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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062
TECHNISCHE
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Vergabeverfahren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog
Teil I:
Kataloginhalt und spezifische Produktanforderungen
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entsprechend der branchenspezifischen Anforderungen, Personalisierung von Produkten und fachliche Beratung zum Sortiment
| GASCADE Gastransport GmbH | |||
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | |||
| Ausschreibung unter Anwendung der Sektorenverordnung (SektVO) | |||
| Vergabeverfahren | |||
| Technischer Teil I: Kataloginhalt und spezifische Produktanforderungen Technischer Teil II: Webshop, OCI-Schnittstelle, Integration und Betrieb, Bestellversand | |||
| Leistungsbereich | |||
| 25.09.2026 | |||
| Stand |
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Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Unterlage und den weiteren Vergabeunterlagen personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen, Männer und Diverse beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Mitarbeiter". Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
I - 1. Gegenstand und Zielsetzung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, Hautschutzprodukten, Produkten der Absturzsicherung sowie ergänzender Betriebsausstattung. Der Leistungsumfang umfasst zudem die Einrichtung, technische Bereitstellung, fortlaufende Pflege und qualitätsgesicherte Aktualisierung eines kundenindividuellen elektronischen Produktkatalogs mit ausschließlich freigegebenen Artikeln sowie Zubehörteilen.
Diese Leistungsbeschreibung regelt die fachlichen Anforderungen an die zur Verfügung zu stellende persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, Hautschutzprodukten, Produkten der Absturzsicherung sowie ergänzender Betriebsausstattung sowie den Aufbau, Inhalt, Qualität, Pflege, Freigabe und Änderungsmanagement des kundenindividuellen elektronischen Produktkatalogs dieser. Sie konkretisiert insbesondere die Mindestanforderungen an Produktdaten, Konformitätsnachweise, Schutzklassen, Größen- und Variantenlogik, Personalisierung, Ersatzartikel, Bemusterung sowie fachliche Beratung. Technische Anforderungen an den PSA-Webshop, insbesondere OCI, EDI, Systemintegration, IT-Sicherheit, Betrieb und technische Abnahme, bleiben der gesonderten technischen Leistungsbeschreibung zum PSA-Webshop vorbehalten.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Mengen stellen unverbindliche Schätzmengen für die Angebotskalkulation dar. Sie begründen weder eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf bestimmter Mengen oder auf die vollständige Ausschöpfung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs. Maßgeblich für die Leistungspflicht des Auftragnehmers sind ausschließlich die während der Vertragslaufzeit erteilten Einzelbestellungen.
I - 2. Allgemeine Anforderungen an das Sortiment und die Produkte
Das bereitzustellende Sortiment umfasst die im Leistungsverzeichnis bezeichneten Produkte aus den Bereichen Fußschutz, Handschutz, Schutzbekleidung, Arbeitskleidung ohne PSA-Eigenschaft, Kopf-, Augen- und Gehörschutz, Atemschutz, Hautschutz und Hautreinigung, Absturzsicherung sowie Betriebsausstattung.
Die konkreten Produkteigenschaften, Schutzanforderungen, Größen, Ausführungen und Personalisierungsvorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die dort beschriebenen Artikelmerkmale stellen Mindestanforderungen dar. Äquivalente Produkte können angeboten werden, sofern Schutzklasse, Materialfunktion, Passform, Kompatibilität und Einsatzzweck mindestens gleichwertig erfüllt werden.
Soweit gleichwertige Produkte angeboten oder während der Vertragslaufzeit vorgeschlagen werden, ist die Gleichwertigkeit nachvollziehbar darzustellen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, insbesondere durch Produktdatenblätter, Konformitätserklärungen, Zertifikate oder Prüfberichte. Abweichungen sind ausdrücklich zu kennzeichnen.
Wesentliche Bekleidungsartikel, insbesondere Hosen, Jacken und Oberteile in den vorgesehenen jahreszeitlichen Ausführungen, sowie Schuhe und Stiefel müssen entsprechend dem Leistungsverzeichnis in geeigneten Damen- und Herrenschnitten beziehungsweise Passformen verfügbar sein.
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I - 3. Inhaltliche Anforderungen an den Katalog
I - 3.1. Katalogstruktur
Der elektronische Produktkatalog ist als kundenindividueller Katalog bereitzustellen. Er darf ausschließlich die vom Auftraggeber freigegebenen Artikel, Varianten, Zubehörteile und Konditionen enthalten. Die Artikel sind nach den Warengruppen des Leistungsverzeichnisses zu gliedern. Hierzu zählen insbesondere Fußschutz, Handschutz, Schutzbekleidung, Arbeitskleidung ohne PSA-Eigenschaft, Kopf-, Augen- und Gehörschutz, Atemschutz, Hautschutz und Hautreinigung, Absturzsicherung sowie ergänzende Betriebsausstattung.
