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L 651 (Rahmenvereinbarung VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wettbewerblicher Dialog Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für eine Rahmenvereinbarung (Vergabeverfahren gemäß VgV)
Bezeichnung der Leistung Maßnahmennummer Bereich / Liegenschaft(en) / Betriebsstrecken
gemäß beigefügtem Verzeichnis der Liegenschaften / Betriebsstrecken
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: L 652 Bewerbungsbedingungen L 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien L 2270 Gewichtung der Zuschlagskriterien - Anlage L 2440 Informationen zur Datenerhebung L 2492 Online-Vergaben Verzeichnis der Auftraggeber
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen L 654 Besondere Vertragsbedingungen L 2140.LP Weitere Besondere Vertragsbedingungen Landschaftspflege L 655 Zusätzliche Vertragsbedingungen L 224 Lohngleitklausel L 225 Stoffpreisgleitklausel L 244 Datenverarbeitung L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung Verzeichnis der Liegenschaften / Betriebsstrecken
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L 651 (Rahmenvereinbarung VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: L 653 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Rahmen-Leistungsverzeichnis L 124 / Eigenerklärung zur Eignung L 1240 L 127 Erklärung Bezug Russland L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit L 2496 Schutzerklärung
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen L 2442 Erklärung Auftragsverarbeitung L 2495 Verpflichtungserklärung
1 Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber
dieser/diese/dieses vertreten durch:
mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen, die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt:
2 Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenverein- barung ist(sind).
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L 651 (Rahmenvereinbarung VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
3 Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt
ca. EURO für die Vertragslaufzeit ca. EURO/ Jahr Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.
4 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle Straße PLZ/Ort E-Mail Fax
5 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
5.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Auftragsbekanntmachung L 124 / L 1240 - Eigenerklärung zur Eignung L 127 - Erklärung Bezug Russland L 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten L 2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen L 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit L 2496 - Schutzerklärung
5.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe Auftragsbekanntmachung Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen L 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481 L 2495 - Verpflichtungserklärung
6 Losweise Vergabe
nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose siehe Auftragsbekanntmachung
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L 651 (Rahmenvereinbarung VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
7 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. nicht zugelassen.
8 Nebenangebote 8.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EU), 8.2 ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
9 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
10 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
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L 651 (Rahmenvereinbarung VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für Rahmenvereinbarung“
| Maßnahmennummer: | Bereich Liegenschaft(en) |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
11 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Prüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
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L 652 (Rahmenvereinbarung VgV - Bewerbungsbedingungen)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen mit Rahmenvereinbarung Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätz- lich von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Verga- bestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.
5 Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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L 652 (Rahmenvereinbarung VgV - Bewerbungsbedingungen) 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzuge- ben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflich- tungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.
8 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestäti- gung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Unter- lagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständi- ger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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Datenschutzhinweis nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit den Vergabeverfahren der Stadt Passau
Die allgemeinen Angaben zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen und des behördlichen Datenschutzbeauftragten können der Präambel zu den Datenschutzhinweisen auf der Website der Stadt Passau unter www.passau.de/Datenschutzhinweise.aspx entnommen werden. Ebenso finden Sie dort Ihre Betroffenenrechte.
- Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung Wir versichern einen vertraulichen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung und der Vergabeverordnung. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Vorbereitung und Abwicklung von Vergabeverfahren bei der Stadt Passau erhoben und verarbeitet. Die Stadt Passau schreibt im Rahmen der Vergabeverfahren die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen, Bauleistungen, IT-Leistungen und Planungsleistungen aus.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) und e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG und den Fachgesetzen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
-
Weitergabe von Daten an Dritte Ihre personenbezogenen Daten werden im erforderlichen Umfang an die jeweils zuständige Dienststelle in der Stadt Passau zur weiteren Bearbeitung weitergegeben. Als Empfänger Ihrer Daten kommen auch die mit dem Vorhaben betrauten Planer und Architekten sowie Dritte, wie beispielsweise Nutzer des geplanten Vorhabens, in Betracht. Ebenso kann es sein, dass die Daten an die Fachausschüsse oder den Stadtrat weitergegeben werden. Unter den Vorgaben der VOL, der VOB, der VgV, der HOAI und der UVgO kann es zu einer Veröffentlichung bestimmter Daten auf der Plattform der Deutschen eVergabe und/oder im EU-Amtsblatt kommen. Im Rahmen von Förderprogrammen oder Zuschüsse für das jeweilige Vorhaben kann es dazu kommen, dass Ihre personenbezogenen Daten auch an die Zuwendungsgeber gegeben werden müssen.
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Löschfristen Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Zudem kann es sein, dass sich eine weitere Aufbewahrungspflicht aus Förderungen oder Zuschüssen zu einzelnen Vorhaben ergibt. Der Name und die Adresse der Bieter werden im Vergaberegister der Stadt Passau abgespeichert und bei Bedarf an die zuständige Dienststelle ausgegeben. Das Vergaberegister wird ständig fortgeführt.
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L 654 (Rahmenvereinbarung VgV - Besondere Vertragsbedingungen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Maßnahme | ||
| Leistung |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Rahmenvereinbarung 1.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit
vom bis 1.2 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt Jahre.
2 Einzelaufträge 2.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:
3 Kleinstaufträge 3.1 Der Zuschlag für Kleinstaufträge entsprechend Nummer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen beträgt Euro (Betrag ohne Umsatzsteuer).
4 Preisgleitklausel Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel – L 225
5 - 9 - frei -
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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L 655 (Rahmenvereinbarung VgV - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen mit Rahmenvereinbarung
1 Leistungspflicht 1.1 Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Art und Umfang der Leistung sowie die Ausführungs- bzw. Lieferfrist, werden durch Einzelaufträge näher bestimmt.
1.2 Die Einzelaufträge werden von den in den Besonderen Vertragsbedingungen L 654 Nummer 2 bezeichneten Stellen in Textform erteilt.
Für unaufschiebbare Arbeiten können Einzelaufträge in Notfällen mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt. 1.3 Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen.
1.4 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
1.5 Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Vergütung Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatz- steuer 500 Euro (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Leistungen zusammengefasst werden, so wird der in den Besonderen Vertragsbedingungen L 654 Nummer 3 vereinbarte Zuschlag gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.
3 Anordnungen Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
4 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.
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