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Lieferung von Diesel- und Ottokraftstoff

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 11:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kraftstoffen

Auftraggeber: Stadt Bocholt

Zuständige Stelle:

Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt, Schaffeldstraße 74, 46395 Bocholt

Inhalt

Vorbemerkung ....................................................................................................................... 2 Rahmenvereinbarung ............................................................................................................ 3

  1. Vertragsbeginn: ......................................................................................................... 3
  2. Vertragsabwicklung.................................................................................................... 3
  3. Rechnungslegung ...................................................................................................... 3
  4. Transport- und Lieferbedingungen ............................................................................. 4
  5. Kündigung ................................................................................................................. 4
  6. Treuepflicht, Datenschutz und Geheimhaltung ........................................................... 5
  7. Schlussbestimmungen ............................................................................................... 5 Anlage I Preisblatt Los 1: Dieselkraftstoff .............................................................................. 6 Anlage II Preisblatt Los 2: Ottokraftstoff ................................................................................ 6

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Vorbemerkung Der Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (im nachfolgenden ESB, Auftraggeber oder AG genannt) betreibt im Rahmen der Fuhrparkverwaltung für die Stadt Bocholt vier eigene Tankstellen, an denen die betriebseigenen Fahrzeuge und Geräte, sowie die Fahrzeuge der Stadtverwaltung Bocholt und die Stadtbusse betankt werden.

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Kraftstoffen der Sorten Diesel gem. DIN EN 590 und Otto gem. DIN EN 228 (Super E 5) für 3 Tankstellen des ESB in zwei Losen.

Die Vergabe des Auftrages soll gemäß § 21 Vergabeverordnung (VgV) in Form einer Rahmenvereinbarung erfolgen, da das tatsächliche Beschaffungsvolumen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret feststeht. Aus diesem Grund ist zu berücksichtigen, dass ein Mindestumsatz oder eine Abnahmeverpflichtung für den Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt aus dem geschätzten Umsatzmenge (beruhend auf die Vorjahreswerte) nicht abgeleitet werden kann.

Die Vergabe erfolgt losweise je Kraftstoffart.

Los 1: Dieselkraftstoff Los 2: Ottokraftstoff

Übersicht der Tankstellen und ermittelten circa Bedarfe:

Standort:Tankkapazität DieselTankkapazität Ottokraftstoff
Schaffeldstraße 74 46399 Bocholt10.000 Liter5.000 Liter
Benzstraße 7 46399 Bocholt40.000 Liter980 Liter
Heutingsweg 71 46397 Bocholt3.450 Liter---
Jährliche Bedarfsmenge:850.000 Liter35.000 Liter

Die Anlieferungen erfolgen mittels Abrufes oder turnusgemäß. Der AG meldet die Notwendigkeit einer Lieferung mit einer ungefähr zu liefernden Kraftstoffmenge, sowie die notwendigen Anlieferorte telefonisch oder per E-Mail an. Zwischen den Vertragsparteien kann auch eine regelmäßige / turnusgemäße Lieferung vereinbart werden, sollte dies in die Abläufe des AG passen.

Der Dieselkraftstoff muss ca. drei Mal pro Monat angeliefert werden. Es sind demnach ca. 36 Anlieferungen pro Jahr zu kalkulieren.

Der Ottokraftstoff muss ca. alle drei Monate angeliefert werden. Es sind demnach ca. 4 Anlieferungen pro Jahr zu kalkulieren.

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Rahmenvereinbarung

  1. Vertragsbeginn:

Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Option: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Auftraggeber bis zum 01.09.2027 diese Option ausspricht. Die Gesamtdauer des Vertrages endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  1. Vertragsabwicklung

2.1 Die Lieferzeit beträgt max. 2 Werktage, bzw. in Absprache mit dem AG. Der in dem Abruf/ Abrufbestellung benannte Liefertermin ist einzuhalten.

2.2 Zu jedem Abruf/Abrufbestellung ist eine eigene Rechnung je Standort zu schreiben.

2.3 Der Auszug des OMR-Reportes bzw. von Futures-Services vom Bestelltag ist unverzüglich nach Bestellung per E-Mail an den AG zu senden (info@esb.bocholt.de).

2.4 Den Anweisungen der für die Annahme zuständigen Person des AG ist Folge zu leisten.

2.5 Sonstige technische Lieferbedingungen Lieferungen müssen in besonderen Fällen innerhalb 24 Stunden erfolgen (jedoch nur Werktags). Der AN sichert diese kurzfristige Lieferung zu.

2.6 Mengenermittlung Die Ermittlung der zu fakturierenden Mengen erfolgt am Straßentankwagen mittels Produktabgabe über TKZ (Temperatur Kompensierender Zähler) auf eine Warentemperatur von + 15°C. Vor Abladung ist ein Null-Bondruck zu erstellen. Bei Anlieferung sind der mit Bondruck versehene Lieferschein und die Kopie des Ladebeleges auszuhändigen (kann auch der Rechnung beigefügt werden).

  1. Rechnungslegung

3.1 Mit der Angebotsabgabe wird die Abrechnungsgrundlage für die Vertragslaufzeit verbindlich auf die O.M.R.-Festschreibung (Region West Mean) festgelegt. Gültig ist der Preis am Tage der Disposition (Abruf/ Abrufbestellung) durch den AG. Es gilt der Preis in EUR/100I ab Raffinerie/Lager inkl. Mineralölsteuer, EBV

3.2 Abrechnung Frachtkosten Die Frachtkosten inkl. sämtlicher Abgaben werden gemäß den Erklärungen zur Leistungsbeschreibungen vergütet. Die Preise der Frachtkosten sind Festpreise für die Dauer dieser Vereinbarung. Es wird keine Preisanpassung vereinbart.