Varianten eines Artikels, insbesondere die Größe, sind übersichtlich am Grundartikel zu bündeln. Die konkret ausgewählte und bestellte Variante muss eindeutig erkennbar sein. Kompatible Zubehörteile und Systemkomponenten, beispielsweise Helmzubehör, Filter, Visiere, Gehörschutz, Verbindungsmittel oder Ersatzteile, sind eindeutig als kompatibel zu kennzeichnen.
I - 3.2. Produktbeschreibung
Für jeden im Katalog enthaltenen Artikel sind mindestens die nachfolgend genannten Informationen vollständig, aktuell und eindeutig bereitzustellen. Die Darstellung muss in deutscher Sprache erfolgen. Herstellerunterlagen dürfen ergänzend in englischer Sprache hinterlegt werden, sofern alle für die Auswahl und sichere Verwendung erforderlichen Angaben in deutscher Sprache verfügbar sind.
-
eindeutige Artikelbezeichnung, Hersteller, Herstellerartikelnummer, Lieferantenartikelnummer
-
aussagekräftige Artikelbeschreibung mit wesentlichen Artikeleigenschaften und Besonderheiten
-
bestellbare Varianten, insbesondere Größe
-
vertragskonformer Nettopreis, Währung, Mengeneinheit, Verpackungseinheit und gegebenenfalls Mindestbestellmenge
-
mindestens ein aktuelles Produktbild, das dem konkreten Artikel entspricht
-
bei PSA die anwendbaren Normen einschließlich Schutzklasse und ggf. erforderliche Prüffristen
-
aktuelle Produktdatenblätter und ggf. Gebrauchsanleitungen. Die Dokumente müssen eindeutig dem angebotenen Artikel zugeordnet sein
-
Kennzeichnung besonderer Eigenschaften, soweit zutreffend, insbesondere Eignung für Ex-Bereiche, Antistatik beziehungsweise ESD, Lichtbogen-, Flamm-, Chemikalien-, Kälte-, Schnitt-, Warn- oder Wetterschutz
-
bei Fußschutz die Schutzklasse, Weite beziehungsweise Passform, Größenbereich, Obermaterial, Durchtrittschutz, Zehenschutz, Rutschhemmung, ESD-Eigenschaft und jahreszeitliche Ausführung, soweit zutreffend
-
bei Atemschutz, Absturzsicherung und sonstiger System-PSA die Kompatibilitäten, erforderlichen Zusatzkomponenten, Ersatzteile, Gebrauchsdauer beziehungsweise Prüffristen und Einschränkungen
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I - 3.3. Eindeutigkeit und Verwechslungsfreiheit
Sicherheitsrelevante Verwechslungen sind durch eindeutige Artikelbezeichnungen, Produktbilder, Merkmalsdarstellungen, Variantenkennzeichnungen und Zubehörzuordnungen zu vermeiden. Ähnlich aussehende, jedoch nicht kompatible oder nicht gleichwertige Varianten dürfen nicht irreführend zusammengefasst oder als austauschbar dargestellt werden. Für jeden Artikel muss eindeutig erkennbar sein, für welchen Einsatzzweck, welche Schutzfunktion, welche Schutzklasse und welche bestellbare Variante er vorgesehen ist.
I - 3.4. Such- und Filterfunktionen
Such- und Filtermerkmale müssen die fachliche Produktauswahl unterstützen und eine schnelle, eindeutige Auswahl geeigneter Produkte ermöglichen. Mindestens vorzusehen sind Filter nach Warengruppe, Produktart, Schnitt (Damen/Herren/Unisex) und Schlagworte.
I - 4. Katalogpflege, Freigabe und Änderungsmanagement
Der Auftragnehmer ist während der gesamten Vertragslaufzeit für die vollständige, richtige und aktuelle Pflege der vereinbarten Kataloginhalte verantwortlich. Der elektronische Produktkatalog darf ausschließlich die vom Auftraggeber freigegebenen Sortimente, Produkte und Konditionen enthalten.
Freigaben dürfen ausschließlich durch die vom Auftraggeber benannten Stellen erfolgen. Nicht freigegebene Artikel, Varianten, Zubehörteile, Ersatzprodukte, Preise oder Personalisierungsoptionen dürfen nicht in den Produktivkatalog übernommen und nicht ausgeliefert werden. Änderungen an Normen, Konformitätserklärungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsdatenblättern sind zeitnah zu prüfen und im Katalog zu aktualisieren. Auswirkungen auf die weitere Verkehrsfähigkeit oder Eignung sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die freigegebene Katalogversion jederzeit nachvollziehbar ist und nicht freigegebene Änderungen nicht bestellbar werden.
I - 5. Lieferung, Verfügbarkeit und Ersatzartikel
Die bestellten Waren sind innerhalb der vertraglich festgelegten Lieferfristen an, die in der jeweiligen Bestellung bezeichneten Lieferstellen zu liefern. Der Leistungsumfang umfasst darüber hinaus die vertraglich vereinbarten Service-, Reklamations-, Rücknahme- und Austauschleistungen sowie die Kennzeichnung der hierfür vorgesehenen Produkte mit dem vorgegebenen Schriftzug oder Logo des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die angebotenen Produkte für die jeweils beschriebenen Einsatzbereiche geeignet sind und während der Vertragslaufzeit in den benötigten Größen, Ausführungen und Mengen lieferbar bleiben.
Bei Produktabkündigungen oder nicht mehr verfügbaren Artikeln sind rechtzeitig gleichwertige Ersatzprodukte vorzuschlagen, die mindestens die geforderten Normen und Leistungsmerkmale erfüllen. Der Auftraggeber ist hierüber rechtzeitig zu informieren, alternative Produkte müssen vor Auslieferung freigegeben werden. Bei vorübergehenden Lieferengpässen ist dies im Katalog eindeutig zu vermerken.
I - 6. Personalisierung und Logoveredelung
Der Auftragnehmer muss Logoveredelungen für die vom Auftraggeber vorgesehenen Artikel, insbesondere Jacken, Oberteile und Helme, anbieten können. Zulässige Veredelungsverfahren, Positionen, Größen, Farben, Schriftzüge
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und Logos sind vor Umsetzung mit dem Auftraggeber abzustimmen und dürfen erst nach Freigabe verwendet werden. Die Ausführung der Personalisierung muss dauerhaft, sauber verarbeitet, wasch- beziehungsweise reinigungsbeständig und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein.
Veredelungen dürfen außerdem die zertifizierten Schutzfunktionen, die Normkonformität, die Sichtbarkeit von Kennzeichnungen sowie die Gebrauchstauglichkeit der PSA nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei Warnschutz-, Flamm-/Hitzeschutz-, Wetterschutz-, Chemikalienschutz-, Lichtbogenschutz- und Helmprodukten. Für betroffene Artikel ist durch geeignete Nachweise, Herstellerfreigaben oder technische Bestätigungen zu belegen, dass die jeweilige Veredelung mit dem Produkt und dessen Schutzfunktion vereinbar ist.
Die zu personalisierenden Artikel sind im Langtext des Leistungsverzeichnisses mit dem Zusatz „mit Branding“ gekennzeichnet. Dabei wird zwischen Logo und Schriftzug sowie zwischen den Ausführungsarten Druck und Stick unterschieden. Logo und Schriftzug sind nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Druckvorlagen unter Beachtung des internen Corporate Designs umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Dateien werden dem Auftragnehmer in einem geeigneten Dateiformat zur Verfügung gestellt.
Für Textilien mit Schutzfunktion (PSA) ist die vorgesehene Logoveredelung beispielhaft in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt. Die Personalisierung erfolgt hierbei als Druck. Unter Druck wird das Aufbringen von Logos oder Schriftzügen mittels geeigneter Farbpartikel, beispielsweise Beflockung oder vergleichbarer Verfahren, verstanden.
Abbildung 1: - Beispiel Branding gedruckt: Schriftzug "GASCADE"1 auf Rücken (dunkel), Logo Gascade auf Brust
1 Schriftzug GASCADE meint den Schriftzug GASCADE oder weitere Schriftzüge von verbundenen Firmen z.B. „NEL“, dies gilt generell
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Abbildung 2 - Beispiel Branding gedruckt: Schriftzug "GASCADE" auf Rücken (dunkel), Logo Gascade auf Brust
Für Textilien ohne Schutzfunktion, insbesondere Bekleidung ohne PSA-Eigenschaft wie Polo-Shirts, Hemden und Blusen, ist die vorgesehene Logoveredelung beispielhaft in den Abbildungen 3 dargestellt. Personalisierung erfolgt hierbei Stick des Gascade Schriftzuges am Kragen. Eine Ausführung als Druck ist nicht vorgesehen.
Abbildung 3 - Beispiel Branding gestickt: Schriftzug "GASCADE" auf Kragen
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Für Helme ist die vorgesehene Logoveredelung beispielhaft in Abbildung 4 dargestellt. Die Personalisierung erfolgt durch Anbringung des GASCADE-Schriftzugs auf der Stirnseite des Helms. Zulässig ist eine Ausführung als Druck oder ein witterungsbeständiger, vom Hersteller zugelassener Aufkleber, sofern die Eigenschaften des Helms nicht beeinträchtigt werden.
Abbildung 4 - Beispiel Branding Helm: Schriftzug "GASCADE" auf Stirnseite
I - 7. Beratung, Service und Auswertung
Der Auftragnehmer hat eine fachkundige, bedarfsgerechte Beratung zum Sortiment, zu geeigneten Produktausführungen, Produktneuheiten, Produktänderungen und möglichen Sortimentsanpassungen sicherzustellen. Während der gesamten Vertragslaufzeit ist eine kontinuierliche Betreuung durch fest zugeordnete, deutschsprachige Ansprechpersonen sicherzustellen. Eine ausschließliche Betreuung über ein nicht personengebundenes Callcenter ist nicht ausreichend.
