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634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Lieferung von Büromaterial (außer Papier)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 12:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer Ö/UVgO/10/19-26/ks

Maßnahme Los 1 - Büromaterial Verwaltungsbedarf Landkreis

Leistung Beschaffung von Büromaterial

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur /die Sachbearbeiterin Frau Renate Vogel mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort 06366 Köthen (Anhalt) und 06749 Bitterfeld-Wolfen (Ortsteil, Bitterfeld) Gebäude Köthen: Am Flugplatz 1, Zeppelinstraße 15 Poststelle; OT Bitterfeld Röhrenstraße 33 Raum Am Flugplatz 1: 1. UG; Zeppelinstraße 15 und Röhrenstraße 33: Information Wachschutz

3 Ausführungsfristen Anlieferung 28.12.2026 Ende der Ausführung 27.12.2028 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen Die Lieferungen sollen als Teillieferungen nach Abruf innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Grundsätzlich montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr.

4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche ............ Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ............ Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

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4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.

6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. siehe LV "NEU LV BM Los 1_2026neu Rahmenvertrag 2.0 (006)"

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 9.1 Seit 01. März 2023 gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Sachsen-Anhalt sowie das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. Das Landesvergabegesetz LSA vom 19. November 2012 ist somit außer Kraft getreten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt und der UVgO mit Abgabe eines Angebotes Bestandteil der hier betreffenden Ausschreibung sind. Es gilt deutsches Recht.

9.2 Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.

9.3 Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.

9.4

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Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

9.5 Die Zuschlagserteilung ist möglich 7 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 19 Abs. 4 TVergG). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 19 Abs. Nr. 4 TVergG). ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

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