren Vertrags- abwicklung um die Übermittlung personenbezogener Daten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter bitten. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeholt haben, soweit dies erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten für die Durchführung des Vergabeverfahrens und ggf. die Vertragsabwicklung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) der Datenschutzgrundverordnung. Zu Abrechnungszwecken im Rahmen einer Ver- tragsabwicklung erfolgt eine Weiterleitung von personenbezogenen Daten an die Landesober- kasse. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten der Landesoberkasse können Sie an das Landesamt für Steuern, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Landesamt für Steuern Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17 56073 Koblenz Telefon: +49 (0) 261 / 4932-0 E-Mail: poststelle@lfst.fin-rlp.de
Aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften kann es zudem im Einzelfall erforderlich sein, dass die personenbezogenen Daten auch an das jeweils zuständige inländische Finanzamt (Finanzamt am Sitz des Vertragspartners bzw. das für das PP ELT zuständige Finanzamt) weitergegeben werden.
Wir löschen Ihre Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wir speichern Ihre Daten aufgrund bestehender Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben.
- Im Anschluss an ein Vergabeverfahren sind die Angebote, die Interessensbekundun- gen, die Interessensbestätigungen und ihre Anlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 VgV).
- Personenbezogene Daten, die zur Durchführung vergebener Aufträge erforderlich sind, müssen wir bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und eventueller Ge- währleistungsfristen speichern. Die Gewährleistungsfristen richten sich nach den Best- immungen des Bürgerlichen Gesetzbuches; sie sind von der Art des jeweiligen Ver- trags abhängig.
- Nach den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen betragen die Aufbe- wahrungsfristen für Unterlagen im Zusammenhang mit einer Zahlung fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem eine Zahlung erfolgte.
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- Im Falle einer Weiterleitung der Daten an das für das für das PP ELT zuständige Fi- nanzamt beträgt die Speicherfrist nach der Abgabenordnung zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist.
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für das PP ELT zuständige Behörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Mainz.
Mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit RLP können Sie wie folgt in Kontakt treten:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit RLP Postfach 30 40 55020 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 / 8920-0 E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
6.5 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zum Zwecke der Erstellung des Angebots verwen- det werden. Jede (auch nur auszugsweise) Veröffentlichung ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, sind die Vergabeunterlagen vom Interessenten in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigte Mitarbeitenden zu verpflichten, was auf Verlangen nachzuweisen ist.
Im Falle der Beteiligung von Unterauftragnehmern gelten diese Bestimmungen entsprechend.
6.6 Kostenerstattung Die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung eines Angebots sowie der Angebotsmuster wird/werden nicht vergütet.
6.7 Änderungen und Berichtigungen
Etwaige Änderungen und/oder Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebots- und Ausschlussfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.
6.8 Aufklärungspflicht Nach Öffnung der Angebote kann der Auftraggeber im eigenen Ermessen von den Bietern Aufklärung über den gesamten Inhalt oder einzelne Teile des Angebots verlangen, um etwaige Zweifel zu beseitigen.
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6.9 Ausschluss von Entschädigungsansprüchen Wird das Vergabeverfahren aufgehoben, sind Schadensersatz-, Entschädigungs- und Erstat- tungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushälterischen Gründen (z. B., wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht be- kannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen der Auftraggeber das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei dem Bieter kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Beschaffungs- vorhabens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. auf die Vergabe zu verzichten.
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