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Wertung Beiblatt zu 631.pdf

Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2026/2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 01:22 (Europe/Berlin)

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Beiblatt zum VHB-Formular 631

Wertung der Angebote bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters (nach Sozialgesetzbuch IX) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so ist dem bevorzugten Bieter der Zuschlag zu erteilen.

Bei der Wertung der Angebote ist der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis

a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. zu berücksichtigen.

Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist nur der Anteil zu berücksichtigen, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben.

Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Dies ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.

Führt auch dies nicht zu einem Ergebnis, so entscheidet das Los.

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