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Stadt Bocholt Vergabeart
- Fachbereich Recht und Vergabe - Offenes Verfahren Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58 46395 Bocholt
Tel: 02871/953-1301/1305/1302 Fax: 02871/953-1333 Eröffnungs-/Einreichungstermin: E-Mail: rechtsreferat@mail.bocholt.de Datum: 12.11.2026 Uhrzeit: 09:00 web: www.bocholt.de Ort: Stadtverwaltung Bocholt, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
Zuschlagsfrist: 2 Monate
Voraussichtliche Ausführungsfrist
01.01.2027 bis 31.12.2027
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Maßnahme: Tankstellen ESB
Angebot für: Lieferung von Kraftstoffen in zwei Losen
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben Bewerbungsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Information zur Datenschutz-Grundverordnung Besondere Vertragsbedingungen
B) die immer zurück zu geben sind Angebotsschreiben Leistungsbeschreibungen Eigenerklärung Sanktionspaket
C) die (in Abhängigkeit des Angebotes ausgefüllt zurückzugeben sind Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 5)
Ansprechpartner:
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Die Stadt Bocholt beschafft die lt. beiliegender Leistungsbeschreibungen zu erbringenden Lieferleistungen.
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Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfragen über die E-Vergabeplattform durch die Zent- rale Vergabestelle des Fachbereichs Recht und Vergabe der Stadt Bocholt erteilt.
Die Antworten auf Fragen von wettbewerbsrelevanter Bedeutung werden allen Bewerbern schriftlich zugeleitet und sind bei der Ausarbeitung der Bewerbung in gleicher Weise zu- grunde zu legen wie die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Telefonische oder mündliche
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Auskünfte werden nicht erteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen nicht mehr zu be- antworten, die nicht bis zum genannten Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung zugegangen sind. Die Fragen sind an die vorgenannte Stelle zu richten.
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Öffentliche Aufträge unterliegen dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen.
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Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung im Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Informationen dienen der Vorbereitung und Prüfung der Vergabeentscheidung.
Es sind folgende Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen:
mit dem Angebot
Die in Abschnitt III der EU-Bekanntmachung aufgelisteten Erklärungen:
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Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
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Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorlie- gen.
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Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen (Erklärung im Angebotsformular enthalten). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nach- weise zu erbringen. (die Erklärungen zu 1 bis 3 sind im Angebotsschreiben enthalten)
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Erklärung, welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsich- tigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbrin- gen. Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
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Referenzen über erbrachte Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang.
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Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise der Ziffer 4 bis 6 nur von einem Mitglied zu erbringen.
Achtung: In Abhängigkeit des Angebotes Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Er- klärung abzugeben:
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose
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Ihr Angebot wird nach dem folgenden Kriterium gewertet: Preis 100 %
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Nebenangebote sind nicht zugelassen
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Elektronische Angebotsabgabe ist verpflichtend Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarkt- platz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Re- gistrierung erforderlich.
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
- Einreichung in Textform nach § 126b BGB
- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektro- nischen Siegel
- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.
Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb ste- hen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
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Sonstiges Es erfolgt keine Entschädigung für die Ausarbeitung der Angebote; dieses ist für den Auf- traggeber kostenlos. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
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Nachprüfungsstelle: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich Be- werber an die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht- Thaer-Str. 9, 48128 Münster wenden.
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