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B.1 Technische_LB_PSA_Teil I + II.pdf

Lieferung von Arbeitskleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsschutzprodukten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 21:31 (Europe/Berlin)

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

TECHNISCHE

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Vergabeverfahren

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog

Teil I:

Kataloginhalt und spezifische Produktanforderungen

Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entsprechend der branchenspezifischen Anforderungen, Personalisierung von Produkten und fachliche Beratung zum Sortiment

GASCADE Gastransport GmbH
Auftraggeber
Ausschreibung unter Anwendung der Sektorenverordnung (SektVO)
Vergabeverfahren
Technischer Teil I: Kataloginhalt und spezifische Produktanforderungen Technischer Teil II: Webshop, OCI-Schnittstelle, Integration und Betrieb, Bestellversand
Leistungsbereich
25.09.2026
Stand

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Unterlage und den weiteren Vergabeunterlagen personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen, Männer und Diverse beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Mitarbeiter". Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

I - 1. Gegenstand und Zielsetzung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, Hautschutzprodukten, Produkten der Absturzsicherung sowie ergänzender Betriebsausstattung. Der Leistungsumfang umfasst zudem die Einrichtung, technische Bereitstellung, fortlaufende Pflege und qualitätsgesicherte Aktualisierung eines kundenindividuellen elektronischen Produktkatalogs mit ausschließlich freigegebenen Artikeln sowie Zubehörteilen.

Diese Leistungsbeschreibung regelt die fachlichen Anforderungen an die zur Verfügung zu stellende persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, Hautschutzprodukten, Produkten der Absturzsicherung sowie ergänzender Betriebsausstattung sowie den Aufbau, Inhalt, Qualität, Pflege, Freigabe und Änderungsmanagement des kundenindividuellen elektronischen Produktkatalogs dieser. Sie konkretisiert insbesondere die Mindestanforderungen an Produktdaten, Konformitätsnachweise, Schutzklassen, Größen- und Variantenlogik, Personalisierung, Ersatzartikel, Bemusterung sowie fachliche Beratung. Technische Anforderungen an den PSA-Webshop, insbesondere OCI, EDI, Systemintegration, IT-Sicherheit, Betrieb und technische Abnahme, bleiben der gesonderten technischen Leistungsbeschreibung zum PSA-Webshop vorbehalten.

Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Mengen stellen unverbindliche Schätzmengen für die Angebotskalkulation dar. Sie begründen weder eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf bestimmter Mengen oder auf die vollständige Ausschöpfung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs. Maßgeblich für die Leistungspflicht des Auftragnehmers sind ausschließlich die während der Vertragslaufzeit erteilten Einzelbestellungen.

I - 2. Allgemeine Anforderungen an das Sortiment und die Produkte

Das bereitzustellende Sortiment umfasst die im Leistungsverzeichnis bezeichneten Produkte aus den Bereichen Fußschutz, Handschutz, Schutzbekleidung, Arbeitskleidung ohne PSA-Eigenschaft, Kopf-, Augen- und Gehörschutz, Atemschutz, Hautschutz und Hautreinigung, Absturzsicherung sowie Betriebsausstattung.

Die konkreten Produkteigenschaften, Schutzanforderungen, Größen, Ausführungen und Personalisierungsvorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die dort beschriebenen Artikelmerkmale stellen Mindestanforderungen dar. Äquivalente Produkte können angeboten werden, sofern Schutzklasse, Materialfunktion, Passform, Kompatibilität und Einsatzzweck mindestens gleichwertig erfüllt werden.

Soweit gleichwertige Produkte angeboten oder während der Vertragslaufzeit vorgeschlagen werden, ist die Gleichwertigkeit nachvollziehbar darzustellen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, insbesondere durch Produktdatenblätter, Konformitätserklärungen, Zertifikate oder Prüfberichte. Abweichungen sind ausdrücklich zu kennzeichnen.

Wesentliche Bekleidungsartikel, insbesondere Hosen, Jacken und Oberteile in den vorgesehenen jahreszeitlichen Ausführungen, sowie Schuhe und Stiefel müssen entsprechend dem Leistungsverzeichnis in geeigneten Damen- und Herrenschnitten beziehungsweise Passformen verfügbar sein.

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

I - 3. Inhaltliche Anforderungen an den Katalog

I - 3.1. Katalogstruktur

Der elektronische Produktkatalog ist als kundenindividueller Katalog bereitzustellen. Er darf ausschließlich die vom Auftraggeber freigegebenen Artikel, Varianten, Zubehörteile und Konditionen enthalten. Die Artikel sind nach den Warengruppen des Leistungsverzeichnisses zu gliedern. Hierzu zählen insbesondere Fußschutz, Handschutz, Schutzbekleidung, Arbeitskleidung ohne PSA-Eigenschaft, Kopf-, Augen- und Gehörschutz, Atemschutz, Hautschutz und Hautreinigung, Absturzsicherung sowie ergänzende Betriebsausstattung.

Varianten eines Artikels, insbesondere die Größe, sind übersichtlich am Grundartikel zu bündeln. Die konkret ausgewählte und bestellte Variante muss eindeutig erkennbar sein. Kompatible Zubehörteile und Systemkomponenten, beispielsweise Helmzubehör, Filter, Visiere, Gehörschutz, Verbindungsmittel oder Ersatzteile, sind eindeutig als kompatibel zu kennzeichnen.

I - 3.2. Produktbeschreibung

Für jeden im Katalog enthaltenen Artikel sind mindestens die nachfolgend genannten Informationen vollständig, aktuell und eindeutig bereitzustellen. Die Darstellung muss in deutscher Sprache erfolgen. Herstellerunterlagen dürfen ergänzend in englischer Sprache hinterlegt werden, sofern alle für die Auswahl und sichere Verwendung erforderlichen Angaben in deutscher Sprache verfügbar sind.

  • eindeutige Artikelbezeichnung, Hersteller, Herstellerartikelnummer, Lieferantenartikelnummer

  • aussagekräftige Artikelbeschreibung mit wesentlichen Artikeleigenschaften und Besonderheiten

  • bestellbare Varianten, insbesondere Größe

  • vertragskonformer Nettopreis, Währung, Mengeneinheit, Verpackungseinheit und gegebenenfalls Mindestbestellmenge

  • mindestens ein aktuelles Produktbild, das dem konkreten Artikel entspricht

  • bei PSA die anwendbaren Normen einschließlich Schutzklasse und ggf. erforderliche Prüffristen

  • aktuelle Produktdatenblätter und ggf. Gebrauchsanleitungen. Die Dokumente müssen eindeutig dem angebotenen Artikel zugeordnet sein

  • Kennzeichnung besonderer Eigenschaften, soweit zutreffend, insbesondere Eignung für Ex-Bereiche, Antistatik beziehungsweise ESD, Lichtbogen-, Flamm-, Chemikalien-, Kälte-, Schnitt-, Warn- oder Wetterschutz

  • bei Fußschutz die Schutzklasse, Weite beziehungsweise Passform, Größenbereich, Obermaterial, Durchtrittschutz, Zehenschutz, Rutschhemmung, ESD-Eigenschaft und jahreszeitliche Ausführung, soweit zutreffend

  • bei Atemschutz, Absturzsicherung und sonstiger System-PSA die Kompatibilitäten, erforderlichen Zusatzkomponenten, Ersatzteile, Gebrauchsdauer beziehungsweise Prüffristen und Einschränkungen

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I - 3.3. Eindeutigkeit und Verwechslungsfreiheit

Sicherheitsrelevante Verwechslungen sind durch eindeutige Artikelbezeichnungen, Produktbilder, Merkmalsdarstellungen, Variantenkennzeichnungen und Zubehörzuordnungen zu vermeiden. Ähnlich aussehende, jedoch nicht kompatible oder nicht gleichwertige Varianten dürfen nicht irreführend zusammengefasst oder als austauschbar dargestellt werden. Für jeden Artikel muss eindeutig erkennbar sein, für welchen Einsatzzweck, welche Schutzfunktion, welche Schutzklasse und welche bestellbare Variante er vorgesehen ist.

I - 3.4. Such- und Filterfunktionen

Such- und Filtermerkmale müssen die fachliche Produktauswahl unterstützen und eine schnelle, eindeutige Auswahl geeigneter Produkte ermöglichen. Mindestens vorzusehen sind Filter nach Warengruppe, Produktart, Schnitt (Damen/Herren/Unisex) und Schlagworte.

I - 4. Katalogpflege, Freigabe und Änderungsmanagement

Der Auftragnehmer ist während der gesamten Vertragslaufzeit für die vollständige, richtige und aktuelle Pflege der vereinbarten Kataloginhalte verantwortlich. Der elektronische Produktkatalog darf ausschließlich die vom Auftraggeber freigegebenen Sortimente, Produkte und Konditionen enthalten.

Freigaben dürfen ausschließlich durch die vom Auftraggeber benannten Stellen erfolgen. Nicht freigegebene Artikel, Varianten, Zubehörteile, Ersatzprodukte, Preise oder Personalisierungsoptionen dürfen nicht in den Produktivkatalog übernommen und nicht ausgeliefert werden. Änderungen an Normen, Konformitätserklärungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsdatenblättern sind zeitnah zu prüfen und im Katalog zu aktualisieren. Auswirkungen auf die weitere Verkehrsfähigkeit oder Eignung sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die freigegebene Katalogversion jederzeit nachvollziehbar ist und nicht freigegebene Änderungen nicht bestellbar werden.