3.3 Es werden nur die Preise gem. dieser Rahmenvereinbarung vergütet. Weitere Kosten werden nicht vergütet. Sämtliche Kosten sind einzukalkulieren, insbesondere auch Mineralölsteuer, EBV und IWO.

3.4 Alle Lieferungen sind frei abgeladen Warenempfangsstelle / Selbstverbraucheranlage zu liefern.

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3.5 Die gültige MwSt. wird zusätzlich vergütet.

3.6 Der AG zahlt nach Lieferung, Eingang der Rechnung inkl. sämtlicher Belege (Lieferschein, Ladeschein, Kopie des Preisindexes vom Tag der Abrufbestellung) gemäß VOL-B § 17 Abs.1 den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen netto. 3.7 Rechnungen sind ausschließlich digital per E-Mail an "rechnung@esb.bocholt.de" einzureichen.

  1. Transport- und Lieferbedingungen

4.1 Beim Transport sind die gültigen Regelungen der GGVS/ADR/TRbF einzuhalten.

4.2 Der AN sichert eine qualitäts- und termingerechte Ausführung der Lieferungen zu. Die hierzu erlassenen rechtlichen Bestimmungen gelten uneingeschränkt.

4.3 Der AN haftet gegenüber den AG für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dieses gilt auch für unterlassene und verzögerte Lieferungen aus diesem Rahmenvertrag (z.B. Mehrkosten durch Deckungskauf, usw.).

4.4 Die Anlieferungen müssen wochentags (Mo. – Fr.) im Zeitraum von 06.00 – 14.00 Uhr erfolgen. Abweichende Anlieferzeiten sind im Einzelfall nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber möglich.

  1. Kündigung

5.1 Der AG kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn

• der AN seine Zahlungen eingestellt hat, das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt worden oder die Leistungsfähigkeit des AN aus anderen Gründen so nachhaltig beeinträchtigt ist, dass ein Vertrauen in die weitere vertragsgerechte Erfüllung nicht mehr besteht. • der AN gegen seine Vertragspflichten trotz Abmahnung verstößt.

5.2. Im Falle wiederholter Terminüberschreitungen durch den AN, ist der AG nach erfolgter Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und die Ausführung aller vertraglich vereinbarten Leistungen des AN an Dritte auf Kosten des AN zu übertragen, sowie Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen.

5.3 Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund werden ausschließlich die erbrachten Leistungen vergütet, entgangener Gewinn oder sonstige Entschädigungen für beauftragte, aber nicht ausgeführte Leistungen sind nicht zu erstatten. Im Übrigen bleibt die für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund geltende Rechtslage unberührt.

5.4 Der AN kann den Vertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen. • Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der AG eine Ihm vorliegende wesentliche Mitwirkung trotz Fristsetzung und Nachfristsetzungen unterlässt und dadurch den AN wesentlich behindert, seine Leistungen vertragsgerecht auszuführen, oder • der AG mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung ausstehende Zahlungen nicht leistet.

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Bei Streit über die Berechtigung der Höhe eines fälligen Zahlungsanspruchs ist eine Kündigung ausgeschlossen, wenn der AG berechtigte Gründe für einen Einbehalt darlegt und den nach seiner Auffassung berechtigten Vergütungsanteil bezahlt

  1. Treuepflicht, Datenschutz und Geheimhaltung

Der AN verpflichtet sich, alle Vorgänge und Unterlagen, die ihm in Zusammenhang mit der Tätigkeit für den AG zur Kenntnis gelangen auch nach Durchführung des Auftrages, Dritten gegenüber geheim zu halten und eine sonstige Verwertung zu unterlassen.

  1. Schlussbestimmungen

7.1 Der Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist für die mit dem AN jeweils abzuschließenden Einzelaufträgen verbindlich. Änderungen, mündliche oder auch schriftliche Nebenabreden über wesentliche Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich niedergelegt worden sind.

7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung, ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.

7.3 Gerichtsstand ist Bocholt. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

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Los I: Dieselkraftstoff

Preisblatt Los 1:

Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 590 in Tankstellenqualität, voll additiviert und klimatisch angepasst.

Zeiträume für die Belieferung von klimatisch angepasstem Dieselkraftstoff:

BezeichnungCFPP-WertKlasseZeitraum
Sommerdiesel0 °CB15.04. – 30.09.
Übergangszeit−10 °CD01.10. – 15.11.
Winterdiesel−20 °CF16.11. – 28.02.
Übergangszeit−10 °CD01.03. – 14.04

Preis Frachtkosten inkl. sämtlicher Abgaben für Lieferungen bis 35.000 Liter.

Dieselkraftstoff: _______________ Euro/100 l (netto)

Los II: Ottokraftstoff

Preisblatt Los 2:

Ottokraftstoff gemäß DIN EN 228 (E 5) in Tankstellenqualität

Preis Frachtkosten inkl. sämtlicher Abgaben für Lieferungen bis 5.000 Liter.

Ottokraftstoff: _______________ € / 100 l (netto)

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung