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Anlage_zum_Formblatt_631_Stand_29.09.26.pdf

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Anlage zum Formblatt 631

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) Handlungsanweisung Nachunternehmer TVergG LSA

Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Hand- werksrolleoder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.

b) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leis- tung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können.

c) Seitens des Auftraggebers werden die Umsätze der Kalenderjahre 2023,2024 und 2025 als Selbstauskunft gefordert. Für Bieter/Nachunternehmen mit abweichendem Ge- schäftsjahr gilt als letzter Zeitraum, dass Geschäftsjahr, welches unmittelbar vor Beginn der Ausschreibung abgelaufen ist.Für die Angabe der Umsatzzahlen ist es nicht erforder- lich, dass ein Jahresabschluss gem. HGB vorliegt.

d) Angabe, ob Liquidation vorliegt

e) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen

f) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

g) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (ausgestellt ab 2025)

h) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers

i) Nachweis entsprechender Betriebshaftpflicht

j) Muster zu Pos. 46 und 48

Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über dieVerga- beplattform zu übermitteln.

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Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA

Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalen- dertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalender- tage nicht überschreiten.

Hinweise zum Nachweis der Eignung

Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters könnenim Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungenoderanhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.

Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die gefor- derten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA

Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen.

Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra- gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ver- leiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnach- weise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikations- verzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.

Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Form- blatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden.

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