Auf Anfrage des Auftraggebers sind zudem kundenindividuelle Auswertungen in einem weiterverarbeitbaren Format bereitzustellen. Diese müssen mindestens Auswertungen nach Zeitraum, Artikel, Warengruppe, Menge, Nettowert, Lieferstelle und ggf. bestellender Person ermöglichen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
I - 8. Bemusterung und Tragetests
Der Auftraggeber behält sich vor, ausgewählte Artikel vor Zuschlagserteilung zu bemustern und hinsichtlich Passform, Tragekomfort, Verarbeitungsqualität und Funktionalität zu bewerten.
Der Auftraggeber kann ebenfalls bei Änderungen im Sortiment vor der Katalogfreigabe Muster, Größenreihen oder einen Tragetest verlangen. Produktbilder oder Datenblätter ersetzen eine verlangte Bemusterung nicht.
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I - 9. Inhaltliche Abnahme des Katalogs
Die Leistung ist abnahmefähig, wenn die nachfolgenden Kriterien in der vorgesehenen Testumgebung nachgewiesen sind und keine wesentlichen Mängel bestehen. Die technische Freigabe und Produktivsetzung bleiben in der technischen Leistungsbeschreibung gesondert geregelt.
-
Alle freigegebenen Artikel aus dem Leistungsverzeichnis sind vorhanden und richtig zugeordnet
-
Nicht freigegebene Artikel sind weder sichtbar noch bestellbar
-
Pflichtdaten, Beschreibung, Varianten, Preise, Bestelleinheiten und Dokumente sind vollständig
-
Damen-, Herren- und Unisex-Ausführungen sowie Größen und Passformen sind entsprechend dem Leistungsverzeichnis korrekt dargestellt
-
Kompatibilitäten und erforderliches Zubehör sind eindeutig und ohne sicherheitsrelevante Widersprüche dargestellt
-
Produktbilder stimmen mit dem angebotenen Artikel beziehungsweise der gewählten Variante überein
-
Offene Punkte sind dokumentiert, bewertet, terminiert und einer verantwortlichen Stelle zugeordnet.
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TECHNISCHE
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Teil II:
Bereitstellung eines PSA-Webshops mit OCI-Anbindung und EDI
Bestellungsversand
für SAP S/4HANA On-Premise 2025, SAP Fiori bzw. Henrichsen4S Procurement Suite
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II - Dokumentenhinweise
| ID | Anforderung | Typ | Bieternachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| D-01 | Mit „Auftraggeber“ ist GASCADE gemeint; mit „Auftragnehmer“ der bezuschlagte Anbieter des PSA-Webshops. | Hinweis | - | ||||||||
| D-02 | Alle als „Muss“ gekennzeichneten Anforderungen sind vollständig zu | Muss | Eigenerklärung | ||||||||
| erfüllen. Abweichungen sind im Angebot eindeutig zu benennen. | |||||||||||
| D-03 | Produkt-, Sortiments-, Compliance-, Reporting- und fachliche Kataloganforderungen sind nicht Gegenstand dieses technischen Dokuments. | Abgrenzung | - |
II - 1. Gegenstand und Zielsetzung
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der Betrieb eines internetbasierten Webshops zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung. Der Webshop wird aus dem Beschaffungsprozess des Auftraggebers aufgerufen. Die im Webshop ausgewählten Artikel werden als vollständiger Warenkorb über eine OCI-Schnittstelle an die Beschaffungslösung des Auftraggebers zurückgegeben und dort als Einkaufswagen beziehungsweise Bestellanforderung weiterverarbeitet. Die Bestellung wird anschließend per EDI (Idoc) versendet.
II - 1.1. Zielbild
Die Beschäftigten beziehungsweise berechtigten Bestellenden wählen die zugelassenen Artikel im Webshop aus. Mehrere Artikel und Positionen müssen in einem Vorgang zusammengestellt werden können. Nach Abschluss der Auswahl erfolgt die Rückgabe der Warenkorbdaten ohne erneute manuelle Erfassung an SAP S/4HANA beziehungsweise an die vorgelagerte Henrichsen4S Procurement Suite.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Z-01 | Der Webshop muss die medienbruchfreie Auswahl und Rückgabe vollständiger Warenkörbe an den Beschaffungsprozess des Auftraggebers ermöglichen. | Muss | ||||||
| Z-02 | Die Rückgabe muss mehrere Artikel und mehrere | Muss | ||||||
| Warenkorbpositionen innerhalb eines Vorgangs unterstützen. | ||||||||
| Z-03 | Die zurückgegebenen Daten müssen ohne erneute manuelle Erfassung in einen Einkaufswagen beziehungsweise eine BANF übernommen werden können. | Muss | ||||||
| Z-04 | Versand der Bestellung per EDI (Idoc) | Muss |
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II - 2. Technische Ausgangssituation
Beim Auftraggeber besteht folgende für die Anbindung maßgebliche Systemlandschaft: • SAP S/4HANA On-Premise, Version 2025 • SAP Fiori als mögliche Benutzeroberfläche für den Beschaffungsprozess • Henrichsen4S Procurement Suite als eingesetzte Drittsoftware • Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebung (DEV, TEST, PROD)
Der Aufruf des Webshops kann aus SAP Fiori oder aus der Henrichsen4S Procurement Suite erfolgen. Die technische Lösung des Auftragnehmers muss für beide Aufrufwege geeignet sein. Die SAP-seitige Implementierung und Konfiguration wird nicht vom Auftragnehmer geschuldet, sondern durch den Auftraggeber beziehungsweise dessen Dienstleister durchgeführt.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SYS-01 | Die angebotene Lösung muss mit SAP S/4HANA On-Premise 2025 technisch kompatibel sein. | Muss | ||||||
| SYS-02 | Der OCI-Shop muss aus SAP Fiori sowie aus der Henrichsen4S | Muss | ||||||
| Procurement Suite aufrufbar und nutzbar sein. | ||||||||
| SYS-03 | Der Auftragnehmer muss die Anbindung über getrennte Umgebungen beziehungsweise Konfigurationen für DEV, TEST und PROD unterstützen. | Muss |
II - 3. Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten
II - 3.1. 3.1 Leistungen des Auftragnehmers • Bereitstellung und Betrieb des internetbasierten, OCI-fähigen Webshops. • Bereitstellung sämtlicher Webshop-seitiger Zugangsdaten, Endpunkte, Konfigurationsparameter und technischer Dokumentationen. • Ermöglichung des Empfangs von EDI Idoc-Bestellungen • Bereitstellung geeigneter Testzugänge und Testmöglichkeiten für DEV und TEST. • Benennung fachkundiger technischer Ansprechpartner. • Mitwirkung bei Verbindungsaufbau, Integrationstest und Fehleranalyse. • Behebung von Fehlern und Fehlkonfigurationen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. • Mitwirkung bei der kontrollierten Überführung der erfolgreich getesteten Konfiguration nach PROD.
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II - 3.2. Leistungen des Auftraggebers • SAP-seitige Implementierung und Konfiguration durch GASCADE beziehungsweise beauftragte Dienstleister. • Einrichtung der Aufrufparameter in SAP Fiori beziehungsweise Henrichsen4S. • Durchführung der Integrationstests und fachlich-technischen Abnahme. • Freigabe der Produktivsetzung nach erfolgreichem Test.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VER-01 | Der Auftragnehmer stellt alle für die OCI- und EDI-Anbindung erforderlichen technischen Informationen vollständig und rechtzeitig bereit. | Muss | ||||||
| VER-02 | Die SAP-seitige Implementierung ist nicht Bestandteil der Leistung | Muss | ||||||
| des Auftragnehmers. Unberührt bleibt dessen Pflicht zur | ||||||||
| angemessenen technischen Mitwirkung. | ||||||||
| VER-03 | Für technische Rückfragen, Tests und Fehleranalysen muss ein qualifizierter Ansprechpartner benannt werden. | Muss |
II - 4. Anforderungen an Webshop und Zugriff
Der Webshop muss als aktuelle browserbasierte Anwendung über das Internet bereitgestellt werden. Für die reguläre Nutzung darf weder ein Zugriff aus dem internen Unternehmensnetz noch eine VPN-Verbindung zwingend vorausgesetzt werden.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WEB-01 | Der Webshop muss über das öffentliche Internet erreichbar und mittels aktueller marktüblicher Webbrowser nutzbar sein. | Muss | ||||||
| WEB-02 | Die Bedienoberfläche muss responsiv sein und auf stationären sowie | Muss | ||||||
| mobilen Endgeräten per Browser ordnungsgemäß funktionieren. | ||||||||
| WEB-03 | Die jeweils aktuelle und die unmittelbar vorhergehende Hauptversion von Microsoft Edge und Google Chrome müssen unterstützt werden. Für mobile Endgeräte ist zusätzlich ein aktueller Standardbrowser zu unterstützen. | Muss | ||||||
