Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

A-03_Besondere Vertragsbedingungen SWK.pdf

Lieferung von Absperr- und Regelarmaturen für einen Großwärmespeicher

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 03:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Vergabenummer: 2026-0608

Maßnahme: Lieferung Armaturen Wärmespeicher

Vertragsgegenstand: Planung, Herstellung und Lieferung von Armaturen im Rahmen des Baus eines Großwärmespeichers auf dem Gelände des HKW West

Termine für Beginn der Leistung (= Leistungsfrist)

Mit der Leistung ist zu beginnen:

☒ am 02.06.27

Termine für Vollendung der Leistung (= Leistungsfrist)

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen / zu übergeben):

☒ am 12.05.28

Verbindliche Termine (= Vertragsfristen) sind

☒ Vorstehender Termin für den Leistungsbeginn.

☒ Vorstehender Termin für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung/Über- gabe) der Leistung.

☒ folgende Zwischentermine

☒ aus dem beigefügten Terminplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:

Für die Lieferung zur Vormontage bis spätestens zum 08.02.2028.

Vereinbarung einer Vertragsstrafe

☒ Ja, die Vertragsstrafenregelung findet Anwendung.

Seite 1 von 3

[Seite 2]

Sicherheitsleistung Für die Vertragserfüllung ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit be- ☒ trägt 10 % der vorläufige Gesamtauftragssumme (Endbetrag gem. Angebots- schreiben, bei Losen Gesamtangebot über alle Lose) netto.

Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Ver- tragsgrundlagen.

Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt ☒ 5 % der Schlussrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe

Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Ver- tragsgrundlagen.

Verjährungsfrist für Mängelansprüche

☒ Für Bauleistungen und Leistungen des Anlagenbaus gilt für alle Leistungen des Auftragnehmers eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.

Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind, jeweils inklusive der genannten Anlagen in der nachfolgenden Reihenfolge:

☒ Bestellung des AG ☒ Verhandlungsprotokoll ☒ Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit Preisen ☒ Besondere Vertragsbedingungen (BVB) ☒ Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB; Stand: November 2025), abruf- bar unter www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/partnerinformationen/ein- kauf.php ☒ Angebotsschreiben ☒ LTMG-Verpflichtungserklärung

Seite 2 von 3

[Seite 3]

Umwelt- und Energiemanagement

Die SWK praktiziert ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 und sind bestrebt, ihren Energieeigenverbrauch zu überwachen und zu reduzieren. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Einsatz energieeffizienter Güter und Dienstleistun- gen.

Aus diesem Grund werden die Lieferanten darauf hingewiesen, dass bei einer Auswahl- entscheidung die Energieeffizienz in relevanten Fällen ein Kriterium bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit eines Beschaffungsgutes für die Stadtwerke Karls- ruhe darstellt.

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

So lange der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vorlegt, ist der Auftraggeber berechtigt, von der Vergütung des Auftragnehmers einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent der Rechnungssumme in Abzug zu bringen (§ 48 Abs. 1 S. 1 EStG).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung