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A.1 Vordrucke und Nachweise.docx

Lieferung von Arbeitskleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsschutzprodukten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 21:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und ergänzen-den Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog

Vergabenummer: 2026-062

Stand: 25.09.2026

Vordruck 1.1 – Erklärung (Einzel-)Bieter[1]

Name/Firma
Anschrift
Ggf. zuständige Niederlassung
Nationalität des Eigentümers (bei nicht börsennotierten Unternehmen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers (Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilneh- mers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt nach folgender Definition: 1. Kleinstunternehmen: Bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz 2. Kleines Unternehmen: Bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen 3. Mittleres Unternehmen: Bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen 4. Großunternehmen: Über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz)Angabe der Größe: ☐ Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen
Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB (Textform)
Name des Ansprechpartners
Telefonnummer
E-Mail
Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ausschließlich Vordruck 1.2 auszufüllen.

Vordruck 1.2 – Bietergemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen

I.
Name des Mitgliedsunternehmen

und

II.
Name des Mitgliedsunternehmen

und

III.
Name des Mitgliedsunternehmen

beabsichtigen für das hiesige Vergabeverfahren gemeinsam als Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag[2] und ein Angebot abzugeben und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Wir erklären insoweit:

Das folgende Mitgliedsunternehmen bevollmächtigen wir, während des gesamten Vergabeverfahrens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslaufzeit die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber GASCADE Gastransport GmbH rechtsverbindlich zu vertreten:

Name des Mitgliedsunternehmen
Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB (Textform)
Name des Ansprechpartners
Telefonnummer
E-Mail
Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB

Das bevollmächtigte Mitgliedsunternehmen ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt.

Wir erklären zudem, dass wir für die Vertragserfüllung und für entstehende Schadensersatzansprüche gegenüber GASCADE Gastransport GmbH als Gesamtschuldner haften.

Wir erklären ferner, dass die Gründung der Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt, weil durch die Gründung keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird.

_________________________________________________________________________ I. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

_________________________________________________________________________ II. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

_________________________________________________________________________ III. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (Dritterklärung) eigenhändig zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden. Für den Fall, dass weitere Mitgliedsunternehmen benannt werden sollen, können diese unter Angabe der im Vordruck 1.2 geforderten Informationen in einem (eigens erstellten) separaten Dokument angegeben werden. Ergänzend zu dieser Bietergemeinschaftserklärung müssen für jedes Mitgliedsunternehmen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden: * Nachweis 1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1) * Vordruck 3.1*: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2)* (ggf. Vordruck 3.2*: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2))* * Vordruck 8: Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3)

Vordruck 2 – Angabe Nachunternehmer (sofern zutreffend)

  1. Zutreffendes bitte ankreuzen und die geforderten Angaben machen:

[ ] Im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots steht noch nicht fest, ob bzw. an wen wir im Falle der Auftragserteilung Teilleistungen weiter vergeben werden (Beauftragung von Nachunternehmern).

[ ] Im Falle der Auftragserteilung werden wir folgende Teilleistungen an Nachunternehmer weiter vergeben (weiter mit b)).

  1. Wir beabsichtigen die folgenden Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben:
LeistungsbereichBeschreibung der TeilleistungName des Unternehmens

c) Zutreffendes bitte ankreuzen:

[ ] Ich erkläre/wir erklären, dass bei der Auswahl des Nachunternehmers und der Vergabe des Unterauftrags mittelständische Interessen nach § 97 Absatz 4 GWB berücksichtigt wurden.

Hinweis: Werden Nachunternehmer im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes benannt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Unterlagen von dem Nachunternehmer vorzulegen: * Vordruck 3.1*: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2)* (ggf. Vordruck 3.2*: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2))* * Ggf. Vordruck 5*: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe* * Vordruck 10: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen Nachunternehme/Eignungsliehe/

Vordruck 3.1 – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (PL2)

I. Ich/Wir, ___________________________________,

erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
  8. den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

II. Ich/Wir erkläre(n), dass

  1. nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder

  2. mein/unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. Nr. II. 1. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat.

III. Ich erkläre/Wir erklären, dass

  1. mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

  4. mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

  6. ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

  7. mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  8. mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  9. mein/unser Unternehmen nicht

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.