I - 5. Lieferung, Verfügbarkeit und Ersatzartikel

Die bestellten Waren sind innerhalb der vertraglich festgelegten Lieferfristen an, die in der jeweiligen Bestellung bezeichneten Lieferstellen zu liefern. Der Leistungsumfang umfasst darüber hinaus die vertraglich vereinbarten Service-, Reklamations-, Rücknahme- und Austauschleistungen sowie die Kennzeichnung der hierfür vorgesehenen Produkte mit dem vorgegebenen Schriftzug oder Logo des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die angebotenen Produkte für die jeweils beschriebenen Einsatzbereiche geeignet sind und während der Vertragslaufzeit in den benötigten Größen, Ausführungen und Mengen lieferbar bleiben.

Bei Produktabkündigungen oder nicht mehr verfügbaren Artikeln sind rechtzeitig gleichwertige Ersatzprodukte vorzuschlagen, die mindestens die geforderten Normen und Leistungsmerkmale erfüllen. Der Auftraggeber ist hierüber rechtzeitig zu informieren, alternative Produkte müssen vor Auslieferung freigegeben werden. Bei vorübergehenden Lieferengpässen ist dies im Katalog eindeutig zu vermerken.

I - 6. Personalisierung und Logoveredelung

Der Auftragnehmer muss Logoveredelungen für die vom Auftraggeber vorgesehenen Artikel, insbesondere Jacken, Oberteile und Helme, anbieten können. Zulässige Veredelungsverfahren, Positionen, Größen, Farben, Schriftzüge

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und Logos sind vor Umsetzung mit dem Auftraggeber abzustimmen und dürfen erst nach Freigabe verwendet werden. Die Ausführung der Personalisierung muss dauerhaft, sauber verarbeitet, wasch- beziehungsweise reinigungsbeständig und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein.

Veredelungen dürfen außerdem die zertifizierten Schutzfunktionen, die Normkonformität, die Sichtbarkeit von Kennzeichnungen sowie die Gebrauchstauglichkeit der PSA nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei Warnschutz-, Flamm-/Hitzeschutz-, Wetterschutz-, Chemikalienschutz-, Lichtbogenschutz- und Helmprodukten. Für betroffene Artikel ist durch geeignete Nachweise, Herstellerfreigaben oder technische Bestätigungen zu belegen, dass die jeweilige Veredelung mit dem Produkt und dessen Schutzfunktion vereinbar ist.

Die zu personalisierenden Artikel sind im Langtext des Leistungsverzeichnisses mit dem Zusatz „mit Branding“ gekennzeichnet. Dabei wird zwischen Logo und Schriftzug sowie zwischen den Ausführungsarten Druck und Stick unterschieden. Logo und Schriftzug sind nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Druckvorlagen unter Beachtung des internen Corporate Designs umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Dateien werden dem Auftragnehmer in einem geeigneten Dateiformat zur Verfügung gestellt.

Für Textilien mit Schutzfunktion (PSA) ist die vorgesehene Logoveredelung beispielhaft in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt. Die Personalisierung erfolgt hierbei als Druck. Unter Druck wird das Aufbringen von Logos oder Schriftzügen mittels geeigneter Farbpartikel, beispielsweise Beflockung oder vergleichbarer Verfahren, verstanden.

Abbildung 1: - Beispiel Branding gedruckt: Schriftzug "GASCADE"1 auf Rücken (dunkel), Logo Gascade auf Brust

1 Schriftzug GASCADE meint den Schriftzug GASCADE oder weitere Schriftzüge von verbundenen Firmen z.B. „NEL“, dies gilt generell

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

Abbildung 2 - Beispiel Branding gedruckt: Schriftzug "GASCADE" auf Rücken (dunkel), Logo Gascade auf Brust

Für Textilien ohne Schutzfunktion, insbesondere Bekleidung ohne PSA-Eigenschaft wie Polo-Shirts, Hemden und Blusen, ist die vorgesehene Logoveredelung beispielhaft in den Abbildungen 3 dargestellt. Personalisierung erfolgt hierbei Stick des Gascade Schriftzuges am Kragen. Eine Ausführung als Druck ist nicht vorgesehen.

Abbildung 3 - Beispiel Branding gestickt: Schriftzug "GASCADE" auf Kragen

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Für Helme ist die vorgesehene Logoveredelung beispielhaft in Abbildung 4 dargestellt. Die Personalisierung erfolgt durch Anbringung des GASCADE-Schriftzugs auf der Stirnseite des Helms. Zulässig ist eine Ausführung als Druck oder ein witterungsbeständiger, vom Hersteller zugelassener Aufkleber, sofern die Eigenschaften des Helms nicht beeinträchtigt werden.

Abbildung 4 - Beispiel Branding Helm: Schriftzug "GASCADE" auf Stirnseite

I - 7. Beratung, Service und Auswertung

Der Auftragnehmer hat eine fachkundige, bedarfsgerechte Beratung zum Sortiment, zu geeigneten Produktausführungen, Produktneuheiten, Produktänderungen und möglichen Sortimentsanpassungen sicherzustellen. Während der gesamten Vertragslaufzeit ist eine kontinuierliche Betreuung durch fest zugeordnete, deutschsprachige Ansprechpersonen sicherzustellen. Eine ausschließliche Betreuung über ein nicht personengebundenes Callcenter ist nicht ausreichend.

Auf Anfrage des Auftraggebers sind zudem kundenindividuelle Auswertungen in einem weiterverarbeitbaren Format bereitzustellen. Diese müssen mindestens Auswertungen nach Zeitraum, Artikel, Warengruppe, Menge, Nettowert, Lieferstelle und ggf. bestellender Person ermöglichen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

I - 8. Bemusterung und Tragetests

Der Auftraggeber behält sich vor, ausgewählte Artikel vor Zuschlagserteilung zu bemustern und hinsichtlich Passform, Tragekomfort, Verarbeitungsqualität und Funktionalität zu bewerten.

Der Auftraggeber kann ebenfalls bei Änderungen im Sortiment vor der Katalogfreigabe Muster, Größenreihen oder einen Tragetest verlangen. Produktbilder oder Datenblätter ersetzen eine verlangte Bemusterung nicht.

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I - 9. Inhaltliche Abnahme des Katalogs

Die Leistung ist abnahmefähig, wenn die nachfolgenden Kriterien in der vorgesehenen Testumgebung nachgewiesen sind und keine wesentlichen Mängel bestehen. Die technische Freigabe und Produktivsetzung bleiben in der technischen Leistungsbeschreibung gesondert geregelt.

  • Alle freigegebenen Artikel aus dem Leistungsverzeichnis sind vorhanden und richtig zugeordnet

  • Nicht freigegebene Artikel sind weder sichtbar noch bestellbar

  • Pflichtdaten, Beschreibung, Varianten, Preise, Bestelleinheiten und Dokumente sind vollständig

  • Damen-, Herren- und Unisex-Ausführungen sowie Größen und Passformen sind entsprechend dem Leistungsverzeichnis korrekt dargestellt

  • Kompatibilitäten und erforderliches Zubehör sind eindeutig und ohne sicherheitsrelevante Widersprüche dargestellt

  • Produktbilder stimmen mit dem angebotenen Artikel beziehungsweise der gewählten Variante überein

  • Offene Punkte sind dokumentiert, bewertet, terminiert und einer verantwortlichen Stelle zugeordnet.

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TECHNISCHE

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Teil II:

Bereitstellung eines PSA-Webshops mit OCI-Anbindung und EDI

Bestellungsversand

für SAP S/4HANA On-Premise 2025, SAP Fiori bzw. Henrichsen4S Procurement Suite

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

II - Dokumentenhinweise

IDAnforderungTypBieternachweis
D-01Mit „Auftraggeber“ ist GASCADE gemeint; mit „Auftragnehmer“ der bezuschlagte Anbieter des PSA-Webshops.Hinweis-
D-02Alle als „Muss“ gekennzeichneten Anforderungen sind vollständig zuMussEigenerklärung
erfüllen. Abweichungen sind im Angebot eindeutig zu benennen.
D-03Produkt-, Sortiments-, Compliance-, Reporting- und fachliche Kataloganforderungen sind nicht Gegenstand dieses technischen Dokuments.Abgrenzung-

II - 1. Gegenstand und Zielsetzung

Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der Betrieb eines internetbasierten Webshops zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung. Der Webshop wird aus dem Beschaffungsprozess des Auftraggebers aufgerufen. Die im Webshop ausgewählten Artikel werden als vollständiger Warenkorb über eine OCI-Schnittstelle an die Beschaffungslösung des Auftraggebers zurückgegeben und dort als Einkaufswagen beziehungsweise Bestellanforderung weiterverarbeitet. Die Bestellung wird anschließend per EDI (Idoc) versendet.

II - 1.1. Zielbild

Die Beschäftigten beziehungsweise berechtigten Bestellenden wählen die zugelassenen Artikel im Webshop aus. Mehrere Artikel und Positionen müssen in einem Vorgang zusammengestellt werden können. Nach Abschluss der Auswahl erfolgt die Rückgabe der Warenkorbdaten ohne erneute manuelle Erfassung an SAP S/4HANA beziehungsweise an die vorgelagerte Henrichsen4S Procurement Suite.

IDAnforderungTyp
Z-01Der Webshop muss die medienbruchfreie Auswahl und Rückgabe vollständiger Warenkörbe an den Beschaffungsprozess des Auftraggebers ermöglichen.Muss
Z-02Die Rückgabe muss mehrere Artikel und mehrereMuss
Warenkorbpositionen innerhalb eines Vorgangs unterstützen.
Z-03Die zurückgegebenen Daten müssen ohne erneute manuelle Erfassung in einen Einkaufswagen beziehungsweise eine BANF übernommen werden können.Muss
Z-04Versand der Bestellung per EDI (Idoc)Muss

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

II - 2. Technische Ausgangssituation

Beim Auftraggeber besteht folgende für die Anbindung maßgebliche Systemlandschaft: • SAP S/4HANA On-Premise, Version 2025 • SAP Fiori als mögliche Benutzeroberfläche für den Beschaffungsprozess • Henrichsen4S Procurement Suite als eingesetzte Drittsoftware • Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebung (DEV, TEST, PROD)

Der Aufruf des Webshops kann aus SAP Fiori oder aus der Henrichsen4S Procurement Suite erfolgen. Die technische Lösung des Auftragnehmers muss für beide Aufrufwege geeignet sein. Die SAP-seitige Implementierung und Konfiguration wird nicht vom Auftragnehmer geschuldet, sondern durch den Auftraggeber beziehungsweise dessen Dienstleister durchgeführt.

IDAnforderungTyp
SYS-01Die angebotene Lösung muss mit SAP S/4HANA On-Premise 2025 technisch kompatibel sein.Muss
SYS-02Der OCI-Shop muss aus SAP Fiori sowie aus der Henrichsen4SMuss
Procurement Suite aufrufbar und nutzbar sein.
SYS-03Der Auftragnehmer muss die Anbindung über getrennte Umgebungen beziehungsweise Konfigurationen für DEV, TEST und PROD unterstützen.Muss

II - 3. Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten

II - 3.1. 3.1 Leistungen des Auftragnehmers • Bereitstellung und Betrieb des internetbasierten, OCI-fähigen Webshops. • Bereitstellung sämtlicher Webshop-seitiger Zugangsdaten, Endpunkte, Konfigurationsparameter und technischer Dokumentationen. • Ermöglichung des Empfangs von EDI Idoc-Bestellungen • Bereitstellung geeigneter Testzugänge und Testmöglichkeiten für DEV und TEST. • Benennung fachkundiger technischer Ansprechpartner. • Mitwirkung bei Verbindungsaufbau, Integrationstest und Fehleranalyse. • Behebung von Fehlern und Fehlkonfigurationen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. • Mitwirkung bei der kontrollierten Überführung der erfolgreich getesteten Konfiguration nach PROD.

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II - 3.2. Leistungen des Auftraggebers • SAP-seitige Implementierung und Konfiguration durch GASCADE beziehungsweise beauftragte Dienstleister. • Einrichtung der Aufrufparameter in SAP Fiori beziehungsweise Henrichsen4S. • Durchführung der Integrationstests und fachlich-technischen Abnahme. • Freigabe der Produktivsetzung nach erfolgreichem Test.

IDAnforderungTyp
VER-01Der Auftragnehmer stellt alle für die OCI- und EDI-Anbindung erforderlichen technischen Informationen vollständig und rechtzeitig bereit.Muss
VER-02Die SAP-seitige Implementierung ist nicht Bestandteil der LeistungMuss
des Auftragnehmers. Unberührt bleibt dessen Pflicht zur
angemessenen technischen Mitwirkung.
VER-03Für technische Rückfragen, Tests und Fehleranalysen muss ein qualifizierter Ansprechpartner benannt werden.Muss

II - 4. Anforderungen an Webshop und Zugriff

Der Webshop muss als aktuelle browserbasierte Anwendung über das Internet bereitgestellt werden. Für die reguläre Nutzung darf weder ein Zugriff aus dem internen Unternehmensnetz noch eine VPN-Verbindung zwingend vorausgesetzt werden.

IDAnforderungTyp
WEB-01Der Webshop muss über das öffentliche Internet erreichbar und mittels aktueller marktüblicher Webbrowser nutzbar sein.Muss
WEB-02Die Bedienoberfläche muss responsiv sein und auf stationären sowieMuss
mobilen Endgeräten per Browser ordnungsgemäß funktionieren.
WEB-03Die jeweils aktuelle und die unmittelbar vorhergehende Hauptversion von Microsoft Edge und Google Chrome müssen unterstützt werden. Für mobile Endgeräte ist zusätzlich ein aktueller Standardbrowser zu unterstützen.Muss
WEB-04Die Anmeldung muss über den zentralen Unternehmenslogin desMuss
Auftraggebers mittels Single Sign-on erfolgen können.
WEB-05Für Nutzende darf kein gesondertes, beim Auftragnehmer verwaltetes Passwort erforderlich sein. Ein gemeinsamer Sammelzugang ist nicht zulässig.Muss

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II - 5. OCI-Schnittstelle und Warenkorbrückgabe

Die Integrationsschnittstelle ist als Open Catalog Interface (OCI) in Version 4.0 oder höher bereitzustellen. Sie muss den Aufruf des Webshops, die Auswahl mehrerer Artikel und die Rückgabe des vollständigen Warenkorbs an den aufrufenden Beschaffungsprozess unterstützen.

