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Bewerbungsbedingungen 60.3_2026-0100
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach den „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“.
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Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
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Angebot 3.1 Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt; darüberhinausgehende Infor- mationsunterlagen sind nicht erwünscht. 3.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 3.3 Für das Angebot sind ausschließlich die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.4 Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist al- lein verbindlich. Es ist ausschließlich das über das in der Software Bietercockpit (AI Vergabemanager) bereitgestellte Dokument zu verwenden. Ein Herunter- laden, manuelles Ausfüllen und Hochladen des Leistungsverzeichnisses ist nicht zulässig. 3.5 Angebote, welche die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen nicht erfüllen, wer- den zwingend ausgeschlossen. Unter den Mindestanforderungen sind alle zwingend for- mulierten Anforderungen („muss“, „hat“, „ist zu“ etc.) in den Vergabeunterlagen zu ver- stehen. 3.6 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.7 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositio- nen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositio- nen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulatio- nen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind mit und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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Bietergemeinschaften 4.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Text- form abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevoll- mächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechts- verbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fort- geschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 4.2. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieterge- meinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforder- ten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
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Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer 5.1. Gemäß § 6 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. 5.2. Werden Nachunternehmerleistungen zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leis- tung in Anspruch genommen, ist in der Anlage „Nachunternehmerleistungen“ anzuge- ben, welche Leistungen durch Nachunternehmer erfüllt werden sollen. Die Vergabestelle behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen und beabsichtigen, Leistun- gen an Nachunternehmer zu vergeben, weitere Angaben und Unterlagen nach § 6 Abs. 1, Satz 4 SächsVergabeG nachzufordern.
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Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) 6.1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu las- sen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unterneh- men zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in sei- nem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimm- ten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unter- nehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Na- men, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 6.2. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungser- klärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. 6.3. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Eignung 7.1. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leis- tung mit dem Angebot die Präqualifizierung im Anwendungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“ abzugeben. Diese „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Abgabe der ausgefüllten Eigenerklärung zum Russlandbezug (den Vergabeunterla- gen beigefügt), Benennung und Nachweis einer aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs-/Betriebs- haftpflichtversicherung mit der dem Tätigkeitsfeld angemessenen Deckungssumme für den Zeitraum der Ausführung im Angebotsschreiben, Benennung mindestens drei hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer und abge- schlossener Referenzprojekte der letzten drei Kalenderjahre mit Angabe von: • Auftraggeber/Ansprechpartner, • Art und Umfang der ausgeführten Leistung/ Beschreibung der Referenzob- jekte, • Auftragssumme und • Ausführungszeitraum, • soweit vorhanden: Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung der Leis- tung. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt. 7.2. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 und 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben. 7.3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benann- ten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Be- scheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bieterfragen Bieterfragen sind bis spätestens 29.10.2026 um 12:00 Uhr über die Vergabeplattform „eVergabe.de“ oder per Mail an vergabe@bautzen.de stellen.
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