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An die Bieter
Angebotsaufforderung zur Lieferung von 88 mobilen Endgeräten (Tablets)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landesamt für Schule und Bildung beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag über die Lieferung von 88 mobilen Endgeräten (Tablets) zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus – Zentrale Vergabestelle – im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOL/A durchgeführt. Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Das Angebot muss auf Deutsch abgefasst sein und die Vertragsdurchführung hat in Wort und Schrift auf Deutsch zu erfolgen. Das Angebot muss weiterhin die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten. Es muss an den erforderlichen Stellen unterschrieben sein. Diese Dokumente sind als elektronische Kopie einzureichen, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Geplant ist der Kauf und die Lieferung von 88 Tablets gemäß der Leistungsbeschreibung.
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen
- Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu
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erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. 3) Angaben zum Gesamtumsatz in den mindestens letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. 4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner). 5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-4) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind einzureichen, anderenfalls kann Ihr Angebot ausgeschlossen werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (hier mit dem insgesamt niedrigsten Wertungspreis) erteilt.
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Die elektronischen Angebote bzw. ggf. die Änderungen und Berichtigungen müssen bis spätestens zum 26.10.2026 – 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Vergabeplattform www.evergabe.de
eingegangen sein.
Angebote, die in anderer Form bzw. Format eingereicht werden, sind auszuschließen. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Rückfragen sind ausschließlich an das Sächsische Staatsministerium für Kultus zu richten: Per E-Mail: vergabe@smk.sachsen.de oder per Fax +49 351 564-66248 bis spätestens 19.10.2026 – 14:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 30.12.2026.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der für den Auftraggeber zuständige Sitz.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Arndt Leiter des Referates Medienbildung und Digitalisierung
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