2 - Vorwort zur Leistungsbeschreibung Stromerzeuger Loreley.pdf

Lieferung von 30 Stromerzeugern für Feuerwehr und Katastrophenschutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 11:52 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung der

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

über

30 Stromerzeuger für Feuerwehr und

Katastrophenschutz

nach DIN 14685-1

Vorwort zur Leistungsbeschreibung

Vorbemerkungen:

  1. Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley (Rheinland-Pfalz, Rhein-Lahn-Kreis) beschafft für Feuerwehr und Katastrophenschutz insgesamt 30 Stromerzeuger. Die Stromerzeuger müssen den Anforderungen der DIN 14685-1 sowie den weiteren Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung entsprechen.

  2. Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Konstruktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden ausführlich dargestellt werden. Sofern alternative Werkstoffe, Konstruktionen oder Fertigungsmethoden angeboten werden, sind deren Vorteile gegenüber den genannten Forderungen der Leistungsbeschreibung zu begründen. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert.

  3. Die Gleichwertigkeit von Alternativprodukten ist durch entsprechende Nachweise darzustellen. Für einen Teil der Produkte des Leistungsverzeichnisses sind Alternativangebote möglich. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

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➢ bei zwingend vorgegebenen Markenartikeln sind keine Alternativangebote zulässig, ➢ ist eine Position mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen, kann der Bieter ein dem Leitfabrikat gleichwertiges Produkt anbieten. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Ansonsten erfolgt keine Wertung des Alternativangebotes. Auf dem technischen Datenblatt zum jeweiligen Los sind Fabrikat und Artikelbezeichnung zweifelsfrei anzugeben. ➢ für alle Positionen, zu denen kein bestimmtes Fabrikat genannt wurde, wird eine Qualität erwartet, die für den täglichen Gebrauch geeignet ist und in einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis stehen muss.

Produkte, die der Feuerwehr nicht bekannt sind, müssen ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber vom Bieter auf eigene Kosten am Standort der Feuerwehr vorgeführt werden. In diesem Falle ist eine Referenzliste über die bisher hergestellten Geräten gemäß den o. g. DIN-Normen beizufügen. Neben dieser „Allgemeinen Leistungsbeschreibung“ sind die weiteren Ausführungen und Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Positionen zu erfüllen und zu beachten.

  1. Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.

  2. Die Preise sind in der Leistungsbeschreibung (Excel) in EURO netto anzugeben. Die Preise gelten für alle Leistungen, Löhne und Gehälter samt Zulagen aller Art sowie für Lohnnebenkosten (Fahrtkosten, Wegegelder, Unterkunftskosten usw.) für Betriebsentsandte und für die an der Verwendungsstelle eingestellten Arbeitskräfte, sofern in der Leistungsbeschreibung/im Leistungsverzeichnis nicht anders erwähnt. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen Überprüfung durch die für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden. Die Angabe der Zeit der Lieferung oder Leistung, der Zahl, des Maßes oder Gewichtes, des Einzelpreises und die genaue Bezeichnung der Ware darf bei keinem Rechnungsposten fehlen. Zahlungen erfolgen grundsätzlich durch den Empfänger innerhalb von 30 Tagen. Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der ordnungsgemäßen Rechnung (mit bestätigtem Lieferschein), jedoch nicht vor dem Tag der vollständigen Abnahme und der Übergabe der Stromerzeuger am Erfüllungsort. Weiter ist vor jeder Zahlung an den Auftragnehmer das uneingeschränkte Eigentum des Auftragsgegenstandes durch den Auftragnehmer zu bestätigen und einzuräumen. Ein vom Bieter gegebenenfalls eingeräumtes Skonto erstreckt sich grundsätzlich auf alle Zahlungen, außer der Bieter hat in seinem Angebot ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen. Bei Instandsetzung außerhalb der Gewährleistung sind Materialkosten, Arbeitszeit und Stundenlohn getrennt zu erläutern.

  3. Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung ist hinzuweisen. Sie sind gesondert anzubieten und ggf. zu begründen. Ebenso sind vom

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Leistungsverzeichnis abweichende Ausführungen und Weiterentwicklungen anzugeben.

  1. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf hinzuweisen. Diese Angaben sind nicht bewertungsrelevant. Eine Nichterfüllung von Musskriterien führt dagegen zum Ausschluss des Angebots, wenn nicht im Rahmen einer Bieterfrage darauf hingewiesen wurde, dass das Leistungsmerkmal aus technischer Sicht nicht möglich ist.

  2. Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt:

  • Los 1 – 17 Stromerzeuger für Katastrophenschutzleuchttürme
  • Los 2 – 13 Stromerzeuger für die Feuerwehr

Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden. Die Lose werden getrennt gewertet und vergeben. Für jedes angebotene Los sind sämtliche Einzelpreise vollständig anzugeben. Unvollständig bepreiste Lose werden nicht gewertet.

  1. Die Geräte müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektr. Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

  2. Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und ggfs. notwendigen Änderungen zum Auftrag müssen vom Auftraggeber genehmigt werden.

  3. Nach Auftragserteilung treffen sich verantwortliche Vertreter des Auftraggebers mit verantwortlichen Vertretern der Auftragnehmer zu einer Auftragsbesprechung. Das Protokoll hat der Auftragnehmer spätestens 2 Wochen nach der Auftragsbesprechung dem Auftraggeber zuzuleiten.

  4. Sämtliche Batterien und Akkus aus dem Lieferumfang dürfen bei Abnahme nicht älter als 12 Monate sein (Produktionsdatum).

  5. Alle Werte sind so anzugeben, dass diese eingehalten werden können oder im Zuge des Nachmessens am gelieferten Gerät im Rahmen einer zulässigen Abweichung von 5 % liegen. Geforderte Mindest- oder Maximalwerte dürfen nicht unter- oder überschritten werden. Hier gilt die zulässige Abweichung in die begrenzte Richtung nicht. Ca.-Angaben dürfen in einer Spanne von +/- 10% rangieren.

  6. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu machen.

  7. Der Bieter hat bei Unklarheiten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben sollten, den Auftraggeber über die Vergabeplattform zu kontaktieren und die Unklarheiten über Bieterfragen zu klären. Weiter hat der Bieter bei aus seiner

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Sicht unsinnigen Forderungen oder technisch fragwürdigen Sachverhalten ebenfalls Klärung über Bieterfragen zu verlangen. Auch hat der Bieter darauf hinzuweisen, wenn aus seiner Sicht Bauteile / Gegenstände in der Leistungsbeschreibung fehlen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb notwendig erscheinen. Im Zweifel ist auch hier über eine Bieterfrage Aufklärung zu fordern. Sollten Bauteile sich später als fehlend herausstellen, die offensichtlich benötigt werden, und wurde der Auftraggeber darauf nicht im Rahmen des Vergabeverfahrens hingewiesen, so hat der Bieter die Kosten zu tragen, um die Geräte dem Einsatzzweck entsprechend herzustellen.

  1. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gem. den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Sicherheit der Bauteile: Sicherheit vor Gefahren durch Mängel eines Bauteiles oder des technischen Systems.

  3. Funktionssicherheit: Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bauteilen und Arbeitssystemen. Ausführung entsprechend dieser Leistungsbeschreibung. Fachgerechte Arbeit. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre vom Tag der Gebrauchsabnahme an gerechnet. Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Mangel jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.

  4. Ausführliche technische Unterlagen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sind dem Angebot beizufügen.

  5. Die Angebote sind ausschließlich auf den beigefügten Formularen der Leistungsbeschreibung abzugeben. Sofern Nebenangebote zugelassen sind, können diese mit Mehrpreis-/Minderpreisangaben auf separaten Angebotsblättern abgegeben werden.

  6. Alle nicht ausführbaren Forderungen sind deutlich kenntlich zu machen. Werden Forderungen in der Auftragsbestätigung anerkannt, so sind sie ohne jeden Abstrich auszuführen. Werden Forderungen trotz Bestätigung endgültig nicht ausgeführt, kann der Gesamtauftrag zurückgezogen werden.

  7. Der Auftraggeber behält sich vor, aus finanziellen Gründen auf die Ausführung einzelner Positionen zu verzichten.

  8. Für alle Lose ist von den Auftragnehmern ein verbindlicher Liefertermin (Datum des Tages, Monat, Jahr) zu nennen. Dies gilt für Einzellose sowie für gemeinsam vergebene Lose. Die Lieferzeit der Stromerzeuger beträgt längstens 4 Monate ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Kommt/kommen der/die Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug, hat/haben er/sie für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5 % der Abrechnungssumme,

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höchstens jedoch 5 % der Abrechnungssumme, an den Auftraggeber als Konventionalstrafe zu zahlen. Die Berechnung der Vertragsstrafen wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die aufgekommenen Vertragsstrafen innerhalb von 30 Kalendertagen zu erstatten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen fällige Zahlungsansprüche des Auftragnehmers berechtigt.

  1. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen.

Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-/Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen.

Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschl. der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.

  1. Die Stromerzeuger sind grundsätzlich in betriebsbereiten und zusammengebauten Zustand an den Auftraggeber zu übergeben.

  2. Die Positionen, die unbedingt erfüllt werden müssen, wurden durch ein „X“ in der Spalte MUSSKRITERIUM kenntlich gemacht. Die Nichterfüllung von Musskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

  3. Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen sein.

  4. Angebotsauswertung/Zuschlagskriterien Lose 1 und 2

Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt eine Vergabe auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:

Preis 100 % max. 2.000 Punkte

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

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