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Verfahrensbrief Nr. 1
Verfahrensbrief Nr. 1
Neubau Wasserstoffleitung HYROW
Armaturen
(Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb)
Vergabenummer:
2026-053
Stand: 05.10.2026
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Inhaltsverzeichnis
-
Einleitung .......................................................................................................................... 4
-
Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens ............................................................ 4
2.1. Projektbeschreibung .................................................................................................. 4
2.2. Gegenstand der Ausschreibung ................................................................................ 4
2.3. Leistungsüberblick ..................................................................................................... 5
2.4. Geplanter Ausführungs- / Lieferzeitraum ................................................................... 5
-
Auftraggeber und Vergabestelle ....................................................................................... 5
-
Sprache ............................................................................................................................. 6
-
Verfahren und Zeitplan ...................................................................................................... 6
5.1. Auftragsbekanntmachung und Teilnahmewettbewerb ............................................... 7
5.2. Begrenzung der Bewerberzahl .................................................................................. 8
5.3. Verhandlungsphase ................................................................................................... 9
5.4. Angebotsphase II (finale Angebote/BAFO) und Vergabeentscheidung ..................... 9
- Kommunikation (DTVP) .................................................................................................. 10
6.1. Kommunikationsform und Auskünfte ....................................................................... 10
6.2. Datenverarbeitung ................................................................................................... 10
-
Bereitstellung der Vergabeunterlagen ............................................................................. 10
-
Einreichung der Teilnahmeanträge ................................................................................. 11
-
Einzureichende Unterlagen ............................................................................................. 12
9.1. Technisches Konzept ............................................................................................... 12
9.2. Angebotsbezogene Nachweise und weitere Mindestanforderungen ....................... 13
-
Bewerbergemeinschaften ............................................................................................ 14
-
Einsatz von Nachunternehmern (nicht eignungsleihend) ............................................ 15
-
Eignungsleihe .............................................................................................................. 15
-
Eignung ....................................................................................................................... 16
13.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ................................................... 16
13.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................................ 17
13.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ...................................................... 18
- Zuschlagskriterien und Angebotswertung ................................................................... 20
14.1. Preis ..................................................................................................................... 21
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14.2. Technisches Konzept ........................................................................................... 21
14.3. Lieferung technischer Dokumente ........................................................................ 22
14.4. Gewährleistungszeitraum ..................................................................................... 22
14.5. Zusicherung Vorhaltung Ersatzteile ..................................................................... 23
14.6. Lieferzeit ............................................................................................................... 23
-
Geheimhaltung ............................................................................................................ 23
-
Rügeobliegenheiten ..................................................................................................... 24
-
Nachprüfungen ............................................................................................................ 25
-
Ergänzende Bestimmungen ........................................................................................ 25
18.1. Nachforderung ...................................................................................................... 25
18.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ......................................................... 26
18.3. Nebenangebote .................................................................................................... 26
18.4. Ausschluss ........................................................................................................... 26
18.5. Entschädigung ...................................................................................................... 26
18.6. Aufhebung des Verfahrens ................................................................................... 26
18.7. Einverständnis des Bewerbers/Bieters ................................................................. 26
18.8. Rücknahme von Teilnahmeanträgen/Angeboten ................................................. 27
Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) Anlage A.2 Angebotsschreiben Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote) Anlage A.4 Hinweise zum Datenschutz Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung) Anlage B.1 Leistungsverzeichnis Anlage B.2 Preisblatt Anlage B.3 Verpflichtungserklärung DSGVO Anlage B.4 GASCADE Allgemeine Einkaufsbedingungen Anlage B.5 Vertrag Anlage B.6 Ingenieurhandbuch
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- Einleitung
Die nachfolgenden Hinweise zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahme- wettbewerb sollen die Teilnehmer innerhalb des Verfahrens unterstützen, einen ordnungsge- mäßen Teilnahmeantrag und später ordnungsgemäße Angebote abzugeben. Die Angaben im Teilnahmeantrag müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die vorliegenden Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des aktuellen Teilnahmeantrages ver- wendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig. Die vorliegende Unterlage stellt den vorgesehenen Ablauf sowie die generellen Regeln und Formalitäten des Verfahrens vor. Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Unterlage und den weiteren Vergabeunterlagen per- sonenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen, Männer und Diverse beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Mitarbeiter". Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleich- heitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
- Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens
2.1. Projektbeschreibung
Mit ihren Initiativen zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Bundesregierung die wesentlichen benötigten regulatorischen, kartellrechtlichen und netzplanerischen Grundlagen zur Entwicklung eines ausbaufähigen Wasserstoff-Kern- netzes mit dem Zieljahr 2032 gelegt.
Gemäß § 28q Abs. 2 EnWG haben die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) den Auftrag zur Entwicklung eines überregionalen Wasserstoff-Kernnetzes (On- und Offshore). Dabei sollen weitere Infrastrukturen, die geeignet sind, Wasserstoff auf der Wasserstoff-Trans- portebene sicher zu transportieren, berücksichtigt werden.
Gegenstand des Projektes ist die Errichtung der Leitung vom Industriehafen Rostock bis zur Absperrstation Wrangelsburg auf der OPAL, die im Zuge des Flow East Projektes auf Wasserstoff umgestellt werden wird.
Die Inbetriebnahme ist für 4.Quartal 2028 geplant.
2.2. Gegenstand der Ausschreibung
Lieferung von diversen Armaturen in den Dimensionen DN25 – DN1000 für das Projekt "Neubau Wasserstoffleitung HYROW"
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2.3. Leistungsüberblick Der Liefer- und Leistungsumfang gliedert sich wie nachfolgend:
57 Stück Pipelinearmaturen: mit interner Umfahrung 69 Stück Kugelhähne 15 Stück Bespannarmaturen 4 Stück Pipelinearmaturen: ohne interne Umfahrung
gem. Anlage B.1 Leistungsverzeichnis
Leistungserbringung bei Bedarf:
Der Auftraggeber behält sich folgende Leistungen vor, ohne dass deren Erbringung be- reits sicher vorausgesetzt werden kann:
- Anwendung der gegenüber der Angebotsabgabe aktualisierten allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere des DVGW-Regelwerkes, sowie alle einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere sämtliche relevanten Euro-Normen (EN) oder DIN-Vorschriften
- sowie die Mitwirkung bei technischer und/oder betrieblich begründeter Notwendigkeit die Mitwirkung des Auftragnehmers bei Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Test- fahrten und/oder Abnahmeprüfungen gemäß nicht wertungsrelevanter Stundenver- rechnungssätze nach Preisblatt
2.4. Geplanter Ausführungs- / Lieferzeitraum Anlieferung auf Lagerplatz unter der Anschrift:
An den Kastanien
18516 Süderholz-Klevenow: Lieferdatum: KW 31/2027 (Alle Positionen)
- Auftraggeber und Vergabestelle
Auftraggeber und Vergabestelle ist die:
GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108-112 34119 Kassel Deutschland E-Mail: kontakt@gascade.de Telefon: +49 561 934-0
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- Sprache
Verfahrenssprache ist Deutsch. Für die Vergabe- und Vertragsunterlagen, den Schrift- verkehr und die Abwicklung des Vertrags gilt die Originalsprache Deutsch.
- Verfahren und Zeitplan
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ge- mäß §§ 119 Abs. 5, 141 Abs. 1 GWB, § 15 Abs. 1 SektVO durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem sich der Auftraggeber mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln (§ 119 Abs. 5 GWB).
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gliedert sich in vier Phasen: Phase 1: Teilnahmewettbewerb Phase 2: Angebotsphase I (Erstangebote) Phase 3: Verhandlungsphase Phase 4: Angebotsphase II (Best and Final Offer (BAFO)) und Vergabeentscheidung
Möglicherweise abweichende Termine auf der Vergabeplattform sind nicht zu be- achten. Diese können aus technischen Gründen nicht korrigiert oder abgeschaltet werden. Maßgeblich sind die Terminangaben im Verfahrensbrief.
| Zeitraum | Vorgang | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 05.10.2026 | Absendung der europaweiten Auftragsbekanntmachung | ||||
| 19.10.2026 | Frist zur Fragestellung (Teilnahmewettbewerb) | ||||
| 23.10.2026 | Bereitstellung eines finalen Fragen-Antworten-Katalogs (Teilnahmewettbewerb) | ||||
| 05.11.2026 | Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge | ||||
| 06.11.2026 | Benachrichtigung der Bewerber über den Ausgang des Teil- nahmewettbewerbs und Versendung der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes an die geeigneten Bewerber | ||||
| 20.11.2026 | Ende Angebotsphase I | ||||
| 30.11.2026 - 04.12.2026 | Ggf. Verhandlungstermine mit den Bietern bzw. Auswahl des Bestbieters/Zuschlagsentscheidung/Versand des Vorabin- formationsschreibens | ||||
| 17.12.2026 | Ggf. Ende Angebotsphase II |
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| 22.12.2026 | Ggf. Auswahl des Bestbieters/Zuschlagsentscheidung/Ver- sand des Vorabinformationsschreibens |
|---|---|
| 04.01.2027 | Ggf. Zuschlagserteilung/Vertragsschluss |
| 31.01.2027 | Bindefrist |
Der dargestellte Ablauf und die genannten Termine geben lediglich den derzeitigen Pla- nungsstand wieder. Sie sind – mit Ausnahme der Fristen zur Einreichung von Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Teilnahmeantrags selbst – nicht verbind- lich und können von der Vergabestelle jederzeit geändert werden. Insbesondere behält sich die Vergabestelle vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber sich vorbehält, den Zuschlag ohne Ver- handlungen bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. Die Erstange- bote müssen daher alle Mindestanforderungen erfüllen und dürfen keine Änderun- gen an den Vergabeunterlagen enthalten, so dass sie ohne vorherige Verhandlun- gen angenommen werden können. Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen erfüllen oder Änderungen an den Verga- beunterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
5.1. Auftragsbekanntmachung und Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren beginnt mit der öffentlichen Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und der Aufforderung zur Abgabe von Teilnah- meanträgen. In der Auftragsbekanntmachung wird über einen Link auf das Vergabepor- tal „DTVP“ verwiesen. Die Anlagen sind auf dem Vergabeportal veröffentlicht. Eine Ausnahme gilt für die Anlagen B.1 Leistungsverzeichnis, B.2 Preisblatt und die technischen Spezifikationen aus dem Ingenieurhandbuch (Anlage B.6). Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und enthalten besonders vertrauliche und schutz- bedürftige Angaben. Daher fordert der Auftraggeber die Bewerber zur Abgabe einer Ver- traulichkeitserklärung (Anlage A.5) auf (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 2 SektVO). Diese kann über die Nachrichtenfunktion von DTVP eingereicht werden. Dem Bewerber/Bieter werden die besonders vertraulichen und schutzbedürftigen Vergabeunterlagen sodann zeitnah nach Erhalt der Vertraulichkeitserklärung über die Nachrichtenfunktion DTVP zur Verfü- gung gestellt werden. Die Anlage B.5 Vertrag wird mit Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Vergabeunterlagen (Anlagen A. und B.) erarbeiten die Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften einen Teilnahmeantrag.
Am 05.11.2026, 10:00 Uhr (Systemzeit DTVP), endet die Frist zur Einreichung der Teil- nahmeanträge. Anschließend werden die Teilnahmeanträge geöffnet und geprüft. Auf Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Erklärungen und Nachweise werden
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unter den Bewerbern diejenigen ausgewählt, die die veröffentlichten Eignungskriterien erfüllen. Grundlage der Eignungsprüfung sind die in der Auftragsbekanntmachung und diesem Verfahrensbrief unter Ziffer 13 genannten Bedingungen.
5.2. Begrenzung der Bewerberzahl
Es werden mindestens drei (3) maximal fünf (5) geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, soweit eine ausreichende Anzahl an Teilnahmean- trägen geeigneter Bewerber eingereicht wurde. Diese drei (3) bis fünf (5) Bewerber wer- den anhand der in der nachstehenden Wertungsmatrix (Eignung) beschriebenen Aus- wahlkriterien ermittelt. Die übrigen Bewerber werden für das weitere Vergabeverfahren nicht mehr berücksich- tigt und zeitnah informiert. Erfüllen mehr als drei (3) bis fünf (5) Bewerber gleichermaßen die Anforderungen an die Eignung und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den veröffentlichten Eignungskriterien zu hoch, kann die Aus- wahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Wertungsmatrix (Eignung) Die Auswahl der zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderten Bewerber wird anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen der letzten zehn (10) Jahre (Anlage A.1, dort unter Vordruck 7) getroffen. Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu ge- währleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen. Die eingetragenen Einzelangaben werden wie folgt in die Auswahlentscheidung einge- bracht:
| Kriterium | Maximal erreichbare Punktezahl | Beschreibung |
|---|---|---|
| Übereinstimmung der Referenzen mit vorliegender Ausschreibung | 450 Punkte | siehe Anlage A.6 Wer- tungsmatrix (Eignung) |
| Anzahl der Referenzen | 250 Punkte | siehe Anlage A.6 Wer- tungsmatrix (Eignung) |
| durchschnittliche Lieferzeit | 250 Punkte | siehe Anlage A.6 Wer- tungsmatrix (Eignung) |
| durchschnittliches Auftragsvolu- men | 50 Punkte | siehe Anlage A.6 Wer- tungsmatrix (Eignung) |
| Gesamt | 1.000 Punkte |
Die konkreten Auswertungsmethoden werden in der Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eig- nung) erläutert.
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5.3. Verhandlungsphase
Sofern der Auftraggeber den Zuschlag nicht bereits auf der Grundlage der Erstangebote erteilt hat, beginnt mit dem Abschluss der Angebotsphase I die Verhandlungsphase. Der Auftraggeber lädt die Bieter, die ein wertungsfähiges erstes Angebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch ein. Die Verhandlungsgespräche haben das Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Ge- genstand der Verhandlungen können grundsätzlich Auftragsinhalt, Auftragsbedingun- gen und sämtliche Bestandteile der Angebote sein, nicht aber die in den Vergabeunter- lagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sowie die Identität des ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstandes. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungsphase sukzessive die Anzahl der Bieter weiter nach Maßgabe der veröffentlichten Zuschlagskriterien zu redu- zieren. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der KW 49/2026 stattfinden. Die Angebot- sinhalte werden geheim gehalten, die Verhandlungen getrennt mit den jeweiligen Bietern individuell geführt. Die Terminierung der Gesprächstermine bzw. Verhandlungen erfolgt durch jeweilige in- dividuelle Einladung. Die Bieter haben unverzüglich nach Eingang ihrer jeweiligen Ein- ladung mitzuteilen, welche Personen von ihrer Seite an dem jeweiligen Termin teilneh- men werden.
5.4. Angebotsphase II (finale Angebote/BAFO) und Vergabeentscheidung
Der Auftraggeber wird den Abschluss der Verhandlungsphase erklären und die verblie- benen Bieter auf der Grundlage der Verhandlungsergebnisse und der ggf. überarbeite- ten Vergabeunterlagen unter Festlegung einer einheitlichen Frist zur Einreichung finaler Angebote auffordern. Die eingegangenen finalen Angebote werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Im Rahmen einer Aufklärungsrunde werden – soweit erforderlich – missverständliche oder ungenaue Angaben in den Angeboten aufgeklärt. Anschließend werden die Ange- bote anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet und das wirtschaft- lichste Angebot ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Bieter sind nach der Einreichung ihrer finalen Angebote an ihre Angebote und deren Inhalte bis einschließlich zum 31.01.2027 (Bindefrist) gebunden. Bis zum Ablauf der Bin- defrist können die Angebote nicht zurückgezogen und auch inhaltlich nicht geändert wer- den. Für den Fall, dass aufgrund von Verzögerungen ein Zuschlag bis zum Ablauf der Bindefrist nicht wirksam erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern. Die Bieter, die auf Grundlage der veröffentlichten Zuschlagskriterien keinen Erfolg hat- ten, werden gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Textform auf elektronischem Weg vorab infor- miert. Über die Zuschlagserteilung erfolgt eine gesonderte Unterrichtung nach § 56 SektVO.
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Sollte ein Zuschlag nicht in Betracht kommen oder das Vergabeverfahren aus sonstigen Gründen aufgehoben werden müssen, werden die Bieter in Textform auf elektronischem Weg informiert.
- Kommunikation (DTVP)
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern erfolgt über den ge- samten Verfahrenszeitraum über die Vergabeplattform DTVP.
6.1. Kommunikationsform und Auskünfte
Weitere Informationen zu diesem Vergabeverfahren, Änderungen an den Vergabeunter- lagen, die Beantwortung von Bewerber- /Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden auf DTVP bereitgestellt. Alle Fragen sind über DTVP zu stellen. Zu den Fristen wird auf Ziffer 5 (Verfahren und Zeitplan) verwiesen. Jede sonstige Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bzw. zu Mitarbeitern des Auftragge- bers ist unerwünscht und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).Mündli- che oder telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet.
6.2. Datenverarbeitung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden von im Verfahren tätigen na- türlichen Personen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies betrifft u.a. die Namen, Adressangaben sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit und beruflichen Qualifikation.
- Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen können – bis auf Anlagen B.1 Leistungsverzeichnis, B.2 Preis- blatt und die technischen Spezifikationen aus dem B.6 Ingenieurhandbuch – gemäß § 41 Abs. 1 SektVO unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf DTVP abge- rufen werden. Das Abrufen der Vergabeunterlagen auf DTVP ist ohne vorherige Registrierung möglich, die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere die Kommunikation mit der Vergabestelle und die elektronische Abgabe eines Angebotes durch den Bieter setzt eine Registrierung hingegen zwingend voraus.