IDAnforderungTyp
OCI-07Abbruch, leere Warenkörbe und technische Fehler müssen kontrolliert behandelt werden. Nutzende dürfen keine irreführende Erfolgsmeldung erhalten.Muss
OCI-08Alle erforderlichen OCI-Endpunkte und Konfigurationsparameter sindMuss
getrennt für DEV, TEST und PROD bereitzustellen.
OCI-09Änderungen an Endpunkten, Parametern oder Schnittstellenverhalten sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Wirksamwerden mitzuteilen.Muss

II - 6. Datenumfang der OCI-Rückgabe

Für jede Warenkorbposition müssen die nachfolgend aufgeführten Daten übertragen werden. Angaben mit dem Zusatz „sofern vorhanden“ beziehungsweise „sofern im Prozess benötigt“ sind zu übertragen, wenn sie für den jeweiligen Artikel oder den vereinbarten Prozess vorliegen. Die konkrete technische Feldzuordnung wird im Rahmen der Einrichtung abgestimmt und in einem Mapping-Dokument festgehalten.

IDAnforderungTyp
DAT-13Lieferzeit beziehungsweise voraussichtlicher LieferterminMuss
DAT-14Vertrags- oder Katalogreferenz, sofern im Prozess benötigtMuss
DAT-15SteuersatzMuss

II - 6.1. Datenqualität und Konsistenz

IDAnforderungTyp
DAT-16Die zurückgegebenen Werte müssen mit den im Webshop angezeigten und ausgewählten Werten übereinstimmen.Muss
DAT-17Mengen, Mengeneinheiten, Preise, Währung und Steuersatz müssenMuss
technisch eindeutig und maschinenlesbar übertragen werden.
DAT-18Variantenmerkmale müssen so übertragen werden, dass die ausgewählte konkrete Ausführung in SAP eindeutig erkennbar ist.Muss
DAT-19Sonderzeichen, Umlaute und längere Texte müssen ohneMuss
Zeichensatzfehler übertragen werden.

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II - 7. Elektronische Übermittlung von Bestellungen per EDI

Nach Abschluss des internen Einkaufs- und Freigabeprozesses übermittelt der Auftraggeber die aus SAP S/4HANA erzeugte Bestellung elektronisch an den Auftragnehmer. Die Übermittlung erfolgt als strukturierte EDI-Nachricht. OCI und EDI erfüllen unterschiedliche Funktionen: OCI dient der Auswahl und Rückgabe des Warenkorbs, EDI der anschließenden Übermittlung der freigegebenen Bestellung.

II - 7.1. Umfang und Verantwortlichkeiten

IDAnforderungTyp
EDI-01Der Auftragnehmer muss Bestellungen des Auftraggebers elektronisch über eine EDI-Schnittstelle empfangen und automatisiert verarbeiten können.Muss
EDI-02Die per EDI übermittelte Bestellung muss ohne erneute manuelleMuss
Erfassung in das bestellverarbeitende System des Auftragnehmers
übernommen werden können.
EDI-03Die OCI-Warenkorbrückgabe stellt noch keine Bestellung dar. Maßgeblich für die Ausführung ist die aus SAP freigegebene und per EDI übermittelte Bestellung.Muss
EDI-04Die EDI-Anbindung muss getrennte Konfigurationen für TEST und PROD unterstützen.Muss
EDI-05Die SAP-seitige Erzeugung und Versendung wird durch GASCADE beziehungsweise deren Dienstleister eingerichtet. Der Auftragnehmer stellt die empfangsseitigen Voraussetzungen bereit und wirkt bei Einrichtung, Test und Fehleranalyse mit.Muss

II - 7.2. Nachrichtenformat und Übertragungsweg

Das verbindliche Nachrichtenformat, dessen Version, der Übertragungsweg und die Partnerkennungen werden in der technischen Feinkonzeption festgelegt. Der Bieter muss seine unterstützten Standards und Übertragungswege vollständig angeben.

