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| RV-Laufzeit | initiale Pahse 2 Jahre | 1. Verlängerungsoption 1 Jahr | 2. Verlängerungsoption 1 Jahr | |||||
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| Preisphasen | Festpreisphase | Flexibilisierungsphase | Festpreisphase | Flexibilisierungsphase | Festpreisphase | Flexibilisierungsphase | ||
| Dauer der Preisphasen | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
| Preiserhöhung | unzulässig | max. 10 % auf den gesamten fiktiven Warenkorb innerhalb von 6 Monaten (max. 30 % auf den gesamten fiktiven Warenkorb innerhalb von 18 Monaten) in Bezug auf den zuletzt aktuellen Preis | unzulässig | max. 10 % auf den gesamten fiktiven Warenkorb innerhalb von 6 Monaten in Bezug auf den zuletzt aktuellen Preis | unzulässig | max. 10 % auf den gesamten fiktiven Warenkorb innerhalb von 6 Monaten in Bezug auf den zuletzt aktuellen Preis | ||
| Ankündigung einer Preiserhöhung | nicht möglich | mittels schriftl. Beantragung mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten. Zu belegen durch Nachweise (z. B. gestiegene Lohn-, Material- oder Energiekosten) | nicht möglich | schriftl. Beantragung mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten. Zu belegen durch Nachweise (z. B. gestiegene Lohn-, Material- oder Energiekosten) | nicht möglich | mittels schriftl. Beantragung mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten. Zu belegen durch Nachweise (z. B. gestiegene Lohn-, Material- oder Energiekosten) | ||
| Quantität der Preiserhöhungen | Keine Erhöhung | einmalig innerhalb von 6 Monaten (max. dreimal innerhalb von 18 Monaten) | Keine Erhöhung | einmalig innerhalb von 6 Monaten | Keine Erhöhung | einmalig innerhalb von 6 Monaten | ||
| Preissenkung | jederzeit möglich, akteulle Preisliste muss seitens des Auftragnehmers zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Die neuen gesenkten Preise bilden die Basis für nachfolgende Preiserhöhungen. | jederzeit möglich, akteulle Preisliste muss seitens des Auftragnehmers zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Die neuen gesenkten Preise bilden die Basis für nachfolgende Preiserhöhungen. | jederzeit möglich, akteulle Preisliste muss seitens des Auftragnehmers zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Die neuen gesenkten Preise bilden die Basis für nachfolgende Preiserhöhungen. | |||||
| Geräte- und Preisliste | definiert sich aus der Ausschreibung (alle Geräte gehen die nächsten 6 Monate nicht EOL.) | Wird in Absprache mit dem Auftragnehmer in der Flexibilisierungsphase alle 6 Monate jeweils für 6 Monate definiert und durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die definierten Geräte düfen 6 Monate nicht EOL gehen. | Wird bei der Verlängerungsvereinbarung in Absprache mit dem Auftragnehmer definiert (alle Geräte gehen die nächsten 6 Monate nicht EOL.) | Wird in Absprache mit dem Auftragnehmer für 6 Monate definiert und durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die definierten Geräte düfen 6 Monate nicht EOL gehen. | Wird bei der Verlängerungsvereinbarung in Absprache mit dem Auftragnehmer definiert (alle Geräte gehen die nächsten 6 Monate nicht EOL.) | Wird in Absprache mit dem Auftragnehmer für 6 Monate definiert und durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die definierten Geräte düfen 6 Monate nicht EOL gehen. | ||
| Prüfung der Marktüblichkeit der Preise | nicht vorgesehen | bei Neu-Definition der Preis- und Geräteliste oder bei Preiserhöhung nach Ermessen des Auftraggebers | nicht vorgesehen | bei Neu-Definition der Preis- und Geräteliste oder bei Preiserhöhung nach Ermessen des Auftraggebers | nicht vorgesehen | bei Neu-Definition der Preis- und Geräteliste oder bei Preiserhöhung nach Ermessen des Auftraggebers | ||
| Folgen der Prüfung der Marktüblichkeit der Preise | nicht vorgesehen | Stellt der Auftragggeber eine Marktunüblichkeit der Preise fest, so wird - dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt, zu diesen Preisen einzutreten - macht der Auftragnehmer davon keinen Gebrauch, so kann der Auftraggeber auch außerhalb des RV beschaffen | nicht vorgesehen | Stellt der Auftragggeber eine Marktunüblichkeit der Preise fest, so wird - dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt, zu diesen Preisen einzutreten - macht der Auftragnehmer davon keinen Gebrauch, so kann der Auftraggeber auch außerhalb des RV beschaffen | nicht vorgesehen | Stellt der Auftragggeber eine Marktunüblichkeit der Preise fest, so wird - dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt, zu diesen Preisen einzutreten - macht der Auftragnehmer davon keinen Gebrauch, so kann der Auftraggeber auch außerhalb des RV beschaffen | ||
| generelles Kündigungsrecht | ohne Angabe von Gründen auftraggeberseitig mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit möglich | ohne Angabe von Gründen auftraggeberseitig mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit möglich | ohne Angabe von Gründen auftraggeberseitig mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit möglich |