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Bieteranfrage_3_Beantwortung.pdf

Lieferung von 96 Laptops und 96 Dockingstations

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 00:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Landkreis Börde Oschersleben, 02.10.2026 Zentrale Vergabestelle

Lieferung von 96 Laptops inkl. Dockingstations

Vergabe – Nr.: 30.30-032.26-LD.IT

Bieterfrage 3 vom 01.10.2026

  1. Gehen wir Recht in der Annahme, dass durch die Zulassung der nicht im LV enthaltenen "kostenneutraler Vorbereitungsleistungen", folglich die nach Vergaberecht (z. B. § 141 GWB, § 124 GWB) und in den jeweiligen Vergabeordnungen (wie der VgV oder UVgO) verankerte Preiswertung (15%-Regel) für die anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX Anwendung findet? In diesem Fall möchten wir die Vergabestelle um Korrektur der Antwort zu Bieterfrage 2 ersuchen. Insbesondere weil der Service nicht Teil des Leistungsverzeichnisses ist und sich durch die 15% Regel eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung ergeben würde.

  2. Aufgrund der volatilen Marktlage hat Lenovo die Angebotsbindung (max 30 Tage) starkt verkützt. Daher möchten wir um eine Bindefristverkürzung bitten.

Antwort:

  1. Die Berücksichtigung des 15%-Abschlags findet hierbei keine Anwendung da die Herstellung/Leistungserbringung zu einem wesentlichen Teil durch den bevorzugten Bieter nicht erfolgt.

  2. Die Bindefrist kann in diesem Fall nicht verkürzt werden. Durch die internen Prüffristen und die Wartefrist (Information der Bieter, Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte) gem. § 19 Abs. 1 TVergG LSA von 7 Kalendertagen kann die max. Bindefrist nicht gekürzt werden. Mit den Informationsschreiben (spät. 09.11.2026) wird dem Bestbieter vorab mitgeteilt, dass er den Zuschlag nach Ablauf der Frist erhält.

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