Bei Fragen zur Nutzung des Vergabeportals DTVP, insbesondere bei Fragen zur techni- schen Abwicklung, hat sich der Bieter an den Betreiber des Vergabeportals zu werden:
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E-Mail: support@cosinex.de Tel. +49 900 1 267463 (kostenpflichtig)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.
Eine ausbleibende Registrierung und/oder eine fehlende Kenntnisnahme von durch den Auftraggeber auf DTVP bereitgestellten Informationen zu diesem Vergabeverfahren, Än- derungen an den Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstigen ver- fahrensrelevanten Informationen gehen zu Lasten des jeweiligen Bieters. Die Anlage B.1 Leistungsverzeichnis, Anlage B.2 Preisblatt und B.6 Ingenieurhand- buch enthalten besonders vertrauliche und schutzbedürftige Angaben. Daher fordert der Auftraggeber die Bewerber/Bieter zur Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung) auf (§ 5 Abs. 3 Satz 2 SektVO). Diese kann über die Nachrichtenfunktion von DTVP eingereicht werden. Dem Bewer- ber/Bieter wird die vorbezeichnete besonders vertrauliche und schutzbedürftige Anlage sodann zeitnah nach Erhalt der Vertraulichkeitserklärung über die Nachrichtenfunktion DTVP zur Verfügung gestellt werden.
- Einreichung der Teilnahmeanträge
Die Teilnahmeanträge sind bis spätestens am
05.11.2026, 10:00 Uhr (Systemzeit DTVP)
über das „Bietertool“ des DTVP elektronisch einzureichen. Das Bietertool ist eine Desktop- Anwendung, die sich über eine Webstart-Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe eines elektronischen Angebots aus dem virtuellen Projektraum des entsprechenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde. Bei der Abgabe der Teilnahmeanträge ist die Größenbeschränkung für die maximal zu- lässige Dateigröße zu beachten. Die Größe des unter Nutzung des Bietertools abzuge- benden elektronischen Angebotes ist auf 500 MB beschränkt. Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber keine Abgabe der Teilnahmeanträge auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax zulässt. Etwaige postalisch, per E-Mail oder per Telefax eingereichte Teilnahmeanträge/Angebote werden vom Vergabeverfahren ausge- schlossen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht notwendig. Die Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Im Unterschied zur Schriftform bedarf es keiner eigenhändigen Unterschrift, jedoch müssen der Unterneh- mensname und der Name der vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklä- rung abgibt, erkennbar sein. Die Angabe gilt für den gesamten Teilnahmeantrag und ist rechtsverbindlich. Mit dem vollständigen Hochladen des formgerechten Teilnahmeantrags
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gelten alle weiteren eingereichten Unterlagen als vom Bewerber rechtswirksam abgege- ben. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden. Ggf. erforderliche Erklärungen Dritter sind durch den Dritten eigenhändig zu unterschrei- ben und durch den Bewerber beizufügen. Dritte im vorstehenden Sinne sind Mitgliedsun- ternehmen einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft, Nachunternehmer und Eig- nungsverleihende-Unternehmen.
- Einzureichende Unterlagen
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen auszufüllen und mit den dort ge- nannten Nachweisen einzureichen:
- Ausgefüllte Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Nach erfolgter Eignungsprüfung und gegebenenfalls Beschränkung des Kreises der zur Abgabe von Erstangeboten aufgeforderten Bewerber sind dann mit allen Angeboten ein- zureichen:
- Ausgefüllte Anlage A.2 Angebotsschreiben;
- Ausgefüllte Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung
- Ausgefüllte Anlage B.2 Preisblatt;
- Ausgefüllte Anlage B.3 Verpflichtungserklärung DSGVO;
- Technisches Konzept gemäß der Vorgaben der Ziffer 9.1
9.1. Technisches Konzept
Die Bieter legen mit den Angeboten ein technisches Konzept vor, welches detailliert die von ihnen angebotenen Produkte beschreibt. In dem Konzept sollen von dem Bieter un- ter anderem folgende Punkte detailliert beschrieben sein:
• Technische Spezifikationen (z.B. Nennweite, Nenndruck, Auslegungstemperatur, etc.) • Konstruktionsmerkmale (z.B. Aufbau, Anschlussart, Betätigungsart, Durchgangsform, etc.) • Funktionsweise des Produkts • Sicherheits- und Prüfanforderungen (Druck- und Dichtheitsprüfung, Zertifizierung und Normen, Sicherheitsmechanismen, etc.) • Wartung und Instandhaltung (z.B. Wartungsintervalle, Austausch Verschleißteile, Schmierung & Pflege, etc.) • Prüfstandkonzept (produktionsbegleitend vs. nur zum Abschluss) • Erläuterung der Ausführung des passiven Korrosionsschutzes gemäß GASCADE-Spe- zifikation CP40 • Konzept zur Erhaltung der Funktionalität des Auslieferungszustandes für den Zeitraum zwischen Auslieferung und Inbetriebnahme. • Im Rahmen des technischen Konzeptes sind zwingend folgende Punkte aufzugreifen:
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• Es ist eine Beispielzeichnung einzureichen, die den Anforderungen der Anlage B.6 Ingenieurhandbuchs entspricht; • Es ist zu beschreiben, welche Teile des Produktes nicht aus eigener Fertigung stam- men und wie die Qualitätssicherung mit den Lieferanten gestaltet ist; • Es ist darzulegen, wie die Produkte am Prüfstand kontrolliert werden; • Es ist zu erläutern, dass das zu liefernde Material aus der EU bzw. anderen Vertrags- staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum/Staaten mit Verein- barungen über gegenseitigen Marktzugang i.S.d. § 55 Abs. 1 SektVO stammen; • Es ist die Anwendung eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) zu erörtern und gegebenenfalls durch Vorlage einer gülti- gen Kopie des Zertifikats nachzuweisen; • Es ist die Anwendung eines anerkannten Umweltmanagementsystems (z.B. ISO 14001 oder gleichwertig) zu erörtern und gegebenenfalls durch Vorlage einer gültigen Kopie des Zertifikats nachzuweisen;
Nach Erfahrung und Wissensstand des Auftraggebers müsste ein technisches Konzept zum gegenwärtigen Stand sich zu diesen Themen in irgendeiner Weise äußern. Wer- den diese Aspekte im Rahmen des Konzeptes nicht behandelt, genügt das Konzept nicht den geforderten Mindestanforderungen.
