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StW Löhne Eigenbetrieb, Sonnenbrink 2-4, 32584 Löhne
An die abfordernden Firmen des Ausschreibungsverfahrens Löhne G/02
| Vergabenummer: | ||
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| Löhne G/02 | ||
| Vergabeart: | ||
| Offenes Verfahren | ||
| Ausschreibende Stelle: | ||
| Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb | ||
| Sonnenbrink 2-4 | ||
| 32584 Löhne | ||
| Elektronisch einzureichen bis: | ||
| Dienstag, den 26.08.2025, 11.00 Uhr | ||
| E-Vergabe: | ||
| Vergabeplattform: | ||
| Zuschlagsfrist endet am: | ||
| Dienstag, den 23.09.2025 |
Löhne den Montag, 21. Juli 2025
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nebst Checkliste zur Lieferung von
Biogas (Biomethan) für eine Abnahmestellen der der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Lieferzeitraum vom 01.01.2026, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr mit einer zweimaligen Verlängerungsoption
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der vorliegenden Ausschreibung schreiben wir stellvertretend für die Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb in Nordrhein-Westfalen den Bedarf an Biogas (Biomethan) für deren Liegenschaften und Anlagen zentral aus.
Die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung wird im Namen und Rechnung für der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb in Nordrhein-Westfalen vergeben.
Erdgasbezugsausschreibung: Aufforderungsschreiben Seite 1 von 7
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- Kontaktstelle:
Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb
Sonnenbrink 2-4
32584 Löhne
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens bitten wir Sie, Ihre anfallenden Fragen (vgl. Punkt 8 dieser Angebotsaufforderung) ausschließlich über das Vergabeportal als Bieterfrage zu stellen.
- Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Biogas (Biomethan) für eine Abnahmestellen der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt ca. eine Abnahmestelle mit einem Referenzverbrauch für 2026 von ca. 4.200.000 kWh und mit einem Referenzverbrauch für 2027 von ca. 4.200.000 kWh.
Bzgl. der Gestehungsvorgeben wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption
Der Vertrag beginnt mit dem Lieferzeitpunkt am 01.01.2026 um 06:00 Uhr und endet vorbehaltlich einer Verlängerung gemäß nachfolgender Regelung am 01.01.2028 um 06:00 Uhr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Lieferjahr zu den gleichen Konditionen, d. h.:
• zunächst vom 01.01.2028, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 06:00 Uhr,
• sodann – bei fortbestehendem Vertragsverhältnis – nochmals vom 01.01.2029, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2030, 06:00 Uhr,
sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit Wirkung zum jeweiligen Ende des aktuellen Lieferjahres kündigt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens zum 31. Mai des laufenden Vertragsjahres zugehen, um wirksam zum Ablauf des entsprechenden Lieferjahres (jeweils 01.01., 06:00 Uhr) zu werden.
Dementsprechend sind folgende Kündigungszeitpunkte vorgesehen:
• 31.05.2027 zur Beendigung des Vertrages zum 01.01.2028, 06:00 Uhr,
• 31.05.2028 zur Beendigung des Vertrages zum 01.01.2029, 06:00 Uhr.
Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist unwirksam und entfaltet keine Beendigungswirkung zum nächsten Jahresbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Für die zwei weiteren Lieferjahre gilt sodann der Lieferpreis für das zweite Lieferjahr fort.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
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- Losdarstellung
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
- Allgemeines & Rechtsgrundlagen
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Bitte füllen Sie die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich elektronisch aus und sehen Sie von einer handschriftlichen Bearbeitung ab.
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des festgesetzten Einreichungstermins. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden.
Der Bieter/Bewerber muss folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und hochladen:
• das Angebotsschreiben, • das Preisblatt (je Los), • die Bietererklärungen.
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zulässig. Für das Angebot ist ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden.
Im Rahmen der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ist eine physische Unterschrift des Angebots sowie seiner Anlagen nicht erforderlich. Die Verifizierung über die Vergabeplattform gewährleistet die Authentizität und Unverfälschtheit des Angebots. Die elektronische Textform gemäß § 126b BGB in Verbindung mit § 113 GWB und § 55 VgV sowie die Sicherheitsmaßnahmen der Vergabeplattform sichern die Rechtsverbindlichkeit der übermittelten Dokumente. Mit dem Hochladen des Angebots und seiner Anlagen (wie Preisblätter, Bietererklärungen und sonstige Erklärungen) erklärt der Bieter verbindlich, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben und Erklärungen ihm zuzurechnen sind und er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit einsteht.
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter/Bewerber an das Angebot gebunden.
Anfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform zu führen.
Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
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Rechtsgrundlagen und Vorgaben
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsvorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils gültigen Fassung.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der jeweils gültigen Fassung.
- Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.
- Tariftreue- und Vergabegesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Hinsichtlich der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7. Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, oder über eine Zertifizierung verfügt, welche den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Weitere Hinweise: Für die Ausführung des Auftrags gilt § 128 Abs. 1 GWB. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Angaben zur Wertung
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
- Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit (Bietererklärung zum Angebot):
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
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Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht.
Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert.
Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig unter Fristsetzung über die Vergabeplattform der deutschen e Vergabe nachzufordern. Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
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Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
- Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 14.08.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 18.08.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren.
Hinweis der ausschreibenden Stelle:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden.
- Maximalmenge der Beziehenden Energie
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung:
Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes von ±12,5% schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.
- Wichtige Eckpunkte der Ausschreibung:
- Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Preisgruppe gebildet: o Preisgruppe: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird.
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- Abgabe von Festpreisen: Der Bieter gibt für die Preisgruppe RLM einen Festpreis (netto, ct/kWh) für die Lieferjahre 2026 und 2027 an. Der Festpreis umfasst sämtliche Beschaffungskosten, Energie, Dienstleistung, Zertifizierung und Marge. Nicht enthalten sind gesetzliche Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Toleranzband: Für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±12,5 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart.
- Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen.
- Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 87,5 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr.
- Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 112,5 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr.
- Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben.
- Absicherung durch Lieferkontrakte: Der Bieter verpflichtet sich, mindestens 75 % der Referenzmenge vor Beginn des Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, sowie auf das Angebot nebst Erklärungen, verwiesen.
- Vergabekammer:
Zuständige Vergabekammer ist die Geschäftsstelle der Vergabekammer Westfalen
Anschrift: Geschäftsstelle der Vergabekammer Westfalen Albrecht‑Thaer‑Straße 9
48147 Münster
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gregor Menking
Rechtsanwalt
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