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Erklärung für öffentliche Aufträge
gemäß des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) i.V.m. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung
Auftragsbezeichnung:
Leistung:
Ich/wir habe(n) alle Bestimmungen des LTTG zur Kenntnis genommen und bestätige(n) dies mit meiner/unserer Unterschrift. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns,
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meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG).
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meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterliegen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung mindestens das jeweils geltende Mindestentgelt nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlen (Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG).
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen.
- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens, stelle(n) ich/wir die Verpflichtungen nach § 4 bzw. 3 LTTG sicher und legen dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vor, sobald der anteilige Auftragswert des Nachunternehmers/Verleihers 10.000,- € übersteigt (Erklärung gemäß § 5 LTTG).
Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
- Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen (Erklärung gemäß § 6 LTTG).
Firmenstempel, Unterschrift, Ort, Datum (bei schriftlichen Angeboten)
(Bei elektronischen übermittelten Angeboten in Textform ist an dieser Stelle der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, einzutragen.)