Keine Mindestanforderung ist es aber, dass hier bestimmte Aussagen / Schlüsse / Er- gebnisse zu diesen Punkten formuliert / gezogen / gefunden werden; dies wird im Rah- men der zuschlagsrelevanten Bewertung des Konzeptes Berücksichtigung finden. Min- destanforderung ist demnach nur, dass sich zu diesen Aspekten geäußert wird („Ob“), nicht aber in welcher konkreten Art und Weise („Wie“).
Wenn z.B. ein Bieter zu dem Schluss käme, einer, einige oder alle vorstehend genann- ten Aspekte wären für die Bewertung des technischen Konzeptes unerheblich, so ist dies darzustellen, um der Mindestanforderung zu genügen. Ob diese dargestellte Un- erheblichkeit dann fundiert ist, bliebe aber der Zuschlagsbewertung des technischen Konzeptes vorbehalten.
9.2. Angebotsbezogene Nachweise und weitere Mindestanforderungen
Das Angebot muss folgende Mindestanforderungen erfüllen bzw. folgende Erklärungen zu den Mindestanforderungen abgeben:
-
Bestätigung der vollständigen Erfüllung der in Anlage B.6 Ingenieurhandbuch (IHB) beschriebenen Anforderungen;
-
Einhaltung der gesetzlichen Mindestgewährleistungszeit von vierundzwanzig Mona- ten und Angabe der angebotenen Gewährleistungszeit;
-
Zusicherung einer Mindestverfügbarkeit von Ersatzteilen für 48 Monate und Angabe der angebotenen Verfügbarkeit von Ersatzteilen;
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- Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften können in diesem Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag abgeben, wenn deren Bildung keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet. Bewerbergemeinschaften werden nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SektVO wie Einzelbewerber behandelt. Jede Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine Er- klärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der während des gesamten Vergabeverfah- rens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslaufzeit bevoll- mächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Neben der gemeinschaftlichen Erklärung sind für jedes Mitgliedsunternehmen die in dem Vordruck zur Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 1.2) genannten Unterlagen vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss die Anforderungen für Erklärungen Dritter bei der elektronischen Angebotsabgabe einhalten (vgl. Ziffer 9). Die Eignungsanforderungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen sich ferner nur an einer Bewerbergemein- schaft beteiligen. Die Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften ist unzulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung werden die betreffenden Bewerbergemeinschaften ausge- schlossen. Der Auftraggeber wird ausnahmsweise von einem Angebotsausschluss absehen, wenn bei Angebotsabgabe plausible Gründe für die Doppelbeteiligung dargestellt werden und die betreffende Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft nachweist, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs nicht vorliegt. Bewerbergemeinschaften, die den Teilnahmewettbewerb bestehen, nehmen im Falle der Zulassung zur Angebotsphase I als Bietergemeinschaften am Wettbewerb teil.
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- Einsatz von Nachunternehmern (nicht eignungsleihend)
Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen – sind die hiervon betroffenen Auf- trags-/Leistungsanteile – soweit dies im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits feststeht – im Angebot anzugeben und der/die Nachunternehmer zu benennen (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 2).
Für den benannten Nachunternehmer sind zudem die in dem vorbezeichneten Vordruck (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 2) genannten Unterla- gen vorzulegen.
Eine Nachunternehmervergabe nach Vertragsschluss erfordert die vorherige Einwilli- gung des Auftraggebers. Auf die Grundsätze der Einbindung von Nachunternehmen gem. § 34 SektVO wird hin- gewiesen. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, vor Zuschlagserteilung inner- halb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist die Ersetzung eines Nachunternehmers zu verlangen, sofern hinsichtlich des Nachunternehmers ein zwingender Ausschluss- grund im Sinne des § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt. Bei der Vergabe von Nachunternehmeraufträgen sind mittelständische Interessen durch den Hauptauftragnehmer vornehmlich zu berücksichtigen.
- Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung dieses Auftrags gemäß § 47 SektVO im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen („Eig- nungsleihe“), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und die dort genannten Unterlagen auch für das andere Unterneh- men vorlegen. Er hat insbesondere den Namen und die Kontaktdaten dieser Unterneh- men anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 4 und 5) dieser Unternehmen vorzulegen. Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 SektVO kann nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen (z.B. Nachunternehmen) sein. Hierunter sind auch konzernverbundene bzw. konzernangehörige Unternehmen zu verstehen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe nach § 47 SektVO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam entsprechend dem Um- fang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 5).
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Der Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (z.B. Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten be- nötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). Das bedeutet, dass das jeweilige Dritt- unternehmen als Nachunternehmer eingesetzt werden muss. Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe- stelle gesetzten Frist zu ersetzen. Im Übrigen wird auf § 47 SektVO verwiesen.
- Eignung
Öffentliche Aufträge im Sektorenbereich werden an geeignete Unternehmen vergeben, die anhand objektiver Kriterien gemäß §§ 142 Nr. 1, 122 Abs. 1 und 2 GWB ausgewählt und nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eignung für die zu vergebende Leistung nachzuweisen. Bewerber haben die geforderten und nachfolgend aufgeführten Unterlagen (Eigenerklä- rungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg ihrer Eignung und zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (§§ 42 ff. SektVO). Die einzureichenden Unterlagen sind insbesondere auch der Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) zu ent- nehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Auftraggeber legt folgende objektive Eignungskriterien fest:
13.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubig- ter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleich- bar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen aus- weisen.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer- den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffent- lichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vor- drucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.
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PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist mög- lich. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 so- wie gegebenenfalls ergänzend Vordruck 3.2.
PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9.
