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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer KROF-2026-FD-BKS-1.2
Maßnahme Lieferung von Neugeräten, Systemkomponenten und Ersatzteilen für Atemschutz- und Messtechnik
Leistung Lieferung von Neugeräten, Systemkomponenten und Ersatzteilen für Atemschutz- und Messtechnik (Los 1) sowie Schulungsleistungen (Los 2) Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier (4) Jahren
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ............ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort Kreis Offenbach , Werner-Hilpert- Straße 1 , 63128 Dietzenbach , Deutschland Gebäude Kreishaus Raum
3 Ausführungsfristen Anlieferung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen Leistungszeitraum: 01.11.2026 bis 30.10.2030
4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen × für jede vollendete Woche 0,50 Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber ............ -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.
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6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
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9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Liegen die Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 Absatz 1 VOL/B vor, sieht der Auftraggeber von der Festsetzung einer Vertragsstrafe bei Überschreiten der maximalen Lieferzeit ab. Dennoch gilt in diesen Fällen: Kann die Leistung ausnahmsweise nicht vereinbarungsgemäß geliefert werden, hat der Auftragnehmer die Gründe für die Verzögerung dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen, sowie alles in seiner Macht Stehende zu veranlassen, um die Leistung schnellstmöglich zu erbringen
Wichtige Informationen zur aktuellen Lage (Ukraine-Krieg, Iran-Krieg) Ergänzend zu unseren Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (Formular 632) weisen wir Sie auf folgende wichtige Informationen zur aktuellen Lage hin und bitten Sie um Beachtung: Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die aktuelle Lage Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt auf Grund vergaberechtlicher Vorgaben i. d. R. zu einem Ausschluss Ihres Angebotes. Dem Kreis Offenbach als Auftraggeberin ist bewusst, dass es auf Grund der aktuellen Lage zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
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