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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutz-
kleidung, persönlicher Schutzausrüstung und ergänzen-den Arbeits-
schutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Ka-
talog
Vergabenummer: 2026-062
Stand: 25.09.2026
Vergabe „2026-062_ Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüs- tung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog”
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
1 Vordruck 1.1 – Erklärung (Einzel-)Bieter1
| Name/Firma | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anschrift | ||||
| Ggf. zuständige Niederlassung | ||||
| Nationalität des Eigentümers | ||||
| (bei nicht börsennotierten Unternehmen) | ||||
| Größe des Wirtschaftsteilnehmers | Angabe der Größe: ☐ Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen | |||
| (Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilneh- | ||||
| mers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt nach | ||||
| folgender Definition: | ||||
| 1. Kleinstunternehmen: Bis 9 Beschäftigte und bis | ||||
| 2 Millionen Euro Umsatz | ||||
| 2. Kleines Unternehmen: Bis 49 Beschäftigte und | ||||
| bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein | ||||
| Kleinstunternehmen | ||||
| 3. Mittleres Unternehmen: Bis 249 Beschäftigte | ||||
| und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein | ||||
| kleines Unternehmen | ||||
| 4. Großunternehmen: Über 249 Beschäftigte oder | ||||
| über 50 Millionen Euro Umsatz) | ||||
| Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b | ||||
| BGB (Textform) |
1 Im gesamten Dokument ist „Bieter“ als „Bewerber“ definiert, falls es sich nicht um ein offenes Verfahren handelt (d. h. „Bietergemeinschaft“ als „Bewerbergemeinschaft“ etc.).
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
| Name des Ansprechpartners | |
|---|---|
| Telefonnummer | |
| Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB |
Hinweis:
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ausschließlich Vordruck 1.2 auszufüllen.
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
2 Vordruck 1.2 – Bietergemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen
| I. | |
|---|---|
| Name des Mitgliedsunternehmen |
und
| II. | |
|---|---|
| Name des Mitgliedsunternehmen |
und
| III. | |
|---|---|
| Name des Mitgliedsunternehmen |
beabsichtigen für das hiesige Vergabeverfahren gemeinsam als Bietergemeinschaft ei- nen Teilnahmeantrag2 und ein Angebot abzugeben und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Wir erklären insoweit:
Das folgende Mitgliedsunternehmen bevollmächtigen wir, während des gesamten Vergabeverfahrens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslauf- zeit die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber GASCADE Gastransport GmbH rechtsverbindlich zu vertreten:
| Name des Mitgliedsunternehmen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b | ||||
| BGB (Textform) | ||||
| Name des Ansprechpartners | ||||
| Telefonnummer |
2 Der Teilnahmeantrag entfällt im Falle eines offenen Verfahrens.
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
| Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person | |||
| des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB |
Das bevollmächtigte Mitgliedsunternehmen ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt.
Wir erklären zudem, dass wir für die Vertragserfüllung und für entstehende Schadenser- satzansprüche gegenüber GASCADE Gastransport GmbH als Gesamtschuldner haften.
Wir erklären ferner, dass die Gründung der Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt, weil durch die Gründung keine Verhinderung, Einschränkung oder Ver- fälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird.
I. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
II. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
III. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
Hinweis:
Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (Dritterklärung) eigenhändig zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden.
Für den Fall, dass weitere Mitgliedsunternehmen benannt werden sollen, können diese unter Angabe der im Vordruck 1.2 geforderten Informationen in einem (eigens erstellten) separaten Dokument angegeben werden.
Ergänzend zu dieser Bietergemeinschaftserklärung müssen für jedes Mitgliedsunternehmen die fol- genden Unterlagen vorgelegt werden:
• Nachweis 1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1) • Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2)) • Vordruck 8: Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3)
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
3 Vordruck 2 – Angabe Nachunternehmer (sofern zutreffend) a) Zutreffendes bitte ankreuzen und die geforderten Angaben machen:
☐ Im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots steht noch nicht fest, ob bzw. an wen wir im Falle der Auftragserteilung Teilleistungen weiter vergeben wer- den (Beauftragung von Nachunternehmern). ☐ Im Falle der Auftragserteilung werden wir folgende Teilleistungen an Nachunterneh- mer weiter vergeben (weiter mit b)).
b) Wir beabsichtigen die folgenden Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben:
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Name des Unternehmens
c) Zutreffendes bitte ankreuzen:
☐ Ich erkläre/wir erklären, dass bei der Auswahl des Nachunternehmers und der Vergabe des Unterauftrags mittelständische Interessen nach § 97 Absatz 4 GWB berücksichtigt wurden.
Hinweis:
Werden Nachunternehmer im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes benannt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Unterlagen von dem Nachunternehmer vorzulegen:
• Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2)) • Ggf. Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe • Vordruck 10: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen Nachunternehme/Eignungs- liehe/
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
4 Vordruck 3.1 – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den nach § 123 und § 124 GWB (PL2) I. Ich/Wir, ___________________________________,
erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unter- nehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-
§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroris- tische Vereinigungen im Ausland),
-
§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol- chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kennt- nis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet wer- den oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
-
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens- werte),
-
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder ge- gen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
-
§ 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
-
den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
-
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder
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- den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förde- rung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
II. Ich/Wir erkläre(n), dass
-
nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsent- scheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflich- tungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversiche- rung nicht nachgekommen ist oder
-
mein/unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder be- standskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. Nr. II. 1. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ein- schließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat.
III. Ich erkläre/Wir erklären, dass
-
mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-
mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren be- antragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens man- gels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfah- ren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
-
mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unterneh- mens infrage gestellt wird; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwa- chung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnis- sen in leitender Stellung.
-
mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen ge- troffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wett- bewerbs bezwecken oder bewirken,
-
ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer
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für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfah- rens beeinträchtigen könnte,
-
ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Verga- beverfahrens einbezogen war,
-
mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
-
mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskrite- rien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehal- ten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
-
mein/unser Unternehmen nicht
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässi- ger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzu- lässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
IV. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir nicht
-
gemäß § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder
-
gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder
-
gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder
-
gemäß § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht gemäß § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtenge- setz wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden bin/sind.
Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechen- den Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
Unterschrift Drittunternehmen:
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
Hinweis:
Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen.
Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind:
• Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer
Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.
§ 123 GWB und § 124 GWB sowie § 142 GWB lauten:
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Ab- satz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist we- gen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu- ropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits- wesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
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- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus- ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen- handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Aus- beutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Ver- urteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leiten- der Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Aus- schluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabever- fahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz- verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Ver- fahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unter- nehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
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aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei- lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei- tung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabe- entscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder ver- sucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohn- gesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten- gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
§ 142 GWB Sonstige Vorschriften
Im Übrigen gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten die §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129, 130 in Verbindung mit Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§ 131 bis 135 mit der Maßgabe entsprechend, dass
-
…
-
Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 2 ein Unternehmen nach § 123 ausschließen können, aber nicht ausschließen müssen,
-
…
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5 Vordruck 3.2 – Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2) (sofern zutreffend)
Ich/Wir, ___________________________________,
erkläre(n) Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ergriffen zu haben.
Die Vorschrift des § 125 GWB lautet:
§ 125 GWB Selbstreinigung
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nach- gewiesen hat, dass es
- für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich ge- zahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
- die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
- konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.
Folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Absatz 1 Nr. 1 -3 GWB wurden ergriffen. Es ist zu allen Tatbeständen des § 125 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GWB Stellung zu nehmen:
| Benennung des Ausschlussgrundes | Ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen (ggf. mit ent- | ||
|---|---|---|---|
| sprechenden Nachweisen) |
Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechen- den Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
Unterschrift Drittunternehmen:
Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Hinweis:
Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter bei einem offenen Verfahren dem Teilnahmeantrag und ansonsten dem Angebot beizufügen.
Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: • Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer
Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.
Vergabe „2026-062_ Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüs- tung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog”
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6 Vordruck 4 – Erklärung zu Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern zutreffend)
Zum Nachweis unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. techni- sche und berufliche Leistungsfähigkeit beabsichtigen wir, die Kapazitäten des folgenden Un- ternehmens im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO in Anspruch zu nehmen:
| Name des Unternehmens | |||
|---|---|---|---|
| Sitz/Anschrift | |||
| Vertretungsberechtigte natürliche Person | |||
| Ansprechpartner | |||
| E-Mail des Ansprechpartners | |||
| Telefonnummer des Ansprechpartners | |||
| Teil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich de- rer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens berufen werden soll | Teil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich de- | ||
| rer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens | |||
| berufen werden soll |
Hinweis:
Neben dieser Erklärung sind für das in Anspruch genommene Unternehmen die nachstehenden Unter- lagen vorzulegen: • Vordruck 3.1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Anlage A.1, Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen) • Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe • Vorlage der jeweiligen Unterlagen zum Nachweis der von der Eignungsleihe umfassten Eignungsan- forderung
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7 Vordruck 5 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutreffend)
| Bieter | |||
|---|---|---|---|
| Name des eignungsverleihenden Unterneh- | |||
| mens/Nachunternehmers | |||
| Bestandteil der Eignungsleihe |
Hiermit verpflichten wir uns für den Fall der Beauftragung des o.g. Bieters/der Bietergemein- schaft die genannten Kapazitäten, auf welche sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rah- men der Eignungsleihe (siehe Vordruck 4) beruft, für die Auftragserfüllung während der ge- samten Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Eignungsleihe im Bereich der berufli- chen Leistungsfähigkeit oder beruflichen Erfahrung hat der Bieter/die Bietergemeinschaft das eignungsverleihende Unternehmen als Nachunternehmer vorzusehen. In diesem Fall ist das eignungsverleihende Unternehmen auch in Vordruck 3 einzutragen und zu benennen.
Ferner erklärt das eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzi- elle Leistungsfähigkeit sich der Bieter beruft, gemeinschaftlich mit dem Bieter für die Vertrags- durchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 SektVO zu haften.
Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person des eignungsverleihenden Unternehmens
Hinweis:
Diese Erklärung ist von Nachunternehmern oder von Drittunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter beruft, eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen.
Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.
Vergabe „2026-062_ Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüs- tung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog”
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
8 Vordruck 6 – Eigenerklärung zum Umsatz (WL1)
Durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Ge- schäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft.
Geschäftsjahr Umsatz in EUR (netto)
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz aus vergleichbaren Tätigkeiten, d. h. Implementierung, Betreuung eines Pun- chOut-Kataloges und kundenindividueller Einbindung in SAP /S4 HANA sowie kundenindivi- dueller Betreuung muss im arithmetischen Mittel der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Ge- schäftsjahre mindestens 550.000 EUR netto pro Jahr betragen haben.
Hinweis:
Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei ab- geschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
9 Vordruck 7 – Darstellung der Referenzen (TL1)
| Nr. | 1 | ||
|---|---|---|---|
| Referenztitel | |||
| Auftraggeber | |||
| (Sollte der Auftraggeber aus daten- | |||
| schutzrechtlichen Gründen nicht be- | |||
| nannt werden dürfen, so genügt eine | |||
| Kategorisierung des Auftraggebers | |||
| (Forschung, Industrie, andere Sektoren) | |||
| und eine Bestätigung, dass die Refe- | |||
| renz mit der ausgeschriebenen Leistung | |||
| vergleichbar ist.) | |||
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. | |||
| E-Mail, Telefonnummer) | |||
| (Sollte der Ansprechpartner aus daten- | |||
| schutzrechtlichen Gründen nicht benannt | |||
| werden dürfen, so genügt eine Kategori- | |||
| sierung des Auftraggebers (Forschung, | |||
| Industrie, andere Sektoren) und eine Be- | |||
| stätigung, dass die Referenz mit der aus- | |||
| geschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |||
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tung | Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- | ||
| tung | |||
| Details | ☐ Referenzen mit kundenindividueller und fachlicher 1:1 Betreu- ung ☐ Referenz mit Bereitstellung und Betrieb eines PunchOut-Kata- logs mit OCI-Schnittstelle an die Beschaffungssystems des Auf- traggebers ☐ Referenzen mit Produktportfolio Auswahl und Lieferung speziel- ler PSA im Umfeld Erdgas / Wasserstoff | ||
| Auftragswert in EUR (netto) | |||
| Ausführungszeitraum |
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
| Nr. | 2 | ||
|---|---|---|---|
| Referenztitel | |||
| Auftraggeber | |||
| (Sollte der Auftraggeber aus daten- | |||
| schutzrechtlichen Gründen nicht be- | |||
| nannt werden dürfen, so genügt eine | |||
| Kategorisierung des Auftraggebers | |||
| (Forschung, Industrie, andere Sektoren) | |||
| und eine Bestätigung, dass die Refe- | |||
| renz mit der ausgeschriebenen Leistung | |||
| vergleichbar ist.) | |||
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. | |||
| E-Mail, Telefonnummer) | |||
| (Sollte der Ansprechpartner aus daten- | |||
| schutzrechtlichen Gründen nicht benannt | |||
| werden dürfen, so genügt eine Kategori- | |||
| sierung des Auftraggebers (Forschung, | |||
| Industrie, andere Sektoren) und eine Be- | |||
| stätigung, dass die Referenz mit der aus- | |||
| geschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |||
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tung | Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- | ||
| tung | |||
| Details | ☐ Referenzen mit kundenindividueller und fachlicher 1:1 Betreu- ung ☐ Referenz mit Bereitstellung und Betrieb eines PunchOut-Kata- logs mit OCI-Schnittstelle an die Beschaffungssystems des Auf- traggebers ☐ Referenzen mit Produktportfolio Auswahl und Lieferung speziel- ler PSA im Umfeld Erdgas / Wasserstoff | ||
| Auftragswert in EUR (netto) | |||
| Ausführungszeitraum |
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
| Nr. | 3 | ||
|---|---|---|---|
| Referenztitel | |||
| Auftraggeber | |||
| (Sollte der Auftraggeber aus daten- | |||
| schutzrechtlichen Gründen nicht be- | |||
| nannt werden dürfen, so genügt eine | |||
| Kategorisierung des Auftraggebers | |||
| (Forschung, Industrie, andere Sektoren) | |||
| und eine Bestätigung, dass die Refe- | |||
| renz mit der ausgeschriebenen Leistung | |||
| vergleichbar ist.) | |||
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. | |||
| E-Mail, Telefonnummer) | |||
| (Sollte der Ansprechpartner aus daten- | |||
| schutzrechtlichen Gründen nicht benannt | |||
| werden dürfen, so genügt eine Kategori- | |||
| sierung des Auftraggebers (Forschung, | |||
| Industrie, andere Sektoren) und eine Be- | |||
| stätigung, dass die Referenz mit der aus- | |||
| geschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |||
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tung | Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- | ||
| tung | |||
| Details | ☐ Referenzen mit kundenindividueller und fachlicher 1:1 Betreu- ung ☐ Referenz mit Bereitstellung und Betrieb eines PunchOut-Kata- logs mit OCI-Schnittstelle an die Beschaffungssystems des Auf- traggebers ☐ Referenzen mit Produktportfolio Auswahl und Lieferung speziel- ler PSA im Umfeld Erdgas / Wasserstoff | ||
| Auftragswert in EUR (netto) | |||
| Ausführungszeitraum |
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Hinweis:
Die Tabelle kann – bei Bedarf – vervielfältigt werden.
10 Vordruck 8 – Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russ- land) (PL3)