| WEB-04 | Die Anmeldung muss über den zentralen Unternehmenslogin des | Muss | ||||||
| Auftraggebers mittels Single Sign-on erfolgen können. | ||||||||
| WEB-05 | Für Nutzende darf kein gesondertes, beim Auftragnehmer verwaltetes Passwort erforderlich sein. Ein gemeinsamer Sammelzugang ist nicht zulässig. | Muss |
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II - 5. OCI-Schnittstelle und Warenkorbrückgabe
Die Integrationsschnittstelle ist als Open Catalog Interface (OCI) in Version 4.0 oder höher bereitzustellen. Sie muss den Aufruf des Webshops, die Auswahl mehrerer Artikel und die Rückgabe des vollständigen Warenkorbs an den aufrufenden Beschaffungsprozess unterstützen.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| OCI-07 | Abbruch, leere Warenkörbe und technische Fehler müssen kontrolliert behandelt werden. Nutzende dürfen keine irreführende Erfolgsmeldung erhalten. | Muss | ||||||
| OCI-08 | Alle erforderlichen OCI-Endpunkte und Konfigurationsparameter sind | Muss | ||||||
| getrennt für DEV, TEST und PROD bereitzustellen. | ||||||||
| OCI-09 | Änderungen an Endpunkten, Parametern oder Schnittstellenverhalten sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Wirksamwerden mitzuteilen. | Muss |
II - 6. Datenumfang der OCI-Rückgabe
Für jede Warenkorbposition müssen die nachfolgend aufgeführten Daten übertragen werden. Angaben mit dem Zusatz „sofern vorhanden“ beziehungsweise „sofern im Prozess benötigt“ sind zu übertragen, wenn sie für den jeweiligen Artikel oder den vereinbarten Prozess vorliegen. Die konkrete technische Feldzuordnung wird im Rahmen der Einrichtung abgestimmt und in einem Mapping-Dokument festgehalten.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DAT-13 | Lieferzeit beziehungsweise voraussichtlicher Liefertermin | Muss | ||||||
| DAT-14 | Vertrags- oder Katalogreferenz, sofern im Prozess benötigt | Muss | ||||||
| DAT-15 | Steuersatz | Muss |
II - 6.1. Datenqualität und Konsistenz
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DAT-16 | Die zurückgegebenen Werte müssen mit den im Webshop angezeigten und ausgewählten Werten übereinstimmen. | Muss | ||||||
| DAT-17 | Mengen, Mengeneinheiten, Preise, Währung und Steuersatz müssen | Muss | ||||||
| technisch eindeutig und maschinenlesbar übertragen werden. | ||||||||
| DAT-18 | Variantenmerkmale müssen so übertragen werden, dass die ausgewählte konkrete Ausführung in SAP eindeutig erkennbar ist. | Muss | ||||||
| DAT-19 | Sonderzeichen, Umlaute und längere Texte müssen ohne | Muss | ||||||
| Zeichensatzfehler übertragen werden. |
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II - 7. Elektronische Übermittlung von Bestellungen per EDI
Nach Abschluss des internen Einkaufs- und Freigabeprozesses übermittelt der Auftraggeber die aus SAP S/4HANA erzeugte Bestellung elektronisch an den Auftragnehmer. Die Übermittlung erfolgt als strukturierte EDI-Nachricht. OCI und EDI erfüllen unterschiedliche Funktionen: OCI dient der Auswahl und Rückgabe des Warenkorbs, EDI der anschließenden Übermittlung der freigegebenen Bestellung.
II - 7.1. Umfang und Verantwortlichkeiten
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EDI-01 | Der Auftragnehmer muss Bestellungen des Auftraggebers elektronisch über eine EDI-Schnittstelle empfangen und automatisiert verarbeiten können. | Muss | ||||||
| EDI-02 | Die per EDI übermittelte Bestellung muss ohne erneute manuelle | Muss | ||||||
| Erfassung in das bestellverarbeitende System des Auftragnehmers | ||||||||
| übernommen werden können. | ||||||||
| EDI-03 | Die OCI-Warenkorbrückgabe stellt noch keine Bestellung dar. Maßgeblich für die Ausführung ist die aus SAP freigegebene und per EDI übermittelte Bestellung. | Muss | ||||||
| EDI-04 | Die EDI-Anbindung muss getrennte Konfigurationen für TEST und PROD unterstützen. | Muss | ||||||
| EDI-05 | Die SAP-seitige Erzeugung und Versendung wird durch GASCADE beziehungsweise deren Dienstleister eingerichtet. Der Auftragnehmer stellt die empfangsseitigen Voraussetzungen bereit und wirkt bei Einrichtung, Test und Fehleranalyse mit. | Muss |
II - 7.2. Nachrichtenformat und Übertragungsweg
Das verbindliche Nachrichtenformat, dessen Version, der Übertragungsweg und die Partnerkennungen werden in der technischen Feinkonzeption festgelegt. Der Bieter muss seine unterstützten Standards und Übertragungswege vollständig angeben.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EDI-06 | Der Auftragnehmer muss ein marktübliches strukturiertes Bestellformat unterstützen, beispielsweise UN/EDIFACT ORDERS oder ein abgestimmtes XML-basiertes Format. | Muss | ||||||
| EDI-07 | Die Übertragung muss über einen sicheren, automatisierbaren B2B- | Muss | ||||||