IV. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir nicht

  1. gemäß § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder

  2. gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder

  3. gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder

  4. gemäß § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht gemäß § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden bin/sind.

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:

__________________ ___________________ ___________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis: Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: * Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft * Eignungsverleihende Unternehmen * Nachunternehmer Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

§ 123 GWB und § 124 GWB sowie § 142 GWB lauten:

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
  9. das Unternehmen
    1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
    2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
    3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

§ 142 GWB Sonstige Vorschriften

Im Übrigen gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten die §§118und119, soweit in §141nicht abweichend geregelt, die §§120bis129,130in Verbindung mit AnhangXVIIder Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§131bis135mit der Maßgabe entsprechend, dass

1. …

2. Sektorenauftraggeber nach §100Absatz1Nummer 2 ein Unternehmen nach §123ausschließen können, aber nicht ausschließen müssen,

3. …

Vordruck 3.2 – Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2) (sofern zutreffend)

Ich/Wir, ___________________________________,

erkläre(n) Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ergriffen zu haben.

Die Vorschrift des § 125 GWB lautet:

§ 125 GWB Selbstreinigung

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.

Folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Absatz 1 Nr. 1 -3 GWB wurden ergriffen. Es ist zu allen Tatbeständen des § 125 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GWB Stellung zu nehmen:

Benennung des AusschlussgrundesErgriffene Selbstreinigungsmaßnahmen (ggf. mit entsprechenden Nachweisen)

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:

__________________ ___________________ ___________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis: Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter bei einem offenen Verfahren dem Teilnahmeantrag und ansonsten dem Angebot beizufügen. Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: * Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft * Eignungsverleihende Unternehmen * Nachunternehmer Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

Vordruck 4 – Erklärung zu Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern zutreffend)

Zum Nachweis unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit beabsichtigen wir, die Kapazitäten des folgenden Unternehmens im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO in Anspruch zu nehmen:

Name des Unternehmens
Sitz/Anschrift
Vertretungsberechtigte natürliche Person
Ansprechpartner
E-Mail des Ansprechpartners
Telefonnummer des Ansprechpartners
Teil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich derer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens berufen werden soll
Hinweis: Neben dieser Erklärung sind für das in Anspruch genommene Unternehmen die nachstehenden Unterlagen vorzulegen: * Vordruck 3.1*: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2)* (ggf. Anlage A.1, Vordruck 3.2*: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen)* * Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe * Vorlage der jeweiligen Unterlagen zum Nachweis der von der Eignungsleihe umfassten Eignungsanforderung

Vordruck 5 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutreffend)

Bieter
Name des eignungsverleihenden Unternehmens/Nachunternehmers
Bestandteil der Eignungsleihe

Hiermit verpflichten wir uns für den Fall der Beauftragung des o.g. Bieters/der Bietergemeinschaft die genannten Kapazitäten, auf welche sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe (siehe Vordruck 4) beruft, für die Auftragserfüllung während der gesamten Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Eignungsleihe im Bereich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder beruflichen Erfahrung hat der Bieter/die Bietergemeinschaft das eignungsverleihende Unternehmen als Nachunternehmer vorzusehen. In diesem Fall ist das eignungsverleihende Unternehmen auch in Vordruck 3 einzutragen und zu benennen.

Ferner erklärt das eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter beruft, gemeinschaftlich mit dem Bieter für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 SektVO zu haften.

_____________________________________________________________________ Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person des eignungsverleihenden Unternehmens

Hinweis: Diese Erklärung ist von Nachunternehmern oder von Drittunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter beruft, eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

Vordruck 6 – Eigenerklärung zum Umsatz (WL1)

Durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft.

GeschäftsjahrUmsatz in EUR (netto)

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz aus vergleichbaren Tätigkeiten, d. h. Implementierung, Betreuung eines PunchOut-Kataloges und kundenindividueller Einbindung in SAP /S4 HANA sowie kundenindividueller Betreuung muss im arithmetischen Mittel der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 550.000 EUR netto pro Jahr betragen haben.

Hinweis: Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.