Diese Erklärung ist von allen Bietern/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften einzu- reichen.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir, ___________________________________, verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der/die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlas- sung des Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Perso- nen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Ka- pazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in An- spruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auf- tragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Perso- nenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genom- men werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbe- reich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Arti- kel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Arti- kel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu er- füllen:
| • a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen | |
|---|---|
| oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder | |
| Einrichtungen, | |
| • b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu | |
| über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genann- | |
| ten Organisationen gehalten werden, oder | |
| • c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die | |
| im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorlie- | |
| genden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organi- | |
| sationen oder Einrichtungen handeln, | |
| einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – Unterauftragneh- | |
| mer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die | |
| öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. | |
| (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die | |
| Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für |
• a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stillle- gung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiter- führung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi- zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kriti- scher Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zi- vile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Ent- wicklung. • b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, • c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 ge- nannten Personen bereitgestellt werden können, • d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. • e)soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeug- nisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder • f)[aufgehoben]
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommis- sion über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 10. Oktober 2022 – von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechen- den Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
Unterschrift Drittunternehmen:
Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
Hinweis:
Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen.
Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: • Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer
Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
11 Nachweis 1 – Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1)
Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maß- gabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nach- weis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
Bitte fügen Sie an dieser Stelle den entsprechenden Nachweis ein.
Hinweis:
Der Nachweis ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
12 Nachweis 2 – Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtver- sicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung (WL2)
Beizufügen ist ein Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen- und Sach- und Vermö- gensschäden
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 5.000.000 je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
- einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und
- die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass die- ser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
Hinweis:
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nach-
weis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
12.1 Weitere Nachweise zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Zif-
fer 14.3 des Verfahrensbriefs: TL2 Nachweis 3 und TL3 Nachweis 4,
TL2: Nachweis 3
Nachweis über fachliche Qualifikationen
(a)DIN EN ISO 9001 und (b) DIN EN ISO 14001;
Für beide Normen gilt: Angabe, ob bestehendes und /oder schon rezertifiziertes Qua-
litätsmanagementsystem zu der geforderten Norm oder ob eine Implementierung ge-
plant und terminiert ist) oder gleichwertige Zertifizierung. Das Zertifizierungsunterneh-
men muss akkreditiert sein.
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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Sofern der Prozess zur Auditierung und Zertifizierung noch nicht abgeschlossen ist,
legt der Bewerber einen Zeitplan zur Umsetzung vor. Wesentlich ist, dass die gefor-
derte Zertifizierung zum voraussichtlichen Vertragsbeginn abgeschlossen ist. Hier ist
mindestens die Bestätigung der Zertifizierungsstelle zum voraussichtlichen Vertrags-
beginn vorzulegen, sollten die Zertifikate noch hin der Erstellung sein.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Siehe auch Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung),
Alle Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen je- doch eindeutig lesbar sein. Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch 6 Monate gültig sein.
Nachweis 4
TL3 Eigenerklärung: Bestätigung das die eingesetzten Ansprechpartner im Auftragsfall die
deutsche Sprache in Wort und Schrift (Level B2 gemäß Europäischen Referenzrahmen für
Sprachen beherrschen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss)
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