Lieferung von Aluminiumchlorid-Fällmittellösung für Kläranlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 296.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Abwasser-Zweckverband Südholstein
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- CPV-Codes
- Aluminiumchlorid (24312121)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 810500-2025
- Verfahrensnummer
- 6f1f12e0-eb2a-4589-ab70-26934f5f5f00
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Abwasser-Zweckverband Südholstein beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Aluminiumchlorid-Fällmittel in Teilabrufmengen für die Kläranlagen in Hetlingen und Glückstadt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 296.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 13. Januar 2026 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Fällmittellösung Al-Chlorid Lösung
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Kläranlage Hetlingen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Al-Chlorid Fällmittel in Teil Abrufmengen zu den Kläranlagen in Hetlingen und Glückstadt.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Kläranlage Glückstadt
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Al-Chlorid Fällmittel in Teil Abrufmengen zu den Kläranlagen in Hetlingen und Glückstadt.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 75885-2026
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