13.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens aus vergleichbaren Leistun- gen in den letzten 5 (fünf) abgeschlossenen Geschäftsjahren
Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet wurde und daher noch keine fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der er- warteten Jahresumsätze vor.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der durchschnittliche Umsatz der letzten 5 (fünf) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens betragen:
2.500.000,00 EUR;
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.
WL2: Vorlage des Jahresabschlusses der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nach- weis 2.
WL3: Vorlage einer Bonitätsauskunft (z.B. Schufa, Creditrefom oder ähnlich) – keine bloße Bankauskunft –, nicht älter als sechs Monate. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungs- fähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterla- gen, belegen (entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Bei- bringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen.
Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Un- terlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumen- tiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine an- dere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen
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Verfahrensbrief Nr. 1
über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Un- terlagen gemäß angewandt.
13.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
TL 1: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Lieferung/Leistung durch Angabe von mindestens drei abgeschlossenen Refe- renzaufträgen in den letzten zehn (10) Jahren mit Angabe der durchgeführten Lie- ferung gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu verge- benden Lieferung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende An- gaben enthalten:
- Referenztitel
- Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1) Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt wer- den dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
- Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Ansprechpartners in der Anlage A.1, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, an- dere Sektorenauftraggeber).)
- Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
- Auftragsvolumen in EUR (netto) (präzise Wertangabe gefordert, sonst kann Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung)))
- Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben; Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Variante angenommen (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung))
Für die angefragten Armaturen sind Referenzen von vergleichbaren abgeschlos- senen Lieferleistungen an Transmission System Operator (TSO) oder Storage System Operator (SSO) in der angefragten Druckstufe (mindestens PN 100) zur Verfügung zu stellen. Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen und dem Regelwerk des DVGW G463 entsprechen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, sind die der jeweiligen Anfrage- position (vgl. Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 11 – Herstel- lerliste) zugeordneten Spezifikationen der Anlage B.6 sowie die darin aufgeführ- ten beziehungsweise in Bezug genommenen Normen und technischen Regel- werke.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
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Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einzureichen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.
TL2: Es wird der Nachweis von Erfahrungen des Herstellers (gem. Herstellerliste Vordruck 11 der Anlage A.1) im Bereich der hier zu vergebenden Liefe- rung/Leistung gefordert. Der Hersteller eines Bauteiltyps muss für jeden Bauteiltyp, für den er als Herstel- ler (gem. Herstellerliste Vordruck 11 der Anlage A.1) vorgesehen ist, den Nachweis durch Angabe von mindestens drei abgeschlossenen Herstellungsre- ferenzaufträgen in den letzten zehn (10) Jahren erbringen. Ein Herstellungsrefe- renzauftrag kann sich dabei auf mehrere Bauteiltypen beziehen und für diese als Nachweis dienen. Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende An- gaben enthalten:
- Referenztitel
- Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
- Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Ansprechpartners in der Anlage A.1, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
- Kurzbeschreibung der hergestellten Bauteile
- Bezug Anfrageposition
- Leistungsbeschreibung
- Auftragsvolumen in EUR (netto)
- Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum angeben)
Für die angefragten Armaturen sind Herstellerreferenzen von vergleichbaren Pro- dukten tauglich für Transmission System Operator (TSO) oder Storage System Operator (SSO) zur Verfügung zu stellen. Die Hersteller-Referenzen haben die Fähigkeit zur Herstellung der Bauteile nachzuweisen und müssen jeweils in der angefragten Druckstufe (mindestens PN 100) gegeben werden.
Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen und dem Regelwerk des DVGW G463 entsprechen. Als Indiz, aber nicht als abschlie- ßendes Kriterium hierfür, sind die der jeweiligen Anfrageposition (vgl. Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 11 – Herstellerliste) zugeordneten
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Spezifikationen der Anlage B.6 sowie die darin aufgeführten beziehungsweise in Bezug genommenen Normen und technischen Regelwerke.
Es sind die dazugehörigen Abnahmeprüfzeugnisse inkl. Bauteilzeichnungen für die Referenzen vorzulegen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auf- traggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen je Hersteller je Bauteiltyp einzureichen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 8.
TL3: Beschreibung der technischen Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages (Eigenerklärung inkl. Nachweis des Prüfstandzugriffs, siehe Mindest- anforderung)
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es muss auf mindestens einen Prüfstand – nicht zwingend unternehmensinternen Zugriff geben, der geeignet sein muss, Prüfungen gemäß DIN 3230-5 durchführen zu können.
TL4: Schilderung der allgemeinen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Eigenerklärung)
TL5: Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (Eigenerklärung)
- Zuschlagskriterien und Angebotswertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der nachstehend dargestell- ten gewichteten Zuschlagskriterien bestimmt:
| Zuschlagskriterium | Gewichtung in Punkten |
|---|---|
| Preis | 45 |
| Technisches Konzept | 20 |
| Lieferung technischer Dokumente | 10 |
| verbindliche Gewährleistungszeit | 5 |
| Vorhaltung Ersatzteile | 5 |
| Lieferzeit | 15 |
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Es wird in den quantitativen Zuschlagskriterien (Preis, Lieferung technischer Doku- mente, verbindliche Gewährleistungszeit, Vorhaltung Ersatzteil) kaufmännisch auf die 3- te Nachkommastelle gerundet (Excelfunktion ‘=RUNDEN([Wertungsergebnis];3)‘)
14.1. Preis
Das im Vergleich kostengünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Preislich höhere Angebote werden gemäß des Verhältnisses zum kostengünstigsten Angebot geringer bewertet. Das Verhältnis aus kostengünstigstem zu bewertetem Preis wird mit der ma- ximal erreichbaren Punktezahl entsprechend der nachstehenden Formel multipliziert:
. [𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘ü𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑛𝑛𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑛𝑛 𝑃𝑃𝑛𝑛𝑘𝑘𝑛𝑛𝑘𝑘] 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝑓𝑓ü𝑟𝑟 𝑃𝑃𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 = [𝑏𝑏𝑘𝑘𝑏𝑏𝑘𝑘𝑛𝑛𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑛𝑛 𝑃𝑃𝑛𝑛𝑘𝑘𝑛𝑛𝑘𝑘] ×[𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑃𝑃𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚 𝑚𝑚ö𝑔𝑔𝑚𝑚𝑃𝑃𝑔𝑔ℎ𝑃𝑃 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑚𝑚ℎ𝑚𝑚] 14.2. Technisches Konzept
Das Technische Konzept gemäß Nr.9.1 wird einer fachkundigen Bewertung gemäß nachstehende Bewertungsschema unterzogen.
