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A.5 Vertraulichkeitserklärung.pdf

Lieferung von Armaturen für eine Wasserstoffleitung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 08:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung

Neubau Wasserstoffleitung HYROW

Armaturen

(Verhandlungsverfahren mit

Teilnahmewettbewerb)

Vergabenummer:

2026 -053

Stand: 05.10.2026

Vergabe Neubau Wasserstoffleitung HYROW - Armaturen

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Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung

im Vergabefahren: Neubau Wasserstoffleitung HYROW - Armaturen

der GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel

  • nachstehend „Auftraggeber“ genannt –
  1. Der/die ___________________________________________________________________
  • nachstehend „Bewerber“ genannt –

beabsichtigt im Rahmen des Vergabefahrens: „Neubau Wasserstoffleitung Rostock- Wrangelsburg - Armaturen“ einen Teilnahmeantrag und ein oder mehrere Angebote einzu- reichen.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird es notwendig sein, dass der Auftraggeber dem Be- werber vertrauliche Unterlagen, Informationen, Kenntnisse und Daten im Rahmen des Leis- tungsverzeichnisses zugänglich macht.

  1. Der Bewerber verpflichtet sich, alle ihm von oder bei dem Auftraggeber anlässlich des hiesi- gen Vergabeverfahrens und der Zusammenarbeit zugänglich gemachten oder bekannt ge- wordenen Unterlagen, Informationen, Kenntnisse und Daten streng vertraulich zu behandeln und weder ganz noch teilweise Dritten direkt oder indirekt zugänglich zu machen. Die vorste- hende Verpflichtung setzt nicht voraus, dass Daten als vertraulich gekennzeichnet sind.

  2. Der Bewerber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zu entsprechender Geheimhaltung zu ver- pflichten, soweit diesen im Zuge des hiesigen Vergabeverfahrens und/oder der Zusammen- arbeit vertrauliche Unterlagen, Informationen, Kenntnisse und Daten zugänglich gemacht werden oder sie sich Zugang zu Unterlagen, Informationen, Kenntnisse und Daten des Auf- traggebers verschaffen können.

  3. Die vorstehend wiedergegebene Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Unterla- gen, Informationen, Kenntnisse und Daten die zur Zeit ihrer Übermittlung bereits öffentlich waren, nach ihrer Übermittlung öffentlich geworden sind, ohne dass dies vom Bewerber zu vertreten ist, nach ihrer Übermittlung dem anderen Vertragspartner von dritter Seite auf ge- setzlich zulässige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Ver- wendung zugänglich gemacht worden sind, zur Zeit ihrer Übermittlung bereits im Besitz des anderen Vertragspartners nachweislich vorhanden waren.

Vergabe Neubau Wasserstoffleitung HYROW - Armaturen

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Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung

  1. Die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt unberührt, wobei die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet wird.

  2. Die vorstehend wiedergegebene Geheimhaltungsverpflichtung endet frühestens nach Ablauf einer Frist von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Sollten zum Zeit- punkt der Beendigung des Vergabeverfahrens Informationen, Kenntnisse, Unterlagen und Daten unverändert geheimhaltungsbedürftig sein, besteht zwischen den Partnern Einigkeit, dass auf Wunsch des Auftraggebers der Bewerber einer Verlängerung der Frist zustimmt.

  3. Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teil- weise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.

Vollständiger Name der (natürlichen) Person, die die Erklärung im Namen des o.g. Bewer- bers/als bevollmächtigte Person im Namen aller Mitglieder der o.g. Bewerbergemeinschaft ab- gibt:


  1. Ort, Datum 2. Unterschrift

Vergabe Neubau Wasserstoffleitung HYROW - Armaturen

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