IDAnforderungTyp
EDI-06Der Auftragnehmer muss ein marktübliches strukturiertes Bestellformat unterstützen, beispielsweise UN/EDIFACT ORDERS oder ein abgestimmtes XML-basiertes Format.Muss
EDI-07Die Übertragung muss über einen sicheren, automatisierbaren B2B-Muss
Kommunikationsweg erfolgen. Unterstützte Verfahren, zum Beispiel
AS2, SFTP oder HTTPS, sind anzugeben.
EDI-08Erforderliche Endpunkte, Partnerkennungen, Zertifikate und Kommunikationsparameter sind rechtzeitig für TEST und PROD bereitzustellen.Muss

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

EDI-09Daten und Transportverbindung sind nach dem Stand der Technik gegen unberechtigten Zugriff und Veränderung zu schützen.Muss
EDI-10Austausch und Erneuerung eingesetzter Zertifikate oder Schlüssel müssen geregelt und rechtzeitig angekündigt werden.Muss

II - 8. Informationssicherheit und Datenschutz

Der Auftragnehmer muss den Webshop und die OCI-Kommunikation nach dem Stand der Technik absichern. Personenbezogene Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Die abschließenden vertraglichen und datenschutzrechtlichen Regelungen bleiben den einschlägigen Vergabe- und Vertragsunterlagen vorbehalten.

IDAnforderungTyp
SEC-01Sämtliche Kommunikation, insbesondere Anmeldung, Shopnutzung und OCI-Datenübertragung, muss verschlüsselt über ein aktuelles TLS-Verfahren erfolgen.Muss
SEC-02Unverschlüsselte Übertragung von Zugangsdaten, WarenkorbdatenMuss
oder personenbezogenen Daten ist unzulässig.
SEC-03Die Lösung muss eine DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglichen.Muss
SEC-04Hosting und Datenverarbeitung müssen innerhalb der EuropäischenMuss
Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen.
SEC-05Der Auftragnehmer muss ein Rollen- und Berechtigungskonzept für den Webshop vorhalten.Muss
SEC-06Sicherheitsrelevante Zugriffe und Vorgänge sind angemessen zuMuss
protokollieren. Protokolle sind gegen unberechtigte Veränderung und
Zugriff zu schützen.
SEC-07Sicherheitsrelevante Vorfälle mit möglichem Bezug zur Leistung sindMuss
dem Auftraggeber unverzüglich über den vereinbarten Meldeweg
mitzuteilen.

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Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

II - 9. Verfügbarkeit, Performance und Betrieb

IDAnforderungTyp
OPS-01Webshop und OCI-Schnittstelle müssen eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 Prozent im Jahresmittel aufweisen.Muss
OPS-02Planbare Wartungsarbeiten sind grundsätzlich außerhalb derMuss
üblichen Nutzungszeiten durchzuführen und rechtzeitig
anzukündigen.
OPS-03Typische Suchanfragen sollen unter normalen Betriebsbedingungen innerhalb von höchstens drei Sekunden beantwortet werden.Muss
OPS-04Die technische Rückübertragung eines vollständigen OCI-Muss
Warenkorbs soll unter normalen Betriebsbedingungen innerhalb von
höchstens zehn Sekunden abgeschlossen sein.
OPS-05Der Auftragnehmer muss einen deutschsprachigen technischen Support bereitstellen.Muss
OPS-06Servicezeiten, Kommunikationswege, Störungsklassen,Muss
Reaktionszeiten, Bearbeitungsziele und Eskalationsverfahren sind im
Angebot verbindlich darzustellen.
OPS-07Mindestens E-Mail oder Ticketsystem sowie ein Kommunikationsweg für kritische Störungen sind bereitzustellen.Muss
OPS-08Die Verfügbarkeit ist zu überwachen. Geeignete Nachweise sind demMuss
Auftraggeber auf Verlangen bereitzustellen.

II - 10. Dokumentation, Test und Abnahme

II - 10.1. Technische Dokumentation

IDAnforderungTyp
DOC-01Vor Beginn der Einrichtung ist eine aktuelle technische Dokumentation der OCI und EDI-Anbindung in deutscher oder englischer Sprache bereitzustellen.Muss
DOC-02Die Dokumentation muss mindestens Aufrufparameter,Muss
Rückgabeparameter, Pflichtfelder, Endpunkte, Fehlerfälle und
Ansprechpartner enthalten.
DOC-03Für DEV, TEST und PROD ist ein übersichtliches Parameter- und Zugangsdatenblatt bereitzustellen und bei Änderungen fortzuschreiben.Muss
DOC-04Die konkrete Zuordnung der Shopdaten zu den OCI- beziehungsweiseMuss
SAP-Feldern ist in einem abgestimmten Mapping-Dokument
festzuhalten.

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II - 10.2. Test- und Einführungsprozess

  1. Bereitstellung und Grundkonfiguration für DEV.
  2. Technischer Verbindungs- und Funktionstest.
  3. Bereitstellung beziehungsweise Übertragung der abgestimmten Konfiguration nach TEST.
  4. Durchführung von Integrations-, Negativ- und Abnahmetests durch GASCADE.
  5. Behebung festgestellter Fehler nach Verantwortungsbereich.
  6. Produktivsetzung in PROD erst nach Freigabe durch GASCADE.
IDAnforderungTyp
TST-01Der Auftragnehmer muss für DEV und TEST geeignete Testzugänge, Testdaten oder einen technisch gleichwertigen Testmodus bereitstellen.Muss
TST-02Produktive Bestellungen beziehungsweise produktive FolgevorgängeMuss
dürfen durch Tests in DEV oder TEST nicht ausgelöst werden.
TST-03Der Auftragnehmer muss bei Fehleranalyse und Wiederholung fehlgeschlagener Tests mitwirken.Muss
TST-04Die Überführung nach PROD darf erst nach ausdrücklicher FreigabeMuss
durch GASCADE erfolgen.

II - 11. Vom Bieter einzureichende Angaben

Zur Prüfung der technischen Eignung der angebotenen Lösung sind mindestens folgende Unterlagen und Angaben mit dem Angebot einzureichen: • Beschreibung des angebotenen Webshops und seines Betriebsmodells. • Bestätigung der Kompatibilität mit SAP S/4HANA On-Premise 2025. • Beschreibung der OCI-Unterstützung einschließlich Versionsangabe. • Technische OCI-Dokumentation oder aussagekräftiger Auszug. • Darstellung der Eignung für SAP Fiori und Henrichsen4S Procurement Suite. • Beschreibung und technische Dokumentation der EDI-Schnittstelle • Browser- und Endgeräte-Matrix. • Betriebs-, Sicherheits- und Datenschutzkonzept einschließlich Betriebsorten. • Verfügbarkeits- und Performancezusage. • Support- und Eskalationskonzept mit verbindlichen Zeiten. • Test-, Einführungs- und Mitwirkungskonzept. • Benennung von Abweichungen, Einschränkungen und Voraussetzungen.

Pauschale Aussagen wie „OCI-fähig“ oder „SAP-kompatibel“ ohne nachvollziehbare technische Erläuterung genügen nicht, sofern die Vergabeunterlagen einen konkreten Nachweis verlangen.

Vergabe „2026-062_ Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog Seite 17 von 18

[Seite 18]

Anlage B.1 zur Vergabe 2026-062

II - 12. Abnahmekriterien

Die technische Leistung gilt als abnahmefähig, wenn die nachfolgenden Kriterien in der TEST-Umgebung erfolgreich nachgewiesen wurden und keine die Nutzung verhindernden oder wesentlich beeinträchtigenden Fehler mehr bestehen.

IDAnforderungTyp
A-01Erfolgreicher Aufruf des Webshops aus SAP Fiori bzw. Henrichsen4S Procurement SuiteAbnahme
A-02Erfolgreiche Anmeldung über den abgestimmten Unternehmenslogin ohne separates Anbieterpasswort.Abnahme
A-03Auswahl und Rückgabe eines Warenkorbs mit mehreren Positionen.Abnahme
A-04Vollständige Übertragung aller vereinbarten Pflichtfelder.Abnahme
A-05Korrekte Übertragung von Varianten wie Größe, Farbe undAbnahme
Ausführung.
A-06Korrekte Übertragung von Menge, Mengeneinheit, Preisen, Währung und Steuersatz.Abnahme
A-07Erfolgreiche Übernahme als Einkaufswagen beziehungsweise BANFAbnahme
ohne erneute manuelle Erfassung der Artikeldaten.
A-08Fehlerfreie Darstellung und Bedienung in den vereinbarten Desktop- und Mobilbrowsern.Abnahme
A-09Kontrollierte Behandlung von Abbruch, leerem Warenkorb undAbnahme
technischen Fehlerfällen.
A-10Nachweis der vereinbarten Performance unter abgestimmten Testbedingungen.Abnahme
A-11Vollständige Übergabe der technischen Dokumentation,Abnahme
Parameterblätter und des Feld-Mappings.
A-12Übertragung der Bestellung per EDIAbnahme

II - 12.1. Freigabe zur Produktivsetzung

Die Freigabe zur Produktivsetzung erfolgt ausschließlich durch GASCADE. Aus einer erfolgreichen Einzelprüfung oder technischen Verbindung allein entsteht kein Anspruch auf Produktivsetzung. Festgestellte Restpunkte sind zu dokumentieren, zu bewerten und mit Verantwortlichkeit sowie Erledigungstermin zu versehen.


Vergabe „2026-062_ Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitskleidung, Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und ergänzenden Arbeitsschutzprodukten einschließlich Serviceleistungen und PunchOut-Katalog Seite 18 von 18

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