| Kommunikationsweg erfolgen. Unterstützte Verfahren, zum Beispiel | ||||||||
| AS2, SFTP oder HTTPS, sind anzugeben. | ||||||||
| EDI-08 | Erforderliche Endpunkte, Partnerkennungen, Zertifikate und Kommunikationsparameter sind rechtzeitig für TEST und PROD bereitzustellen. | Muss |
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| EDI-09 | Daten und Transportverbindung sind nach dem Stand der Technik gegen unberechtigten Zugriff und Veränderung zu schützen. | Muss |
|---|---|---|
| EDI-10 | Austausch und Erneuerung eingesetzter Zertifikate oder Schlüssel müssen geregelt und rechtzeitig angekündigt werden. | Muss |
II - 8. Informationssicherheit und Datenschutz
Der Auftragnehmer muss den Webshop und die OCI-Kommunikation nach dem Stand der Technik absichern. Personenbezogene Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Die abschließenden vertraglichen und datenschutzrechtlichen Regelungen bleiben den einschlägigen Vergabe- und Vertragsunterlagen vorbehalten.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SEC-01 | Sämtliche Kommunikation, insbesondere Anmeldung, Shopnutzung und OCI-Datenübertragung, muss verschlüsselt über ein aktuelles TLS-Verfahren erfolgen. | Muss | ||||||
| SEC-02 | Unverschlüsselte Übertragung von Zugangsdaten, Warenkorbdaten | Muss | ||||||
| oder personenbezogenen Daten ist unzulässig. | ||||||||
| SEC-03 | Die Lösung muss eine DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglichen. | Muss | ||||||
| SEC-04 | Hosting und Datenverarbeitung müssen innerhalb der Europäischen | Muss | ||||||
| Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. | ||||||||
| SEC-05 | Der Auftragnehmer muss ein Rollen- und Berechtigungskonzept für den Webshop vorhalten. | Muss | ||||||
| SEC-06 | Sicherheitsrelevante Zugriffe und Vorgänge sind angemessen zu | Muss | ||||||
| protokollieren. Protokolle sind gegen unberechtigte Veränderung und | ||||||||
| Zugriff zu schützen. | ||||||||
| SEC-07 | Sicherheitsrelevante Vorfälle mit möglichem Bezug zur Leistung sind | Muss | ||||||
| dem Auftraggeber unverzüglich über den vereinbarten Meldeweg | ||||||||
| mitzuteilen. |
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II - 9. Verfügbarkeit, Performance und Betrieb
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| OPS-01 | Webshop und OCI-Schnittstelle müssen eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 Prozent im Jahresmittel aufweisen. | Muss | ||||||
| OPS-02 | Planbare Wartungsarbeiten sind grundsätzlich außerhalb der | Muss | ||||||
| üblichen Nutzungszeiten durchzuführen und rechtzeitig | ||||||||
| anzukündigen. | ||||||||
| OPS-03 | Typische Suchanfragen sollen unter normalen Betriebsbedingungen innerhalb von höchstens drei Sekunden beantwortet werden. | Muss | ||||||
| OPS-04 | Die technische Rückübertragung eines vollständigen OCI- | Muss | ||||||
| Warenkorbs soll unter normalen Betriebsbedingungen innerhalb von | ||||||||
| höchstens zehn Sekunden abgeschlossen sein. | ||||||||
| OPS-05 | Der Auftragnehmer muss einen deutschsprachigen technischen Support bereitstellen. | Muss | ||||||
| OPS-06 | Servicezeiten, Kommunikationswege, Störungsklassen, | Muss | ||||||
| Reaktionszeiten, Bearbeitungsziele und Eskalationsverfahren sind im | ||||||||
| Angebot verbindlich darzustellen. | ||||||||
| OPS-07 | Mindestens E-Mail oder Ticketsystem sowie ein Kommunikationsweg für kritische Störungen sind bereitzustellen. | Muss | ||||||
| OPS-08 | Die Verfügbarkeit ist zu überwachen. Geeignete Nachweise sind dem | Muss | ||||||
| Auftraggeber auf Verlangen bereitzustellen. |
II - 10. Dokumentation, Test und Abnahme
II - 10.1. Technische Dokumentation
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DOC-01 | Vor Beginn der Einrichtung ist eine aktuelle technische Dokumentation der OCI und EDI-Anbindung in deutscher oder englischer Sprache bereitzustellen. | Muss | ||||||
| DOC-02 | Die Dokumentation muss mindestens Aufrufparameter, | Muss | ||||||
| Rückgabeparameter, Pflichtfelder, Endpunkte, Fehlerfälle und | ||||||||
| Ansprechpartner enthalten. | ||||||||
| DOC-03 | Für DEV, TEST und PROD ist ein übersichtliches Parameter- und Zugangsdatenblatt bereitzustellen und bei Änderungen fortzuschreiben. | Muss | ||||||
| DOC-04 | Die konkrete Zuordnung der Shopdaten zu den OCI- beziehungsweise | Muss | ||||||
| SAP-Feldern ist in einem abgestimmten Mapping-Dokument | ||||||||
| festzuhalten. |
Vergabe „2026-062_ Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog Seite 16 von 18
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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062
II - 10.2. Test- und Einführungsprozess
- Bereitstellung und Grundkonfiguration für DEV.
