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Landkreis Börde Oschersleben,30.09.2026 Zentrale Vergabestelle
Lieferung von 96 Laptops inkl. Dockingstations
Vergabe – Nr.: 30.30-032.26-LD.IT
Bieterfrage 1 vom 29.09. 2026 Maßgeblicher Preis für die Angebotsbewertung Als Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis vorgesehen. Den Vergabeunterlagen lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob für die Angebotswertung der Netto- oder der Bruttopreis (Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer) maßgeblich ist. Für einen nicht bzw. nicht vollständig vorsteuerabzugsberechtigten öffentlichen Auftraggeber bildet allein der Bruttopreis die tatsächliche wirtschaftliche Belastung ab. Zudem sind Angebote nur über den Bruttopreis vergleichbar, soweit Bieter unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen. Wir bitten um Bestätigung, dass die Angebotswertung anhand des Bruttopreises erfolgt. Sofern abweichend eine Wertung nach dem Nettopreis vorgesehen ist, bitten wir um Mitteilung der hierfür maßgeblichen Grundlage.
Antwort:
Bei der Wertung des Preises als Zuschlagskriterium ist die Wertung des Bruttopreises gemeint.