Vordruck 7 – Darstellung der Referenzen (TL1)

Nr.1
Referenztitel
Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
Details[ ] Referenzen mit kundenindividueller und fachlicher 1:1 Betreuung [ ] Referenz mit Bereitstellung und Betrieb eines PunchOut-Katalogs mit OCI-Schnittstelle an die Beschaffungssystems des Auftraggebers [ ] Referenzen mit Produktportfolio Auswahl und Lieferung spezieller PSA im Umfeld Erdgas / Wasserstoff
Auftragswert in EUR (netto)
Ausführungszeitraum
Nr.2
Referenztitel
Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
Details[ ] Referenzen mit kundenindividueller und fachlicher 1:1 Betreuung [ ] Referenz mit Bereitstellung und Betrieb eines PunchOut-Katalogs mit OCI-Schnittstelle an die Beschaffungssystems des Auftraggebers [ ] Referenzen mit Produktportfolio Auswahl und Lieferung spezieller PSA im Umfeld Erdgas / Wasserstoff
Auftragswert in EUR (netto)
Ausführungszeitraum
Nr.3
Referenztitel
Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
Details[ ] Referenzen mit kundenindividueller und fachlicher 1:1 Betreuung [ ] Referenz mit Bereitstellung und Betrieb eines PunchOut-Katalogs mit OCI-Schnittstelle an die Beschaffungssystems des Auftraggebers [ ] Referenzen mit Produktportfolio Auswahl und Lieferung spezieller PSA im Umfeld Erdgas / Wasserstoff
Auftragswert in EUR (netto)
Ausführungszeitraum
Hinweis: Die Tabelle kann – bei Bedarf – vervielfältigt werden.

Vordruck 8 – Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3)

Diese Erklärung ist von allen Bietern/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften einzureichen.

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir, ___________________________________, verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der/die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel10Absatz1, Absatz3, Absatz6Buchstaben a bis e, Absatz8, Absatz9und Absatz10und die Artikel11,12,13und14der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel7Buchstaben a bis d, Artikel8, Artikel10Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel18, Artikel21Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel29und Artikel30der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel13Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

  • a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
  • b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
  • c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,

einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

  • a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.
  • b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
  • c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
  • d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
  • e)soweit nicht nach Artikel3moder3nverboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
  • f)[aufgehoben]

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 10. Oktober 2022 – von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:

__________________ ___________________ ___________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis: Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: * Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft * Eignungsverleihende Unternehmen * Nachunternehmer Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

Nachweis 1 – Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1)

Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.

Bitte fügen Sie an dieser Stelle den entsprechenden Nachweis ein.

Hinweis: Der Nachweis ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

Nachweis 2 – Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung (WL2)

Beizufügen ist ein Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen- und Sach- und Vermögensschäden

**Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):**Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 5.000.000 je Versicherungsjahr betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von

  1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen

und

  1. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.

Hinweis:

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.

Weitere Nachweise zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 14.3 des Verfahrensbriefs: TL2 Nachweis 3 und TL3 Nachweis 4,

TL2: Nachweis 3

Nachweis über fachliche Qualifikationen

(a)DIN EN ISO 9001 und (b) DIN EN ISO 14001;

Für beide Normen gilt: Angabe, ob bestehendes und /oder schon rezertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zu der geforderten Norm oder ob eine Implementierung geplant und terminiert ist) oder gleichwertige Zertifizierung. Das Zertifizierungsunternehmen muss akkreditiert sein.

Sofern der Prozess zur Auditierung und Zertifizierung noch nicht abgeschlossen ist, legt der Bewerber einen Zeitplan zur Umsetzung vor. Wesentlich ist, dass die geforderte Zertifizierung zum voraussichtlichen Vertragsbeginn abgeschlossen ist. Hier ist mindestens die Bestätigung der Zertifizierungsstelle zum voraussichtlichen Vertragsbeginn vorzulegen, sollten die Zertifikate noch hin der Erstellung sein.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Siehe auch Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung),

Alle Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein. Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch 6 Monate gültig sein.

Nachweis 4

TL3 Eigenerklärung: Bestätigung das die eingesetzten Ansprechpartner im Auftragsfall die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Level B2 gemäß Europäischen Referenzrahmen für Sprachen beherrschen.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss)

***

  1. Im gesamten Dokument ist „Bieter“ als „Bewerber“ definiert, falls es sich nicht um ein offenes Verfahren handelt (d. h. „Bietergemeinschaft“ als „Bewerbergemeinschaft“ etc.). ↑
  2. Der Teilnahmeantrag entfällt im Falle eines offenen Verfahrens. ↑
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung