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634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Lieferung von 96 Laptops und 96 Dockingstations

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 00:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer 30.30-032.26-LD.IT

Maßnahme Lieferung von 96 Laptops inkl. Dockingstations

Leistung Lieferung von 96 Laptops inkl. Dockingstations

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ............ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort Landkreis Börde, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen Anlieferung 07.12.2026 Ende der Ausführung 07.12.2026 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen

4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche ............ Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ............ Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.

6 Sicherheitsleistung (§ 18)

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. Zahlungen erfolgen nach §17 VOL/B

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Bei leichten Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wird die Haftung für den Vertrag grundsätzlich auf das 1,5 fache des Brutto-Gesamtauftragswertes beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

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