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05 TECHNISCHE
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
(TLB)
Einsatzschnürstiefel
Polizei Rheinland-Pfalz
Ausgabe: 06/2026
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tLB Einsatzschnürstiefel - Polizei RLP
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines .................................................................................................................... 3
1.1 Ausschlusskriterien (A-Kriterien) ................................................................................ 3
1.2 Produktbeschreibung (A) ........................................................................................... 3
2 Technische Forderungen ................................................................................................ 6
2.1 Ausführung (A)........................................................................................................... 6
2.2 Werkstoffe (A) ........................................................................................................... 7
3 Nachweise zur Fertigung und Fertigungsstätte (siehe Dokument 04 Eignungskriterien) 12
4 Angebotsrichtlinien (A) ..................................................................................................13
4.1 Vorproduktionsmuster ...............................................................................................13
4.2 Qualitätssicherung ....................................................................................................14
4.3 Gütesicherung durch den Auftragnehmer (AN) .........................................................14
4.4 Güteprüfung durch den Auftraggeber (AG) ...............................................................14
5 Verpackung ...................................................................................................................15
6 Zusammenfassung Nachweise/ Zertifikate (A) ..............................................................16
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1 Allgemeines
Der hochfunktionelle, wasserdichte und atmungsaktive Einsatzschnürstiefel muss höchsten Ansprüchen an Tragekomfort und Passform genügen. Die Volllederausführung gewährleistet zudem eine leichte Pflege.
Die Gummilaufsohle verläuft an der Schuhspitze hoch, so dass das Leder in diesem Bereich geschützt ist.
1.1 Ausschlusskriterien (A-Kriterien)
Die mit (A) gekennzeichneten Forderungen der technischen Leistungsbeschreibung (tLB) führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss.
1.2 Produktbeschreibung (A)
1.2.1 Schnittform ist die eines Trekkingstiefels (wasserdicht, rutschfest, Schaft bis über den Knöchel). Der Stiefel ist in Farbe schwarz.
1.2.2 Das Schaftaußenmaterial des Stiefels besteht aus hochwertigem, atmungsaktivem vollnarbigem Rindsleder. Kragen- und Laschenbereich können über textile Einsätze verfügen.
1.2.3. Die Stiefel sind in klebegezwickter Machart zu fertigen, die Laufsohlen sind anzukleben.
1.2.4 Der Stiefel muss in der Größe 8 eine Gesamtschafthöhe von 20 cm (+/- 1 cm) aufweisen, gemessen vom niedrigsten Punkt der Einlegesohle im Fersenbereich bis zum höchsten Punkt des Stiefeloberteils (ohne Lasche).
1.2.5 Die Stiefel sind bis zu einer Höhe von 75 % der Gesamtschafthöhe (+/- 5 %) mit einer Membrane ausgerüstet, um Wasserdichtigkeit und Wasserdampfdurchlässigkeit zu gewährleisten. Sämtliche Laminatnähte sind mit einem Schweißband abzudichten. Der Stiefel muss für die Dauer von mindestens 300.000 Flexungen im Gehsimulator wasserdicht sein. Ein Nachweis hierüber ist bei Angebotsabgabe vorzulegen (siehe tLB, Punkt 6.).
1.2.6 Größenlauf/Passform: Der Stiefel ist im englischen Größensystem in den Größen 3-14 (unisex) in ganzen und halben Größen in der Passform „medium“ bzw. „regular“ herzustellen und anzubieten.
Eine Passform „weit“ bzw. „wide“ ist nicht Bestandteil des regulären Leistungsumfangs. Der Auftragnehmer hat jedoch sicherzustellen, dass in medizinisch oder individuell begründeten Ausnahmefällen eine Sonderanfertigung mit weiter Passform auf Abruf des Auftraggebers hergestellt und geliefert werden kann.
Die Sonderanfertigung muss auf dem angebotenen Standardmodell basieren und diesem hinsichtlich Material, Schutzwirkung, Funktionalität sowie Ausstattung grundsätzlich entsprechen.
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Die Sonderanfertigung „weit“ ist mit derselben Einlage wie das Standardmodell auszustatten. Der Unterschied im Ballenmaß zur Standardpassform beträgt 5 mm ± 1 mm.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe anzugeben:
- den Aufpreis je Paar für eine Sonderanfertigung „weit“,
- die maximale Lieferzeit für eine solche Sonderanfertigung sowie
- die organisatorische Abwicklung des Abrufverfahrens für eine Sonderanfertigung.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestabnahmemengen für Sonderanfertigungen besteht nicht. Des Weiteren fließen die Angaben, insbesondere die Preisangaben, nicht in die Angebotsauswertung mit ein. Sonderanfertigungen erfolgen ausschließlich im Einzelfall nach gesondertem Abruf durch den Auftraggeber.
1.2.7 Der Stiefel hat über folgende Schutzfunktionen nach DIN EN ISO 20347:2012 oder DIN EN ISO 20347:2024 zu verfügen:
| Anforderung | Vorschrift | Symbol | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchtrittsicherer Stiefelunterbau – auf metallfreier Basis | DIN EN ISO 20347:2012 Abschnitt 6.2.1 oder DIN EN ISO 20347:2024 Abschnitt 6.2.1.1.3 Abschnitt 6.2.1.1.3 | P PS/PL | ||||||
| Antistatisch um die Antistatik auch bei Austausch des Fußbettes gegen ein anderes, handelsübliches Fußbett zu gewährleisten, muss das Leitband stiefelinnenseitig im vorderen Gelenkbereich eingebracht werden | DIN EN ISO 20347:2012 Abschnitt 6.2.2.2 oder DIN EN ISO 20347:2024 Abschnitt 6.2.2.2 | A A | ||||||
| Stiefel im zusammengebauten Zustand - Kälteisolierung des Schuhkomplexes | DIN EN ISO 20347:2012 Abschnitt 6.2.3.2 oder DIN EN ISO 20347:2024 Abschnitt 6.2.3.2 | Cl CI | ||||||
| Laufsohle - Verhalten gegenüber Kontaktwärme | DIN EN ISO 20347:2012 Abschnitt 6.4.1 oder DIN EN ISO 20347:2024 Abschnitt 6.4.1 | HRO HRO | ||||||
| Stiefel im zusammengebauten Zustand - Wasserdichtigkeit | DIN EN ISO 20347:2012 Abschnitt 6.2.5 oder DIN EN ISO 20347:2024 Abschnitt 6.2.5 | WR WR |
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| Anforderung | Vorschrift | Symbol | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Laufsohle - Kraftstoffbeständigkeit | DIN EN ISO 20347:2012 Abschnitt 6.4.2 oder DIN EN ISO 20347:2024 Abschnitt 6.4.2 | FO FO | ||||||
| Rutschhemmung | DIN EN ISO 20347:2012 Abschnitt 5.3.4.4 oder DIN EN ISO 20347:2024 Abschnitt 5.3.4.2 | SRC SR | ||||||
| Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahme im Fersenbereich, Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme, Durchtrittsicherheit, Profilsohle Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme, Wasserdichtheit des gesamten Stiefels, Durchtrittsicherheit, Profilsohle | DIN EN ISO 20347:2012 / Tabelle 17 oder DIN EN ISO 20347:2024 / Tabelle 17 | O3 HI CI WR HRO FO SRC O7S/O7L HRO HI CI FO SR |
1.2.8 Eine Zertifizierung (EG-Baumusterbescheinigung) gemäß DIN EN ISO 20347:2012 oder DIN EN ISO 20347:2024 inklusive der vorstehenden Schutzfunktionen muss bei Angebotsabgabe vorgelegt werden.
1.2.9 Der Stiefel ist so zu fertigen, dass orthopädisch angefertigte, lose Einlagen in einer handelsüblichen und dem Standard entsprechender Stärke getragen werden können. Der Stiefel ist mit einer auswechselbaren, anatomisch geformten Einlage zu versehen.
1.2.10 Alle Obermaterialien (Oberleder, ggf. Laschenleder, ggf. textile Einsätze, Nähfaden, Schuhband) müssen wasserabstoßend ausgerüstet sein. Ein Nachweis hierüber ist bei Angebotsabgabe vorzulegen.
1.2.11 Zu jedem ausgelieferten Paar Einsatzschnürstiefel, auch bei Angebotsabgabe, ist eine Informationsbroschüre mit Hinweisen zur Pflege, zur Anpassung und zur Anwendung mitzuliefern.
1.2.1 Sämtliche Futternähte sind mit einem Schweißband abzudichten.
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2 Technische Forderungen
2.1 Ausführung (A)
2.1.1 Die Stiefel sind mit einem Klimasystem ausgerüstet, welches die Luftzirkulation bei jeder Schrittbewegung ermöglicht. (Eine Beschreibung der aktiven Belüftung muss bei Angebotsabgabe vorgelegt werden.)
Am oberen Schaftrand befinden sich in der Manschette mindestens fünf Entlüftungslöcher mit einem Durchmesser von 3,2 mm (+/- 0,2 mm). Im oberen Laschenbereich sind mindestens fünf Entlüftungslöcher vorhanden.
2.1.2 Die Wasserdichtigkeit ist mit einer Membrane, auch in der Wasserlasche, sicherzustellen.
2.1.3 Zur Verbesserung der Wasserdampfdurchlässigkeit wird ein Netzabstandsgewebe als Bordüre am inneren oberen Schaftrand und als Lascheninnenabschluss eingesetzt. Höhe: 35 mm (gemessen vom oberen Bordürenrand) und 60 mm (gemessen vom oberen Laschenrand). Toleranzbereich +/- 5%.
2.1.4 Die Verarbeitung der Materialien im Schaft hat so zu erfolgen, dass der Feuchtigkeitstransport von innen nach außen, d. h. die Wasserdampfdurchlässigkeit, nicht beeinträchtigt wird.
2.1.5 Ein „Bootiesystem“ ist nicht erlaubt.
2.1.6 Die Lasche ist anatomisch geformt und mit einem retikulierten Schaum gepolstert. Um das Verrutschen der Lasche zu verhindern, ist eine Fixierung anzubringen. Der Laschenabschluss muss weich gepolstert sein.
2.1.7 Im hinteren Schaftbereich befindet sich eine Fersenbeuge, die eine bei der Gehbewegung entstehende Knickfalte verhindert.
2.1.8 Im Ballenbereich sind beidseitig zwei Beugezonen modelliert, die verhindern, dass beim Abrollen eine Gehfalte entsteht.
2.1.9 Der Schaft ist im Knöchelbereich mit einem offenzelligem Schaumstoff gepolstert.
2.1.10 Die Schnürung besteht pro Stiefel aus drei Paar Leichtlaufschlaufen, ein Paar Klemmhaken und zwei Paar Ösen (Mindestanforderung).
2.1.11 Die Schnürelemente sind so auszuführen, dass das Hängenbleiben an Seilen oder anderen Gegenständen sowie eine Scheuerwirkung an Bekleidungsteilen ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme bildet hier der eingesetzte Klemmhaken.
2.1.12 Oberleder und Futter sind über die Brandsohle zu zwicken.
2.1.13 Die Antistatik ist mit einem Leitband auf der Innenseite des Stiefels sicherzustellen. Dies gewährleistet, dass eine orthopädische Einlage eingesetzt werden kann, welche speziell auf den Stiefel und den Tragenden angepasst werden muss.
Das Leitband muss 5 cm (+/- 0,3 cm) über die Brandsohlenoberkante reichen.
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2.1.14 Die Sohle besteht aus einer Gummilaufsohle mit PU-Zwischenkeil. Die Gummilaufsohle verläuft an der Schuhspitze hoch, so dass das Leder in diesem Bereich geschützt ist. Der über die gesamte Sohlenlänge geschäumte PU- Zwischenkeil gewährleistet eine gute Auftrittsdämpfung.
2.1.15 Der Stiefel hat eine Spitzensprengung von mind. 16 mm und eine Standhöhe im Fersenbereich von mind. 35 mm, um ein gutes Auftritt- und Abrollverhalten zu gewährleisten.
2.2 Werkstoffe (A)
Die Lederbestandteile müssen den humanökologischen Anforderungen gemäß BAAINBw TL 8330-0013 Ausgabe 15, Anhang A entsprechen. (siehe Dokument 06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen)
Die textilen Bestandteile des Stiefels, die Kontakt zum Tragenden haben können, müssen schadstoffgeprüft sein (GS-Zertifikat) oder müssen die Anforderungen Öko- Tex Standard 100, Produktklasse II erfüllen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit (humanökologische Kennziffern, GS-Zertifikat oder Öko-Tex-Standard) sind bei der Angebotsabgabe mit entsprechendem Nachweis zu belegen.
Der Lieferant garantiert, dass die von ihm gelieferten Artikel keine Substanzen enthalten, welche für die Gesundheit schädlich sind (laut Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Eine Eigenerklärung, dass die Vorgaben gem. REACH Verordnung eingehalten werden, ist bei Angebotsabgabe einzureichen. (siehe Dokument 06a Leistungsbezogene Eigenerklärungen)
Der Auftraggeber ist berechtigt, von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfinstitut einen entsprechenden Qualitätsnachweis anzufordern. Die Prüfkosten werden nur bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte vom Lieferanten eingefordert.
Die im folgenden geforderten Materialeigenschaften sind durch Materialdatenblätter/ Werkszeugnisse nachzuweisen:
2.2.1 Oberleder
• Hydrophobiertes, vollnarbiges, genarbtes Rindsleder (Chrom gegerbt) • Farbe schwarz. • Stärke: 1,8 mm - 2,2 mm; PCP- und AZO-frei • Hydrophobierung mindestens 120 Minuten bei dynamischer Prüfung im Penetrometer nach DIN EN ISO 5403-1. • Wasserdampfdurchlässigkeit 5,0 mg/cm²h nach DIN EN ISO 14268
2.2.2 Laschenleder, Manschettenleder, Fersenbeugeleder
• Hydrophobiertes, vollnarbiges Rindleder, Farbe schwarz. • Stärke: 1,1 mm - 1,3 mm. • Hydrophobierung mindestens 120 Minuten bei dynamischer Prüfung im Penetrometer nach DIN EN ISO 5403-1 • Wasserdampfdurchlässigkeit 3,5 mg/cm2h nach DIN EN ISO 14268
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2.2.3 Bordürenfutter, Laschenfutter
• Atmungsaktives Polyesterprofilgewirke • Farbe anthrazit, Flächengewicht ca. 200 g/m² (+/- 10 g/m²) • Dicke: 1,8 mm – 2,1 mm
2.2.4 Beschläge
• nickelfrei und nicht rostend
Die Beschläge werden mittels Niete und einer Unterlegscheibe am Schaft befestigt. Beschläge mit Schließmechanismus müssen nachweislich einer Belastung von mindestens 10.000 Zyklen Öffnen/Schließen ohne Funktionseinschränkung standhalten. Ein entsprechendes Prüfzeugnis ist bei Angebotsabgabe vorzulegen.
2.2.5 Schaumstoffe
• Retikulierter Schaumstoff im Laschen- und Seitenbereich Stärke: 4 mm (±1 mm) Raumgewicht 100 kg/m³ ± 5 kg
• Offenzelliger Schaumstoff im Knöchelbereich Stärke: 8 mm (±1 mm) Raumgewicht 60 kg/m³ ± 5 kg
2.2.6 Futter
Das Innenfutter ist ein 3-Lagen-Laminat mit Membrane.
Mindestens eine Schicht des Laminates besteht aus ePTFE (oder gleichwertig, insbesondere auch im Hinblick auf die Säurebeständigkeit).
Widerstand gegen Chemikalien, wasserdicht nach Chemikalienkontakt, Widerstand gegen Chemikaliendurchdringung, Schutz gegen Viren und Keime im Blut.
| Oberware: geprägter Vliesstoff | Synthetik, z.B. 65% (± 5%) PA / 35% (± 5%) PES oder 100% PA | |||
|---|---|---|---|---|
| Bi-Komponentenmembrane basierend auf ePTFE oder mindestens gleichwertig | ||||
| Abseite: Gewirke Monofilament | 100% PA | |||
| Gewicht | [g/m²] | 270 +/- 30 g/m² | DIN EN 12127 | |
| Dicke | [mm] | 0,8 mm +/- 0,2 mm | DIN EN ISO 5084 |
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| [Touren]* | Trocken: 400.000 Nass: 45.000 | SATRA TM 31A; oder DIN EN ISO 20344:2024, 6.12 | ||
|---|---|---|---|---|
| Martindale | [Touren]* | Nass: 50.000 | ||
| Abriebbeständigkeit - | ||||
| Rückseite | ||||
| Schweißechtheit | ≥ 4 | EN ISO 105-E04 | ||
| Reibechtheit | ≥ 4 | EN ISO 105-X12 | ||
| Keine Durchdringung | ASTM F 1671/ ISO 16604, proc. C | |||
| [mbar] | ≥ 500 (AFFF Löschschaum 3% Schwefelsäure 37% Diesel nach EN 590 Natronlauge 30%) | DIN EN ISO 811: 2018-08A | ||
| Penetrationsindex (P) in % Abweisungsindex (R) in % | P = 0 % / R ≥ 90% / (Natronlauge 40%, Salpetersäure 65%, Salzsäure 32%, Schwefelsäure 24%) | EN 6530 :2005-05A | ||
| Keine Durchdringung (AFFF Löschschaum 3%, Schwefelsäure 37%, Natronlauge 30%) | ASTM F 903-18/ ISO 13994 | |||
| [10-³m²K/W] | ≤ 20 | DIN EN ISO 11092:2014 | ||
| Wasserdampfdurchgang | [m²Pa/W] | ≤ 15 | DIN EN ISO 11092:2014 | |
| R et | ||||
| Wasserdichtheit | [mbar] | > 2.000 | DIN EN ISO 811:2018 |
- Wechsel des Abriebkörpers: bei Trockentest nach jeweils 51.200 Zyklen, bei Nasstests nach jeweils 25.600 Zyklen. Der Test ist beendet, wenn die erste Faser reißt oder das erste Loch in der äußeren Lage entsteht, abhängig vom Material. Bei einem Nasstest wird nach jeweils 12.800 Zyklen erneut befeuchtet.
Zusätzliche Prüfungen:
Wasserdichtigkeit des Laminates an den Nahtkreuzen in Anlehnung an EN 20811:
Wasserdruck: 1 bar Prüfzeit: 5 Minuten
Der Hersteller muss bei Angebotsabgabe den Nachweis erbringen, dass die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, wasserdichte und atmungsaktive Stiefel nach der vorliegenden Spezifikation zu produzieren. Dazu ist ein entsprechender Nachweis des Laminatproduzenten vorzulegen, dass der Auftragnehmer das Laminat fachgerecht verarbeiten kann.
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2.2.7 Antistatikband Polyesterfadenband mit 40 % Metallfadenanteil. Breite 10 mm ± 1mm.
2.2.8 Brandsohle Vliesbrandsohle mit Gelenkstück und kaschierter, durchtrittsicherer, nicht-metallischer Einlage.
2.2.9 Vorderkappe Thermoplastisches Material, nur für den vorderen Spitzenbereich einzusetzen.
2.2.10 Hinterkappe Eine vorgeformte Lederfaser-Hinterkappe ist einzusetzen. Die Form muss exakt auf den Leisten abgestimmt sein.
2.2.11 Einlegesohle Auswechselbare Einlegesohle aus feuchtigkeitsableitendem Obermaterial, speziell vernadelt, für hohe Wasserdampfaufnahme. Das Fußbett weist zur Stabilisierung der Formbeständigkeit und zur Unterstützung der Anatomie, vom Vorfuß über das Gelenk zum Fersenbereich, eine mittig 5 mm (+/- 1 mm) und beidseitig min. 2 mm breite Reliefprägung auf.
Zur Stütze der Ferse ist bis zum Gelenk eine perforierte Verstärkung aus thermoplastischem Polyestervlies im Laminataufbau als Halbschale eingearbeitet. Das Polyestervlies der verstärkenden Halbschale weist eine Materialstärke von 0,9 bis 1,0 mm auf.
Die Einlegesohle ist auswechselbar.
Vliesmaterial, feuchtigkeitsableitend mit abriebfestem Obermaterial.
Das Obermaterial der Sohle muss mind. 25.600 Scheuertouren trocken und 12.800 Scheuertouren nass standhalten, ohne dass ein Durchscheuern des Obermaterials erkennbar ist (gem. DIN EN ISO 20347:2024, 5.7.4.2).
2.2.12 Schnürsenkel Wasserabweisende Rundsenkel aus 95 % Metaaramid und 5% Paraaramid in passender Länge. Farbe: schwarz.
2.2.13 Fäden Polyamidfäden in wasserabweisender Ausführung Mindeststärke: Nm 30/3 Farbe: schwarz
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2.2.14 Sohlenkonstruktion
- Durchgängiges Gummilaufsohlenprofil mit Spitzenschutzlippe und folgenden Eigenschaften:
• Geländeprofil mit leicht profiliertem Gelenkbereich • Eckige Kantierung der Profilstollen am Sohlenrand für hohe seitliche Standfestigkeit • Nicht-kreidend nach Prüfvorschrift PFI • Härte Shore A: 63 (Toleranz +/- 3) • Profilhöhe: > 5 mm (+/- 5 %) • Dicke Nutzschicht: > 5 mm (+/- 5 %) • Abrieb: < 110 mm³
- PUR-Dämpfungskeil mit weichem PUR-Schaumkern im Innenbereich / alternativ durchgehender Ethylenvenylacetat (EVA)-Langkeil:
• Härte Shore A außen: 55 (Toleranz +/- 3)
2.2.15 Durchtrittsichere Einlage
Nicht-metallische, durchtrittsichere Einlage, als Kombination mit der Brandsohle nach DIN EN ISO 20347:2012 oder DIN EN ISO 20347:2024 bzw. DIN EN 12568 oder DIN EN 22568-4.
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3 Nachweise zur Fertigung und Fertigungsstätte (siehe Dokument „04 Eignungskriterien“)
Der Ausschreibungsteilnehmer muss nachweisen, dass die Produktionsstätte in der ggf. ein Auftrag ausgeführt wird, folgenden Anforderungen entspricht:
I. Ein gültiger Nachweis mit aktuellem Datum einer EN ISO 9001 Zertifizierung oder eine detaillierte Beschreibung des Qualität-Management-Systems, welche mindestens die folgenden vier Punkte beinhaltet.
-
Organisation und Verantwortlichkeiten mit Benennung der verantwortlichen Personen, der Produktion und des Qualitätsmanagement Systems
-
Produktions- und Prozess-Flow Charts die deutlich den Materialfluss, Produktionsschritte, Kontrollen und Prüfungen der Produkte im Produktionsablauf darstellen.
-
Eine Beschreibung der Prozesse, Instruktionen und Dokumentierung der Eingangsprüfung und Produktionsüberwachung.
-
Eine Beschreibung der Produktprüfung am Ende der Produktion.
II. Der Ausschreibungsteilnehmer muss den Namen und die Adresse der Produktionsstätte offenlegen, in der die Angebotsmuster gefertigt wurden und im Auftragsfall, die Produktion stattfindet. Die Angebotsmuster müssen in der Produktionsstätte gefertigt sein, in der auch ggf. der Auftrag abgearbeitet wird.
Eine Verlagerung der Produktion in eine andere Produktionsstätte darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers stattfinden.
III. Ein gültiger Nachweis mit aktuellem Datum einer EN ISO 14001 Zertifizierung oder eine detaillierte Beschreibung, welche mindestens die folgenden fünf Punkte beinhaltet.
-
Aktuelle Umwelteinflüsse der Produktionsprozesse in der Produktionsstätte.
-
Beschreibung konkreter Umweltziele, um die Umwelteinflüsse der Produktion zu reduzieren.
-
Darstellung eines Umweltmanagementprogrammes, welches aufzeigt wie die dargestellten Umweltziele erreicht werden.
-
Dokumentierte Organisation und Verantwortlichkeit für Umweltbelange.
-
Bericht über Umweltanforderungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Lieferanten.
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4 Angebotsrichtlinien (A)
Mit dem Angebot müssen je ein Paar Stiefel in Größe 8 („medium“) und Größe 10 („medium“) als Angebotsmuster vorgelegt werden.
Angebote ohne Muster können nicht gewertet werden.
Weiterhin ist ein Schnittmodell (Längsschnitt) des angebotenen Stiefels sowie entsprechende Skizzen einzureichen.
Angebote ohne Schnittmodell und entsprechende Skizzen werden nicht gewertet.
Weiterhin sind mit dem Angebot, entsprechend der am Angebotsmuster eingesetzten Materialien, konform der tLB, einzureichen:
• 0,5 m² Oberleder • 2 x Materialabschnitt in A4-Größe des Oberleders • 0,5 m² Manschettenleder • 1,0 m² Blatt-, Laschen-, Quartierfutter • 1,0 m² Manschettenfutter • 1 Paar Laufsohlen • 1 Paar Schnürsenkel
Angebote ohne oben genannte Materialmuster können nicht gewertet werden.
Mit dem Angebot sind die geforderten Materialeigenschaften gemäß Nr. 2.2 der tLB durch Materialdatenblätter/Werkszeugnisse nachzuweisen (siehe tLB, Nr. 6.).
Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. in einem akkreditierten Prüfinstitut anhand der eingereichten Materialmuster, Nachprüfungen gemäß der in der tLB geforderten Materialparameter durchführen zu lassen.
Im Auftragsfall behält sich der Auftraggeber ebenfalls vor, die geforderten Materialeieigenschaften durch Prüfzeugnisse von unabhängigen Prüfinstituten vom Auftragsnehmer nachweisen zu lassen und spätestens mit den Vorproduktionsmustern einzufordern.
4.1 Vorproduktionsmuster
Vor Beginn der Produktion sind zwei Paar Einsatzschnürstiefel in Größe 8 (medium) zwecks Freigabe vorzulegen. Ein Paar Stiefel wird mit Freigabevermerk zurückgesandt.
Erst nach Freigabe dieser Muster kann mit der Serienfertigung, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Forderungen, begonnen werden.
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4.2 Qualitätssicherung
Bei Fertigstellung der ersten Anlieferung erfolgt eine Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber (AG). Die Bereitstellung der ersten Anlieferung ist dem AG rechtzeitig mitzuteilen. Die Qualitätsprüfung kann entweder in den Werkstätten, Produktions- und Lagerräumen des Auftragnehmers (AN) bzw. seiner Unterauftragnehmer oder direkt am Leistungsort erfolgen.
4.3 Gütesicherung durch den Auftragnehmer (AN)
Der AN übernimmt hinsichtlich der zu liefernden Artikel die Qualitätssicherung.
Der AN gewährleistet für den gesamten Vertragszeitraum die Lieferung der angebotenen Qualitäten. Er ist verpflichtet, durch entsprechende Fertigungskontrollen die mit dieser technischen Leistungsbeschreibung geforderten und mit seinem Angebot unterbreiteten Qualitätsmerkmale seines Produktes während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen und auf Anforderung zu belegen.
Der gleichbleibende qualitative Einsatz von Materialien und Zutaten sowie der OEKO- TEX® Standard 100 Klasse 2 ist während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Ein Wechsel eines Unterauftragnehmers ist nur in Absprache mit dem AG möglich.
4.4 Güteprüfung durch den Auftraggeber (AG)
Zur Beurteilung der gelieferten Qualitäten behält sich der AG folgende Prüfmöglichkeiten vor:
• visuelle Prüfung auf Einhaltung der technischen Anforderungen sowie eine visuelle Beurteilung der Fertigungsqualität während der laufenden Produktion und/oder der Fertigware in allen Betriebsstätten des ANs bzw. seiner Unterauftragnehmer.
• eine Überprüfung auf Konformität ausgelieferter Ware durch Entnahme eines Warenmusters (Gewebe, konfektioniertes Bekleidungsteil) und Beauftragung eines unabhängigen Prüfinstituts. Die Kosten einer solchen Prüfung trägt bei Übereinstimmung mit den Leistungsdaten der AG, im Falle eines negativen Ergebnisses, der AN.
• eine Annahmestichprobenprüfung in Anlehnung an DIN ISO 2859-1 nach dem Einfachstichprobenplan für eine Normalprüfung mit einem AQL – Wert von 2,5.
Eine Verpflichtung des AG nach § 377 HGB begründet sich daraus nicht.
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5 Verpackung
Die Stiefel sind paarweise in einem Schuhkarton zu verpacken. In oder an der Verpackung sind die Schutzfunktionen des Stiefels zu erläutern und die Pflegehinweise anzugeben. Diese Informationen können auch als Anhänger mitgegeben werden.
Kennzeichnung der Einzelverpackung: • Artikelbezeichnung • Artikelnummer des Auftraggebers (bei Auftragserteilung bitte erfragen) • Größe • Ausführung (medium) • Herstellungsjahr - verschlüsselt, (nur das Buchstabenkürzel ohne Angabe des Wortes “Fertigungsjahr“ und der Jahreszahl), z.B.: • CH = (2027) • CI = (2028) • CJ = (2029) • DA = (2030) • Barcode gemäß Bestellauftrag auf jeder Verpackungseinheit (Barcode 128)
Kennzeichnung der Versandverpackung: • Artikelbezeichnung • Artikelnummer • Größe • Ausführung (medium) • Hersteller/bzw. Lieferant • Herstellungsjahr- verschlüsselt, (nur das Buchstabenkürzel ohne Angabe des Wortes “Fertigungsjahr“ und der Jahreszahl), z.B.: • CH = (2027) • CI = (2028) • CJ = (2029) • DA = (2030) • Barcode gemäß Bestellauftrag auf jedem Karton (Barcode 128)
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6 Zusammenfassung Nachweise/Zertifikate (A)
Gemäß der tLB sind den Angebotsunterlagen folgende gesonderte Nachweise/Zertifikate beizufügen:
• Nachweis Ergebnis Gehsimulator (tLB, Nr. 1.2.5) • Zertifizierung (EG-Baumusterbescheinigung) gemäß DIN EN ISO 20347:2012 oder DIN EN ISO 20347:2024 inklusive der vorstehenden Schutzfunktionen (tLB, Nr. 1.2.8) • Nachweis über wasserabstoßende Ausrüstung aller Obermaterialien (Oberleder, Nähfaden, Schuhband) (tLB, Nr. 1.2.10) • Beschreibung der aktiven Belüftung des Stiefels (tLB, Nr. 2.1.1) • Nachweis Schadstofffreiheit (GS-Zertifikat oder Nachweis ÖkoTex Standard) (tLB, Nr. 2.2) • Prüfzeugnis über Belastung der Beschläge (Öffnen/Schließen) (tLB, Nr. 2.2.4) • Nachweis über fachgerechte Verarbeitung des Laminats (tLB, Nr. 2.2.6)
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