Lieferung von 3.000 kmol anorganischem Phosphatfällmittel
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 336.134,45 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Fürth
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- CPV-Codes
- Chemikalien für die Wasseraufbereitung (24962000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 346825-2026
- Verfahrensnummer
- c5b7b33f-9ddc-4976-8665-36c3c6a85c39
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Fürth beschafft für ihre Kläranlage 3.000 kmol anorganisches Fällmittel zur Reduzierung von Phosphor im Abwasser. Das Mittel muss einen Mindestanteil von 75 % Eisen(III) (Fe3+) enthalten. Die Lieferung ist für den Zeitraum von August 2026 bis Juli 2027 in Fürth vorgesehen; vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten bestehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 336.134,45 Euro.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Phosphatfällmitteln Die Kläranlage Fürth benötigt zur Reduzierung von Phosphor im Abwasser 3000 kmol anorganisches Fällmittel (75% Mindestanteil Fe 3+) für den Zeitraum August 2026 - Juli 2027. (Mit vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung von Phosphatfällmitteln
Lieferung von Phosphatfällmitteln Die Kläranlage Fürth benötigt zur Reduzierung von Phosphor im Abwasser 3000 kmol anorganisches Fällmittel (75% Mindestanteil Fe 3+) für den Zeitraum August 2026 - Juli 2027. (Mit vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten)
Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 551762-2026
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