[Seite 1]
Vergabeart
Offenes Verfahren
Name und Anschrift des Bieters Eröffnungs-/Einreichungstermin:
Stadt Bocholt Datum: 12.11.2026 Uhrzeit: 09:00 Fachbereich Recht und Vergabe Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58 Ort: Stadtverwaltung Bocholt, 46395 Bocholt Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
Zuschlagsfrist endet am: 2 Monate
A N G E B O T
Maßnahme: Tankstellen ESB
Angebot für: Lieferung von Kraftstoffen in zwei Losen
- Mein/Unser Angebot umfasst: Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben Bewerbungsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Information zur Datenschutz-Grundverordnung Besondere Vertragsbedingungen
B) die immer zurück zu geben sind
-
Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
-
Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
-
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen (Erklärung im Angebotsformular enthalten). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nach- weise zu erbringen. (die Erklärungen zu 1 bis 3 sind im Angebotsschreiben enthalten)
-
Erklärung, welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen.
Seite 1 von 7
[Seite 2]
Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzule- gen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung ge- stellt wird.
-
Referenzen über erbrachte Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang.
-
Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise der Ziffer 4 bis 6 nur von einem Mitglied zu erbringen.
Achtung: In Abhängigkeit des Angebotes Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklä- rung abzugeben:
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages be- vollmächtige Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts- verbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den vom mir/uns eingesetz- ten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot, Vergabe nach Losen | Frachtkosten inkl. sämtlicher Abgaben In Euro pro 100 Liter | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Los 1: Dieselkraftstoff | _____________________________ € | ___________ % |
| Los 2: Ottokraftstoff | _____________________________ € | ___________ % |
-
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebots- schreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
-
Die elektronische Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Seite 2 von 7
[Seite 3]
Name des Wirtschaftsteilnehmers
Straße / Ort / Land
Telefon / Fax / E-Mail
Ansprechpartner
Gesellschaftsform
ggf. HR-/PR-Nummer und Registerge- richt
Bankverbindung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den nachstehenden Erklärungen
• meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB • im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages
zur Folge haben können.
Bewerbung als Bietergemeinschaft
Ja
Nein
Hinweis: Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung gem. den Vergabeunterlagen abzugeben.
Seite 3 von 7
[Seite 4]
Ausführung der Leistung
Ich führe die Leistung im eigenen Betrieb aus:
Ja
ich/wir beabsichtige/n, folgende (Teil-) Leistungen durch andere Unternehmen ausführen zu lassen bzw. mich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaft- liche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit folgende Unternehmen zu be- dienen:
Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 47 VgV:
Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonde- rer schriftlicher Anforderung - nicht mit Angebotsabgabe - binnen 6 Kalendertagen eine Erklä- rung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall un- eingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Angaben zum Bieter
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragneh- mern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelager- ter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirt- schafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jewei- lige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.
Angabe der Nationalen Identifikationsnummer: (bitte auswählen)
Wirtschafts-Identifikationsnummer D-U-N-S-Identifikationsnummer Handelsregisternummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Andere Keine Angabe
Nummer: _________________________
Seite 4 von 7
[Seite 5]
Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:
• Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen • Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe von Unternehmensklassen (https://csx.de/L5om).
Angabe zur Größe des Unternehmens:
Kleinstunternehmen Kleines Unternehmen Mittleres Unternehmen Großunternehmen
Nationalität des Eigentümers
Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.
Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen. Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter wird pflichtig (https://csx.de/5ej5)
Angaben zur Nationalität des Eigentümers
Das Unternehmen ist börsennotiert: ja nein
Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):
Hinweis: Bitte Referenzen über erbrachte Leistungen beifügen!
Seite 5 von 7
[Seite 6]
(Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen) Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt worden bin/sind oder ge- gen das Unternehmen eine Geldbuße nicht nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrig- keiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder ver- wendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermö- genswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Euro- päischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän- discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafge- setzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des § 123 Absatzes 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vor- schriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozial- versicherung nachgekommen bin/sind und die Verletzung dieser Pflicht durch keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kön- nen.
Seite 6 von 7
[Seite 7]
(Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen)
Ich/Wir erkläre/n, dass
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde,
- das Unternehmen nicht • zahlungsunfähig ist, • über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba- res Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, • die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, • sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit ein- gestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfeh- lung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
- keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpar- teilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbe- reitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge ge- führt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
- das Unternehmen weder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftragge- bers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Infor- mationen zu übermitteln.
Ich/Wir erkläre/n, dass dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
Seite 7 von 7