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Vertragsbedingungen 60.3_2026-0100
Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der aktuell gültigen Fassung.
- Erfüllungsort
Stadt Bautzen Berufsfeuerwehr Bautzen Gesundbrunnenring 23 02625 Bautzen
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Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung: mit Zuschlagserteilung (geplant in 49. KW 2026) Ende der Ausführung/ spätester Liefertermin: 05.02.2027 Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Abnahme.
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Inhalt des Angebotspreises (§ 1) 3.1 Die vereinbarten Preise enthalten neben den angegebenen Leistungsbestandteilen auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahme- stelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseiti- gen.
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Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3) 4.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
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Ausführung der Leistung (§ 4) Die Auftraggeberin kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unter- richten lassen.
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Pflichtverletzungen des Auftragnehmers (§ 7) 6.1 Der Auftragnehmer haftet entsprechend den vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Regelungen für Schäden der Auftraggeberin.
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Vertragsstrafen (§ 11) 7.1 Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 7.2 Bei Überschreitung der in 2. genannten Fristen für jede Kalenderwoche 0,5 v. H. des Wertes desjenigen Teils der Leistung, welcher nicht genutzt werden kann 7.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 7.4 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischen- termine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden durch den Verzug wegen Nichteinhal- tung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
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Abnahme (§ 13) 8.1 Die Lieferung und Leistung werden förmlich abgenommen. 8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf die Auftraggeberin über bei Lie- ferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle.
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Mängelansprüche (§ 14) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
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Rechnung (§ 15) und Zahlungsbedingungen (§ 17) 10.1 Alle Rechnungen sind bei der Auftraggeberin einfach einzureichen. Ein elektronischer Rechnungsaustausch wird bevorzugt, Details dazu werden nach Zu- schlagserteilung mitgeteilt.
Für den elektronischen Rechnungsaustausch ist folgende E-Mail-Adresse zu verwen- den:
10.2 Die Rechnung muss alle geforderten Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Die Mindestinhalte der Rechnung sind: Datum der Leistungserbringung, Kurzbeschreibung der Leistung mit Anlage von Nachweisen, Vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers, Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers, inklusive Leitweg-ID 14625020-SV01-72 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Leistungser- bringers, Ausstellungsdatum der Rechnung, Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen. In der Rechnung wird die von der Auftraggeberin mitgeteilte Auftragsnummer ange- führt. Bei Einzelunternehmen ist neben der Firmenbezeichnung auch die Angabe des voll- ständigen Vor- und Nachnamens des Geschäftsinhabers erforderlich.
10.3 Bei Rechnungslegung durch einen ausländischen Auftragnehmer ist nach § 14a Abs. 1 und 3 UStG zusätzlich anzugeben: Die dem Auftragnehmer erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer, Die USt-ID der Auftraggeberin: Stadt Bautzen – DE140366309, Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld (z.B. „Steuerschuld des Leistungsempfän- gers“). 10.4 Die Rechnungslegung erfolgt an folgende Anschrift: Stadtverwaltung Bautzen Kämmerei/Geschäftsbuchhaltung Fleischmarkt 1 02625 Bautzen 10.5 Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.
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- Zusätzliche Vertragsbedingungen
11.1 Kündigung wegen Verstoß gegen Ausschreibungsbedingungen
Unbeschadet des § 8 kann die Auftraggeberin den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündi- gen, wenn der Auftragnehmer nachweislich gegen Bedingungen der Ausschreibung ver- stößt, welche zur Vergabe dieser Leistung geführt haben.
Des Weiteren kann die Auftraggeberin den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmer- überlassungsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Mindestlohngesetz sowie andere Vorschriften des Arbeitsrechts verstößt.
11.2 Nennungsrecht
Der Auftragnehmer hat bei Referenzabfragen das Recht zur Nennung der Auftraggeberin.
11.3 Datenschutz und Schweigepflicht
Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz sind einzuhalten. Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) zu- sammen mit den entsprechenden Ausführungsgesetzen (Bundesdatenschutzgesetz neu, Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz) in Sachsen unmittelbar anwendbar.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung berechtigt den Auftraggeber zur sofortigen Kündigung des Vertrages.
11.4 Sonstige Vereinbarungen, Unwirksamkeit der Bestimmungen
Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragstextes.
Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einseitig zu unterbrechen oder einzustellen.
Gerichtsstand ist Bautzen.
- Durchführung
12.1 Zeitliche Durchführung Die Ansprechpartner der Auftraggeberin werden mit Zuschlagserteilung bekannt ge- macht. Vereinbarungen und Absprachen dürfen nur mit den benannten Vertretern ge- troffen werden. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. Die Anlieferungstermine sind mindestens 14 Tage vor Anlieferung schriftlich dem An- sprechpartner der Auftraggeberin mitzuteilen. 12.2 Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Regeln der Auftraggeberin Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere auf die Einhaltung der jeweils gelten- den Hausordnungen (Aushang in den Einrichtungen) und Sicherheitshinweisen vor Ort. 12.3 Erreichbarkeiten und Auftreten Der Auftragnehmer benennt mit Zuschlagserteilung sein ausführendes Personal mit Na- men und gibt eine zentrale Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zur Abstimmung an. Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners mit Telefonnummer muss über den Aus- führungszeitraum gewährleistet werden. Für eine zentrale Erreichbarkeit der Auftraggeberin während der Durchführung werden Telefonnummer und E-Mailadresse mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
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12.4 Sprache Die Vertrags- und Verständigungssprache während der Durchführung ist Deutsch. 12.5 Meldung in Einrichtung Vor Anlieferung der zu beschaffenden Leistung meldet sich der eingesetzte Mitarbeiter persönlich oder telefonisch beim benannten Vertreter der Auftraggeberin. 12.6 Vermeidung von Störungen Jegliche den Betrieb der Berufsfeuerwehr störenden Aktivitäten (auch laute Musik in den Fahrzeugen) sind zu vermeiden. 12.7 An- und Abfahrt Fahrzeuge des Auftragnehmers oder von ihm beauftragter Unternehmen dürfen sich nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf dem Grundstück aufhal- ten. Das Parken auf dem Gelände der Einrichtung ist nicht gestattet. 12.8 Erlaubnisse und Genehmigungen sowie Meldepflichten Der Auftragnehmer stellt behördliche oder private Erlaubnisse und Genehmigungen, die der Auftragnehmer für die Durchführung seiner Leistung nach diesem Vertragswerk be- nötigt; erwirkt der Auftragnehmer auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche erhebliche Vorkommnisse, insbesondere, Unfälle, Beschädigungen, Brände, Umweltdelikte sowie straf- und ordnungsrechtlich re- levante Ereignisse in Verbindung mit der Vertragserfüllung, unverzüglich der Auftragge- berin mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird unabhängig davon unverzüglich alle Maß- nahmen zur Schadensabwehr oder Schadensbegrenzung selbst einleiten. 12.9 Weitergabe von Leistungen an andere Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Die Übertragung von Teilen der Leistung (beispielsweise der Transport) an andere Un- ternehmen ist zugelassen.
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