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Bieteranfrage_2_29.09.2029_und_Antwort.pdf

Lieferung von 96 Laptops und 96 Dockingstations

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 00:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Landkreis Börde Oschersleben, 01.10.2026 Zentrale Vergabestelle

Lieferung von 96 Laptops inkl. Dockingstations

Vergabe – Nr.: 30.30-032.26-LD.IT

Bieterfrage 2 vom 29.09.2026

Zulässigkeit kostenneutraler Vorbereitungsleistungen im Hauptangebot / keine Wertung als Nebenangebot Unser Unternehmen ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX). Wir können uns an Vergabeverfahren nur beteiligen, wenn aus dem Auftrag tatsächliche Arbeitstätigkeiten für die bei uns beschäftigten Menschen mit Behinderung entstehen; eine reine Weitergabe von Handelsware ohne eigenen Leistungsanteil ist uns nicht möglich. Vor diesem Hintergrund möchten wir die zu liefernden Geräte im Rahmen unseres Hauptangebots — ohne gesonderte Berechnung und ohne Auswirkung auf den Angebotspreis — mit folgenden vorbereitenden Leistungen übergeben:

  • Anbringen von Inventar-/Asset-Etiketten (auf Wunsch als Barcode-/QR-Code) auf Gerät und/oder Verpackung,
  • Erfassung und Bereitstellung der zugehörigen Inventar-/Assetdaten (z. B. Seriennummer, MAC-Adresse, Inventarnummer, Lieferort) als Liste im gewünschten Dateiformat,
  • standortbezogene Vorkommissionierung. Das Anbringen der Etiketten erfolgt ausschließlich in Absprache mit dem Auftraggeber: Nummernkreis, Etikettenlayout, Anbringungsort und die zu erfassenden Datenfelder gibt der Auftraggeber vor; auf Wunsch verarbeiten wir vom Auftraggeber beigestellte Etiketten. Wir übernehmen allein die handwerkliche Ausführung. Wir bitten um folgende Bestätigungen:
  1. Dass wir diese Leistungen als im Angebotspreis enthaltene, für den Auftraggeber kostenneutrale Bestandteile unseres Hauptangebots erbringen dürfen;
  2. dass dies nicht als Nebenangebot, nicht als Änderung der Vergabeunterlagen und nicht als Ausschlussgrund gewertet wird
  3. dass diese kostenneutrale Zusatzleistung die Angebotswertung nicht beeinflusst (weder positiv noch negativ).

Antwort:

Dies gilt nur für Unternehmen die eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX nachweisen.

1.Aus Sicht des Landkreises Börde (Amt 10, SG Endgeräteverwaltung und Bürokommunikation) ist das Erbringen dieser kostenneutralen Vorbereitungsleistung eine Erleichterung in der Bereitstellung der Endgeräte. Intern wurde mit den zuständigen Ämtern gesprochen, ein Aufbringen der Inventaraufkleber und das Erfassen von Inventarnummern, Seriennummern, MAC-Adressen in einer Liste ist möglich und kann durch den Auftragnehmer erbracht werden. Die Inventaraufkleber und eine vorbereitete Excel-Datei werden bei einer eventuellen Auftragserteilung bereitgestellt.

2.- wird zugestimmt

3.- wird zugestimmt

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