- Technischer Verbindungs- und Funktionstest.
- Bereitstellung beziehungsweise Übertragung der abgestimmten Konfiguration nach TEST.
- Durchführung von Integrations-, Negativ- und Abnahmetests durch GASCADE.
- Behebung festgestellter Fehler nach Verantwortungsbereich.
- Produktivsetzung in PROD erst nach Freigabe durch GASCADE.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TST-01 | Der Auftragnehmer muss für DEV und TEST geeignete Testzugänge, Testdaten oder einen technisch gleichwertigen Testmodus bereitstellen. | Muss | ||||||
| TST-02 | Produktive Bestellungen beziehungsweise produktive Folgevorgänge | Muss | ||||||
| dürfen durch Tests in DEV oder TEST nicht ausgelöst werden. | ||||||||
| TST-03 | Der Auftragnehmer muss bei Fehleranalyse und Wiederholung fehlgeschlagener Tests mitwirken. | Muss | ||||||
| TST-04 | Die Überführung nach PROD darf erst nach ausdrücklicher Freigabe | Muss | ||||||
| durch GASCADE erfolgen. |
II - 11. Vom Bieter einzureichende Angaben
Zur Prüfung der technischen Eignung der angebotenen Lösung sind mindestens folgende Unterlagen und Angaben mit dem Angebot einzureichen: • Beschreibung des angebotenen Webshops und seines Betriebsmodells. • Bestätigung der Kompatibilität mit SAP S/4HANA On-Premise 2025. • Beschreibung der OCI-Unterstützung einschließlich Versionsangabe. • Technische OCI-Dokumentation oder aussagekräftiger Auszug. • Darstellung der Eignung für SAP Fiori und Henrichsen4S Procurement Suite. • Beschreibung und technische Dokumentation der EDI-Schnittstelle • Browser- und Endgeräte-Matrix. • Betriebs-, Sicherheits- und Datenschutzkonzept einschließlich Betriebsorten. • Verfügbarkeits- und Performancezusage. • Support- und Eskalationskonzept mit verbindlichen Zeiten. • Test-, Einführungs- und Mitwirkungskonzept. • Benennung von Abweichungen, Einschränkungen und Voraussetzungen.
Pauschale Aussagen wie „OCI-fähig“ oder „SAP-kompatibel“ ohne nachvollziehbare technische Erläuterung genügen nicht, sofern die Vergabeunterlagen einen konkreten Nachweis verlangen.
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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062
II - 12. Abnahmekriterien
Die technische Leistung gilt als abnahmefähig, wenn die nachfolgenden Kriterien in der TEST-Umgebung erfolgreich nachgewiesen wurden und keine die Nutzung verhindernden oder wesentlich beeinträchtigenden Fehler mehr bestehen.
| ID | Anforderung | Typ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A-01 | Erfolgreicher Aufruf des Webshops aus SAP Fiori bzw. Henrichsen4S Procurement Suite | Abnahme | ||||||
| A-02 | Erfolgreiche Anmeldung über den abgestimmten Unternehmenslogin ohne separates Anbieterpasswort. | Abnahme | ||||||
| A-03 | Auswahl und Rückgabe eines Warenkorbs mit mehreren Positionen. | Abnahme | ||||||
| A-04 | Vollständige Übertragung aller vereinbarten Pflichtfelder. | Abnahme | ||||||
| A-05 | Korrekte Übertragung von Varianten wie Größe, Farbe und | Abnahme | ||||||
| Ausführung. | ||||||||
| A-06 | Korrekte Übertragung von Menge, Mengeneinheit, Preisen, Währung und Steuersatz. | Abnahme | ||||||
| A-07 | Erfolgreiche Übernahme als Einkaufswagen beziehungsweise BANF | Abnahme | ||||||
| ohne erneute manuelle Erfassung der Artikeldaten. | ||||||||
| A-08 | Fehlerfreie Darstellung und Bedienung in den vereinbarten Desktop- und Mobilbrowsern. | Abnahme | ||||||
| A-09 | Kontrollierte Behandlung von Abbruch, leerem Warenkorb und | Abnahme | ||||||
| technischen Fehlerfällen. | ||||||||
| A-10 | Nachweis der vereinbarten Performance unter abgestimmten Testbedingungen. | Abnahme | ||||||
| A-11 | Vollständige Übergabe der technischen Dokumentation, | Abnahme | ||||||
| Parameterblätter und des Feld-Mappings. | ||||||||
| A-12 | Übertragung der Bestellung per EDI | Abnahme |
II - 12.1. Freigabe zur Produktivsetzung
Die Freigabe zur Produktivsetzung erfolgt ausschließlich durch GASCADE. Aus einer erfolgreichen Einzelprüfung oder technischen Verbindung allein entsteht kein Anspruch auf Produktivsetzung. Festgestellte Restpunkte sind zu dokumentieren, zu bewerten und mit Verantwortlichkeit sowie Erledigungstermin zu versehen.
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