Innerhalb des jeweiligen genannten Punktebereichs werden weniger oder mehr Punkte verteilt abhängig davon, inwieweit das Konzept den für den jeweiligen Punktebereich genannten Anforderungen entspricht. Hierdurch können Unterschiede bei zu vergeben- den Punkten innerhalb des jeweiligen einschlägigen Punktebereichs entstehen. Es können auch halbe (0,5) und geviertelte (0,25) Punkte verteilt werden, um eine ange- messene Einordnung des Konzeptes sicherzustellen.
0 bis 4 Punkte Die Ausführungen sind nicht nachvollziehbar und fachlich unzureichend begründet. Es fehlen stichhaltige Argumente oder Belege. Es ist nicht erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, oder es ist erkennbar, dass sie nicht erbracht werden kann.
5 bis 8 Punkte Die Ausführungen sind kaum nachvollziehbar. Die fachliche Fundierung ist unzureichend oder weist erhebliche Lücken auf. Es gibt erhebliche Zweifel, dass die geforderte Leis- tung in mehr als nur in geringem Umfang erbracht werden kann.
9 bis 12 Punkte Die Ausführungen sind nachvollziehbar, jedoch bleibt die fachliche Fundierung schwach und/oder oberflächlich. Es gibt erkennbar Lücken in der Begründung oder in der metho- dischen Ableitung. Die geforderte Leistung kann in Teilen erbracht werden.
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13 bis 16 Punkte Die Ausführungen sind nachvollziehbar, und die fachliche Fundierung ist solide, aber nicht durchgängig tiefgehend. Es gibt vereinzelte methodische oder argumentative Schwächen, die jedoch die Gesamtbewertung nicht stark beeinträchtigen. Es ist erkenn- bar, dass die geforderte Leistung in großen Teilen erbracht werden kann.
17 bis 20 Punkte Die Ausführungen sind gut nachvollziehbar, und die fachliche Fundierung ist überzeu- gend und schlüssig. Relevante fachliche Methoden und Argumente sind angemessen dargestellt und belegt. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung vollständig er- bracht werden kann.
14.3. Lieferung technischer Dokumente
Für die Lieferung der technischen Dokumente sowie des Inspektions- und Prüfplans (ITP) innerhalb von 42 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung werden 10 Punkte vergeben. Für jeden darüber hinausgehenden Kalendertag werden 0,5 Punkte abgezogen. Eine negative Punktzahl ist ausgeschlossen. Das Mindestwertungsergebnis beträgt 0 Punkte. Bei einer Lieferzeit von 63 Kalendertagen oder mehr werden daher 0 Punkte vergeben. Die vom Bieter angebotene Lieferzeit für die technischen Dokumente wird verbindlicher Vertragsbestandteil. Bei Nichteinhaltung gelten die vertraglich vereinbarten Vertrags- strafenregelungen.
14.4. Gewährleistungszeitraum
Gezählt wird nur die über die Mindestanforderung von 24 Monaten Gewährleistung hin- ausgehende Gewährleistungszeit in Monaten. Die längste Gewährleistungszeit erhält die volle Punktezahl von 5 Punkten. Kürzere angebotenen Gewährleistungszeiten wer- den gemäß des Verhältnisses zur längsten Gewährleistungszeit geringer bewertet.
Das Verhältnis aus bewerteter zu der längster Gewährleistungszeit wird mit der vollen Punktezahl des Kriteriums entsprechend der nachstehenden Formel multipliziert:
[𝑏𝑏𝑃𝑃𝑏𝑏𝑃𝑃𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐺𝐺𝑃𝑃𝑏𝑏äℎ𝑟𝑟𝑚𝑚𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑔𝑔] 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝑓𝑓ü𝑟𝑟 𝑮𝑮𝑮𝑮𝑮𝑮ä𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝑮𝑮𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝒉𝑮𝑮𝒉𝒉𝒉𝒉= ×[𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑃𝑃𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚 𝑚𝑚ö𝑔𝑔𝑚𝑚𝑃𝑃𝑔𝑔ℎ𝑃𝑃 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑚𝑚ℎ𝑚𝑚] [𝑚𝑚ä𝑃𝑃𝑔𝑔𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐺𝐺𝑃𝑃𝑏𝑏äℎ𝑟𝑟𝑚𝑚𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑔𝑔] Die Gesamtgewährleistungszeit ab Inbetriebnahme wird Vertragsstrafen bewehrter Ver- tragsbestandteil.
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14.5. Zusicherung Vorhaltung Ersatzteile
Gezählt wird nur die über die Mindestanforderung von 48 Monaten hinausgehende Er- satzteilvorhaltungszeit in Monaten. Die längste Ersatzteilevorhaltung erhält die volle Punktezahl von 5 Punkten. Kürzere angebotenen Vorhaltezeiten werden gemäß des Verhältnisses zur längsten Vorhaltezeit geringer bewertet. Das Verhältnis aus bewerte- ter zu der längster Vorhaltezeit wird mit der vollen Punktezahl des Kriteriums entspre- chend der nachstehenden Formel multipliziert:
[𝑏𝑏𝑃𝑃𝑏𝑏𝑃𝑃𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝑉𝑉𝐸𝐸𝑟𝑟ℎ𝑚𝑚𝑚𝑚𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑔𝑔𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃] 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝑓𝑓ü𝑟𝑟 𝐸𝐸𝑟𝑟𝑃𝑃𝑚𝑚𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑚𝑚𝑃𝑃𝐸𝐸𝐸𝐸𝑟𝑟ℎ𝑚𝑚𝑚𝑚𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑔𝑔𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃= ×[𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑃𝑃𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚 𝑚𝑚ö𝑔𝑔𝑚𝑚𝑃𝑃𝑔𝑔ℎ𝑃𝑃 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑚𝑚ℎ𝑚𝑚] [𝑚𝑚ä𝑃𝑃𝑔𝑔𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝑉𝑉𝐸𝐸𝑟𝑟ℎ𝑚𝑚𝑚𝑚𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑔𝑔𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃] Die gesamte Ersatzteilvorhaltezeit ab Inbetriebnahme wird Vertragsstrafen bewehrter Vertragsbestandteil.
14.6. Lieferzeit
Das Angebot mit der im Vergleich kürzesten Lieferzeit und unter Einhaltung sämtlicher in Nr. 2.4 genannter Liefertermine wird mit der Höchstpunktzahl von 15 Punkten bewertet. Für jede angefangene Woche, um die ein angegebener Liefertermin hinter dem jeweils maßgeblichen Liefertermin gemäß Nr. 2.4 liegt, werden 3 Punkte von der Höchstpunktzahl abgezogen. Maßgeblich ist dabei die größte angegebene Verzögerung eines Lieferter- mins. Bei Nichteinhaltung des Lieferzeitraums werden 0 Punkte vergeben. Angebote mit länge- ren Lieferzeiten werden gemäß dem Verhältnis zum Angebot mit kürzester Lieferzeit ge- ringer bewertet. Das Verhältnis aus dem Angebot mit kürzester Lieferzeit zum Angebot mit bewerteter Lie- ferzeit wird mit der maximal erreichbaren Punktezahl entsprechend der nachstehenden Formel multipliziert:
[𝑃𝑃ü𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐿𝐿𝑃𝑃𝑃𝑃𝑓𝑓𝑃𝑃𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃] 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝑓𝑓ü𝑟𝑟 𝐿𝐿𝑃𝑃𝑃𝑃𝑓𝑓𝑃𝑃𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃= ×[𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑃𝑃𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚 𝑚𝑚ö𝑔𝑔𝑚𝑚𝑃𝑃𝑔𝑔ℎ𝑃𝑃 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑚𝑚ℎ𝑚𝑚] [𝑏𝑏𝑃𝑃𝑏𝑏𝑃𝑃𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐿𝐿𝑃𝑃𝑃𝑃𝑓𝑓𝑃𝑃𝑟𝑟𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃] 15. Geheimhaltung
Sektorenauftraggeber dürfen nach § 5 Abs. 1 SektVO keine von den Unternehmen über- mittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weitergeben. Dazu gehören insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der eingereichten Dokumente. Ausdrücklich zulässig ist die Weitergabe von
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Informationen an Berater des Auftraggebers, die von Berufs wegen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und externe Rechtsanwälte). Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags/Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, können die Vergabestelle und die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfah- rensbeteiligte (z.B. andere Bieter) ausgehen. Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Infor- mationen gewährleistet der Sektorenauftraggeber die Integrität der Daten und die Vertrau- lichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen. Die Teilnahme- anträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über deren Öffnung, Prüfung und Wertung werden auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich behandelt. Im Gegenzug verpflichten sich die an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, keine vom Auftraggeber übermittelten Dokumente und Informationen an Dritte weiterzu- leiten und sämtliche erhaltene Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Vergabestelle erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers/Bieters – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Bewerber/Bieter stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmean- trags/Angebots diesem Rechtsübergang zu.
- Rügeobliegenheiten
Die Vergabeunterlagen müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unterneh- men auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder ver- stoßen diese gegen geltendes Recht, so trifft die Bewerber/Bieter die Obliegenheit, die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Anderenfalls können sie sich auf die Un- klarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten haben die Bewerber/Bieter als von ihnen zu tragende Risiken in ihre Angebote einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügeoblie- genheiten der Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
-
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirk- samkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
-
Nachprüfungen
Nach § 160 Abs. 2 GWB ist jedes Unternehmen befugt, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auf- trag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbe- achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter- nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstan- den ist oder zu entstehen droht. Zuständige Nachprüfungsinstanz:
Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Fax: +49 228 9499 163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499 0
- Ergänzende Bestimmungen
18.1. Nachforderung
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bewerber/Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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18.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an ei- ner unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen haben betroffene Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden sind.
18.3. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
18.4. Ausschluss
Angebote, die nicht die in den Vergabeunterlagen geforderten Voraussetzungen/Best- immungen erfüllen, werden ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt insbesondere in den in § 57 SektVO genannten Fällen.
18.5. Entschädigung
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen bzw. eine Entschädigung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
18.6. Aufhebung des Verfahrens
Insbesondere für den Fall, dass keine den Anforderungen des Auftraggebers entspre- chenden Teilnahmeanträge oder Angebote fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens vorbehalten (§ 57 SektVO). Die Vergabestelle wird die Bieter im Falle einer Aufhebung des Verfahrens unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, un- verzüglich unterrichten.
18.7. Einverständnis des Bewerbers/Bieters
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots erklärt sich der betreffende Bewer- ber/Bieter mit allen Bestandteilen der vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstan- den. Der Bewerber/Bieter sichert durch seine Beteiligung am Verfahren zu, dass für die Ver- arbeitung der in seinem Teilnahmeantrag und/oder seinem Angebot enthaltenen perso- nenbezogenen Daten in Zusammenhang mit diesem Verfahren und der Vertragserfül- lung die erforderliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner. Nach Abschluss des Verfah- rens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ge- löscht. Siehe insoweit die Hinweise zum Datenschutz (Anlage A.4 Hinweise zum Da- tenschutz).
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18.8. Rücknahme von Teilnahmeanträgen/Angeboten
Eine Rücknahme von bereits abgegebenen Teilnahmeanträgen/Angeboten ist bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist durch Erklärung in Textform gemäß § 126b BGB möglich. Bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote kann dann ein neuer Teilnahmeantrag/ein neues Angebot eingereicht werden.
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